Business & Selbstständigkeit Österreich 2026
Drei Entscheidungen stehen am Anfang fast jeder Selbstständigkeit in Österreich: die Rechtsform, die Frage nach der Umsatzsteuer und die Höhe der SVS-Beiträge. Hier die Eckwerte, Stand 2026.
Rechtsform und Umsatzsteuer
Die meisten starten als Einzelunternehmen, weil Gründung und Buchhaltung am einfachsten sind, haften dafür aber mit dem Privatvermögen. Wer die Haftung begrenzen oder Gewinne im Unternehmen behalten will, gründet eine GmbH: Mindeststammkapital seit 2024 nur noch 10.000 Euro (davon 5.000 Euro bar einzuzahlen), Körperschaftsteuer 23 Prozent, Mindest-Körperschaftsteuer 500 Euro im Jahr. Den vollständigen Rechtsform-Vergleich führt der Beitrag zur Unternehmensgründung. Bei der Umsatzsteuer greift die Kleinunternehmerregelung: Bis 55.000 Euro Jahresumsatz bleibt man von der USt befreit, eine einmalige Toleranz erlaubt bis 60.500 Euro. Wer die Grenze um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sofort umsatzsteuerpflichtig.
SVS-Beiträge nicht unterschätzen
Die Sozialversicherung der Selbständigen kostet 2026 mindestens rund 161 Euro im Monat, berechnet aus der Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 Euro. Die Sätze: 18,5 Prozent Pensionsversicherung, 6,8 Prozent Krankenversicherung, 1,53 Prozent Selbständigenvorsorge plus 12,95 Euro Unfallversicherung als Fixbetrag. Die Tücke liegt in der Nachbemessung: In den ersten beiden Jahren zahlen Gründer oft nur vom Mindestsockel, ab dem dritten Jahr holt sich die SVS die Differenz zum tatsächlichen Gewinn zurück. Welche Stufen wann gelten, zeigen die SVS-Beitragsstufen.
Wie hoch die Beiträge beim erwarteten Gewinn ausfallen, schätzt der SVS-Rechner. Wie sich diese Beiträge in das Gesamtsystem einfügen, ordnet der Überblick zur Sozialversicherung ein.