NoVA 2026 Österreich - Normverbrauchsabgabe berechnen

Von Martin Höllinger Stand 21.06.2026 Lesezeit 11 Min Quellen geprüft

NoVA-Rechner 2026

NoVA gesamt

€ 1.960,00

NoVA-Satz

5.6%

Preis + NoVA

€ 36.960,00

Fahrzeugpreis€ 35.000,00
NoVA-Grundbetrag (5.6%)€ 1.960,00
NoVA gesamt€ 1.960,00
Fahrzeugpreis NoVA (5.3%)

Berechnung nach NoVA-Formel 2026: NoVA% = (CO2 - 102) / 5. Malus: 80 EUR/g ab 170 g/km. Vereinfachte Darstellung. Die Anwendung des Hoechststeuersatzes und ggf. der Bonus-Malus fuer Motorrader weichen ab. Keine Steuerberatung.

NoVA-Formel 2026

NoVA-Satz % = (CO2-Wert WLTP - 91) / 5
  • Max-Satz: 80 %
  • Malus über 155 g CO2/km: + 80 € pro g/km
  • Abzug von der berechneten NoVA: 350 €
  • Bemessung: Fahrzeugnetto-Preis inkl. Mehrausstattung

Der Abzugsbetrag in der Formel sinkt jährlich um 3 Gramm - 2026 sind es 91 Gramm, 2027 dann 88, 2028 dann 85. Dieselbe Motorisierung wird damit Jahr für Jahr teurer, ohne dass sich am Auto etwas ändert. Für Kaufverträge aus 2025 gilt bei Zulassung bis 1. April 2026 noch eine Übergangsregelung mit den Vorjahreswerten - wer einen 2025 bestellten Wagen also erst Anfang 2026 zugelassen bekommt, sollte auf diese Frist achten.

Warum dasselbe Auto jedes Jahr mehr NoVA kostet

Ein Beispiel macht den schleichenden Anstieg sichtbar. Ein Kombi mit 150 g CO2/km (WLTP) und 35.000 € Netto-Preis, ohne Malus (unter 155 g):

ZulassungsjahrCO2-AbzugNoVA-SatzNoVA nach Abzug 350 €
202594 g11 %3.500 €
202691 g12 %3.850 €
202788 g12 %3.850 €
202885 g13 %4.200 €
Eigene Berechnung, Netto-Preis konstant 35.000 €, Rundung auf volle Prozent. Stand BMF-Rechtslage Juni 2026.

Innerhalb von drei Jahren steigt die Abgabe auf demselben Fahrzeug um 700 €, allein durch die jährliche Absenkung des Freibetrags. Wer ein emissionsstarkes Auto plant, fährt mit einer früheren Zulassung also günstiger - ein Argument, das bei Jahreswechsel-Käufen oft den Ausschlag gibt.


Berechnungs-Beispiele 2026

Beispiel 1: Diesel-Kombi 138 g CO2/km, Netto-Preis 32.000 €

  • NoVA-Satz: (138 - 91) / 5 = 9,4 % → gerundet 9 %
  • NoVA-Brutto: 32.000 × 9 % = 2.880 €
  • Abzug: -350 €
  • NoVA: 2.530 €

Beispiel 2: SUV 165 g CO2/km, Netto-Preis 48.000 €

  • NoVA-Satz: (165 - 91) / 5 = 14,8 % → 15 %
  • NoVA-Brutto: 48.000 × 15 % = 7.200 €
  • Malus: (165 - 155) × 80 = 800 €
  • Zwischenwert: 7.200 + 800 = 8.000 €
  • Abzug: -350 €
  • NoVA: 7.650 €

Beispiel 3: Großer SUV / Geländewagen 215 g CO2/km, Netto-Preis 75.000 €

  • NoVA-Satz: (215 - 91) / 5 = 24,8 % → 25 %
  • NoVA-Brutto: 75.000 × 25 % = 18.750 €
  • Malus: (215 - 155) × 80 = 4.800 €
  • Zwischenwert: 18.750 + 4.800 = 23.550 €
  • Abzug: -350 €
  • NoVA: 23.200 €

Beispiel 4: E-Auto Netto-Preis 45.000 €

  • CO2: 0 g/km
  • NoVA: 0 €

NoVA und USt - die Reihenfolge

Die NoVA fällt auf den Netto-Preis an. Die Umsatzsteuer (20 %) wird auf den Netto-Preis INKLUSIVE NoVA gerechnet. Daher steigt der Endpreis bei höheren NoVA-Sätzen überproportional:

PostenBeispiel 1 (Diesel)Beispiel 3 (Großer SUV)
Netto-Preis32.000 €75.000 €
NoVA2.530 €23.200 €
Zwischensumme34.530 €98.200 €
USt 20 %6.906 €19.640 €
Endpreis41.436 €117.840 €

Beim Großen SUV: NoVA und USt machen zusammen rund 43.000 € auf einen 75.000-€-Netto-Preis aus - das ist eine substantielle Lenkungs-Wirkung.


NoVA für Motorräder - eigene Formel

Krafträder der Klassen L3e bis L7e haben eine eigene Berechnung, die sich deutlich von der Pkw-Formel unterscheidet. Wer das übersieht, rechnet mit den falschen Parametern.

NoVA-Satz % = (CO2-Wert WMTC - 51) / 4
  • CO2-Abzug 2026: 51 g/km (gemessen nach WMTC, nicht WLTP); sinkt alle zwei Jahre um 2 g (49 g ab 2028).
  • Divisor: 4 (statt 5 beim Pkw).
  • Höchstsatz: 30 % (statt 80 %).
  • Malus: 20 € je g CO2 über 150 g/km (statt 80 € über 155 beim Pkw).
  • Kein 350-€-Abzug.

Beispiel: Sporttourer 130 g CO2/km (WMTC), Netto-Preis 15.000 €

  • NoVA-Satz: (130 - 51) / 4 = 19,75 % → gerundet 20 %
  • NoVA: 15.000 × 20 % = 3.000 €
  • Kein Malus (130 unter 150 g), kein Abzug
  • NoVA: 3.000 €

Kleine Maschinen mit niedrigem CO2-Wert können unter den Abzug von 51 g rutschen und sind dann NoVA-frei. Bei der Anmeldung eines importierten Motorrads gilt dieselbe Logik wie beim Pkw-Import.

Leichte Nutzfahrzeuge (N1)

Kastenwagen und Pritschen der Klasse N1 fallen ebenfalls unter die NoVA, aber mit einem höheren CO2-Abzug (147 g/km nach der Rechtslage 2025, jährlich sinkend) und einem Höchstsatz von 32 %. Wer einen Transporter gewerblich nutzt, sollte vor dem Kauf die aktuelle N1-Tabelle beim BMF prüfen - die Werte weichen Jahr für Jahr von der Pkw-Formel ab.


NoVA bei Gebrauchtwagen-Import

Bei Privat-Import (zum Beispiel Gebrauchtwagen aus Deutschland) wird die NoVA bei der Erstanmeldung in Österreich erhoben. Berechnungs-Basis ist der Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Anmeldung in Österreich. Die NoVA reduziert sich daher entsprechend dem Wertverlust - ein junger Gebrauchter mit hohem Zeitwert kostet fast die volle NoVA, ein zehn Jahre alter Diesel nur einen Bruchteil.

Berechnung beim Privat-Import:

  1. Marktpreis (Eurotax-Liste oder Gutachten) ermitteln.
  2. Daraus den fiktiven Netto-Preis ohne NoVA und USt ableiten.
  3. NoVA nach Formel berechnen.
  4. Achtelung auf Abzug und Malus anwenden (siehe unten).
  5. Bei der Zulassungsstelle abrechnen, Zollstelle prüft.

Die Schritte rund um Papiere, Einzelgenehmigung und Anmeldung stehen ausführlich im Ratgeber Auto importieren und beim Gebrauchtwagen-Kauf.

Die Achtelung - der wichtigste Hebel beim Import

Bei importierten Gebrauchtfahrzeugen werden der Abzugsbetrag von 350 € und ein etwaiger CO2-Malus nicht voll angesetzt, sondern um die sogenannte Achtelung gekürzt. Pro vollem Jahr seit der Erstzulassung sinken beide Werte um je 1/8. Nach sieben Jahren bleibt nur noch 1/8 übrig, nach acht Jahren ist die Kürzung abgeschlossen.

Alter ab ErstzulassungVerbleibender AnteilAbzug 350 € real
Neu / unter 1 Jahr8/8350,00 €
1 Jahr7/8306,25 €
3 Jahre5/8218,75 €
7 Jahre1/843,75 €
Achtelung gemäß BMF, gilt für Abzugsbetrag und CO2-Malus gleichermaßen.

Das wirkt in zwei Richtungen. Beim Abzug ist die Achtelung ein Nachteil: Ein älteres Importauto bekommt nur einen Bruchteil der 350 € gutgeschrieben. Beim Malus ist sie ein Vorteil: Ein durstiger Geländewagen über 155 g zahlt nach mehreren Jahren nur noch einen Achtel-Teil des Strafaufschlags. Wer den Neupreis des Fahrzeugs kennt, kann statt der pauschalen Achtelung den tatsächlichen Wertverlust geltend machen - das fällt bei gepflegten Importen oft günstiger aus.


NoVA zurückbekommen: Rückvergütung beim Export

Was die meisten NoVA-Ratgeber verschweigen: Die Abgabe ist unter Umständen rückholbar. Wer ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbringt - verkauft, verlegt oder exportiert - kann die im Restwert noch enthaltene NoVA beim Finanzamt zurückfordern. Antragsberechtigt sind inländische Zulassungsbesitzer, Fahrzeughändler und Vermieter nach Ende der gewerblichen Vermietung.

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug ist im Zeitpunkt des Antrags nicht mehr in Österreich zum Verkehr zugelassen.
  • Es ist in der Genehmigungsdatenbank nach § 30a KFG gesperrt.
  • Die Ausfuhr ist nachgewiesen (Ausfuhrnachweis, ausländische Zulassung).

Der Antrag muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Vergütungstatbestand beim zuständigen Finanzamt eingebracht werden. Vergütet wird die NoVA, die im aktuellen Zeitwert noch steckt - bei einem jungen Auto deutlich mehr als bei einem abgewohnten. Zusätzlich gibt es einen Ausgleich von 16,67 Prozent der geleisteten NoVA, wenn auf die NoVA Umsatzsteuer erhoben wurde (typisch bei Leasingfahrzeugen, wo die NoVA in die USt-Bemessung einfließt).

Praktisch heißt das: Wer den Firmenwagen nach drei Jahren ins EU-Ausland verkauft, lässt mit dem Vergütungsantrag oft einen vierstelligen Betrag nicht liegen. Die Frist ist großzügig, der Aufwand überschaubar - der Antrag scheitert meist nur an Unkenntnis.

NoVA-Befreiungen

Vollständig NoVA-frei sind nicht nur E-Autos. Befreit sind unter anderem Vorführfahrzeuge, Fahrschulwagen, Miet-, Taxi- und Krankenfahrzeuge sowie Leichenwagen - jeweils an die begünstigte Verwendung gebunden. Fällt die Verwendung weg, wird die NoVA nacherhoben.

Eine eigene Befreiung gilt für Menschen mit Behinderung, die das Fahrzeug zur persönlichen Fortbewegung nutzen. Voraussetzung ist eine Bestätigung über die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer nach dem Versicherungssteuergesetz, die Meldung der Fahrgestellnummer ans Finanzamt und die Sperre in der Genehmigungsdatenbank. Wichtig beim Neuwagen: Die Befreiung ist ausschließlich direkt beim inländischen Händler geltend zu machen - eine nachträgliche Rückerstattung über das Finanzamt ist in diesem Fall nicht möglich.

E-Auto-Vorteile 2026

Wichtig vorweg: Die staatliche Kaufprämie für E-Pkw ist ausgelaufen. Das Bundes-Förderprogramm “E-Mobilität” (zuletzt bis zu 5.400 € pro Pkw) wurde Anfang 2025 wegen erschöpften Fördertopfs beendet - 2026 gibt es weder für Private noch für Betriebe eine direkte Kauf-Förderung für Elektro-Pkw.

Die steuerlichen Vorteile bleiben aber bestehen und sind in Summe erheblich:

  • NoVA-Befreiung: 0 g CO2 bedeutet 0 € NoVA - bei einem großen SUV-Pendant spart das fünfstellig.
  • Vorsteuerabzug für betriebliche E-Pkw möglich - bei Verbrenner-Pkw ist die Vorsteuer nicht abzugsfähig.
  • Sachbezug Dienst-E-Auto: 0 % statt 1,5-2 % beim Verbrenner - wie sich das auf das Netto auswirkt, zeigt der Beitrag zum Sachbezug beim E-Dienstauto.

Eine frühere Befreiung ist hingegen weggefallen: Seit 1. April 2025 zahlen E-Autos die motorbezogene Versicherungssteuer, bemessen nach Eigengewicht und Dauerleistung. Die Systematik steht im Detail im Beitrag zur Kfz-Steuer, die laufenden Prämien im Ratgeber zur Autoversicherung. Bei der Maut gibt es ohnehin keinen Rabatt: Auch das E-Auto braucht die Vignette.

Wer die Anschaffung über einen Autokredit oder per Leasing finanziert, sollte die wegfallende NoVA gleich in den Gesamtvergleich Verbrenner gegen Stromer einrechnen. Für die Lade-Infrastruktur läuft die Bundesförderung für kommunikationsfähige Wallboxen noch bis 31. März 2026.

Ein Sonderfall sind Plug-in-Hybride: Maßgeblich ist allein der offizielle WLTP-Wert, und der liegt bei vielen PHEV mit großer Batterie unter 30 g CO2/km. Damit rutschen sie unter den Abzug von 91 g und zahlen oft gar keine oder nur minimale NoVA - obwohl sie im realen Betrieb ohne geladenen Akku deutlich mehr verbrauchen. Wer einen Plug-in-Hybrid kauft, prüft den eingetragenen WLTP-Wert genau, denn er entscheidet allein über die Abgabe.


Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich die NoVA 2026?

(CO2-Wert WLTP minus 91) geteilt durch 5, gerundet auf volle Prozent. Maximum 80 %. Bei CO2 über 155 g/km zusätzlich 80 € Malus pro g/km über 155. Abzug 350 €.

Welche Bemessungsgrundlage gilt?

Der Fahrzeugnetto-Preis inklusive aller Mehrausstattungen. Bei Leasing der Listenpreis, nicht die Leasingrate.

Wie wird die NoVA für Motorräder berechnet?

Eigene Formel: (CO2 nach WMTC minus 51) geteilt durch 4, Höchstsatz 30 %. Malus 20 € je g über 150 g/km, keinen 350-€-Abzug. Der Abzug 51 g sinkt alle zwei Jahre um 2 g.

Was ist die Achtelung beim Gebrauchtwagen-Import?

Bei Importfahrzeugen sinken Abzugsbetrag (350 €) und CO2-Malus pro vollem Jahr ab Erstzulassung um je 1/8. Nach 7 Jahren bleibt nur noch 1/8, nach 8 Jahren ist die Kürzung abgeschlossen.

Sind E-Autos NoVA-pflichtig?

Nein. Fahrzeuge mit CO2-Wert 0 g/km (reine E-Autos, Wasserstoff) sind von der NoVA befreit. Hybride zahlen je nach offizieller CO2-Emission die reguläre NoVA.

Wann wird die NoVA fällig?

Bei Erstzulassung in Österreich. Beim Neuwagen-Kauf durch den Händler abgeführt, beim Import als Privatperson durch den Käufer selbst bei der Anmeldung.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at