Erbrecht Österreich 2026 - Pflichtteil, gesetzliche Erbfolge, Testament
Gesetzliche Erbfolge - wer erbt was?
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Bei einer Ehe mit Kindern erben die Kinder zwei Drittel und der überlebende Ehegatte ein Drittel. Lebensgefährten gehen dabei in der Regel leer aus.
Klassische Konstellationen
| Hinterbliebene | Erbquoten |
|---|---|
| Ehegatte + Kinder | 1/3 Ehegatte, 2/3 zu gleichen Teilen unter Kindern |
| Ehegatte, keine Kinder, aber Eltern lebend | 2/3 Ehegatte, 1/3 Eltern |
| Ehegatte, keine Kinder, keine Eltern | alles an Ehegatten |
| Nur Kinder | alles zu gleichen Teilen unter Kindern |
| Keine Kinder, Eltern lebend | alles an Eltern, je 1/2 |
| Keine Verwandten, kein Ehegatte | Verlassenschaft fällt dem Staat zu |
Vorausvermächtnis Ehegatte: Zusätzlich zum Erbteil bekommt der Ehegatte das Recht, in der ehelichen Wohnung weiter zu wohnen, und behält die zum Hausrat gehörenden beweglichen Sachen.
Lebensgefährten - die Lücke
Lebensgefährten erben gesetzlich grundsätzlich nichts. Ihnen steht nur ein 1-jähriges Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung zu.
Es gibt eine einzige Ausnahme: das außerordentliche Erbrecht nach § 748 ABGB. Der Lebensgefährte erbt den gesamten Nachlass nur dann, wenn es überhaupt keine anderen gesetzlichen Erben gibt (keine Kinder, kein Ehegatte, keine Eltern, Geschwister oder Großeltern) und man mindestens die letzten drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. In der Praxis greift das fast nie - sobald ein entferntes Geschwisterkind oder ein Elternteil lebt, ist der Lebensgefährte raus. Wer den Partner absichern will, braucht zwingend ein Testament. Die Details und Vorsorge-Wege stehen im Ratgeber zur Vorsorgevollmacht.
Pflichtteil - der unentziehbare Anteil
Wer hat Anspruch?
- Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel)
- Ehegatte und eingetragener Partner
KEIN Pflichtteilsanspruch: Lebensgefährten, Eltern (außer in der gesetzlichen Erbfolge), Geschwister, Cousins.
Wie hoch?
Pflichtteil = 50 Prozent der gesetzlichen Erbquote - und zwar als reiner Geldanspruch, nicht als Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Berechnet wird er vom Reinnachlass, also nach Abzug aller Schulden und Verfahrenskosten.
Beispiel: Bei 2 Kindern + Ehegatten ist die gesetzliche Erbquote für jedes Kind 1/3. Der Pflichtteil pro Kind ist somit 1/6 des Nachlasses. Wie man ihn Schritt für Schritt berechnet, zeigt der Detail-Ratgeber zum Pflichtteil.
Beispiel: Vater stirbt, 2 Kinder + Ehefrau
Nachlass: 600.000 € (Wohnung 400.000 €, Geldvermögen 200.000 €). Der Vater hat in seinem Testament 100 Prozent dem Sohn vermacht.
Gesetzliche Erbquoten:
- Ehegattin: 200.000 € (1/3)
- Sohn: 200.000 € (1/3 von 2/3 der Kinder, also 1/3 vom Ganzen)
- Tochter: 200.000 € (1/3)
Pflichtteile:
- Ehegattin: 100.000 € (½ von 200.000)
- Sohn: 100.000 € (eigentlich bekommt er ohnehin alles, kein Pflichtteils-Streit)
- Tochter: 100.000 €
Ergebnis Testament wirkt: Sohn bekommt 600.000 €, muss aber 100.000 € Pflichtteil an Mutter und 100.000 € an Schwester auszahlen. Netto: 400.000 €.
Fälligkeit, Stundung und Verjährung des Pflichtteils
Hier liegt der größte Praxis-Stolperstein - und genau das fehlt den meisten Übersichten:
| Frage | Regel 2026 |
|---|---|
| Ab wann fällig? | erst 1 Jahr nach dem Tod des Erblassers |
| Stundung möglich? | bis 5 Jahre (Erblasser-Anordnung oder Verlangen des Erben), gerichtlich bis 10 Jahre |
| Zinsen bei Stundung | 4 % gesetzliche Zinsen pro Jahr |
| Verjährung | 3 Jahre ab Kenntnis, absolut 30 Jahre ab Tod |
Diese Regeln entschärfen einen klassischen Konflikt: Wenn der gesamte Nachlass in einer Immobilie steckt, müsste der Erbe sie ohne Stundung womöglich verkaufen, um die Pflichtteile bar auszuzahlen. Die Stundung gibt ihm Zeit - der Berechtigte bekommt dafür 4 % Zinsen. Wer als Pflichtteilsberechtigter zu lange zuwartet, riskiert die Verjährung nach 3 Jahren. Deckt der Nachlass die Ansprüche nicht, kann das den Erben sogar in eine Überschuldung treiben - dann ist die bedingte Erbantrittserklärung entscheidend (siehe unten).
Pflichtteil reduzieren: Minderung, Enterbung, Verzicht
Der Pflichtteil ist unentziehbar - aber nicht in jedem Fall in voller Höhe:
- Pflichtteilsminderung wegen fehlendem Naheverhältnis: Bestand zwischen Erblasser und Berechtigtem über einen längeren Zeitraum kein familienübliches Naheverhältnis, kann der Pflichtteil auf die Hälfte gekürzt werden. Voraussetzung: Der Erblasser ordnet die Minderung im Testament an - und war nicht selbst grundlos für den Kontaktabbruch verantwortlich.
- Enterbung: Eine vollständige Streichung des Pflichtteils ist nur aus gesetzlich aufgezählten Gründen möglich (etwa schwere Straftat gegen den Erblasser oder grobe Vernachlässigung von Beistandspflichten) und muss im Testament begründet werden.
- Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten: Ein Berechtigter kann notariell auf seinen Pflichtteil verzichten - oft gegen eine Abfindung, etwa bei einer vorgezogenen Betriebsübergabe. Der Verzicht braucht einen Notariatsakt.
Pflichtteils-Anrechnung von Schenkungen
Lebzeitige Schenkungen lassen sich nicht beliebig nutzen, um den Pflichtteil auszuhebeln. Sie werden zum Nachlass hinzugerechnet (Pflichtteilsergänzung):
- Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte: zeitlich unbegrenzt anzurechnen.
- Schenkungen an Dritte: nur, wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre vor dem Tod erfolgt sind.
Wer also Vermögen frühzeitig und an Nicht-Pflichtteilsberechtigte verschenkt, kann den Pflichtteil real schmälern - nach Ablauf der Zweijahresfrist zählt die Schenkung an Dritte nicht mehr mit. Das ist ein zentrales Gestaltungselement, das gut geplant sein will. Worauf es bei der Schenkung steuerlich und fristtechnisch ankommt, behandelt der eigene Ratgeber.
Was fällt in den Nachlass - und was nicht
Nicht alles, was der Verstorbene hatte, läuft über das Verlassenschaftsverfahren. Diese Unterscheidung entscheidet, wer wie schnell an das Geld kommt.
In den Nachlass fallen: Immobilien, Konten und Sparbücher des Verstorbenen, Wertpapierdepots, bewegliches Vermögen - und auch die Schulden.
Nicht in den Nachlass fällt eine Lebensversicherung mit namentlich genanntem Bezugsberechtigten. Nach § 166 VersVG wird die Versicherungssumme direkt an den Begünstigten ausgezahlt, am Verlassenschaftsverfahren vorbei. Das ist ein wirksames Instrument, um eine bestimmte Person (etwa den Lebensgefährten) rasch und außerhalb des Nachlasses abzusichern. Ein wichtiger Haken: Für die Berechnung des Pflichtteils wird die ausgezahlte Summe wie eine Schenkung fiktiv wieder hinzugerechnet (§ 781 ABGB) - der Pflichtteil lässt sich damit also nicht umgehen. Wie eine solche Polizze gestaltet wird, behandelt der Ratgeber zur Lebensversicherung.
Bei einem Gemeinschaftskonto wiederum fällt nur der Anteil des Verstorbenen in den Nachlass, während der überlebende Mitinhaber bei einem Oder-Konto grundsätzlich weiter verfügen kann.
Testament-Formen 2026
Eigenhändiges Testament
- Komplett handschriftlich mit eigener Hand verfasst.
- Eigenhändig unterzeichnet mit Vor- und Familiennamen.
- Empfohlen: Datums-Angabe.
Wichtigste Fehlerquelle: Mit Computer geschrieben - dann unwirksam.
Fremdhändiges Testament
- Kann maschinengeschrieben sein.
- Erfordert 3 gleichzeitig anwesende Zeugen.
- Erblasser bestätigt schriftlich, dass es seine letztwillige Verfügung ist.
- Jeder Zeuge unterschreibt mit Zusatz “als Zeuge”.
Vorsicht: Wer als Zeuge bei einem Testament mitwirkt, kann nicht im selben Testament als Erbe eingesetzt werden.
Notarielles Testament
- Vor Notar abgegeben.
- Höchste Sicherheit gegen Anfechtung, Eintragung ins Zentrale Testamentsregister.
- Kosten typisch 200-500 € je nach Komplexität.
Nottestament
- Bei drohendem Tod oder erschwerter Lage (Notlage, Krankheit).
- Vor 2 Zeugen mündlich oder schriftlich.
- Wirksamkeit endet 3 Monate nach Wegfall der Notlage.
Welche Form sich für welche Situation eignet und welche Formfehler ein Testament kippen, vertieft der Ratgeber Testament.
Verlassenschaftsverfahren - was nach dem Tod passiert
- Todesfall-Aufnahme durch das Standesamt.
- Notar als Gerichtskommissär wird vom Bezirksgericht beauftragt.
- Erbantrittserklärung der Erben (bedingt oder unbedingt). Eine bedingte Erklärung begrenzt die Haftung auf den Nachlasswert - wichtig bei einem womöglich überschuldeten Nachlass, der sonst zur eigenen Überschuldung führen kann.
- Inventar der Aktiva und Passiva.
- Einantwortung durch Beschluss des Bezirksgerichts - die Erbschaft geht rechtlich auf die Erben über.
- Eintragung ins Grundbuch bei Liegenschaften, Anmeldung der Grunderwerbsteuer im Familienkreis-Stufentarif.
Dauer: durchschnittlich 6-12 Monate, bei komplexen Fällen länger.
Kosten: Notarsgebühren plus Gericht, gestaffelt nach Nachlasswert. Bei 500.000 € Nachlass typisch 2.500-5.000 € Verfahrens-Kosten.
Strategien zur Vermögens-Übergabe
Schenkung zu Lebzeiten
- Keine Schenkungssteuer (abgeschafft 2008).
- Bei Immobilien-Schenkung im Familienkreis: Grunderwerbsteuer nach Stufentarif (0,5 / 2 / 3,5 %) plus 1,1 % Eintragungsgebühr.
- Schenkungs-Meldung bei Schenkungen über 50.000 € (Verwandte) bzw. 15.000 € (Fremde) binnen 3 Monaten verpflichtend - keine Steuer, aber Meldepflicht mit Strafdrohung.
Übergabevertrag
- Lebzeitige Übergabe mit Wohnrecht- oder Fruchtgenuss-Vorbehalt.
- Bei Immobilien: Grunderwerbsteuer-Familien-Stufentarif.
- Wert-Sicherung des Übergebers über lebenslanges Wohnrecht.
Verkauf geerbter Immobilien
Wird eine geerbte Immobilie später verkauft, kann Immobilienertragsteuer anfallen - die Behaltefristen und die Berechnung erklärt der Ratgeber zur Immobilienertragsteuer. Beim unentgeltlichen Erwerb wird auf die Anschaffung des Voreigentümers abgestellt.
Vorsorge zu Lebzeiten
- Eine Vorsorgevollmacht sichert Vertrauenspersonen für medizinische und finanzielle Entscheidungen bei eigener Geschäftsunfähigkeit.
- Sie wirkt aber nur zu Lebzeiten - nach dem Tod tritt das Erbrecht in Kraft.
Häufig gestellte Fragen
Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge?
Bei Ehe + Kindern: 2/3 Kinder, 1/3 Ehegatte/eingetragener Partner. Bei Ehe ohne Kinder: 2/3 Ehegatte, 1/3 Eltern (oder alles an Ehegatten, wenn keine Eltern). Bei nur Kindern: alles an Kinder. Lebensgefährten erben gesetzlich nichts.
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen (Kinder, Enkel). Pflichtteil = halbe gesetzliche Erbquote, als reiner Geldanspruch. Lebensgefährten, Eltern und Geschwister haben KEINEN Pflichtteilsanspruch.
Wann ist der Pflichtteil fällig und kann er gestundet werden?
Der Pflichtteil wird erst ein Jahr nach dem Tod fällig. Der Erblasser oder der belastete Erbe kann eine Stundung von bis zu 5 Jahren verlangen, das Gericht kann auf maximal 10 Jahre verlängern. Während der Stundung fallen 4 % gesetzliche Zinsen an.
Wie lange kann man den Pflichtteil einfordern?
Die Verjährung beträgt 3 Jahre ab Kenntnis von Anspruch und Anspruchsgegner, absolut spätestens 30 Jahre ab dem Tod. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch.
Gibt es eine Erbschaftssteuer in Österreich?
Nein. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde 2008 abgeschafft. Bei Immobilien fällt aber Grunderwerbsteuer an - im Familienkreis nach Stufentarif (0,5 % bis 3,5 %) plus 1,1 % Eintragungsgebühr.
Welche Testament-Formen gibt es?
Eigenhändiges Testament (kompletter Text und Unterschrift handschriftlich), fremdhändiges Testament (3 Zeugen), notarielles Testament (öffentliche Urkunde), Nottestament für Notlagen.
Erbt der Lebensgefährte gesetzlich?
Nur ausnahmsweise: Nach § 748 ABGB erbt der Lebensgefährte alles, wenn es keine anderen gesetzlichen Erben gibt und man mindestens die letzten 3 Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Sonst steht ihm nur ein 1-jähriges Wohnrecht zu - echte Absicherung gelingt nur über Testament.
Chefredakteur finanzguide.at