Brutto-Netto-Rechner Österreich 2026 - Lohnsteuer, SV, Tarifstufen

Von Martin Höllinger Stand 21.06.2026 Lesezeit 16 Min Quellen geprüft

Brutto-Netto-Rechner 2026

Netto/Monat

€ 2.136,89

Netto/Jahr (14x)

€ 29.916,42

Brutto/Jahr (14x)€ 42.000,00
Sozialversicherung-€ 7.169,40
Lohnsteuer (vor Absetzbetraegen)-€ 5.542,18
Absetzbetraege gesamt+€ 628,00
Lohnsteuer (netto)-€ 4.914,18
Effektiver Steuersatz11.7%
Netto (71%) SV (17%) Steuer (12%)

Berechnung auf Basis der Steuertarife und SV-Saetze 2026. Vereinfachte Darstellung ohne Beruecksichtigung von Sonderzahlungs-Beguenstigung (Jahrssechstel), Sachbezuegen und weiteren individuellen Faktoren. Keine Steuerberatung.

So funktioniert das Brutto-Netto 2026

Vom Bruttobezug zieht der Arbeitgeber jeden Monat zuerst die Sozialversicherung (18,07 Prozent) ab, dann von diesem Restbetrag die Lohnsteuer nach dem progressiven Tarif. Absetzbeträge senken die Lohnsteuer zusätzlich. Was übrig bleibt, ist das Netto. Die Tarifstufen 2026 wurden gegenüber 2025 um 1,733 Prozent angehoben - zwei Drittel der Inflation, der Mechanismus gegen die kalte Progression. Sonderzahlungen (13. und 14.) laufen mit nur 6 Prozent, daher das Netto-Plus im Juni und November. Die Höchstbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 6.930 Euro monatlich.

Klingt simpel. In der Reihenfolge steckt aber der ganze Trick: Weil die Lohnsteuer erst nach Abzug der SV greift, ist die Bemessungsgrundlage für die Steuer immer kleiner als das Brutto. Und weil der Tarif gestaffelt ist, zahlt niemand seinen Grenzsteuersatz auf das gesamte Einkommen. Wer das einmal von Hand nachrechnet, versteht jede Gehaltsabrechnung.


Tarifstufen 2026

JahreseinkommenGrenzsteuersatz
bis 13.539 €0 %
13.539 - 21.992 €20 %
21.992 - 36.458 €30 %
36.458 - 70.365 €40 %
70.365 - 104.859 €48 %
104.859 - 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %

Die Grenzen wurden um 1,733 Prozent angehoben - zwei Drittel der gemessenen Inflation von 2,6 Prozent. 2026 wird nur dieses automatische Zweidrittel ausgeglichen; das restliche Drittel bleibt bis 2029 ausgesetzt (Details unter kalte Progression). Die 55-Prozent-Spitzenstufe über einer Million Euro gilt befristet bis 2029 weiter, danach fällt sie auf 50 Prozent zurück.

Grenzsteuersatz ist nicht Durchschnittssteuersatz. Der Grenzsteuersatz wirkt nur auf den Einkommensteil über der jeweiligen Stufengrenze. Wer 36.000 Euro im Jahr verdient, zahlt nicht 30 Prozent auf alles: Die ersten 13.539 Euro bleiben steuerfrei, die nächsten 8.453 Euro kosten 20 Prozent, erst der Rest fällt unter 30 Prozent. Konkret ergibt das rund 5.094 Euro Steuer vor Absetzbeträgen - ein effektiver Satz von etwa 14 Prozent, nicht 30. Genau diese Lücke zwischen Grenz- und Durchschnittssatz erklärt, warum eine Gehaltserhöhung nie zur Gänze “wegbesteuert” wird. Mehr zur Systematik im Beitrag zur Einkommensteuer.


Effektiver Steuersatz nach Einkommen

Was die Tarifstufen verschweigen: Der Anteil, der tatsächlich an Einkommensteuer abgeht, steigt sehr viel langsamer als der Grenzsteuersatz. Die folgende Tabelle zeigt den effektiven Steuersatz auf das steuerpflichtige Jahreseinkommen (vor Absetzbeträgen, allein aus dem Tarif 2026 berechnet).

Steuerpflichtiges EinkommenEinkommensteuerEffektiver SatzGrenzsteuersatz
20.000 €1.292 €6,5 %20 %
30.000 €4.093 €13,6 %30 %
40.000 €7.447 €18,6 %40 %
50.000 €11.447 €22,9 %40 %
70.000 €19.447 €27,8 %40 %
100.000 €33.818 €33,8 %48 %

Wer 40.000 Euro verdient, hört oft “du bist im 40-Prozent-Steuersatz” - real gehen aber nur 18,6 Prozent an den Fiskus, weil die unteren Stufen mitgerechnet werden müssen. Erst weit jenseits von 100.000 Euro nähert sich der Durchschnittssatz dem jeweiligen Grenzsteuersatz an. Genau deshalb ist die Frage “lohnt sich die Mehrarbeit?” fast immer mit Ja zu beantworten: Vom zusätzlich verdienten Euro bleibt selbst im 40-Prozent-Band netto die Mehrheit übrig - nach Abzug von SV und Steuer rund 42 Prozent, bei mittleren Einkommen deutlich mehr. Absetzbeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag drücken die effektive Belastung zusätzlich, vor allem bei kleinen und mittleren Gehältern.


Sozialversicherung 2026 - die Werte

WertBetrag 2026
Geringfügigkeitsgrenze (monatlich)551,10 €
Höchstbeitragsgrundlage laufend (monatlich)6.930,00 €
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlung (jährlich)13.860,00 €
Krankenversicherung (Dienstnehmer)3,87 %
Pensionsversicherung (Dienstnehmer)10,25 %
Arbeitslosenversicherung (voll)2,95 %
Arbeiterkammerumlage0,50 %
Wohnbauförderungsbeitrag0,50 %
SV-Anteil Dienstnehmer gesamt18,07 %

Die Höchstbeitragsgrundlage stieg gegenüber 2025 (6.450 €) auf 6.930 € - eine reguläre Aufwertung von rund 7,4 Prozent. Die vollständige Aufschlüsselung steht im Beitrag zur Sozialversicherung.

Vorsicht bei 18,12 Prozent. Viele Online-Rechner setzen den SV-Abzug mit 18,12 Prozent an. Das beruht auf einer Arbeitslosenversicherung von glatten 3,0 Prozent - der korrekte volle Dienstnehmeranteil liegt aber bei 2,95 Prozent. In Summe ergibt das 18,07 Prozent, nicht 18,12. Auf 3.500 Euro Brutto sind das nur 1,75 Euro Unterschied im Monat, über ein ganzes Erwerbsleben aber ein vermeidbarer Rechenfehler.

Gestaffelte Arbeitslosenversicherung. Bis 2.225 Euro Monatsbrutto entfällt der AV-Beitrag ganz, bis 2.427 Euro beträgt er 1 Prozent, bis 2.630 Euro 2 Prozent, erst darüber die vollen 2,95 Prozent. Bei kleinen Gehältern liegt der gesamte SV-Abzug daher unter 18,07 Prozent - bei 2.300 Euro etwa nur bei 16,12 Prozent. Diese Einschleifung soll geringe Einkommen entlasten und ist der Grund, warum das Netto bei niedrigen Gehältern relativ höher ausfällt, als die 18,07 Prozent vermuten lassen.


Schritt für Schritt: 3.500 Euro brutto auf Netto

Das macht kein Online-Rechner sichtbar - hier die volle Rechnung für ein Monatsbrutto von 3.500 Euro (ledig, keine Kinder, keine Pendlerpauschale), Stand 2026.

Schritt 1 - Sozialversicherung abziehen. 3.500 Euro liegen über 2.630 Euro, also gilt der volle Satz: 3.500 × 18,07 % = 632,45 Euro SV. Es bleiben 2.867,55 Euro.

Schritt 2 - Bemessungsgrundlage hochrechnen. Die Lohnsteuer arbeitet mit Jahreswerten. 2.867,55 × 12 = 34.410,60 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen aus den laufenden Bezügen.

Schritt 3 - Tarif anwenden (gestaffelt).

  • bis 13.539 €: 0 Euro
  • 13.539 bis 21.992 € → 8.453 × 20 % = 1.690,60 €
  • 21.992 bis 34.410,60 € → 12.418,60 × 30 % = 3.725,58 €
  • Summe: 5.416,18 Euro Jahres-Lohnsteuer vor Absetzbeträgen

Schritt 4 - Absetzbeträge gegenrechnen. Der Verkehrsabsetzbetrag von 496 Euro mindert die Steuer direkt: 5.416,18 - 496 = 4.920,18 Euro im Jahr, also 410,02 Euro Lohnsteuer pro Monat.

Schritt 5 - Netto. 3.500 - 632,45 - 410,02 = 2.457,53 Euro netto im laufenden Monat.

Der spannende Vergleich: Der Grenzsteuersatz beträgt hier 30 Prozent, der effektive Lohnsteuersatz aber nur 11,7 Prozent des Bruttos (410 von 3.500). Wer mit dem Grenzsteuersatz “rechnet”, überschätzt die Steuer fast immer.

Die Jahresbetrachtung. Das laufende Netto von 2.457,53 Euro mal zwölf ergibt rund 29.490 Euro. Dazu kommen 13. und 14. Gehalt: Auf diese beiden Sonderzahlungen fällt nach dem 620-Euro-Freibetrag nur der 6-Prozent-Satz an, weshalb davon überschlägig rund 5.500 Euro netto übrig bleiben statt der knapp 4.900 Euro, die der laufende Tarif zugelassen hätte. Das echte Jahresnetto liegt damit bei etwa 35.000 Euro - rund 700 Euro mehr, als zwölf gleiche Monatsnettos ergeben würden. Genau dieser Sonderzahlungs-Vorteil geht in den meisten schnellen Kopfrechnungen unter. Eine offizielle Gegenprobe liefert der AK-Brutto-Netto-Rechner; unsere Handrechnung zeigt den Mechanismus, ersetzt aber keine Gehaltsverrechnung.


Was Ihr Gehalt den Arbeitgeber kostet

Das Brutto ist nicht, was Ihr Job kostet. Über dem Bruttogehalt liegen die Lohnnebenkosten des Dienstgebers - rund 29,5 Prozent obendrauf. Für die Gehaltsverhandlung lohnt es, diese Zahl zu kennen: Sie ist der Spielraum, den der Arbeitgeber tatsächlich kalkuliert.

Dienstgeber-Posten 2026Satz vom Brutto
Krankenversicherung3,78 %
Unfallversicherung1,10 %
Pensionsversicherung12,55 %
Arbeitslosenversicherung2,95 %
Insolvenz-Entgeltsicherung (IESG)0,10 %
Wohnbauförderungsbeitrag0,50 %
Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu)1,53 %
Dienstgeberbeitrag (DB/FLAF)3,70 %
Zuschlag zum DB (DZ, je Bundesland)0,31 - 0,40 %
Kommunalsteuer3,00 %
Gesamt-Aufschlag (überschlägig)rund 29,5 %

Sätze nach WKO (Aktuelle Werte Lohnverrechnung) und ÖGK, Stand 2026.

Rechenbeispiel: Aus 3.500 Euro Brutto werden rund 3.500 × 1,295 = 4.532 Euro Gesamtkosten im Monat - und das nur für die laufenden Bezüge. Mit 13. und 14. Gehalt liegt die echte Jahresbelastung des Arbeitgebers noch höher, weil auch auf die Sonderzahlungen ein Großteil der Nebenkosten anfällt. Diese Lücke zwischen 4.532 Euro Arbeitgeberkosten und 2.458 Euro Netto - die sogenannte Steuer- und Abgabenkeil - ist einer der höchsten in Europa. Wer als freier Dienstnehmer oder selbstständig arbeitet, trägt Teile davon selbst, dafür anders strukturiert.


13. und 14. Gehalt - der Sonderzahlungs-Bonus

Sonderzahlungen werden eigens und begünstigt versteuert:

  • Bis zum Jahressechstel (rund zwei Bruttomonatsbezüge) gilt nach einem Freibetrag von 620 Euro ein fester Satz von 6 Prozent.
  • Was darüber hinausgeht, wird mit 27 Prozent (bis 25.000 €), 35,75 Prozent (bis 50.000 €) und 50 Prozent (darüber) belastet.

Konkret bei 3.500 Euro: Das Jahressechstel beträgt 7.000 Euro (zwei Monatsbrutto). Davon zuerst die SV auf Sonderzahlungen abziehen, dann der 620-Euro-Freibetrag, der Rest mit 6 Prozent. Auf eine Sonderzahlung von 3.500 Euro fallen so nur rund 173 Euro Lohnsteuer an - statt der über 1.000 Euro, die der laufende Tarif verlangen würde. Genau das hebt das Juni- und November-Netto. Wer den Effekt im Detail nachvollziehen will, findet ihn im eigenen Beitrag zum 13. und 14. Gehalt.

Die begünstigten 6 Prozent gelten nur bis zum Jahressechstel. Bei stark schwankenden Bezügen, Prämien oder Bonuszahlungen kann das Sechstel überschritten werden - dann läuft der übersteigende Teil in die teureren Stufen. All-in-Verträge und hohe variable Anteile sind hier der häufigste Stolperstein.


Rechenbeispiel: vier typische Bezüge 2026

Überschlägig (lediger Arbeitnehmer, ohne Pendlerpauschale und Familienbonus, voller SV-Satz). Konkrete Werte können je nach Branche und Absetzbeträgen um einige Prozent abweichen.

Brutto monatlichSV-AbzugLohnsteuer ca.Netto ca.Netto-Quote
2.500 €452 €164 €1.884 €75 %
3.500 €632 €410 €2.458 €70 %
5.000 €904 €885 €3.211 €64 %
7.500 €1.252 € (gedeckelt)1.776 €4.472 €60 %

Gut sichtbar: Je höher das Brutto, desto kleiner die Netto-Quote - die Wirkung der Progression. Bei 7.500 Euro liegt der Bezug über der Höchstbeitragsgrundlage; der SV-Beitrag wird auf 6.930 Euro gedeckelt (1.252 €), jeder weitere Euro fließt voll in die Lohnsteuer. Mit Familienbonus (bis 166,68 € pro Kind und Monat) und Pendlerpauschale steigt das Netto in allen Zeilen spürbar - ein Kind unter 18 hebt das Monatsnetto um bis zu rund 167 Euro. Gegenprobe wieder über den AK-Rechner.


Wenn das Netto höher ist als gedacht: die Negativsteuer

Wer so wenig verdient, dass keine Lohnsteuer anfällt, geht nicht leer aus. Über die Arbeitnehmerveranlagung erstattet das Finanzamt einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge zurück - die sogenannte Negativsteuer oder SV-Rückerstattung.

2026 sind das bis zu 804 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer (Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag), voll wirksam bis rund 19.800 Euro Jahreseinkommen und einschleifend auslaufend bis etwa 30.259 Euro. Wer Kinder hat, bekommt zusätzlich den Kindermehrbetrag von bis zu 700 Euro pro Kind als Negativsteuer. Diese Beträge gibt es nur auf Antrag - die Veranlagung wird in solchen Fällen also bares Geld, nicht nur Pflichtübung. Pensionisten haben eine eigene, niedrigere SV-Rückerstattung. Für Geringverdiener ist das oft der größte Hebel des Jahres und ein guter Grund, die Arbeitnehmerveranlagung nicht zu vergessen.


Teilzeit, geringfügig und der Knick bei 551,10 Euro

Bei niedrigen Bezügen wird die Rechnung an zwei Schwellen interessant. Unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat zahlen Sie als Dienstnehmer keine laufende Sozialversicherung - der Arbeitgeber führt nur die Unfallversicherung ab. Sie sind dann unfallversichert, aber nicht kranken- und pensionsversichert (eine freiwillige Selbstversicherung um rund 73 Euro monatlich ist möglich).

Knapp über der Grenze setzt die volle Versicherungspflicht ein. Dadurch entsteht ein Knick: Bei 600 Euro Brutto wird plötzlich SV fällig, das Netto kann kurzfristig kaum höher sein als bei 551 Euro. Die AV-Staffelung (0 Prozent bis 2.225 €) federt das nach oben hin ab, der Sprung an der Geringfügigkeitsgrenze selbst bleibt aber. Wer mehrere geringfügige Jobs hat, deren Summe 551,10 Euro übersteigt, wird nachträglich voll versicherungspflichtig - die ÖGK schreibt die Beiträge dann direkt vor. Bei Teilzeit gilt ansonsten dieselbe Brutto-Netto-Logik wie bei Vollzeit, nur auf der niedrigeren Bemessungsgrundlage.


Sachbezug: warum ein Dienstauto das Netto senkt

Nicht jeder Gehaltsbestandteil ist Geld. Ein privat nutzbares Firmenauto, eine Dienstwohnung oder ein zinsgünstiges Arbeitgeberdarlehen sind Sachbezüge - sie erhöhen die Bemessungsgrundlage für SV und Lohnsteuer, ohne dass mehr Geld aufs Konto kommt. Das Netto sinkt also, obwohl der “Wert” des Pakets steigt.

Beim Firmenauto beträgt der Sachbezug bis zu 2 Prozent des Anschaffungswerts pro Monat (maximal 960 Euro), bei emissionsärmeren Verbrennern 1,5 Prozent (maximal 720 Euro). Reine E-Autos sind sachbezugsfrei - hier bleibt der Lohnsteuervorteil voll erhalten, was sie als Gehaltsbestandteil attraktiv macht. Die Details und die aktuellen CO2-Grenzwerte stehen im Beitrag zum E-Auto-Sachbezug. Beim Vergleich zweier Jobangebote ist der Sachbezug der am häufigsten übersehene Posten: Ein Dienstauto mit 800 Euro Sachbezug kostet brutto wie netto, als hätten Sie 800 Euro mehr Gehalt - mit entsprechend höherer Steuer.


Selbstständige und freie Dienstnehmer rechnen anders

Die 18,07-Prozent-Formel gilt nur für echte Dienstverhältnisse (ASVG). Zwei Gruppen rechnen abweichend:

Freie Dienstnehmer sind zwar nach ASVG versichert (ähnliche SV-Sätze), bekommen aber keinen Lohnsteuerabzug und keine begünstigten 13./14. Gehälter. Sie zahlen die Einkommensteuer erst über die Veranlagung nach - wer das nicht zurücklegt, erlebt im Steuerbescheid eine böse Überraschung.

Selbstständige (GSVG/SVS) zahlen Kranken-, Pensions- und Selbstständigenvorsorge auf Basis ihres Einkommensteuerbescheids, mit Nachbemessung für die ersten Jahre. Die Beitragssätze unterscheiden sich vom ASVG, und die Einkommensteuer kommt komplett über die Veranlagung. Das laufende “Netto” ist hier eine Planungsgröße, kein fixer Abzug. Wer von der Anstellung in die Selbstständigkeit wechselt, sollte das laufende Brutto-Netto-Denken ablegen - eine kompakte Gegenüberstellung bietet der Beitrag zur Gehaltsabrechnung.


Was das Netto zusätzlich beeinflusst

  • Pendlerpauschale und Pendlereuro (2026 auf 6 €/km verdreifacht) - senken Bemessungsgrundlage bzw. Steuer.
  • Familienbonus Plus - bis 2.000,16 € pro Kind und Jahr, mindert die Lohnsteuer direkt.
  • Freibetragsbescheid - berücksichtigt regelmäßige Werbungskosten schon monatlich statt erst bei der Veranlagung.
  • Home-Office-Pauschale und das Kilometergeld für dienstliche Fahrten.
  • Sachbezüge (Dienstauto, Diensthandy) - erhöhen die Bemessungsgrundlage.
  • Kollektivvertrag und All-in - bestimmen Grundlohn und Sonderzahlungen.

Häufige Fehler

13./14. linear über 12 Monate gerechnet. Wer den Jahresbezug durch 12 teilt, bekommt ein falsches Netto - die Sonderzahlungen mit 6 Prozent sind nicht im laufenden Lohn enthalten.

Mit 18,12 statt 18,07 Prozent gerechnet. Der weitverbreitete Wert beruht auf einer alten Arbeitslosenversicherung von 3,0 Prozent. Korrekt sind 2,95 Prozent und damit 18,07 Prozent SV-Abzug.

Mit der alten Höchstbeitragsgrundlage gerechnet. 2025 waren es 6.450 €, 2026 sind es 6.930 €. Wer mit dem alten Wert rechnet, unterschätzt den SV-Beitrag für Gutverdiener.

Familienbonus doppelt beantragt. Formular E30 beim Arbeitgeber und gleichzeitig in der Arbeitnehmerveranlagung ohne Abstimmung führt zur Nachzahlung im Bescheid.

Sachbezüge nicht eingerechnet. Ein Dienstauto erhöht den Brutto-Bezug spürbar - beim Vergleich von Jobangeboten leicht übersehen.

Grenzsteuersatz für das ganze Gehalt angesetzt. Eine Gehaltserhöhung wird nie zur Gänze besteuert - nur der Teil über der nächsten Stufengrenze trägt den höheren Satz.


Unsere Einschätzung

Der Brutto-Netto-Rechner ist eines der nützlichsten Werkzeuge bei jeder Jobentscheidung - aber viele Rechner im Netz arbeiten mit veralteten Tarifstufen, der falschen Höchstbeitragsgrundlage oder dem zu hohen SV-Satz von 18,12 Prozent. Wer ein Angebot vergleicht, prüft drei Werte: das Jahresbrutto inklusive 13./14., das laufende Monatsnetto und allfällige Sachbezüge.

Den größten Hebel auf das Jahresnetto hat aber nicht der monatliche Abzug, sondern die jährliche Arbeitnehmerveranlagung: Dort holen Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und Absetzbeträge zurück, die im laufenden Lohn nicht berücksichtigt wurden - bei Geringverdienern sogar als Negativsteuer ohne vorher gezahlte Steuer. Die Veranlagung läuft am einfachsten über FinanzOnline. Und wer wissen will, ob das eigene Gehalt marktüblich ist, vergleicht es mit dem Durchschnittsgehalt in Österreich, bevor er in die nächste Verhandlung geht.


Quellen (4)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Lohnsteuer-Tarifstufen 2026 in Österreich?

0 % bis 13.539 €, 20 % bis 21.992 €, 30 % bis 36.458 €, 40 % bis 70.365 €, 48 % bis 104.859 €, 50 % bis 1.000.000 € und 55 % darüber. Die Grenzen wurden gegenüber 2025 um 1,733 % angehoben.

Wie hoch ist die Höchstbeitragsgrundlage 2026?

6.930 € pro Monat für laufende Bezüge, 13.860 € pro Jahr für Sonderzahlungen. Über dieser Grenze fallen keine SV-Beiträge mehr an. 2025 lag die Grenze bei 6.450 €.

Wie hoch ist der SV-Abzug eines Angestellten 2026?

18,07 % vom Brutto: 3,87 % Kranken-, 10,25 % Pensions- und 2,95 % Arbeitslosenversicherung sowie je 0,5 % Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung. Rechner, die 18,12 % ansetzen, rechnen die Arbeitslosenversicherung mit veralteten 3,0 %.

Wie viel Netto bleibt bei 3.500 € brutto 2026?

Rund 2.458 € netto pro Monat (ledig, ohne Pendlerpauschale und Familienbonus): 632 € SV-Abzug und etwa 410 € Lohnsteuer. Das laufende Netto liegt damit bei rund 70 % des Bruttos, durch das begünstigte 13./14. Gehalt aufs Jahr gerechnet höher.

Warum werden 13. und 14. Gehalt günstiger besteuert?

Sonderzahlungen bis zum Jahressechstel werden mit dem festen Satz von 6 % besteuert (nach einem Freibetrag von 620 €). Das ist deutlich günstiger als der laufende Tarif - daher das Netto-Plus im Juni und November.

Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber zusätzlich zum Brutto?

Rund 29,5 % über dem Bruttogehalt: Dienstgeber-SV (etwa 21 %), Mitarbeitervorsorge 1,53 %, Dienstgeberbeitrag 3,7 %, Zuschlag rund 0,38 % und Kommunalsteuer 3 %. Aus 3.500 € Brutto werden so rund 4.530 € Gesamtkosten pro Monat.

Bekomme ich bei niedrigem Einkommen Steuer zurück, obwohl ich keine zahle?

Ja. Fällt keine Lohnsteuer an, erstattet das Finanzamt über die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 804 € der Sozialversicherungsbeiträge (Negativsteuer 2026), zusätzlich bis zu 700 € Kindermehrbetrag pro Kind.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at