Abfertigung Österreich 2026 - Abfertigung neu und alt erklärt

Von Martin Höllinger Stand 11.06.2026 Lesezeit 10 Min Quellen geprüft

Brutto-Netto-Rechner 2026

Netto/Monat

€ 2.136,89

Netto/Jahr (14x)

€ 29.916,42

Brutto/Jahr (14x)€ 42.000,00
Sozialversicherung-€ 7.169,40
Lohnsteuer (vor Absetzbetraegen)-€ 5.542,18
Absetzbetraege gesamt+€ 628,00
Lohnsteuer (netto)-€ 4.914,18
Effektiver Steuersatz11.7%
Netto (71%) SV (17%) Steuer (12%)

Berechnung auf Basis der Steuertarife und SV-Saetze 2026. Vereinfachte Darstellung ohne Beruecksichtigung von Sonderzahlungs-Beguenstigung (Jahrssechstel), Sachbezuegen und weiteren individuellen Faktoren. Keine Steuerberatung.

Zwei Systeme nebeneinander

In Österreich gibt es zwei Abfertigungssysteme, abhängig davon, wann das Dienstverhältnis begonnen hat. Für alle Arbeitsverhältnisse ab dem 1. Jänner 2003 gilt die Abfertigung neu. Wer durchgehend in einem vor 2003 begonnenen Dienstverhältnis ist, fällt unter die Abfertigung alt. Beide funktionieren grundverschieden.


Abfertigung neu: das Vorsorgekonto

Das aktuelle System ist im Kern ein Sparkonto. Der Arbeitgeber zahlt ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses 1,53 Prozent des Bruttolohns inklusive Sonderzahlungen in eine betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) ein - der erste Monat ist beitragsfrei. Das Guthaben gehört dem Arbeitnehmer - und das ist der entscheidende Fortschritt gegenüber früher: Es geht nie verloren.

  • Bei einem Jobwechsel wird das Guthaben weitergeführt, der neue Arbeitgeber zahlt in dieselbe oder eine neue Kasse ein.
  • Auch bei Selbstkündigung bleibt das Guthaben erhalten.
  • Es wächst über das gesamte Erwerbsleben an und kann zur Pension hin ein ansehnlicher Betrag sein.

Wann ausgezahlt wird

Das Guthaben bleibt zwar immer erhalten, ausgezahlt bekommt man es aber nicht jederzeit. Ein Auszahlungsanspruch besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn mindestens drei Einzahlungsjahre vorliegen - und die Beendigung nicht durch eine Arbeitnehmerkündigung oder verschuldete Entlassung erfolgte.

Konkret: Bei Kündigung durch den Arbeitgeber, einvernehmlicher Auflösung oder Pensionsantritt kann man sich das Guthaben auszahlen lassen. Bei Selbstkündigung vor Erreichen der drei Jahre bleibt es liegen und wird weitergeführt, bis ein Auszahlungsgrund eintritt. Statt der Auszahlung kann man das Guthaben auch immer weiterveranlagen oder als Zusatzpension beziehen.

Stirbt der Arbeitnehmer, verfällt das Guthaben nicht: Es geht an die gesetzlichen Erben über - ein wesentlicher Unterschied zur Abfertigung alt, die im Todesfall nur eingeschränkt gebührt. Wer im Lauf des Erwerbslebens bei mehreren Arbeitgebern war, hat oft Restguthaben in verschiedenen Kassen liegen. Es lohnt sich, diese zusammenzuführen, weil so nur einmal Grundgebühren anfallen und das Konto übersichtlich bleibt. Den Überblick gibt der jährliche Kontonachweis jeder Kasse.


Steuer: nur 6 Prozent

Hier liegt ein echter Vorteil. Die Auszahlung aus der Abfertigung neu wird mit nur 6 Prozent Lohnsteuer besteuert - deutlich günstiger als der normale Tarif. Wer das Guthaben dagegen weiterführt oder als laufende Zusatzpension bezieht, zahlt darauf gar keine Steuer.

Das macht die Abfertigung neu zu einem der steuerlich attraktivsten Bausteine der Altersvorsorge - quasi nebenbei aufgebaut, ohne eigenes Zutun. Auf die Abfertigung fällt außerdem keine Sozialversicherung an. Auch die Abfertigung alt wird nicht nach dem vollen Tarif, sondern begünstigt besteuert - allerdings nach einem eigenen, in der Regel etwas höheren Schema als die pauschalen 6 Prozent des neuen Systems.


Rechenbeispiel: so viel sammelt sich an

Wie viel auf dem Vorsorgekonto landet, lässt sich leicht überschlagen. Grundlage ist das Bruttojahresentgelt inklusive der beiden Sonderzahlungen, also das 14-Fache des Monatsbezugs.

SchrittBetrag
Beitragsgrundlage pro Jahr (14 × 3.000 €)42.000 €
BV-Beitrag pro Jahr (1,53 %)642,60 €
über 10 Jahre, abzüglich des beitragsfreien ersten Monatsca. 6.380 €
zuzüglich Veranlagungsertrag der Kasseje nach Performance mehr

Nach zehn Jahren bei gleichbleibendem Gehalt liegen also gut 6.000 € an reinen Beiträgen am Konto, bei höheren Gehältern und längerer Laufzeit entsprechend mehr. Wer das über ein ganzes Erwerbsleben laufen lässt, hat zur Pension hin einen spürbaren Betrag - steuerlich begünstigt obendrein.


Wie das Guthaben veranlagt wird

Die BV-Kasse legt die Beiträge am Kapitalmarkt an - und hier gibt es einen wichtigen Schutz: Alle Kassen müssen eine Kapitalgarantie bieten. Bei der Auszahlung ist mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (abzüglich bestimmter Kosten) garantiert. Verluste durch eine schlechte Börsenphase sind damit ausgeschlossen, auch wenn die Rendite in mageren Jahren niedrig ausfällt.

Dafür fallen Verwaltungskosten an: eine laufende Verwaltungsgebühr von rund 0,4 bis 1,5 Prozent des verwalteten Vermögens pro Jahr plus eine kleine Veranlagungsgebühr, dazu ein Anteil von jedem eingehenden Beitrag. Welche Kasse zuständig ist, wählt der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer. Einmal jährlich bekommen Sie einen Kontonachweis mit Beiträgen, Erträgen und Kosten - ein Blick darauf lohnt sich, um die Wertentwicklung der eigenen Kasse einzuordnen.


Auch für freie Dienstnehmer und Selbstständige

Die betriebliche Vorsorge ist nicht auf klassische Angestellte beschränkt. Freie Dienstnehmer sind seit 2008 ebenfalls einbezogen - auch für sie zahlt der Auftraggeber 1,53 Prozent in eine BV-Kasse. Selbstständige wie Gewerbetreibende führen über die Selbständigenvorsorge ebenfalls 1,53 Prozent ihrer Beitragsgrundlage ab, hier organisiert über die Sozialversicherung der Selbständigen. So baut sich auch ohne klassisches Dienstverhältnis ein steuerlich begünstigtes Vorsorgeguthaben auf, das denselben Auszahlungs- und Steuerregeln folgt.


Die Abfertigung neu zur Pension hin

Mit dem Pensionsantritt wird das Guthaben fällig - und Sie haben die Wahl, was damit geschieht:

  • Auszahlung als Einmalbetrag, besteuert mit den begünstigten 6 Prozent.
  • Laufende Zusatzpension aus dem Guthaben - diese monatliche Rente ist steuerfrei.
  • Übertragung in eine Pensionszusatzversicherung, ebenfalls steuerfrei.

Gerade weil das angesparte Kapital über ein langes Erwerbsleben zu einem ordentlichen Betrag anwächst und die laufende Zusatzpension steuerfrei bleibt, ist die Abfertigung neu ein unterschätzter Baustein der Altersvorsorge. Wer mehrere Jobs hatte, sollte vor der Pension prüfen, ob alle Guthaben in einer Kasse zusammengeführt sind - verstreute Restbeträge bei alten Kassen werden gern vergessen.


Vom alten ins neue System wechseln

Wer noch in einem vor 2003 begonnenen Dienstverhältnis steht, kann mit dem Arbeitgeber einen Übertritt ins neue System vereinbaren. Dabei wird zunächst die bis zum Stichtag fiktiv gebührende Anzahl an Monatsentgelten eingefroren - berechnet auf Basis des Entgelts im letzten Monat vor dem Übertritt. Für diesen eingefrorenen Anspruch gibt es zwei Wege:

  • Vollübertritt: Der Altanspruch wird als Betrag in die BV-Kasse übertragen und dort weiterveranlagt.
  • Teilübertritt (Einfrieren im Unternehmen): Der Altanspruch bleibt als Forderung gegen den Arbeitgeber bestehen und wird erst beim Ausscheiden fällig; ab dem Stichtag laufen zusätzlich die neuen 1,53-Prozent-Beiträge.

Ein solcher Wechsel ist freiwillig und kann ohne Zustimmung beider Seiten nicht erzwungen werden - er sollte gut gerechnet sein, denn gerade bei langer Betriebszugehörigkeit kann der alte Anspruch sehr wertvoll sein.


Abfertigung alt: das gestaffelte Modell

Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben und nicht ins neue System übertragen wurden, gilt weiter die Abfertigung alt. Sie ist kein Konto, sondern ein gesetzlicher Anspruch gegen den Arbeitgeber, gestaffelt nach Dienstjahren:

DienstjahreAbfertigung (Monatsentgelte)
ab 3 Jahre2
ab 5 Jahre3
ab 10 Jahre4
ab 15 Jahre6
ab 20 Jahre9
ab 25 Jahre12

Der große Unterschied: Die Abfertigung alt entfällt bei Selbstkündigung und bei verschuldeter Entlassung. Anspruch besteht nur bei Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Auflösung oder Pensionsantritt. Wer ein altes Dienstverhältnis mit langer Betriebszugehörigkeit hat, sollte vor einer Eigenkündigung genau rechnen - hier kann viel Geld auf dem Spiel stehen. Mehr zu den Rahmenbedingungen im Beitrag zur Kündigung.

Wann die Abfertigung alt gebührt

Ob der Anspruch entsteht, hängt allein an der Art der Beendigung. Es gibt ihn bei:

  • Kündigung durch den Arbeitgeber,
  • einvernehmlicher Auflösung,
  • berechtigtem vorzeitigem Austritt (etwa bei Gesundheitsgefährdung oder vorenthaltenem Entgelt),
  • Pensionsantritt,
  • Austritt während des Mutterschutzes oder der Karenz innerhalb bestimmter Fristen - hier gebührt die halbe Abfertigung, gedeckelt mit drei Monatsentgelten.

Keinen Anspruch gibt es dagegen bei Selbst-Kündigung, unberechtigtem vorzeitigem Austritt und verschuldeter Entlassung. Diese Unterscheidung ist der ganze Knackpunkt der Abfertigung alt: Wer nach 20 Jahren selbst kündigt, verliert unter Umständen neun Monatsentgelte. Vor einer Eigenkündigung im alten System lohnt daher fast immer das Gespräch mit der Arbeiterkammer.

Was als Monatsentgelt zählt

Maßgeblich für die Höhe ist das Entgelt des letzten Monats vor der Beendigung - und zwar nicht nur das Grundgehalt. Einzurechnen sind die aliquoten Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie regelmäßige Zulagen, Überstunden und Sachbezüge, die zum laufenden Bezug gehören. Dadurch fällt ein “Monatsentgelt” im Abfertigungssinn meist höher aus als das nackte Monatsbrutto. Bei zwölf Monatsentgelten nach 25 Jahren geht es also um mehr als ein Jahresgrundgehalt - ein Grund mehr, den Anspruch vor einer Beendigung genau zu prüfen.


Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Abfertigung neu?

Der Arbeitgeber zahlt 1,53 Prozent des Bruttolohns monatlich in eine betriebliche Vorsorgekasse. Das Guthaben gehört dem Arbeitnehmer, geht nie verloren und wird auch bei Jobwechsel weitergeführt.

Bekomme ich die Abfertigung bei Selbstkündigung?

Das Guthaben aus der Abfertigung neu bleibt immer erhalten. Auszahlen lassen können Sie es bei Selbstkündigung aber nur, wenn bereits mindestens drei Einzahlungsjahre vorliegen - sonst wird es weitergeführt, bis ein Auszahlungsgrund eintritt.

Wie wird die Abfertigung besteuert?

Die Auszahlung aus der Abfertigung neu wird begünstigt mit nur 6 Prozent Lohnsteuer besteuert. Wer das Guthaben weiterführt oder als Pensionszusatz bezieht, zahlt darauf keine Steuer.

Was ist die Abfertigung alt?

Das alte System für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben. Der Anspruch ist nach Dienstjahren gestaffelt (bis zu 12 Monatsentgelte) und entfällt bei Selbstkündigung.

Wer wählt die Vorsorgekasse aus?

Der Arbeitgeber wählt die BV-Kasse aus, nicht der Arbeitnehmer. Alle Kassen müssen eine Kapitalgarantie bieten - bei Auszahlung ist mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantiert. Es fallen Verwaltungskosten von rund 0,4 bis 1,5 Prozent pro Jahr an.

Was zählt bei der Abfertigung alt als Monatsentgelt?

Das Entgelt des letzten Monats inklusive aliquoter Sonderzahlungen sowie regelmäßiger Zulagen, Überstunden und Sachbezüge. Ein Monatsentgelt im Abfertigungssinn ist daher meist höher als das reine Monatsbrutto.

Was passiert mit der Abfertigung neu im Todesfall?

Das Guthaben verfällt nicht, sondern geht an die gesetzlichen Erben über. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Abfertigung alt, die im Todesfall nur eingeschränkt gebührt.

Haben auch Selbstständige eine Abfertigung neu?

Ja, über die Selbständigenvorsorge. Gewerbetreibende führen 1,53 Prozent ihrer Beitragsgrundlage ab; freie Dienstnehmer sind seit 2008 ebenfalls in die betriebliche Vorsorge einbezogen.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at