Wohnbauförderung Österreich 2026 - alle 9 Bundesländer im Vergleich
Wohnbauförderung 2026: Ländersache mit großen Unterschieden
Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache - und 2026 haben gleich mehrere Bundesländer ihre Modelle neu aufgesetzt. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich, in dem nicht der höchste Maximalbetrag entscheidet, sondern das passende Fördermodell. Wien vergibt ein Eigenmittelersatzdarlehen, Tirol einen fixen Wohnbauscheck, die Steiermark ein gedeckeltes Landesdarlehen, Salzburg einen monatlichen Annuitätenzuschuss.
Eines gilt überall: Die Landesförderung lässt sich mit der Bundes-Sanierungsoffensive kombinieren, und der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden. Wer kauft, baut oder saniert, sollte mit der konkreten Detailseite seines Bundeslandes starten - sie steht in der Tabelle unten.
Die 9 Bundesländer im Überblick 2026
Diese Tabelle zeigt das jeweils prägende Fördermodell. Für Einkommensgrenzen, Fristen und Anlaufstellen führt jede Zeile auf die Detailseite des Landes:
| Bundesland | Fördermodell Eigenheim 2026 | Detailseite |
|---|---|---|
| Wien | Eigenmittelersatzdarlehen (1 % verzinst, Förderstufen 2,5-12,5 %) | Wien |
| Niederösterreich | Landesdarlehen 1 %, Punktesystem, max. 42.000 € (Wohnung 28.000 €), Flächengrenze 170 m² | Niederösterreich |
| Oberösterreich | HYPO-Hypothekardarlehen, Fixzins 1,5 % (10 J.), auch Eigentumswohnungen, bis Ende 2027 | Oberösterreich |
| Steiermark | Landesdarlehen bis 80.000 € (Häuser bis 150 m²), neu seit März 2026 | Steiermark |
| Salzburg | Annuitätenzuschuss bis 500 €/Monat (unverzinst) + einmalige Zuschüsse, seit 7.1.2026 | Salzburg |
| Tirol | Wohnbauscheck: Fixbetrag 18.900 € fürs Eigenheim (statt Förderkredit) | Tirol |
| Vorarlberg | Förderkredit nach Wohnfläche, zwei Zinsvarianten (Fix 3,30 % oder gestaffelt 1,0-5,0 %) | Vorarlberg |
| Kärnten | Wohnbauprogramm 2026-2028: Förderkredit 700 €/m² + Zuschuss oder Häuslbauerbonus 20.000 € | Kärnten |
| Burgenland | Wohnbauförderung über Abteilung 9; Wärmepreisdeckel statt Heizkostenzuschuss | Burgenland |
Die früher kursierenden Maximalbeträge (etwa „bis 75.000 €” für Niederösterreich) sind mit den 2026er-Modellen überholt - die Werte oben sind der aktuelle Stand. Da sich Konditionen laufend ändern, ist die Landes-Detailseite immer die maßgebliche Quelle.
Die vier Fördermodelle erklärt
Hinter den neun Landessystemen stecken im Kern vier Instrumente. Wer sie versteht, kann die Modelle vergleichen, ohne sich von Maximalbeträgen blenden zu lassen:
- Landesdarlehen. Ein zinsgünstiges Darlehen direkt vom Land, oft mit 0,5 bis 1,5 Prozent verzinst und langer Laufzeit. Der Vorteil liegt im Zinsabstand zur Bankhypothek, nicht im Auszahlungsbetrag. Bei einem Landesdarlehen von 80.000 Euro zu 1 Prozent statt 3,5 Prozent Markt summiert sich die Ersparnis über 20 Jahre auf einen mittleren fünfstelligen Betrag.
- Annuitätenzuschuss. Das Land übernimmt einen Teil der laufenden Kreditrate (Annuität) der Bankfinanzierung, meist über mehrere Jahre. Salzburg etwa zahlt bis zu 500 Euro pro Monat dazu. Der Effekt ist eine niedrigere effektive Belastung, ohne dass ein eigenes Landesdarlehen aufgenommen wird.
- Einmalzuschuss oder Wohnbauscheck. Ein nicht rückzahlbarer Fixbetrag, der direkt fließt. Tirol hat den Förderkredit durch einen Wohnbauscheck von 18.900 Euro ersetzt. Einfach zu verstehen, aber meist niedriger als der Barwert eines guten Landesdarlehens.
- Eigenmittelersatzdarlehen. Eine Wiener Besonderheit: Das Land ersetzt einen Teil der fehlenden Eigenmittel, damit auch Haushalte mit wenig Erspartem die geförderte Wohnung finanzieren können. Es schließt also die Eigenkapital-Lücke, die Banken sonst verlangen.
Welches Modell mehr bringt, hängt vom Einzelfall ab. Ein zinsgünstiges Darlehen schlägt einen höheren, aber teuren Bankkredit fast immer, ein Einmalzuschuss ist dafür planbar und unbürokratisch.
Beispiel Wien: So rechnet das Eigenmittelersatzdarlehen
Wien zeigt am klarsten, wie eng Förderhöhe und Einkommen verknüpft sind. Das Eigenmittelersatzdarlehen ist nach Förderstufen gestaffelt, die sich aus dem Netto-Haushaltseinkommen ergeben (Stand 2026, gültig bis 31.12.2026):
| Förderstufe | Anteil an den Baukosten | Rückzahlung | Netto-Jahreseinkommen 1 Person |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 12,5 % | 25 Jahre | bis 28.450 € |
| Stufe 2 | 7,5 % | 20 Jahre | bis 38.400 € |
| Stufe 3 | 5,0 % | 15 Jahre | bis 42.950 € |
| Stufe 4 | 2,5 % | 10 Jahre | bis 47.510 € |
Je niedriger das Einkommen, desto höher der geförderte Anteil und desto länger die Rückzahlung. Das Darlehen ist mit 1 Prozent verzinst und nicht übertragbar: Wer auszieht, muss den Rest tilgen. Gefördert wird nur eine angemessene Wohnfläche, für eine Person höchstens 50 Quadratmeter, für zwei 70, plus 15 je weiterer Person. Die genauen Konditionen und der Antrag laufen über die Detailseite zu Wien.
Anspruchsvoraussetzungen (typisch, je Land nuanciert)
- Hauptwohnsitz in der geförderten Wohneinheit, meist mit Bindungsdauer von 10 bis 25 Jahren.
- Einkommensgrenze je nach Haushaltsgröße - bei einer Person oft im Bereich 40.000 bis 57.000 € netto, bei größeren Haushalten höher.
- Staatsbürgerschaft Österreich oder gleichgestelltes EU-/EWR-/Schweizer Aufenthaltsrecht.
- Kein anderes Wohnungseigentum in der Region (Ausnahmen möglich).
- Energie- und Flächenstandards: Mindest-Energiekennwerte und Obergrenzen für die geförderte Wohnnutzfläche (Niederösterreich etwa 170 m²).
Die Details variieren stark - die genauen Grenzen stehen auf der jeweiligen Landes-Detailseite und sollten vor dem Antrag mit der Förderstelle abgeklärt werden.
Bundes-Sanierungsoffensive 2026-2030 (kombinierbar)
Unabhängig vom Bundesland fördert der Bund über die Sanierungsoffensive thermische Sanierung und Heizungstausch. Sie wurde im November 2025 neu aufgesetzt und mitten im Jahr umgebaut: Der Bundestopf für die thermische Sanierung ist seit 2. Februar 2026 gestoppt (Details im Sanierungsbonus), aktiv bleibt vor allem der Heizungstausch. Die Gesamtförderung ist mit maximal 30 Prozent der Kosten gedeckelt:
| Maßnahme | Bundes-Förderung 2026 (max. 30 % der Kosten) |
|---|---|
| Heizungstausch fossil → Wärmepumpe | bis 7.500 € (Sole/Wasser mit Tiefenbohrung bis +5.000 €) |
| Heizungstausch für einkommensschwache Haushalte (“Sauber Heizen für Alle”) | bis zur Vollförderung (Wärmepumpe über 25.000 €) |
| Thermische Sanierung (Dämmung, Fenster) | Bundestopf seit 2.2.2026 gestoppt - Landesförderung aktiv |
| Photovoltaik-Anlage (EAG) | bis 1.250 €/kWp |
Kombinationsregeln: Bundes- und Landesförderung sind grundsätzlich kombinierbar, die Gesamtförderung darf aber typisch rund 70 Prozent der Investitionskosten nicht überschreiten. Wer saniert, sollte zusätzlich die steuerliche Öko-Sonderausgabenpauschale nutzen - 800 € pro Jahr bei thermischer Sanierung, 400 € beim Heizkesseltausch, jeweils über fünf Jahre. Einige Länder haben ihre eigene Sanierungsschiene 2026 neu gestaltet, etwa der steirische Sanierungspass (10-30 %) oder der Kärntner Sanierungs-Euro.
Das Bundes-Wohnbaupaket im Hintergrund
Warum haben so viele Länder ihre Modelle 2024 bis 2026 aufgestockt? Der Grund ist ein Geldfluss vom Bund. Über das Wohn- und Baupaket (§ 29a FAG 2024) gibt der Bund 1 Milliarde Euro Zweckzuschüsse an die Länder, aufgeteilt auf 390 Mio für neue Eigentums- und Mietwohnungen mit Kaufoption, 390 Mio für neue Mietwohnungen und 220 Mio für die Sanierung gemeinnütziger Mietwohnungen.
Dazu kommen 500 Millionen Euro verbilligte Bundesdarlehen für 2024 und 2025, deren Zinskosten bis 2028 mit 1,5 Prozent gedeckelt sind. Die Länder können dieses Geld als geförderte Wohnkredite bis 200.000 Euro an Private weitergeben oder damit Bankzinsen senken. An die Mittel knüpft der Bund Bedingungen: Mietobergrenzen, Anti-Spekulations-Regeln und eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubau.
Praktisch heißt das: Die guten Konditionen 2026 sind teils befristet finanziert. Das Paket läuft formell Ende 2026 aus. Einzelne Länder haben bereits über 2026 hinaus verlängert (Kärnten bis 2028, Oberösterreich bis 2027), für andere ist die Fortsetzung offen. Wer antragsreif ist, sollte die aktuellen Sätze bis Jahresende sichern, statt auf eine Verlängerung zu spekulieren.
Heizkosten: eigener Topf, je Land verschieden
Vom Wohnbau getrennt fördern die Länder die laufenden Heizkosten - sehr unterschiedlich. Die Spanne reicht 2026 von 200 bis 340 Euro Heizkostenzuschuss (etwa Steiermark 340 €, Oberösterreich 200 €, Tirol und Salzburg je 250 €) bis zu eigenen Modellen: Kärnten ersetzt den Zuschuss durch eine Wohnbeihilfe bis 500 €/Monat, das Burgenland durch den Wärmepreisdeckel (200-1.000 €), Wien durch die Energieunterstützung. Der vollständige Vergleich steht im Beitrag zum Heizkostenzuschuss und auf den Landes-Detailseiten.
Förderung, Eigenmittel und die Bank
Die Wohnbauförderung wirkt nicht isoliert, sie verändert die Bankfinanzierung. Ein Landesdarlehen oder Eigenmittelersatzdarlehen wird von vielen Banken als Eigenmittel-Ersatz anerkannt. Das ist 2026 entscheidend: Auch ohne die ausgelaufene KIM-Verordnung halten die Banken faktisch an rund 20 Prozent Eigenmitteln fest. Wer diese Quote aus eigener Kraft nicht erreicht, kommt mit der Landesförderung als zweiter Säule oft erst über die Schwelle.
Zwei Punkte sind dabei zu beachten. Erstens ist das Landesdarlehen meist nachrangig im Grundbuch besichert, die Bank steht im ersten Rang. Das akzeptieren die meisten Institute, sollte aber vorab geklärt sein. Zweitens senkt die niedrige Förderrate die monatliche Gesamtbelastung und damit die Schuldendienstquote, die Banken weiter als Soll-Richtlinie bei rund 40 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens ansetzen. Genau deshalb gehört die Förderung von Beginn an in die Immobilienfinanzierung und in die Frage, was überhaupt leistbar ist, nicht erst nachträglich obendrauf. Wer beim Immobilienkauf zusätzlich die bis Mitte 2026 befristete Grundbuchgebühren-Befreiung nutzt, kombiniert zwei Hebel, die sich nicht ausschließen.
Welches Modell für wen?
Als Orientierung, ohne die Landes-Detailseite zu ersetzen:
| Situation | Passendes Modell | Warum |
|---|---|---|
| Wenig Eigenkapital, mittleres Einkommen | Eigenmittelersatzdarlehen (Wien) | schließt die Eigenmittel-Lücke |
| Solide Bankfinanzierung, Zinslast drückt | Annuitätenzuschuss (Salzburg) | senkt die laufende Rate |
| Klarer, planbarer Zuschuss gewünscht | Wohnbauscheck (Tirol) | fixer Betrag, wenig Bürokratie |
| Hohe Fördersumme über lange Laufzeit | Landesdarlehen (Steiermark, NÖ, OÖ) | großer Zinsvorteil über 20+ Jahre |
| Thermische Sanierung im Bestand | Bundes-Sanierungsoffensive + Landes-Sanierungsschiene | kombinierbar bis rund 70 % |
Die ehrliche Kurzfassung: Der höchste Maximalbetrag ist selten der beste Deal. Ein zinsgünstiges Darlehen über 20 Jahre schlägt einen einmaligen Zuschuss meist deutlich, ein Annuitätenzuschuss hilft dort, wo die Rate und nicht das Eigenkapital das Problem ist.
Rechenbeispiel: Eigenheim-Kauf 380.000 € in der Steiermark
Wie viel die Förderung wirklich bringt, zeigt ein konkreter Fall mit dem neuen steirischen Modell:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis (Reihenhaus, bis 150 m²) | 380.000 € |
| Steiermark Landesdarlehen (neues Modell 2026) | bis 80.000 € zinsgünstig |
| Effektivzins Landesdarlehen | rund 1,0-1,5 % p.a. |
| Marktzins Vergleichshypothek (10 J. Fix) | rund 3,5 % p.a. (nach EZB-Zinswende Juni 2026) |
| Zinsersparnis über 20 Jahre (auf 80.000 €) | rund 27.000 - 30.000 € |
| Zusätzlich Sanierungspass (bei thermischer Sanierung) | 10-30 % der Kosten |
Lesart: Die Landeswohnbauförderung wirkt vor allem über den günstigen Zinssatz - bei einem Landesdarlehen von 80.000 Euro statt teurer Hypothek summiert sich der Vorteil über die Laufzeit auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Wer parallel thermisch saniert, holt über Sanierungspass, Bundes-Sanierungsoffensive und Öko-Sonderausgabenpauschale noch einmal deutlich mehr. Genau deshalb gehört die Förderung von Anfang an in die Immobilienfinanzierung eingerechnet.
Einkommensgrenzen: das oft unterschätzte Kriterium
Die Förderhöhe hängt fast überall am Einkommen, und zwar am Netto-Haushaltseinkommen, nicht am Brutto. Gezählt werden die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen, abgezogen werden Steuern und Sozialversicherung. Die Grenze steigt mit der Haushaltsgröße und meist zusätzlich pro Kind.
Konkret reicht die Wiener Skala 2026 von rund 28.450 Euro (eine Person, höchste Förderstufe) bis 80.100 Euro (drei Personen). Niederösterreich liegt für eine Person bei rund 50.000 Euro, Paare kommen je nach Land auf 80.000 bis 95.000 Euro. Wichtig: In vielen Ländern wird nicht hart abgeschnitten, sondern eingeschliffen, je höher das Einkommen, desto niedriger die Förderstufe. Wer knapp über einer Grenze liegt, sollte trotzdem anfragen, oft gibt es eine niedrigere Stufe statt eines kompletten Wegfalls. Maßgeblich ist meist das Einkommen des Vorjahres oder ein Durchschnitt mehrerer Jahre, ein einmaliger Ausreißer nach oben kostet also nicht automatisch die ganze Förderung. Die exakten Grenzen stehen auf der jeweiligen Landes-Detailseite und ändern sich jährlich.
Rückzahlung, Bindung und Verkauf vor Fristende
Ein Landesdarlehen ist günstig, aber kein Geschenk. Die Rückzahlung läuft je nach Modell über 10 bis 35 Jahre, in Wien gestaffelt nach Förderstufe von 10 bis 25 Jahren. Manche Länder bieten eine vorzeitige Tilgung mit Nachlass an: Wer das Landesdarlehen früher zurückzahlt, bekommt einen Abschlag auf die Restschuld, was sich bei vorhandenem Kapital rechnen kann.
Entscheidend ist die Bindungsdauer: Das geförderte Objekt muss über einen festgelegten Zeitraum, oft 10 bis 25 Jahre, als Hauptwohnsitz dienen. Wer vorher verkauft, vermietet oder den Hauptwohnsitz aufgibt, muss die Förderung anteilig zurückzahlen. Beim Eigenmittelersatzdarlehen ist die Restschuld beim Auszug sofort fällig. Diese Rückforderung trifft Käufer oft unvorbereitet, etwa bei einem berufsbedingten Umzug. Wer absehbar mobil bleiben muss, sollte das in die Entscheidung einrechnen und den günstigen Kreditvergleich ohne Förderbindung gegenrechnen.
Energie- und Ökostandards: die stille Förderbedingung
Was viele unterschätzen: Die Wohnbauförderung ist 2026 fast überall an Energie- und Klimaauflagen geknüpft. Geförderte Neubauten dürfen in der Regel keine fossile Heizung mehr haben, gefordert sind Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse. An die Bundesmittel ist zudem eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubau gebunden. Dazu kommen Mindest-Energiekennwerte, die über den Energieausweis nachzuweisen sind, und Flächenobergrenzen für die geförderte Wohnnutzfläche.
Das ist kein bürokratisches Beiwerk, sondern ein echter Kostenfaktor in beide Richtungen: Eine bessere Energieklasse kostet im Bau mehr, senkt aber die laufenden Kosten und ist oft Bedingung für die höchste Förderstufe. Wer eine Anlage plant, sollte die Photovoltaik-Förderung gleich mitdenken, sie lässt sich mit der Wohnbauförderung kombinieren. Die genauen Standards legt jedes Land selbst fest, sie stehen auf der Detailseite und sind vor dem Antrag mit der Energieberatung abzuklären.
Antrag Schritt für Schritt
- Förderfähigkeit prüfen über die Landes-Wohnbauberatungsstelle (siehe Detailseite).
- Energieberatung durchführen - in den meisten Ländern kostenlos und Voraussetzung für die Sanierungsmittel.
- Kostenvoranschläge einholen.
- Antrag einreichen - vor Vertragsabschluss und Auftragsvergabe. Das ist der wichtigste Schritt.
- Förderzusage abwarten, Nachreichungen erledigen.
- Endabnahme durch Sachverständige oder Energieberater.
- Auszahlung als Darlehen, Annuitätenzuschuss oder einmaliger Zuschuss.
Häufige Fehler
Antrag nach Vertragsabschluss. Der teuerste Fehler. Erst Antrag, dann Vertrag - nachträglich gibt es fast nie Förderung.
Auf den höchsten Maximalbetrag schielen. Die alten „bis 75.000 €“-Zahlen führen in die Irre. Entscheidend ist, welches Modell zur eigenen Finanzierung passt - ein zinsgünstiges Landesdarlehen kann mehr wert sein als ein höherer, aber teurer Kredit.
Kombi-Förderung übersehen. Wer nur die Landesförderung holt und Bundes-Sanierungsoffensive plus Öko-Sonderausgabenpauschale liegen lässt, verschenkt oft fünfstellige Beträge.
Bindungsdauer ignorieren. Wer das geförderte Objekt vor Ablauf der Frist verkauft, zahlt die Förderung anteilig zurück.
Energieauflagen zu spät einplanen. Wer den Bau mit fossiler Heizung plant und erst dann die Förderung beantragt, fällt durch. Die Energieberatung gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
Auf eine Verlängerung nach 2026 spekulieren. Das Bundespaket läuft Ende 2026 aus. Nicht jedes Land hat verlängert. Wer antragsreif ist, sichert die heutigen Konditionen, statt zu warten.
Unsere Einschätzung
Die Wohnbauförderung 2026 ist so unterschiedlich wie nie - und mit den Neuaufstellungen in Steiermark, Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Kärnten lohnt der genaue Blick mehr denn je. Drei Schritte für jeden, der kauft oder saniert:
- Mit der Landes-Detailseite und der Förderstelle starten - dort stehen die exakten, aktuellen Konditionen.
- Bundes-Sanierungsoffensive und Öko-Sonderausgabenpauschale parallel mitnehmen - bei thermischer Sanierung summiert sich das schnell auf 20.000 bis 40.000 Euro.
- Förderung vor Vertragsabschluss beantragen und in die Finanzierung einrechnen.
Mit Förderung erreichen viele Käufer überhaupt erst die nötige Eigenmittelquote - ohne sie sind Kreditvergleich und Immobilienfinanzierung deutlich enger. Die Förderung ist damit oft der Unterschied zwischen leistbar und nicht leistbar.
Unsere klare Haltung: 2026 ist ein guter Zeitpunkt, aber ein knapper. Das Bundes-Wohnbaupaket finanziert die aktuell günstigen Konditionen befristet, und mehrere Länder haben ihre besten Modelle erst im Frühjahr 2026 scharf gestellt. Wer ohnehin kaufen oder sanieren will, sollte die Förderung, die bis Mitte 2026 befristete Grundbuchgebühren-Befreiung und die Bundes-Sanierungsoffensive als ein zusammenhängendes Paket angehen, nicht als drei getrennte Anträge zu drei verschiedenen Zeitpunkten. Der häufigste vermeidbare Verlust entsteht nicht durch die falsche Wahl des Bundeslandes, sondern durch zu spätes Beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Wohnbauförderung in Österreich?
Eine länderweise unterschiedliche Förderung für Neubau, Kauf und Sanierung von Wohnraum - meist als zinsgünstiges Landesdarlehen, Annuitätenzuschuss oder einmaliger Zuschuss. Form und Höhe legt jedes Bundesland selbst fest, daher lohnt der Vergleich.
Welches Bundesland fördert am meisten?
Das lässt sich nicht in einer Zahl sagen, weil die Modelle zu verschieden sind: Wien arbeitet mit dem Eigenmittelersatzdarlehen, Tirol mit einem fixen Wohnbauscheck von 18.900 €, die Steiermark mit einem Landesdarlehen bis 80.000 €, Salzburg mit einem Annuitätenzuschuss bis 500 € pro Monat. Maßgeblich ist das passende Modell, nicht der höchste Maximalbetrag.
Wer hat Anspruch auf Wohnbauförderung?
Hauptwohnsitz-Erwerber mit einem Einkommen unter den jeweiligen Landesgrenzen, österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestelltes EU-/EWR-Recht und in der Regel kein anderes Wohnungseigentum in der Region. Dazu kommen Energie- und Flächenstandards.
Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
Ja. Die Bundes-Sanierungsoffensive und die Landesförderung sind in der Regel kombinierbar. Bei thermischer Sanierung können beide Töpfe zusammen 30 bis 60 Prozent der Investitionskosten abdecken - meist gedeckelt mit rund 70 Prozent Gesamtförderung.
Was passiert mit der Wohnbauförderung nach 2026?
Das Wohn- und Baupaket 2024-2026 läuft formell mit Ende 2026 aus, einzelne Länder haben aber bereits Modelle für 2026 bis 2028 (Kärnten) oder unbefristete Aktionen bis 2027 (Oberösterreich) beschlossen. Wer antragsreif ist, sollte die aktuellen Konditionen bis Jahresende sichern.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor dem Kauf- oder Bauträgervertrag und vor der Auftragsvergabe. Nachträgliche Anträge werden fast überall abgelehnt. Die Bearbeitung dauert je nach Land 3 bis 9 Monate - das gehört in die Finanzierungsplanung.
Wie hoch darf das Einkommen für die Wohnbauförderung sein?
Maßgeblich ist das Netto-Haushaltseinkommen, die Grenze steigt mit der Haushaltsgröße. In Wien reicht die Skala 2026 je nach Förderstufe von rund 28.450 € (1 Person) bis 80.100 € (3 Personen). Andere Länder setzen eigene Grenzen, oft zwischen 40.000 und 95.000 €. Pro Kind erhöht sich die Grenze.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe?
Die Wohnbauförderung unterstützt das Errichten, Kaufen oder Sanieren von Wohnraum, meist einmalig oder als zinsgünstiges Darlehen. Die Wohnbeihilfe ist dagegen eine laufende monatliche Unterstützung zu den Wohnkosten von Mietern oder geförderten Eigentümern. Beides sind getrennte Töpfe mit eigenen Anträgen.
Chefredakteur finanzguide.at