Steuern sparen 2026 Österreich - die besten Hebel für Arbeitnehmer

Von Martin Höllinger Stand 21.06.2026 Lesezeit 13 Min Quellen geprüft

Der größte Fehler: keine Arbeitnehmerveranlagung machen

Die meiste Steuer sparen Sie nicht mit einem Trick, sondern damit, dass Sie überhaupt eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben. Im Schnitt kommt dabei eine Gutschrift im hohen dreistelligen bis vierstelligen Bereich heraus - Geld, das sonst beim Finanzamt bleibt.

Sie haben dafür fünf Jahre Zeit. Die Veranlagung für 2025 können Sie noch bis Ende 2030 einreichen. Wer also in den letzten Jahren nie eingereicht hat, kann das jetzt für mehrere Jahre gleichzeitig nachholen.

Verlassen Sie sich nicht auf die antragslose Veranlagung: Die kennt Ihre Werbungskosten und Sonderausgaben nicht und zahlt deshalb fast immer zu wenig aus. Mehr dazu im Beitrag zu FinanzOnline.


Die wichtigsten Steuerspar-Hebel 2026

HebelBetrag 2026Art
Familienbonus Plus pro Kind < 18 J.bis 2.000,16 €Absetzbetrag
Pendlerpauschale + Pendlereuro (6 €/km)je nach DistanzFreibetrag + Absetzbetrag
Telearbeitspauschalebis 300 €Werbungskosten
Ergonomische Möbelbis 300 €Werbungskosten
Kirchenbeitragbis 600 €Sonderausgabe
Spendenbis 10 % der EinkünfteSonderausgabe
SteuerberatungskostenunbegrenztSonderausgabe
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetragbis 804 €Negativsteuer

Werbungskosten: berufliche Ausgaben über 132 Euro

Die Werbungskostenpauschale von 132 Euro steckt automatisch im Lohn. Erst was darüber hinausgeht, bringt zusätzlich etwas. Die Klassiker: Fortbildung und Umschulung, Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachliteratur, beruflich genutztes Internet und Handy, Kilometergeld für Dienstreisen, die Telearbeitspauschale.

Hier liegt für viele das meiste Potenzial, weil berufliche Ausgaben über das Jahr unbemerkt zusammenkommen. Wer einmal eine teure Fortbildung zahlt, sollte sie auf keinen Fall in der Veranlagung vergessen.


Sonderausgaben: was privat zählt

Bei den Sonderausgaben werden die meisten Posten heute automatisch gemeldet: Kirchenbeitrag bis 600 Euro, Spenden an gelistete Empfänger, der Nachkauf von Versicherungszeiten. Selbst eintragen müssen Sie nur Steuerberatungskosten sowie Renten und dauernde Lasten.

Der Nachkauf von Pensionszeiten ist dabei der unterschätzte Hebel: in unbeschränkter Höhe absetzbar und gleichzeitig eine Erhöhung der späteren Pension.


Absetzbeträge: Euro für Euro von der Steuer

Absetzbeträge sind das schärfste Instrument, weil sie die Steuer direkt senken - nicht nur die Bemessungsgrundlage. Den Großteil bekommen Sie automatisch (Verkehrsabsetzbetrag), aber zwei müssen Sie aktiv anstoßen:

  • den Pendlereuro, der 2026 von 2 auf 6 Euro pro Kilometer verdreifacht wurde,
  • den Familienbonus Plus, wenn Sie Kinder haben.

Familie: der dickste Hebel

Mit Kindern liegt das größte Einzelpotenzial beim Familienbonus Plus: bis zu 2.000,16 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Geburtstag, danach 700 Euro für volljährige Kinder mit Familienbeihilfe. Dazu kommt für Alleinverdiener und Alleinerzieher ein eigener Absetzbetrag - 2026 sind das 612 Euro bei einem Kind, 828 Euro bei zwei und 1.101 Euro bei drei Kindern. Der Alleinverdienerabsetzbetrag setzt voraus, dass der Partner höchstens rund 7.400 Euro im Jahr verdient. Bei geringem eigenem Einkommen kommt der Kindermehrbetrag von 700 Euro pro Kind als Negativsteuer hinzu. Eine Familie mit zwei Kindern bewegt damit schnell einen vierstelligen Betrag - der bei den Absetzbeträgen im Detail steht.


Mehr Netto schon im Monat: der Freibetragsbescheid

Ein Punkt, den die meisten übersehen. Wer Jahr für Jahr dieselben hohen Werbungskosten oder Sonderausgaben hat, muss nicht zwölf Monate auf die Gutschrift warten. Mit einem Freibetragsbescheid berücksichtigt der Arbeitgeber die zu erwartenden Ausgaben schon in der laufenden Lohnverrechnung - das Netto steigt sofort jeden Monat.

Den Bescheid stellt das Finanzamt auf Basis Ihrer letzten Veranlagung aus. Sinnvoll ist er bei stabilen, wiederkehrenden Kosten wie Pendlerpauschale oder einer laufenden Fortbildung. Bei der nächsten Veranlagung wird ohnehin gegengerechnet, falls die Schätzung daneben lag.


Steuerfrei vom Arbeitgeber: der unterschätzte Hebel

Die wirksamste Steuerersparnis kostet Sie oft gar keine Veranlagung - sie passiert über steuerfreie Gehaltsbestandteile, die der Arbeitgeber gewähren kann. Diese Leistungen sind beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und meist sozialversicherungsfrei:

Leistungsteuerfrei bis (2026)
Öffi-/Klimaticket (Jobticket)voll, je nach Region rund 500-1.100 €
Kinderbetreuungszuschuss (Kind unter 14 J.)2.000 € pro Jahr
Essensgutscheine (Mahlzeiten in Gaststätten)8 € pro Arbeitstag
Lebensmittelgutscheine (nicht zubereitet)2 € pro Arbeitstag
Mitarbeitergewinnbeteiligung3.000 € pro Jahr
Zukunftssicherung (z.B. Pensionskasse)300 € pro Jahr
Sachzuwendungen (Gutscheine, Geschenke)186 € pro Jahr
Betriebsveranstaltungen (Feiern, Ausflug)365 € pro Jahr
Quelle: BMF, Steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers, Stand 1.1.2026.

Der Trick: Ein Euro steuerfreier Sachbezug ist mehr wert als ein Euro Bruttogehalt, weil darauf weder Lohnsteuer noch SV anfällt. Wer mit dem Arbeitgeber verhandelt, sollte ein Öffi-Ticket oder eine Gewinnbeteiligung daher einer reinen Brutto-Erhöhung vorziehen - netto bleibt deutlich mehr. Der Kinderbetreuungszuschuss wurde 2024 von 1.000 auf 2.000 Euro angehoben und die Altersgrenze von 10 auf 14 Jahre erweitert - ein Hebel, den viele Eltern nicht kennen.

Eine Sonderrolle spielt die Mitarbeiterprämie: 2024 und 2025 konnten Betriebe bis zu 3.000 Euro steuerfrei zusätzlich auszahlen. Für 2026 lag bis Mitte des Jahres nur ein Begutachtungsentwurf vor (geplant 500 Euro steuerfrei für Juli bis Dezember, an einen Kollektivvertrag gebunden, gemeinsam mit der Gewinnbeteiligung gedeckelt bei 3.000 Euro) - beschlossen war sie noch nicht. Wer darauf hofft, fragt am besten in der Lohnverrechnung nach dem aktuellen Stand.


Außergewöhnliche Belastungen

Eine eigene Kategorie neben Werbungskosten und Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen: zwangsläufige private Ausgaben, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen. Dazu zählen:

  • Krankheitskosten (Zahnersatz, Brille, Therapien, Selbstbehalte), die nicht von der Kasse gedeckt sind,
  • Kinderbetreuungskosten und Kosten der auswärtigen Berufsausbildung von Kindern,
  • Katastrophenschäden (Hochwasser, Sturm),
  • Mehraufwendungen bei Behinderung.

Der Haken: Viele dieser Kosten wirken erst über einem Selbstbehalt, der je nach Einkommen 6 bis 12 Prozent beträgt (und sich pro Kind verringert). Erst was darüber liegt, senkt die Steuer. Manche Posten gibt es allerdings ohne Selbstbehalt - etwa Katastrophenschäden, Behinderungen ab einem bestimmten Grad oder die auswärtige Berufsausbildung. Wer ein teures Krankheitsjahr hatte, sollte die Kosten daher sammeln und in der Veranlagung prüfen.


Steuerfreie Zuschläge: Überstunden, Nacht, Gefahr

Ein Teil des Lohns bleibt schon im Monat steuerfrei, ohne dass man etwas beantragen muss - das übersieht fast jeder Spar-Ratgeber. Die Zuschläge für Mehrarbeit und besondere Arbeitszeiten sind nach § 68 EStG begünstigt:

  • Überstundenzuschläge: 2026 sind die 50-Prozent-Zuschläge für die ersten 10 Überstunden pro Monat bis zu 120 Euro monatlich steuerfrei (§ 68 Abs 2 EStG). Die für 2024 und 2025 befristete höhere Grenze (18 Überstunden, 200 Euro) ist ausgelaufen. Begünstigt ist nur der Zuschlag, nicht der Grundlohn der Überstunde.
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG): zusammen bis 400 Euro pro Monat steuerfrei, bei überwiegender Nachtarbeit (Arbeitszeit großteils zwischen 19 und 7 Uhr) bis 600 Euro.

Diese Beträge stehen am Lohnzettel und wirken automatisch - prüfen sollte man trotzdem, ob der Arbeitgeber sie korrekt ausweist. Wer regelmäßig Überstunden leistet und die Zuschläge nicht steuerfrei abgerechnet bekommt, verschenkt jeden Monat Geld.


Rechenbeispiel: ein Jahr voll ausgeschöpft

Was die Hebel zusammen bringen, zeigt eine Familie mit einem Kind, Grenzsteuersatz 40 Prozent, 25 km Arbeitsweg ohne zumutbare Öffis:

HebelBetragSteuerwirkung
Familienbonus Plus (1 Kind)2.000,16 €2.000 € (Absetzbetrag, direkt)
Pendlerpauschale groß (20-40 km)1.476 € Freibetragrund 590 €
Pendlereuro (25 km × 6 €)150 €150 € (Absetzbetrag)
Werbungskosten über Pauschale (Fortbildung)1.000 €400 €
Kirchenbeitrag400 €160 €
Summe Entlastungrund 3.300 € im Jahr

Der Familienbonus und der Pendlereuro senken die Steuer Euro für Euro, Pendlerpauschale, Werbungskosten und Kirchenbeitrag nur über den Grenzsteuersatz. Genau deshalb lohnt es sich, die Absetzbeträge nie zu vergessen - sie sind pro Euro am wertvollsten. Ohne abgegebene Veranlagung bleibt von dieser Summe ein großer Teil liegen.


Auch ohne Steuer: Negativsteuer

Wer so wenig verdient, dass keine Lohnsteuer anfällt, geht nicht leer aus. Über die Negativsteuer werden der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (bis 804 Euro) und der Kindermehrbetrag (700 Euro pro Kind) ausbezahlt. Aber auch hier gilt: ohne Arbeitnehmerveranlagung kein Geld. Gerade Geringverdiener und Teilzeitkräfte lassen diese Beträge am häufigsten liegen.


Timing: das richtige Jahr wählen

Ein oft übersehener Hebel ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Werbungskosten und Sonderausgaben wirken in dem Jahr, in dem Sie sie bezahlen. Wer die Wahl hat, legt größere Ausgaben bewusst in ein Jahr mit hohem Einkommen - dort ist der Grenzsteuersatz höher und damit die Ersparnis größer.

Konkret: Eine teure Fortbildung bringt bei 48 Prozent Grenzsteuersatz fast die Hälfte zurück, bei 20 Prozent nur ein Fünftel. Wer ein Jahr mit Karenz, Teilzeit oder Jobwechsel vor sich hat, schiebt absetzbare Ausgaben besser ins volle Erwerbsjahr. Auch das ergonomische Mobiliar mit seiner 300-Euro-Jahresgrenze lässt sich über den Jahreswechsel splitten, um die Grenze zweimal zu nutzen.


Wo am häufigsten Geld liegen bleibt

Aus der Beratungspraxis sind es immer dieselben Posten, die verschenkt werden:

  • Keine Veranlagung bei Geringverdienern - die Negativsteuer wird ohne Antrag nicht ausbezahlt.
  • Pendlereuro nicht eingetragen - seit der Verdreifachung auf 6 Euro pro Kilometer ein spürbarer Verlust.
  • Familienbonus nicht beantragt oder ungünstig zwischen den Eltern aufgeteilt.
  • Teure Fortbildung vergessen - gerade Einmalausgaben fallen unter den Tisch.
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen nie verhandelt - Öffi-Ticket und Gewinnbeteiligung liegen oft ungenutzt.

Die gute Nachricht: Fast alles davon lässt sich fünf Jahre rückwirkend nachholen. Wer mehrere Jahre versäumt hat, reicht sie gesammelt nach.


Die Reihenfolge: so holen Sie das Maximum

Wer systematisch vorgeht, lässt nichts liegen:

  1. Steuerfreie Leistungen zuerst - Öffi-Ticket, Gewinnbeteiligung, Essensgutscheine mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Das wirkt sofort und ohne Veranlagung.
  2. Familienbonus und Absetzbeträge sichern - der größte Hebel mit Kindern, Euro für Euro.
  3. Werbungskosten sammeln - Belege übers Jahr aufheben, alles über 132 Euro bringt zusätzlich etwas.
  4. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ergänzen, was nicht automatisch gemeldet wird.
  5. Arbeitnehmerveranlagung abgeben - jedes Jahr, fünf Jahre rückwirkend, auch bei der Negativsteuer.
  6. Freibetragsbescheid beantragen, wenn die Kosten stabil wiederkehren - dann steigt das Netto schon monatlich.

Kein Trick, sondern Disziplin: Wer diese sechs Schritte einmal im Jahr durchgeht, holt fast immer einen drei- bis vierstelligen Betrag heraus, der sonst beim Finanzamt bliebe.


Quellen (4)

Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung wirklich?

Fast immer. Im Schnitt kommt eine vierstellige oder hohe dreistellige Gutschrift heraus. Sie ist fünf Jahre rückwirkend möglich - die ANV 2025 also noch bis Ende 2030.

Was bringt mehr - Werbungskosten oder Absetzbeträge?

Absetzbeträge. Sie senken die Steuer direkt Euro für Euro. Werbungskosten und Sonderausgaben senken nur die Bemessungsgrundlage und wirken mit dem persönlichen Steuersatz.

Was ist ein Freibetragsbescheid?

Eine Vorausberücksichtigung Ihrer regelmäßigen Werbungskosten oder Sonderausgaben. Damit bekommen Sie die Entlastung schon monatlich übers Gehalt statt erst ein Jahr später als Gutschrift.

Kann ich auch ohne Steuerpflicht etwas zurückbekommen?

Ja, über die Negativsteuer. Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (bis 804 Euro) und der Kindermehrbetrag (700 Euro pro Kind) werden auch ausbezahlt, wenn keine Lohnsteuer anfällt.

Welche steuerfreien Leistungen kann mir der Arbeitgeber zahlen?

Unter anderem ein Öffi- oder Klimaticket (voll steuerfrei), Essensgutscheine bis 8 Euro pro Arbeitstag, eine Mitarbeitergewinnbeteiligung bis 3.000 Euro pro Jahr, Zukunftssicherung bis 300 Euro und Sachzuwendungen bis 186 Euro. Diese Leistungen sind netto mehr wert als eine reine Gehaltserhöhung.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Zwangsläufige private Kosten wie Krankheits-, Kinderbetreuungs- oder Katastrophenkosten. Viele wirken erst über einem einkommensabhängigen Selbstbehalt von 6 bis 12 Prozent; manche - etwa Katastrophenschäden oder Behinderung - gelten ohne Selbstbehalt.

Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?

2026 sind die 50-Prozent-Zuschläge für die ersten 10 Überstunden pro Monat bis 120 Euro steuerfrei. Dazu kommen Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, zusammen bis 400 Euro monatlich (600 Euro bei überwiegender Nachtarbeit).

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at