Vorsorgevollmacht Österreich 2026 - Errichtung, ÖZVV, Kosten
Was eine Vorsorgevollmacht regelt - und warum jeder Erwachsene sie braucht
Mit einer Vorsorgevollmacht legt eine geschäftsfähige Person im Voraus fest, wer sie vertreten darf, wenn sie später selbst nicht mehr entscheiden kann - etwa nach einem Schlaganfall, Unfall oder bei Demenz. Sie ist die stärkste Form der Selbstbestimmung im österreichischen Erwachsenenschutzrecht und verhindert, dass im Ernstfall das Gericht einen fremden Vertreter bestellt.
Genau das ist der Punkt, den die meisten unterschätzen: Ohne Vorsorge entscheidet im Notfall nicht automatisch der Ehepartner oder das erwachsene Kind über Behandlung, Heimplatz oder Konto. Ist niemand bevollmächtigt, greift eine der nachrangigen Vertretungsformen - im äußersten Fall die gerichtliche Erwachsenenvertretung mit jährlicher Rechnungslegung und Gerichtsaufsicht. Die Vorsorgevollmacht schaltet diesen Apparat vorab aus.
Rechtsgrundlage ist das 2. Erwachsenenschutzgesetz, das seit 1. Juli 2018 die frühere Sachwalterschaft abgelöst hat. Es kennt ein Vier-Säulen-Modell: je weniger Selbstbestimmung möglich ist, desto formaler die Vertretung.
Die vier Vertretungsformen im Vergleich
| Form | Voraussetzung | Wer bestimmt den Vertreter | Gerichtliche Kontrolle |
|---|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | volle Entscheidungsfähigkeit bei Errichtung | die Person selbst, im Voraus | keine jährliche Rechnungslegung |
| Gewählte Erwachsenenvertretung | nur noch geminderte Entscheidungsfähigkeit | die Person selbst, im Anlassfall | jährlicher Bericht + Rechnungslegung |
| Gesetzliche Erwachsenenvertretung | keine Entscheidungsfähigkeit | nächste Angehörige | jährlicher Bericht, befristet auf 3 Jahre |
| Gerichtliche Erwachsenenvertretung | keine Entscheidungsfähigkeit | das Gericht | jährlicher Bericht + Rechnungslegung, befristet auf 5 Jahre |
Stand Juni 2026, Quelle: gesundheit.gv.at und WKO. Die Reihenfolge ist eine Rangordnung - jede Form greift nur, wenn die jeweils stärker selbstbestimmte nicht möglich ist.
Der entscheidende Vorteil der Vorsorgevollmacht steht in der letzten Spalte: Sie hat keine jährliche Berichts- und Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Gericht. Wer eine Person seines Vertrauens bevollmächtigt, erspart dieser den bürokratischen Aufwand, den eine gerichtliche oder gewählte Vertretung mit sich bringt. Die Kehrseite: Die geringere Kontrolle setzt echtes Vertrauen voraus - eine missbrauchsanfällige Wahl rächt sich.
Die gesetzliche Erwachsenenvertretung ist der häufige Notnagel, wenn keine Vollmacht existiert: Dann können nächste Angehörige - Eltern, Großeltern, volljährige Kinder, Geschwister, Ehepartner, Lebensgefährten - die Vertretung übernehmen, müssen sie aber im ÖZVV registrieren lassen und unterliegen der Gerichtsaufsicht. Wer das vermeiden will, sorgt mit einer Vollmacht vor.
Errichtung - wer darf, wo, in welcher Form
Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich errichtet werden, und zwar vor einer von drei Stellen:
- Notar
- Rechtsanwalt
- Erwachsenenschutzverein (nur in einfachen Fällen)
Sobald es um Vermögenswerte oder schwierige Rechtsfragen geht, ist ausschließlich ein Notar oder Rechtsanwalt zulässig - der Erwachsenenschutzverein scheidet dann aus. Voraussetzung beim Errichten ist die volle Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Wer bereits nicht mehr ausreichend entscheidungsfähig ist, kann keine Vorsorgevollmacht mehr errichten - dann bleibt nur noch die gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung. Genau deshalb ist Vorsorge eine Sache für gesunde Tage, nicht für den Ernstfall.
Bevollmächtigt werden kann grundsätzlich jede volljährige Person. Ausgenommen sind Personen, die ihre eigenen Angelegenheiten nicht besorgen können, oder solche, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer betreuenden Einrichtung stehen - das Pflegeheim, in dem der Vollmachtgeber lebt, kann also nicht zum Bevollmächtigten werden.
Sie müssen sich nicht auf eine einzige Person festlegen. Möglich ist, mehrere Bevollmächtigte einzusetzen - entweder jeweils einzeln vertretungsbefugt, gemeinsam (alle müssen zustimmen) oder nach Aufgabenbereichen gegliedert, etwa eine Person für die Finanzen, eine für die Gesundheit. Dringend zu empfehlen ist außerdem ein Ersatzbevollmächtigter für den Fall, dass die erste Vertrauensperson selbst ausfällt, verstirbt oder die Aufgabe nicht übernehmen will. Ohne Ersatz droht im Ernstfall genau die gerichtliche Erwachsenenvertretung, die man mit der Vollmacht eigentlich vermeiden wollte.
Diese Befugnisse müssen ausdrücklich geregelt sein
Eine allgemein gehaltene Vollmacht deckt nicht alles ab. Für besonders einschneidende Entscheidungen müssen die Befugnisse in der Urkunde konkret umschrieben sein - sonst darf der Bevollmächtigte sie nicht ausüben. Das betrifft vor allem:
- die Einwilligung in medizinische Behandlungen, besonders schwerwiegende,
- die dauerhafte Änderung des Wohnorts (etwa der Umzug ins Pflegeheim),
- die Veräußerung oder Belastung von Liegenschaften und Geschäfte, die über den gewöhnlichen Wirtschaftsbetrieb hinausgehen.
Für einige Maßnahmen bleibt selbst bei klarer Vollmacht eine gerichtliche Genehmigung nötig: dauerhafte Verlegung des Wohnorts ins Ausland, medizinische Behandlung gegen den Willen der vertretenen Person, Sterilisation und medizinische Forschung gegen den Willen. Diese Grenzen lassen sich nicht wegbevollmächtigen - sie schützen die betroffene Person.
Registrierung und Wirksamwerden im ÖZVV
Die Vorsorgevollmacht entfaltet ihre Wirkung über das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV), das von der Notariatskammer geführt wird. Dort werden alle Vertretungsformen des Erwachsenenschutzrechts und auch Patientenverfügungen erfasst. Einsicht haben nur Notare, Rechtsanwälte, Erwachsenenschutzvereine und Gerichte - nicht die Öffentlichkeit.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Eintragungen:
- Registrierung der Bevollmächtigung: Sie erfolgt gleich nach der Errichtung. Damit ist die Vollmacht auffindbar - aber noch nicht aktiv.
- Eintragung des Wirksamwerdens: Erst wenn der Vorsorgefall eintritt, der Vollmachtgeber also die Entscheidungsfähigkeit in den geregelten Angelegenheiten verliert, lässt der Bevollmächtigte ein ärztliches Zeugnis über den Verlust der Entscheidungsfähigkeit im ÖZVV hinterlegen. Erst ab dieser Eintragung darf er handeln.
Diese zweistufige Konstruktion ist der Kern der Vorsorgevollmacht: Sie schläft, bis sie gebraucht wird. Solange der Vollmachtgeber selbst entscheiden kann, bleibt die Vollmacht ohne Wirkung. Banken, Ärzte und Behörden prüfen im ÖZVV, ob die Wirksamkeit eingetragen ist, bevor sie den Bevollmächtigten als Vertreter akzeptieren.
Was eine Vorsorgevollmacht kostet - und was die Alternative kostet
Die Kosten hängen davon ab, wo Sie die Vollmacht errichten lassen.
| Errichtungsstelle | Errichtung | ÖZVV-Registrierung | Summe (Richtwert) |
|---|---|---|---|
| Erwachsenenschutzverein | rund 75 € | 10 € | rund 85 € |
| Notar / Rechtsanwalt | nach Tarif, je nach Komplexität | 10 € | mehrere hundert bis rund 2.500 € |
Stand Juni 2026. Der Erwachsenenschutzverein ist nur bei einfachen Fällen ohne größeres Vermögen zulässig. Bei Vermögen und Immobilien führt der Weg über Notar oder Rechtsanwalt.
Diese Beträge wirken auf den ersten Blick hoch - bis man sie der Alternative gegenüberstellt. Kommt es ohne Vorsorge zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung, fallen laufend Kosten an: Der gerichtliche Erwachsenenvertreter hat Anspruch auf eine jährliche Entschädigung - typisch sind rund 5 Prozent der Einkünfte des Betroffenen plus bei Vermögen über 15.000 € ein zusätzlicher Aufschlag, dazu Aufsicht und Verfahren bei Gericht. Über mehrere Jahre summiert sich das schnell auf das Vielfache einer einmaligen Vorsorgevollmacht. Wer also einmalig 85 € bis einige hundert Euro investiert, kauft sich nicht nur Selbstbestimmung, sondern in vielen Fällen auch den günstigeren Weg.
Eine genaue Bezifferung der gerichtlichen Variante hängt vom Einzelfall ab - die Größenordnung ist aber eindeutig: Die Vorsorgevollmacht ist fast immer die wirtschaftlich klügere Wahl. Das gilt umso mehr, wenn Vermögen, eine Immobilie oder ein Betrieb im Spiel ist.
Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht, Patientenverfügung - die Abgrenzung
Diese drei Instrumente werden oft verwechselt, decken aber unterschiedliche Dinge ab.
- Die Vorsorgevollmacht regelt die rechtliche und finanzielle Vertretung umfassend, wirkt aber erst ab dem Vorsorgefall.
- Eine Bankvollmacht (Konto-Vollmacht) erteilen Sie direkt bei der Bank und sie gilt sofort. Viele Institute akzeptieren für das laufende Girokonto lieber eine eigene Konto-Vollmacht als die Vorsorgevollmacht - schon aus praktischen Gründen. Sinnvoll ist beides nebeneinander.
- Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen. Sie ersetzt keine Vollmacht, sondern ergänzt sie: Die Patientenverfügung sagt, was geschehen soll, die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer entscheidet, wenn die Verfügung Auslegung braucht.
Wer vollständig vorsorgen will, kombiniert idealerweise alle drei und stimmt sie aufeinander ab. Das passt auch zur finanziellen Vorsorge im weiteren Sinn: Wer früh an die Altersvorsorge denkt, sollte die rechtliche Vorsorge gleich mitnehmen.
Widerruf, Ende und das Verhältnis zum Erbrecht
Solange Sie entscheidungsfähig sind, können Sie die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen - formlos gegenüber dem Bevollmächtigten, mit Eintragung des Widerrufs im ÖZVV. Die Vollmacht endet außerdem mit dem Tod des Vollmachtgebers, durch Gerichtsbeschluss oder wenn der Bevollmächtigte die Vertretung kündigt.
Ein häufiges Missverständnis: Die Vorsorgevollmacht wirkt nur zu Lebzeiten. Mit dem Tod erlischt sie, und es greift das Erbrecht - der Bevollmächtigte hat dann keine Befugnisse mehr, sofern er nicht ohnehin Erbe ist. Wer Vermögen über den Tod hinaus regeln will, braucht zusätzlich ein Testament oder überlegt eine Schenkung zu Lebzeiten. Vorsorgevollmacht und Nachlassplanung greifen also ineinander, ersetzen einander aber nicht. Auch der Konsumentenschutz bleibt für den Vertretenen voll erhalten - der Bevollmächtigte handelt in dessen Namen, nicht zu eigenen Gunsten.
Die nüchterne Empfehlung: Eine Vorsorgevollmacht gehört in jede Lebensplanung, nicht erst ab einem bestimmten Alter. Ein Unfall fragt nicht nach dem Geburtsjahr. Der Aufwand ist gering, der Schutz im Ernstfall groß - und die Alternative, die gerichtliche Bestellung eines fremden Vertreters, will niemand erleben.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vollmacht, mit der eine geschäftsfähige Person im Voraus festlegt, wer sie vertreten darf, falls sie später die Entscheidungsfähigkeit verliert - etwa durch Demenz, Schlaganfall oder Unfall. Sie wird erst mit Eintritt des Vorsorgefalls wirksam.
Wo errichte ich eine Vorsorgevollmacht?
Schriftlich vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein. Geht es um Vermögen oder schwierige Rechtsfragen, ist nur ein Notar oder Rechtsanwalt zulässig. Die Vollmacht muss im ÖZVV registriert werden.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht 2026?
Beim Erwachsenenschutzverein rund 75 € plus 10 € ÖZVV-Registrierung, also etwa 85 €. Notar oder Rechtsanwalt verrechnen nach Tarif - je nach Komplexität meist mehrere hundert bis rund 2.500 €. Die Registrierung selbst kostet 10 €.
Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?
Erst wenn der Vorsorgefall eintritt - also die Entscheidungsfähigkeit in den geregelten Angelegenheiten verloren geht. Dazu lässt der Bevollmächtigte ein ärztliches Zeugnis als Wirksamkeitseintragung im ÖZVV hinterlegen. Erst ab dieser Eintragung darf er handeln.
Was ist der Unterschied zur Erwachsenenvertretung?
Die Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, solange Sie voll entscheidungsfähig sind. Die Erwachsenenvertretung greift erst, wenn keine Vollmacht vorliegt und die Entscheidungsfähigkeit bereits fehlt. Die Vollmacht hat keine jährliche Rechnungslegungspflicht ans Gericht.
Ersetzt die Vorsorgevollmacht eine Bankvollmacht?
Nur eingeschränkt. Viele Banken verlangen für laufende Kontogeschäfte eine eigene, zu Lebzeiten erteilte Konto-Vollmacht. Sinnvoll ist beides: eine Bankvollmacht für den Alltag und die Vorsorgevollmacht als Absicherung für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit.
Kann ich die Vorsorgevollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit, solange Sie entscheidungsfähig sind. Der Widerruf wird im ÖZVV eingetragen. Die Vollmacht endet außerdem mit dem Tod, durch Gerichtsbeschluss oder wenn der Bevollmächtigte die Vertretung beendet.
Chefredakteur finanzguide.at