SVS-Beiträge 2026 - Sozialversicherung für Selbständige
Was die SVS ist
Die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) ist das Pendant zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer - nur trägt hier der Selbständige beide Seiten allein. Es gibt keinen Dienstgeber, der mitzahlt. Das macht die SVS-Beiträge zu einem der größten Fixkosten-Blöcke jedes Einzelunternehmens.
Wer das beim Gründen unterschätzt, gerät spätestens bei der ersten Nachbemessung in ernste Liquiditätsschwierigkeiten - der häufigste Grund, warum jungen Betrieben das Geld ausgeht.
Die Beitragssätze 2026
Die Beiträge berechnen sich von der Beitragsgrundlage (vereinfacht: dem Gewinn):
| Versicherungszweig | Satz 2026 |
|---|---|
| Pensionsversicherung | 18,50 % |
| Krankenversicherung | 6,80 % |
| Selbständigenvorsorge | 1,53 % |
| Unfallversicherung | 12,95 € fix pro Monat (155,40 € im Jahr) |
In Summe rund 26,83 Prozent der Beitragsgrundlage plus die fixe Unfallversicherung. Das ist deutlich mehr als der Dienstnehmeranteil eines Angestellten - weil der Selbständige eben auch den Dienstgeberanteil selbst trägt.
Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage
Nach oben und unten ist die Grundlage begrenzt:
- Mindestbeitragsgrundlage: 551,10 Euro pro Monat. Auch wer weniger verdient, zahlt die Beiträge mindestens auf diesen Betrag - das sind rund 161 Euro im Monat (26,83 Prozent plus Unfallversicherung).
- Höchstbeitragsgrundlage: 8.085 Euro pro Monat. Vom Gewinnanteil darüber fallen keine SVS-Beiträge mehr an. Der maximale Monatsbeitrag liegt damit bei rund 2.182 Euro (8.085 × 26,83 Prozent plus 12,95 Euro Unfallversicherung), also etwa 26.180 Euro im Jahr.
Wer also 100.000 Euro Gewinn macht, zahlt nicht auf die volle Summe, sondern nur bis zur Höchstgrenze - ähnlich der Deckelung bei Arbeitnehmern. Wie sich die Grundlage über die Beitragsstufen entwickelt, zeigt der Beitrag zu den SVS-Beitragsstufen.
Rechenbeispiel
Ein Einzelunternehmer mit 30.000 Euro Jahresgewinn (vereinfacht 2.500 Euro Beitragsgrundlage pro Monat):
- Pension: 2.500 × 18,5 % = 462,50 €
- Kranken: 2.500 × 6,8 % = 170,00 €
- Selbständigenvorsorge: 2.500 × 1,53 % = 38,25 €
- Unfallversicherung: 12,95 €
- Summe pro Monat: rund 684 € (etwa 8.200 € im Jahr)
Das sind grob 27 Prozent des Gewinns, die in die Sozialversicherung fließen - zusätzlich zur Einkommensteuer. Diese Doppelbelastung muss jede Kalkulation einpreisen.
Ein Trost bleibt: Die SVS-Beiträge sind in voller Höhe Betriebsausgaben und senken damit den steuerpflichtigen Gewinn. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent holt man sich also einen guten Teil über die niedrigere Einkommensteuer zurück - netto kosten die Beiträge weniger, als die 27 Prozent auf den ersten Blick vermuten lassen. Die SVS-Last und die Steuerlast hängen damit unmittelbar zusammen.
Was wirklich zur Beitragsgrundlage zählt
Hier steckt ein Fallstrick, den viele übersehen. Die Beitragsgrundlage ist nicht einfach der Gewinn aus dem Einkommensteuerbescheid. Dazu kommen die im selben Jahr vorgeschriebenen SVS-Beiträge wieder hinzugerechnet (Hinzurechnungsbetrag nach § 25 GSVG). Der Grund: Die SVS-Beiträge sind steuerlich Betriebsausgaben, mindern also den Gewinn - für die Sozialversicherung sollen sie die Bemessungsgrundlage aber nicht schmälern.
Praktisch heißt das: Die SVS-Grundlage liegt spürbar über dem versteuerten Gewinn. Wer mit dem reinen Nettogewinn rechnet, unterschätzt seine Beiträge. Das verstärkt die Nachbemessungs-Falle zusätzlich, weil die hinzugerechneten Beiträge die Grundlage weiter nach oben treiben. Eine genaue Berechnung nimmt einem nur der eigene Steuerberater oder der offizielle SVS-Beitragsrechner ab - die Faustformel “rund 27 Prozent vom Gewinn” ist nur eine grobe Näherung.
Wann die Beiträge fällig sind
Die SVS schreibt die Beiträge quartalsweise vor - fällig jeweils Ende Februar, Mai, August und November. In den ersten Jahren sind das die vorläufigen Beiträge auf Basis der (oft niedrigen) Mindestbeitragsgrundlage; nach Vorliegen des Steuerbescheids kommt die Nachbemessung dazu (siehe unten).
Wer die Quartalszahlung nicht aus dem laufenden Cashflow stemmen kann, sollte einen monatlichen Dauerauftrag auf ein eigenes Abgaben-Konto einrichten - so liegt zum Quartalsende der nötige Betrag bereit. Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung, Stundung) sind bei der SVS auf Antrag möglich, kosten aber Zinsen.
Was die SVS-Beiträge leisten
Die Beiträge sind kein verlorener Aufwand, sondern erwerben Leistungsansprüche:
- Pensionsversicherung: Anwartschaften auf die spätere Pension - wer sich befreien lässt, erwirbt hier nichts.
- Krankenversicherung: Behandlung, Spital, Medikamente. SVS-Versicherte haben einen Selbstbehalt von grundsätzlich 20 Prozent, der sich über das Gesundheitsprogramm bei Erreichen von Gesundheitszielen auf 10 Prozent halbieren lässt.
- Selbständigenvorsorge: das Pendant zur “Abfertigung neu” der Angestellten - ein angespartes Kapital, das später ausgezahlt oder weiterveranlagt wird.
- Unfallversicherung: Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Die Nachbemessungs-Falle
Der gefährlichste Punkt für Gründer. Die SVS kennt den echten Gewinn erst, wenn der Einkommensteuerbescheid vorliegt - und der kommt erst ein bis zwei Jahre später. Bis dahin schreibt sie vorläufige Beiträge vor, oft auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage. Sobald der Bescheid da ist, wird nachbemessen: Lag der tatsächliche Gewinn höher, kommt eine kräftige Nachzahlung.
Eine Besonderheit gilt für Neugründer: In den ersten beiden Kalenderjahren wird die Krankenversicherung auf der fixen Mindestbeitragsgrundlage berechnet und nicht nachbemessen - die Pensionsversicherung dagegen schon. Ab dem dritten Jahr werden alle Zweige voll nachbemessen. Das federt den ersten Schock etwas ab, beseitigt ihn aber nicht.
Ein Rechenbeispiel für das dritte Jahr macht die Wucht deutlich. Angenommen, die SVS schreibt vorläufig auf einen Vorjahresgewinn von 30.000 Euro vor, der tatsächliche Gewinn springt aber auf 50.000 Euro:
| vorläufig (30.000 €) | endgültig (50.000 €) | |
|---|---|---|
| Beitragsgrundlage/Monat | 2.500 € | 4.167 € |
| Beitrag/Monat (26,83 % + UV) | rund 684 € | rund 1.131 € |
| Beitrag/Jahr | rund 8.200 € | rund 13.570 € |
Die Differenz von rund 5.370 Euro wird auf einmal nachverrechnet - zusätzlich zu den ohnehin höheren laufenden Beiträgen des aktuellen Jahres. Wer im guten Jahr nur die niedrigen vorläufigen Beiträge zahlt und nichts zurücklegt, steht dann unter Druck. Die einzige Vorsorge: von Beginn an eine Rücklage bilden - als Faustregel rund ein Viertel des Gewinns für die SVS-Nachzahlung zurücklegen, am besten parallel zur Rücklage für die Einkommensteuer. Wer den Gewinn ohnehin über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung laufend im Blick hat, sieht die drohende Nachzahlung früh kommen.
Mehrfachversicherung: angestellt und selbstständig
Wer neben der Anstellung selbstständig ist, ist in beiden Systemen versichert - ASVG über den Job, GSVG über die SVS. Beide Beiträge zusammen können aber die Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten: Wer mit dem Angestelltengehalt schon darüber liegt, bekommt zu viel gezahlte Beiträge auf Antrag (oder teils automatisch) erstattet. Außerdem kann bei der SVS die Mindestbeitragsgrundlage entfallen, wenn die ASVG-Grundlage sie bereits abdeckt - dann zahlt man auf den selbstständigen Gewinn nur die Differenz (Differenzvorschreibung).
Das ist ein oft übersehener Hebel: Mehrfachversicherte sollten die Beitragserstattung aktiv prüfen, sonst verschenken sie Geld. Die Details stehen im Beitrag zur Sozialversicherung.
Beiträge senken: die legalen Hebel
Anders als die Steuer lässt sich die SVS kaum “wegoptimieren” - der Gewinnfreibetrag etwa senkt die Steuer, nicht die SVS-Grundlage. Echte Hebel sind:
- Herabsetzungsantrag: Sinkt der Gewinn gegenüber den vorläufigen Beiträgen voraussichtlich, kann man die vorläufige Beitragsgrundlage herabsetzen lassen - das schont die Liquidität, verlagert die Last aber nur, wenn der Gewinn doch höher ausfällt.
- Investitionen mindern den Gewinn und damit indirekt auch die SVS-Grundlage.
- Befreiung als Kleinstunternehmer (siehe unten) bei geringem Nebenerwerb.
Wichtig bleibt die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst: Wer die vorläufigen Beiträge künstlich niedrig hält, verschiebt die Last nur auf die Nachbemessung - die dann umso härter trifft.
Befreiung für Kleinstunternehmer
Wer nur nebenbei selbständig ist, kann sich von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. Voraussetzung: Die Einkünfte liegen unter der Versicherungsgrenze von 6.613,20 Euro im Jahr (das ist exakt das Zwölffache der monatlichen Mindestbeitragsgrundlage) und der Umsatz unter 55.000 Euro - dieselbe Umsatzgrenze wie bei der Kleinunternehmerregelung. Die Unfallversicherung bleibt aber bestehen.
Das ist vor allem für nebenberufliche Gründer interessant, die bereits über ihren Hauptjob versichert sind. Der Antrag läuft direkt über die SVS und wird sinnvollerweise gleich mit der Gewerbeanmeldung mitgedacht, weil die Pflichtversicherung sonst automatisch anläuft.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die SVS-Beiträge 2026?
Auf die Beitragsgrundlage entfallen 18,5 % Pensions-, 6,8 % Kranken- und 1,53 % Selbständigenvorsorge. Dazu kommt die Unfallversicherung als fixer Betrag von 12,95 Euro pro Monat (155,40 Euro im Jahr). In Summe rund 26,83 Prozent plus Unfallversicherung.
Wie hoch ist die Mindestbeitragsgrundlage 2026?
551,10 Euro pro Monat für Gewerbetreibende. Auch wer weniger verdient, zahlt mindestens die Beiträge auf diese Grundlage. Die Höchstbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 8.085 Euro pro Monat.
Warum kommt nach drei Jahren eine SVS-Nachzahlung?
In den ersten Jahren schreibt die SVS vorläufige Beiträge vor, oft auf Basis der Mindestgrundlage. Sobald der echte Steuerbescheid vorliegt, wird nachbemessen - liegt der Gewinn höher, folgt eine Nachzahlung. Dafür sollte man Rücklagen bilden.
Kann man sich von der SVS befreien lassen?
Kleinstunternehmer können sich von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen, wenn die Einkünfte unter der Versicherungsgrenze (6.613,20 Euro 2026) und der Umsatz unter 55.000 Euro liegen - etwa bei nebenberuflicher Selbständigkeit. Die Unfallversicherung bleibt bestehen.
Wann sind die SVS-Beiträge fällig?
Quartalsweise, jeweils Ende Februar, Mai, August und November. In den ersten Jahren sind es vorläufige Beiträge, nach dem Steuerbescheid kommt die Nachbemessung. Am besten monatlich auf ein eigenes Abgabenkonto zurücklegen, damit zum Quartalsende der Betrag bereitliegt.
Was passiert bei Mehrfachversicherung?
Wer angestellt und selbstständig ist, zahlt in beide Systeme - aber nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, und bei der SVS kann die Mindestbeitragsgrundlage entfallen (Differenzvorschreibung). Die Erstattung sollte man aktiv prüfen.
Chefredakteur finanzguide.at