Scheidung Kosten Österreich 2026: Gebühren und Gesamtkosten
Was kostet eine Scheidung in Österreich?
Die Kosten einer Scheidung hängen vor allem von einer Frage ab: einvernehmlich oder streitig. Eine einvernehmliche Scheidung kostet an reinen Gerichtsgebühren 2026 rund 335 Euro für den Antrag plus rund 384 Euro für den Vergleich - mit Anwalt meist 500 bis 3.000 Euro gesamt. Eine streitige Scheidung kann ein Vielfaches verschlingen, weil zwei Anwälte und ein langes Verfahren dazukommen.
Die Gerichtsgebühren sind dabei der kleinste Posten. Was die Scheidung wirklich teuer macht, sind Anwaltskosten und Folgekosten - und genau die unterschätzen viele. Sehen wir uns alle Bausteine konkret an.
Einvernehmliche Scheidung: die günstige Variante
Die einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG ist der mit Abstand günstigste Weg. Voraussetzung sind drei Dinge: Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit mindestens sechs Monaten aufgehoben, beide sind sich über die unheilbare Zerrüttung einig, und sie legen dem Gericht eine vollständige Scheidungsfolgenvereinbarung vor. Darin regeln sie Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht und die Aufteilung des Vermögens.
An Gerichtsgebühren fallen nach TP 12 des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) zwei Posten an: die Pauschalgebühr für den Antrag (2026 rund 335 Euro) und die Vergleichsgebühr für die Scheidungsfolgenvereinbarung (rund 384 Euro, erhöht auf rund 576 Euro, wenn damit eine Immobilie übertragen und im Grundbuch eingetragen wird). Diese Gebühren werden jährlich valorisiert - maßgeblich ist immer die aktuelle Gebührenordnung des Justizministeriums. Beide Partner haften solidarisch und teilen sich die Kosten in der Praxis je zur Hälfte.
Das Verfahren ist schnell: meist vier bis zwölf Wochen vom Antrag bis zum Beschluss.
Kostentabelle: einvernehmlich im Überblick
Diese Aufstellung zeigt die typischen Posten einer einvernehmlichen Scheidung 2026:
| Posten | Kosten (Richtwert 2026) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Gerichts-Pauschalgebühr Antrag | rund 335 € | TP 12 GGG, einmalig |
| Vergleichsgebühr | rund 384 € | Scheidungsfolgenvereinbarung |
| Vergleichsgebühr mit Immobilie | rund 576 € | bei grundbücherlicher Eintragung |
| Anwalt (optional) | 800 - 2.500 € | je Partner, nach Aufwand |
| Notar / Vereinbarung | 100 - 300 € | bei notarieller Beurkundung |
| Mediation (optional) | ca. 220 €/Stunde | pro Mediatorenteam, teils gefördert |
Wer sich einig ist und die Folgenvereinbarung selbst sauber aufsetzt, kommt mit den reinen Gerichtsgebühren von rund 720 Euro davon. Wer beide anwaltlich begleiten lässt, landet schnell bei 2.000 bis 3.000 Euro - immer noch ein Bruchteil dessen, was ein Streit kostet.
Was die Scheidungsfolgenvereinbarung enthalten muss
Die einvernehmliche Scheidung steht und fällt mit der Scheidungsfolgenvereinbarung. Fehlt ein Punkt oder bleibt strittig, scheitert die einvernehmliche Lösung - und das teure streitige Verfahren droht. Vollständig geregelt sein müssen:
- die Obsorge für gemeinsame minderjährige Kinder und das Kontaktrecht des nicht hauptbetreuenden Elternteils
- der Kindesunterhalt der Höhe nach
- der nacheheliche Unterhalt zwischen den Partnern - oder ein ausdrücklicher Verzicht
- die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (§§ 81 ff. EheG) - also Hausrat, Auto, gemeinsame Wohnung oder Immobilie, Sparguthaben
- die Regelung der Ehewohnung: wer bleibt, wer geht, wer übernimmt Miete oder Kredit
Je sauberer dieser Vergleich aufgesetzt ist, desto reibungsloser läuft das Verfahren. Streit entsteht später meist dort, wo die Vereinbarung lückenhaft war - etwa bei einem gemeinsamen Kredit, der weiterläuft, oder bei einer Wertsteigerung der Immobilie. Bei hohen Schulden sollte man zudem klären, wer wofür haftet, um nicht später in eine Überschuldung zu rutschen; im Ernstfall hilft der Beitrag zum Privatkonkurs weiter.
Streitige Scheidung: warum sie ein Vielfaches kostet
Bei der streitigen Scheidung wird über das Verschulden gestritten, und das hat weitreichende Folgen - nicht nur für die Kosten, sondern auch für den nachehelichen Ehegattenunterhalt, der maßgeblich vom Verschuldensausspruch abhängt.
Kostentreiber sind hier vor allem zwei Faktoren. Erstens braucht in der Regel jeder Partner einen eigenen Anwalt, dessen Honorar sich am Streitwert orientiert. Zweitens zieht sich ein streitiges Verfahren oft über viele Monate oder Jahre, mit mehreren Verhandlungen, Zeugen und Gutachten. Die Gerichts-Pauschalgebühr selbst ist auch hier moderat, doch die Anwaltskosten beider Seiten plus Sachverständige summieren sich rasch auf mehrere tausend bis weit über zehntausend Euro.
Gestritten wird dabei meist um den Scheidungsgrund. Die Verschuldensscheidung (§ 49 EheG) setzt eine schwere Eheverfehlung des anderen voraus - etwa Ehebruch oder grobe Lieblosigkeit. Lässt sich kein Verschulden nachweisen, bleibt die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung (§ 55 EheG), die nach mindestens drei Jahren aufgehobener häuslicher Gemeinschaft auch gegen den Willen des anderen möglich ist. Wer auf einen für ihn günstigen Verschuldensausspruch hofft, muss diesen beweisen - und genau dieser Beweis macht das Verfahren langwierig und teuer.
Ein Trost: Über den Kostenersatz entscheidet am Ende das Verschulden. Wird ein Partner für überwiegend schuldig erklärt, trägt er häufig die Verfahrenskosten - auch die der Gegenseite. Das Risiko, am Ende alles zu zahlen, ist ein starker Anreiz, sich doch noch einvernehmlich zu einigen.
Anwalt, Mediation und der Ein-Anwalt-Grundsatz
Ein verbreiteter Irrtum: dass sich ein Ehepaar bei der einvernehmlichen Scheidung “einen gemeinsamen Anwalt teilt”. Das ist standesrechtlich nicht zulässig - nach § 10 RAO darf ein Anwalt immer nur einen der beiden Ehepartner vertreten. Bei der einvernehmlichen Scheidung kann ein Partner ganz auf Vertretung verzichten; sinnvoll ist es trotzdem, die Scheidungsfolgenvereinbarung vor der Unterschrift unabhängig prüfen zu lassen. Diese Vereinbarung regelt unter Umständen Ansprüche über Jahrzehnte - ein nachträglicher Verzicht lässt sich kaum mehr korrigieren.
Die Mediation ist der oft übersehene Spar-Hebel. Eine Mediationsstunde kostet rund 220 Euro pro Mediatorenteam, das Justizministerium fördert sie einkommensabhängig. Wer mit Mediation eine Einigung erzielt, verwandelt eine drohende teure streitige Scheidung in eine günstige einvernehmliche - das spart in den meisten Fällen mehr, als die Mediation kostet. Gerade wenn Kinder im Spiel sind und der Kindesunterhalt mitverhandelt wird, ist die einvernehmliche Lösung auch emotional die schonendere.
Folgekosten: Immobilie, Grundbuch und Vermögensaufteilung
Die größten Beträge entstehen oft nicht im Scheidungsverfahren selbst, sondern bei der Aufteilung des Vermögens. Wird im Zuge der Scheidung eine Immobilie von einem Partner auf den anderen übertragen, fallen Grundbuch-Eintragungsgebühren an. Hier gibt es eine wichtige Begünstigung: Für Übertragungen zwischen Ehegatten anlässlich der Scheidung sieht das Gesetz (§ 26a GGG) eine reduzierte Bemessungsgrundlage vor - statt vom Verkehrswert wird von einem begünstigten Wert gerechnet. Wie die Eintragung im Grundbuch abläuft und welche Grunderwerbsteuer im Familienverband anfällt, lohnt einen genauen Blick, bevor man eine Immobilie überträgt.
Ein realistisches Gesamtbeispiel: Ein Paar trennt sich einvernehmlich, beide nehmen je einen Anwalt, eine Eigentumswohnung geht an einen Partner über. Gerichtsgebühren rund 911 Euro (Antrag plus erhöhte Vergleichsgebühr mit Immobilie), Anwaltskosten zusammen rund 3.000 Euro, dazu die begünstigte Grundbuchgebühr - macht in Summe etwa 4.000 bis 4.500 Euro. Bei einem streitigen Verfahren mit denselben Vermögenswerten wäre das Doppelte bis Dreifache schnell erreicht - und das, bevor überhaupt feststeht, wer am Ende welchen Anteil erhält. Genau diese Unsicherheit über das Ergebnis ist der zweite Grund, warum sich die einvernehmliche Lösung in den allermeisten Fällen auszahlt.
Verfahrenshilfe und echte Spartipps
Wer die Gerichtsgebühren nicht aufbringen kann, ist nicht chancenlos: Die Verfahrenshilfe befreit bei geringem Einkommen und Vermögen ganz oder teilweise von den Gerichtsgebühren und kann im streitigen Fall auch einen kostenlosen Anwalt umfassen. Der Antrag wird beim zuständigen Bezirksgericht gestellt, geprüft werden Einkommen, Vermögen und Sorgepflichten.
Die wirksamsten Spartipps liegen aber woanders. Erstens: sich vor dem Gang zum Gericht einigen - jede offene Frage, die erst im Verfahren ausgefochten wird, kostet. Zweitens: die Vermögensaufstellung selbst sauber vorbereiten, statt sie teuer vom Anwalt zusammentragen zu lassen. Drittens: bei Konflikten Mediation statt sofortiger Klage. Und viertens: realistisch bleiben - ein erbitterter Streit um den Hausrat kostet am Ende oft mehr an Anwaltshonorar, als der Hausrat wert ist. Die mit Abstand größte Ersparnis ist und bleibt die einvernehmliche statt der streitigen Scheidung.
Wer sich scheiden lässt, sollte ohnehin das gesamte rechtliche Umfeld prüfen: nicht nur Unterhalt und Aufteilung, sondern auch güterrechtliche Fragen über Ehevertrag und Gütertrennung und die Anpassung der Vorsorge - eine Verfügung zugunsten des Ex-Partners im Testament und Erbrecht fällt mit der Scheidung grundsätzlich weg und sollte neu geregelt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung 2026?
Die Gerichts-Pauschalgebühr für den Antrag liegt 2026 bei rund 335 Euro (TP 12 GGG), dazu kommt die Vergleichsgebühr von rund 384 Euro. Mit anwaltlicher Begleitung bewegen sich die Gesamtkosten meist zwischen 500 und 3.000 Euro.
Warum ist eine streitige Scheidung so viel teurer?
Weil beide Ehepartner in der Regel einen eigenen Anwalt brauchen und sich die Gebühren am Streitwert orientieren. Verfahren über Verschulden, Unterhalt und Vermögensaufteilung können sich über Jahre ziehen und mehrere tausend bis über zehntausend Euro kosten.
Braucht man bei der Scheidung einen Anwalt?
Es gibt keinen Anwaltszwang bei der einvernehmlichen Scheidung. Ein Anwalt darf aber immer nur einen Ehepartner vertreten. Auch ohne Vertretung sollte der zweite Partner die Scheidungsfolgenvereinbarung vor der Unterschrift unabhängig prüfen lassen.
Wer zahlt die Scheidungskosten?
Bei der einvernehmlichen Scheidung haften beide solidarisch und teilen die Kosten meist je zur Hälfte. Bei der streitigen Scheidung trägt häufig der überwiegend schuldige Teil die Verfahrenskosten - das hängt vom Verschuldensausspruch ab.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Meist vier bis zwölf Wochen ab Antrag, je nach Auslastung des Bezirksgerichts. Voraussetzung sind mindestens sechs Monate aufgehobene Lebensgemeinschaft, die Einsicht in die Zerrüttung und eine vollständige Scheidungsfolgenvereinbarung.
Spart Mediation Scheidungskosten?
Oft ja. Eine Mediationsstunde kostet rund 220 Euro pro Mediatorenteam, teils mit Förderung des Justizministeriums. Wer sich über Mediation einigt, vermeidet ein teures streitiges Verfahren und kommt zur günstigen einvernehmlichen Scheidung.
Chefredakteur finanzguide.at