Unternehmensgründung Österreich 2026 - Schritt für Schritt

Von Martin Höllinger Stand 13.06.2026 Lesezeit 10 Min Quellen geprüft

Vor dem Start: die Rechtsform

Die erste Entscheidung prägt alles Weitere. Die meisten Gründer starten als Einzelunternehmen - einfach, günstig, ohne Mindestkapital. Wer Haftung beschränken oder mit Partnern gründen will, sieht sich die GmbH an. Diese Wahl bestimmt Gründungsaufwand, Haftung, Steuer und Buchhaltung.

Treffen Sie sie bewusst, aber nicht verkrampft: Ein Wechsel der Rechtsform ist später möglich, wenn das Unternehmen wächst.


Gründen im Team: OG und KG

Wer zu zweit oder zu mehreren gründet, hat neben der GmbH auch die Personengesellschaften zur Wahl. Die OG (Offene Gesellschaft) ist quasi das Einzelunternehmen für mehrere: einfach zu gründen, ohne Mindestkapital, aber alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Die KG (Kommanditgesellschaft) unterscheidet zwei Rollen - der Komplementär haftet voll und führt das Geschäft, der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage und hält sich aus der Führung heraus. Das eignet sich, wenn ein Partner Kapital gibt, aber kein Risiko über die Einlage hinaus tragen will.

Steuerlich sind OG und KG transparent: Es gibt keine eigene Gesellschaftssteuer, der Gewinn wird auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei jedem mit der Einkommensteuer erfasst - ähnlich wie beim Einzelunternehmen. Wer Haftungsbeschränkung für alle Beteiligten will, landet dagegen bei der GmbH.

Gewerblich, Neue Selbständige oder Freiberufler?

Bevor es an die Schritte geht, muss klar sein, in welche Kategorie die Tätigkeit fällt - das bestimmt, ob ein Gewerbeschein nötig ist:

  • Gewerbliche Tätigkeit: braucht eine Gewerbeanmeldung und führt zur Pflichtmitgliedschaft in der WKO (mit jährlicher Grundumlage). Der klassische Fall vom Handwerker bis zum Handel.
  • Neue Selbständige: Tätigkeiten ohne Gewerbeschein, etwa Vortragende, Aufsichtsräte oder bestimmte Kreative. Keine WKO-Mitgliedschaft, aber SVS-Pflicht ab der Versicherungsgrenze und Anmeldung beim Finanzamt.
  • Freie Berufe: Ärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Notare und andere kammerpflichtige Berufe - sie haben eigene Kammern und teils eigene Sozialversicherungssysteme.

Diese Einordnung entscheidet über Gewerbeschein, Kammerzugehörigkeit und Versicherungsträger. Wer unsicher ist, klärt das im kostenlosen Erstgespräch beim WKO-Gründerservice.

Die Gründungsschritte

Für ein Einzelunternehmen läuft der Start in dieser Reihenfolge:

  1. Gewerbe anmelden bei der Bezirksverwaltungsbehörde (oder Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, wenn kein Gewerbe nötig ist).
  2. SVS-Anmeldung - erfolgt bei Gewerbeanmeldung weitgehend automatisch, die Pflichtversicherung beginnt mit der Tätigkeit.
  3. Finanzamt: Steuernummer beantragen, Fragebogen zur Betriebseröffnung über FinanzOnline ausfüllen.
  4. Geschäftskonto einrichten (bei der GmbH zwingend für die Kapitaleinzahlung).
  5. NeuFöG-Bestätigung holen (siehe unten) - am besten vor allen gebührenpflichtigen Schritten.

Bei einer GmbH kommen Gesellschaftsvertrag, Notar und die Eintragung ins Firmenbuch dazu. Die WKO-Mitgliedschaft entsteht bei gewerblicher Tätigkeit automatisch.


Das NeuFöG: Gebühren sparen beim Start

Das Neugründungs-Förderungsgesetz ist der wichtigste finanzielle Vorteil beim Gründen. Es befreit Neugründer von einer Reihe von Gebühren und Abgaben:

  • Eintragungsgebühren ins Firmenbuch und Grundbuch (etwa bei Einlage einer Liegenschaft),
  • bestimmte Stempel- und Bundesverwaltungsabgaben,
  • im ersten Jahr bestimmte lohnabhängige Abgaben (etwa der Dienstgeberbeitrag) für die ersten Arbeitnehmer.

Voraussetzung ist die rechtzeitige NeuFöG-Bestätigung - meist über die WKO oder das USP, idealerweise vor den gebührenpflichtigen Schritten. Wer das vergisst, zahlt Gebühren, die vermeidbar gewesen wären.


Förderungen für Gründer

Neben dem NeuFöG gibt es eine Reihe von Förderungen, die den Start erleichtern:

  • AWS (Austria Wirtschaftsservice): Garantien, geförderte Kredite und Zuschüsse, vor allem für investitions- oder innovationsstarke Gründungen.
  • AMS-Unternehmensgründungsprogramm: Für Arbeitssuchende, die sich selbstständig machen - mit Beratung und finanzieller Absicherung in der Vorbereitungsphase.
  • Landesförderungen: Jedes Bundesland hat eigene Gründungs- und Investitionsförderungen, oft über die Wirtschaftsagenturen der Länder.
  • Förderungen für bestimmte Gruppen: etwa für junge Gründer, Frauen in der Selbstständigkeit oder bestimmte Branchen.

Welche Förderung passt, hängt stark vom Vorhaben ab. Auch hier lohnt der Weg über das Gründerservice - es kennt die aktuellen Programme und hilft bei der Antragstellung.

Businessplan und Finanzierung

Auch wer ohne Kredit startet, profitiert von einem Businessplan: Er zwingt dazu, Markt, Kosten, Preise und den Kapitalbedarf durchzurechnen, bevor Geld fließt. Für jede Fremdfinanzierung - Bankkredit, AWS-Garantie, Investor - ist er ohnehin Voraussetzung.

Der häufigste Finanzierungsfehler ist, den Kapitalbedarf der Anlaufphase zu unterschätzen. Bis die ersten Rechnungen bezahlt sind, vergehen Wochen, und SVS sowie Steuervorauszahlungen laufen trotzdem. Eine Reserve für die ersten sechs bis zwölf Monate Lebenshaltung und Fixkosten ist kein Luxus, sondern überlebenswichtig - viele an sich gesunde Gründungen scheitern nicht am Geschäftsmodell, sondern an der Liquidität im ersten Jahr.

Steuer und Versicherung von Anfang an

Zwei Themen sollte man vom ersten Tag an mitdenken. Erstens die Umsatzsteuer: Unter 55.000 Euro Jahresumsatz greift die Kleinunternehmerregelung - keine USt auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug. Zweitens die SVS: In den ersten drei Jahren rechnet sie mit vorläufigen Beiträgen und bemisst später nach. Wer dafür keine Rücklage bildet, erlebt die Nachzahlung als bösen Schock - Details im SVS-Rechner.

Ein kostenloses Erstgespräch beim WKO-Gründerservice nimmt man mit. Es klärt die rechtsformspezifischen Details, die ein allgemeiner Leitfaden nicht ersetzen kann.

Die wichtigsten Schritte im Überblick

SchrittWoAnmerkung
Rechtsform wählen-Einzelunternehmen, GmbH, Personengesellschaft
NeuFöG-BestätigungWKO / USPvor den gebührenpflichtigen Schritten
Gewerbe anmeldenBezirksverwaltungsbehördenur bei gewerblicher Tätigkeit
SVS-AnmeldungSVSmeist automatisch mit Gewerbe
FinanzamtFinanzOnlineSteuernummer, Betriebseröffnungs-Fragebogen
GeschäftskontoBankbei GmbH zwingend

Häufige Fehler beim Gründen

Vier Fehler kosten Gründer regelmäßig Geld oder Nerven. Erstens: die NeuFöG-Bestätigung zu spät holen und so vermeidbare Gebühren zahlen. Zweitens: keine Rücklage für SVS und Steuer bilden - die Nachzahlung im dritten Jahr trifft sonst hart. Drittens: Privat- und Geschäftskonto vermischen, was die Buchhaltung zur Qual macht. Viertens: die nötige Betriebshaftpflicht vergessen - gerade beim haftungsintensiven Einzelunternehmen ein teures Versäumnis. Wer diese vier Punkte von Anfang an mitdenkt, startet deutlich ruhiger.


Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Welche Schritte braucht eine Unternehmensgründung?

Rechtsform wählen, Gewerbe anmelden, bei der SVS und beim Finanzamt anmelden, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich ins Firmenbuch eintragen. Ein Geschäftskonto und die NeuFöG-Bestätigung runden den Start ab.

Was ist das NeuFöG?

Das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit Neugründer von bestimmten Gebühren und Abgaben - etwa Eintragungsgebühren ins Firmen- und Grundbuch sowie im ersten Jahr von bestimmten lohnabhängigen Abgaben für die ersten Mitarbeiter.

Was kostet eine Gründung in Österreich?

Ein Einzelunternehmen ist mit der Gewerbeanmeldung sehr günstig. Bei einer GmbH kommen Notar, Firmenbuch und 10.000 Euro Stammkapital dazu. Das NeuFöG senkt die Gründungskosten in beiden Fällen spürbar.

Muss ich sofort Umsatzsteuer verrechnen?

Nicht zwingend. Wer unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro Jahresumsatz bleibt, ist umsatzsteuerbefreit und verrechnet keine USt - dafür gibt es auch keinen Vorsteuerabzug.

Brauche ich für jede Selbstständigkeit einen Gewerbeschein?

Nein. Nur gewerbliche Tätigkeiten brauchen eine Gewerbeanmeldung. Neue Selbständige (etwa Vortragende oder bestimmte Kreative) und Freiberufler (Ärzte, Anwälte) brauchen keinen Gewerbeschein - sie melden sich nur bei SVS und Finanzamt an, Freiberufler zusätzlich bei ihrer Kammer.

Welche Förderungen gibt es für Gründer?

Neben dem NeuFöG vor allem AWS-Garantien und geförderte Kredite, das AMS-Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitssuchende sowie Landesförderungen über die Wirtschaftsagenturen. Welche passt, klärt das kostenlose WKO-Gründerservice.

Wie viel Startkapital sollte man einplanen?

Über die Investitionen hinaus eine Reserve für sechs bis zwölf Monate Lebenshaltung und Fixkosten. Bis die ersten Rechnungen bezahlt sind, vergehen Wochen, während SVS und Steuervorauszahlungen weiterlaufen - die meisten gesunden Gründungen scheitern an der Liquidität im ersten Jahr, nicht am Geschäftsmodell.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at