Finanzamt Österreich 2026 - alle Standorte und Online-Service
Das Finanzamt arbeitet 2026 fast vollständig digital: Bescheide, Beschwerden, Ratengesuche und der Stand des Abgabenkontos laufen über FinanzOnline. Die wichtigste Frist kennt kaum jemand auswendig, dabei entscheidet sie über bares Geld: Gegen einen Steuerbescheid haben Sie ab Zustellung genau einen Monat Zeit für eine Beschwerde. Wird sie per Post geschickt, zählt der Poststempel des letzten Fristtags.
Nachzahlung, Raten und Zinsen
Eine Beschwerde stoppt die Zahlungsfrist nicht. Eine festgesetzte Nachforderung müssen Sie zunächst begleichen, auch wenn Sie den Bescheid anfechten - sonst drohen ein Säumniszuschlag von 2 Prozent und Einbringungsmaßnahmen. Wer nicht alles auf einmal aufbringt, beantragt eine Stundung oder Ratenzahlung; das geht über FinanzOnline und wird bei nachvollziehbarer Begründung regelmäßig gewährt.
Auf Nachforderungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer fallen Anspruchszinsen an: 2026 sind das 3,53 Prozent pro Jahr (Basiszinssatz 1,53 Prozent plus 2 Prozentpunkte, § 205 BAO). Der Zinsenlauf startet erst am 1. Oktober des Folgejahres, und unterhalb von 50 Euro setzt das Finanzamt gar nichts fest. Wer eine Nachzahlung erwartet, kann die Zinsen mit einer Anzahlung bis Ende September vollständig vermeiden. Gutschriftszinsen in gleicher Höhe sind dagegen steuerfrei.
Selbstständige und Unternehmen trifft das Finanzamt anders: über die Betriebsprüfung. Wer dabei oder davor einen Fehler bemerkt, bleibt mit einer rechtzeitigen Selbstanzeige nach § 29 FinStrG straffrei - aber nur, solange die Prüfung noch nicht angekündigt ist und die verkürzte Abgabe nachgezahlt wird.