Absetzbeträge Österreich 2026 - alle Beträge im Überblick

Von Martin Höllinger Stand 21.06.2026 Lesezeit 13 Min Quellen geprüft

Absetzbetrag oder Freibetrag - der Unterschied, der bares Geld bedeutet

Beide senken die Steuer, aber völlig unterschiedlich stark. Ein Freibetrag (etwa Werbungskosten oder Sonderausgaben) verringert nur die Bemessungsgrundlage. Er wirkt mit dem persönlichen Grenzsteuersatz: 1.000 Euro Freibetrag bei 40 Prozent Steuersatz bringen 400 Euro.

Ein Absetzbetrag senkt dagegen die schon berechnete Steuer direkt - Euro für Euro. 1.000 Euro Absetzbetrag sparen 1.000 Euro Steuer, unabhängig vom Einkommen. Deshalb sind Absetzbeträge das schärfere Instrument, und deshalb lohnt es sich, keinen zu übersehen.

Die meisten Absetzbeträge wurden für 2026 um 1,733 Prozent angehoben - zwei Drittel der gemessenen Inflation, der gesetzliche Mechanismus gegen die kalte Progression.


Alle Absetzbeträge 2026 im Überblick

AbsetzbetragHöhe 2026
Verkehrsabsetzbetrag496 €
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag (mit Pendlerpauschale)bis 853 €
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetragbis 804 €
Pensionistenabsetzbetragbis 1.020 €
Erhöhter Pensionistenabsetzbetragbis 1.502 €
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag 1 Kind612 €
- 2 Kinder828 €
- 3 Kinder1.101 €
- je weiteres Kind+ 273 €
Familienbonus Plus pro Kind < 18 J.2.000,16 €
Familienbonus Plus pro Kind ≥ 18 J.700 €
Kindermehrbetrag (Negativsteuer)700 € pro Kind
Unterhaltsabsetzbetrag 1. Kind38 €/Monat
- 2. Kind56 €/Monat
- ab 3. Kind75 €/Monat
Pendlereuro6 €/km einfache Strecke

Absetzbeträge für alle Arbeitnehmer

Der Verkehrsabsetzbetrag von 496 Euro steht jedem aktiv Beschäftigten automatisch zu. Er deckt die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit pauschal ab und ist bereits in der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt. Einen eigenen “Arbeitnehmerabsetzbetrag” gibt es übrigens nicht mehr - er wurde 2016 in den Verkehrsabsetzbetrag eingerechnet.

Zwei Aufstockungen für kleinere Einkommen:

  • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag: bis zu 853 Euro, wenn Anspruch auf die Pendlerpauschale besteht. Voll steht er bis zu einem Einkommen von 15.069 Euro zu und läuft zwischen 15.069 und 16.056 Euro auf die normalen 496 Euro aus.
  • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag: bis zu 804 Euro für Einkommen bis 19.761 Euro. Er vermindert sich darüber gleichmäßig und entfällt ab 30.259 Euro. Dieser Zuschlag ist ein Kern der Negativsteuer für Arbeitnehmer (siehe unten).

Absetzbeträge für Familien

Der dickste Brocken ist der Familienbonus Plus: bis zu 2.000,16 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Geburtstag, danach 700 Euro, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Anders als der Verkehrsabsetzbetrag schleift er nicht ein - er steht in voller Höhe zu, ist aber nur bis zur Höhe der berechneten Steuer wirksam. Eltern können ihn je Kind entweder hälftig (je 1.000,08 Euro) oder zur Gänze bei einem Elternteil ansetzen. Welche Variante mehr bringt, hängt davon ab, wer genug Steuer zahlt, um den vollen Bonus auszuschöpfen - Details und Aufteilung im eigenen Beitrag zum Familienbonus Plus.

Wer alleine für den Familienunterhalt aufkommt, bekommt zusätzlich den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag: 612 Euro bei einem Kind, 828 bei zwei, 1.101 bei drei, plus 273 Euro je weiterem Kind. Beim Alleinverdienerabsetzbetrag dürfen die steuerpflichtigen Einkünfte des Partners die Zuverdienstgrenze (2026 rund 7.400 Euro im Jahr) nicht übersteigen.

Wer für ein nicht im Haushalt lebendes Kind nachweislich Unterhalt zahlt, hat Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag: 38 Euro monatlich fürs erste, 56 fürs zweite, 75 ab dem dritten Kind.

Der Kindermehrbetrag von 700 Euro pro Kind ist ein Sonderfall - er wird auch ausbezahlt, wenn gar keine Steuer anfällt.


Absetzbeträge für Pensionisten

Pensionistinnen und Pensionisten bekommen statt des Verkehrsabsetzbetrags den Pensionistenabsetzbetrag von bis zu 1.020 Euro. Er läuft bei Pensionsbezügen zwischen rund 21.600 und 31.500 Euro gleichmäßig aus.

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag von bis zu 1.502 Euro steht zu, wenn die Pension 24.616 Euro nicht überschreitet, eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft seit mindestens sechs Monaten besteht und der Partner nur geringe Einkünfte hat. Auch er schleift bis 31.494 Euro Pensionsbezug auf null aus. Pensionisten mit sehr niedriger Pension profitieren zusätzlich von einer eigenen SV-Rückerstattung von bis zu 723 Euro (siehe unten). Mehr zur Besteuerung im Beitrag zur Pension.


Negativsteuer: Absetzbeträge auch ohne Steuer

Normalerweise kann ein Absetzbetrag die Steuer nur bis auf null senken. Bei sehr niedrigen Einkommen würde ein Teil also verfallen. Die Negativsteuer verhindert das: Bestimmte Absetzbeträge werden ausbezahlt, obwohl gar keine Lohnsteuer anfällt.

Die Negativsteuer hat zwei Bausteine. Der erste ist die SV-Rückerstattung: Ein Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge wird erstattet, wenn das Einkommen zu niedrig für Lohnsteuer ist. Die Sätze und Höchstbeträge 2026:

GruppeRückerstattungHöchstbetrag 2026
Arbeitnehmer ohne Pendlerpauschale55 % der SV-Beiträge1.300 €
Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale55 % der SV-Beiträge1.554 €
Pensionisten80 % der SV-Beiträge723 €
Quelle: AK-Steuerwertetabelle 2026, BMF. Werte um 1,733 % gegenüber 2025 valorisiert.

Der zweite Baustein ist der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (bis 804 Euro): Wer Anspruch darauf hat, dem erhöht er die maximale Erstattung zusätzlich. Bei Familien mit geringem Einkommen kommt drittens der Kindermehrbetrag von 700 Euro pro Kind dazu. Dass Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale die höhere Grenze von 1.554 Euro haben, ist der versteckte Bonus der Pendlerregelung - die Pendlerpauschale wirkt also auch dann, wenn gar keine Steuer anfällt.

Wichtig: Das Geld kommt nicht von selbst. Sie müssen die Arbeitnehmerveranlagung machen - ohne Antrag keine Auszahlung. Genau hier verschenken Geringverdiener jedes Jahr Geld, weil sie glauben, eine Veranlagung lohne sich nur bei höherem Einkommen.


Pendlereuro: ab 2026 verdreifacht

Die größte Einzeländerung 2026. Der Pendlereuro, ein Absetzbetrag zusätzlich zur Pendlerpauschale, springt von 2 auf 6 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke und Jahr. Das Budgetbegleitgesetz hat ihn als Ausgleich für den gestrichenen Klimabonus verdreifacht.

Einfache StreckePendlereuro bis 2025Pendlereuro ab 2026Plus
20 km40 €120 €+ 80 €
30 km60 €180 €+ 120 €
50 km100 €300 €+ 200 €

Da der Pendlereuro ein Absetzbetrag ist, landet jeder Euro direkt im Geldbörsel - anders als die Pendlerpauschale, die nur die Bemessungsgrundlage senkt. Voraussetzung ist wie bisher der Anspruch auf eine Pendlerpauschale, ermittelt über den amtlichen Pendlerrechner und beim Arbeitgeber mit dem Formular L34EDV hinterlegt. Ohne diese Meldung wirkt die Erhöhung erst über die Veranlagung.


Einschleifregelungen: warum manche Absetzbeträge schrumpfen

Viele der genannten Höchstbeträge stehen nur bei niedrigem Einkommen voll zu und werden mit steigendem Einkommen gleichmäßig gekürzt - das nennt man Einschleifen. Wichtig zu verstehen, weil der Betrag aus der Tabelle oft nicht der Betrag ist, der am Ende ankommt:

  • Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag (bis 853 €) läuft bei einem Einkommen zwischen 15.069 und 16.056 Euro auf die normalen 496 Euro zurück.
  • Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (bis 804 €) vermindert sich ab 19.761 Euro und entfällt vollständig bei 30.259 Euro.
  • Der Pensionistenabsetzbetrag (bis 1.020 €) schleift zwischen 21.614 und 31.494 Euro Pensionsbezug aus; der erhöhte (bis 1.502 €) ab 24.616 Euro.
  • Beim Alleinverdienerabsetzbetrag ist nicht das eigene Einkommen entscheidend, sondern die Zuverdienstgrenze des Partners (2026 rund 7.400 Euro im Jahr) - wird sie überschritten, fällt der gesamte Absetzbetrag weg.

Die Lehre: Wer knapp über einer Grenze liegt, verliert oft mehr, als ein kleiner Mehrverdienst einbringt. Und wer knapp darunter liegt, sollte den vollen Betrag aktiv einfordern.


Mehrkindzuschlag und weitere Familienleistungen

Neben den Absetzbeträgen gibt es Familienleistungen, die nicht über die Steuer, sondern direkt mit der Familienbeihilfe laufen und deshalb gern übersehen werden. Dazu zählt der Mehrkindzuschlag ab dem dritten Kind, der einkommensabhängig gewährt wird, solange das Familieneinkommen unter einer Grenze bleibt. Er wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und muss bei der Veranlagung beantragt werden.

Diese Leistungen sind streng von den Absetzbeträgen zu trennen: Absetzbeträge mindern die Lohnsteuer, die Familienbeihilfe und ihre Zuschläge sind dagegen eine eigene Transferleistung. Wer den Überblick behalten will, prüft beides getrennt - das eine im Steuerbescheid, das andere im Beihilfen-Konto.


Rechenbeispiel: wie Absetzbeträge zusammenwirken

Wie stark Absetzbeträge gemeinsam wirken, zeigt eine Familie mit einem Verdiener: 35.000 Euro Jahreseinkommen, Partnerin ohne eigenes Einkommen, zwei Kinder, 30 Kilometer einfacher Arbeitsweg mit Anspruch auf Pendlerpauschale.

AbsetzbetragBetrag
Verkehrsabsetzbetrag496 €
Alleinverdienerabsetzbetrag (2 Kinder)828 €
Familienbonus Plus (2 × 2.000,16 €)4.000,32 €
Pendlereuro (30 km × 6 €)180 €
Summe Absetzbeträge5.504,32 €

Die auf 35.000 Euro berechnete Lohnsteuer liegt grob bei 4.000 bis 4.500 Euro - sie wird durch diese Absetzbeträge also vollständig aufgezehrt. Was vom Familienbonus über die Steuerschuld hinausreicht, verfällt zwar (er ist nur bis null wirksam), aber über den Kindermehrbetrag von 700 Euro pro Kind kommt selbst dann noch etwas zurück. Dieselben Beträge bei einem kinderlosen Single mit 35.000 Euro: nur der Verkehrsabsetzbetrag von 496 Euro plus, je nach Arbeitsweg, der Pendlereuro. Der Unterschied zeigt, wie stark das österreichische System Familien über Absetzbeträge entlastet.


Was oft übersehen wird

Absetzbeträge sind viel wert - aber nur, wenn man sie auch geltend macht. Die häufigsten verschenkten Posten:

  • Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag wird nicht automatisch berücksichtigt, wenn er dem Arbeitgeber nicht gemeldet wurde - dann erst über die Veranlagung.
  • Negativsteuer ohne Antrag: Geringverdiener bekommen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und Kindermehrbetrag nur über die Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt.
  • Pendlereuro nicht eingetragen: Wer die Pendlerpauschale nutzt, aber den Pendlerrechner nie beim Arbeitgeber abgegeben hat, verliert seit 2026 mit 6 Euro pro Kilometer deutlich mehr als früher.
  • Unterhaltsabsetzbetrag muss mit Zahlungsnachweisen selbst beantragt werden.

Die Faustregel bleibt: Einmal im Jahr die Veranlagung machen und die berücksichtigten Absetzbeträge im Bescheid kontrollieren. Gerade bei Familien und Pendlern geht es schnell um vierstellige Beträge.


Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Absetzbetrag und Freibetrag?

Ein Absetzbetrag senkt die berechnete Steuer direkt Euro für Euro. Ein Freibetrag senkt nur die Bemessungsgrundlage - er wirkt also nur mit dem persönlichen Steuersatz. Ein Absetzbetrag ist daher fast immer mehr wert.

Wie hoch ist der Verkehrsabsetzbetrag 2026?

496 Euro pro Jahr für aktive Arbeitnehmer. Mit Anspruch auf Pendlerpauschale steigt er auf bis zu 853 Euro, bei niedrigem Einkommen kommt ein Zuschlag von bis zu 804 Euro dazu.

Wie viel beträgt der Pendlereuro 2026?

6 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke und Jahr. Der Betrag wurde mit 1. Jänner 2026 von 2 auf 6 Euro verdreifacht - als Ausgleich für den entfallenen Klimabonus.

Bekomme ich Absetzbeträge auch zurück, wenn ich keine Steuer zahle?

Teilweise ja. Über die Negativsteuer werden der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (bis 804 Euro) und der Kindermehrbetrag (700 Euro pro Kind) auch dann ausbezahlt, wenn keine Lohnsteuer anfällt.

Wie hoch darf der Partner verdienen, damit der Alleinverdienerabsetzbetrag bleibt?

Die steuerpflichtigen Einkünfte des Partners dürfen die Zuverdienstgrenze von rund 7.400 Euro im Jahr (2026) nicht übersteigen. Wird sie überschritten, entfällt der gesamte Alleinverdienerabsetzbetrag - nicht nur ein Teil.

Warum ist mein Verkehrsabsetzbetrag niedriger als der Höchstbetrag?

Weil viele Absetzbeträge einkommensabhängig einschleifen. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag (voll bis 15.069 €) und der Zuschlag (voll bis 19.761 €) werden mit steigendem Einkommen gleichmäßig gekürzt und fallen ab bestimmten Grenzen ganz weg - übrig bleibt dann der Grundbetrag von 496 Euro.

Wie hoch ist die SV-Rückerstattung 2026?

Arbeitnehmer ohne Pendlerpauschale bekommen 55 Prozent ihrer SV-Beiträge zurück, höchstens 1.300 Euro; mit Pendlerpauschale bis 1.554 Euro. Pensionisten erhalten 80 Prozent, höchstens 723 Euro. Ausbezahlt wird nur über die Arbeitnehmerveranlagung.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at