Finanz-Ratgeber Österreich 2026 - Erbrecht, Schulden, Konsumentenschutz
Die drei Fragen, die hier zuerst gestellt werden
"Kann ich das zurückgeben?" ist die häufigste. Im Online-Handel ja: 14 Tage Rücktrittsrecht ohne Begründung ab Erhalt der Ware. Im stationären Geschäft dagegen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch - das überrascht viele. Mangelhafte Ware fällt ohnehin unter die Gewährleistung: zwei Jahre bei beweglichen Sachen, drei bei unbeweglichen, und in den ersten zwölf Monaten wird vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand. Neu ab 19. Juni 2026: Online-Shops müssen einen "Vertrag widerrufen"-Button anbieten, der die gesamte Widerrufsfrist über erreichbar bleibt (Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026). Die Details stehen im Ratgeber zum Online-Shopping-Recht und in der Abgrenzung von Gewährleistung und Garantie, die im Schadensfall über bares Geld entscheidet.
Die zweite Frage betrifft das Erbe: Wie viel steht mir zu, wenn ich im Testament übergangen werde? Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Bei zwei Kindern und unverheiratetem Erblasser bekommt ein Kind ein Viertel der Verlassenschaft, ein vorhandener Ehepartner ein Sechstel. Geltend machen lässt sich der Anspruch drei Jahre ab Kenntnis. Mehr dazu im Pflichtteil-Ratgeber und in der Übersicht zum österreichischen Erbrecht; wer selbst vorsorgen will, findet im Testament-Ratgeber die Formvorschriften.
Die dritte Frage dreht sich um Schulden. Wer den Überblick verloren hat, kommt über das Abschöpfungsverfahren im Privatkonkurs in drei Jahren wieder heraus - vorausgesetzt, ein Teil der Schulden wird getilgt. Die staatlich anerkannte Schuldenberatung ist dabei kostenlos. Und wie stark die Teuerung das verfügbare Einkommen drückt, zeigt der Inflationsrechner: Bei 3,7 Prozent Jahresteuerung (Mai 2026) verliert ein Euro Monat für Monat spürbar an Kaufkraft.