Kindesunterhalt Österreich 2026: Prozente und Regelbedarf

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 12 Min Quellen geprüft

Unterhaltsrechner 2026

Berechnung des Kindesunterhalts nach der Prozentwertmethode der österreichischen Rechtsprechung.

Unterhalt pro Kind
€ 540,00
18 % vom Netto
Gesamt (1 Kind)
€ 540,00
monatlich
Verbleibend
€ 2.460,00
nach Unterhalt

Berechnungsdetails

Altersgruppe:6-9 Jahre
Basisprozentsatz:18 %
Effektiver Satz:18 %
Regelbedarf (Richtwert):€ 390,00
Luxusgrenze (ca. 2.5x):€ 975,00

Prozentsätze nach Alter

0-5 Jahre
16 %
6-9 Jahre
18 %
10-14 Jahre
20 %
15-19 Jahre
22 %

Hinweis: Richtwerte nach der österreichischen Prozentwertmethode. Die tatsächliche Unterhaltshöhe wird individuell festgelegt. Regelbedarfssätze und Luxusgrenze sind Richtwerte für 2026. Keine Rechtsberatung.

Wie viel Kindesunterhalt zahlt man in Österreich?

Kindesunterhalt richtet sich in Österreich nach der Prozentsatzmethode: Der geldunterhaltspflichtige Elternteil zahlt einen vom Alter abhängigen Prozentsatz seines Nettoeinkommens - 16 bis 22 Prozent für ein Kind. Als Orientierung und Untergrenze dienen die jährlich angepassten Regelbedarfssätze, nach oben deckelt die Luxusgrenze. Der betreuende Elternteil leistet seinen Anteil durch die Pflege im Alltag.

So weit die Kurzfassung. Die Praxis hat mehr Schichten: Abzüge für weitere Sorgepflichten, die Frage, was alles zum Nettoeinkommen zählt, und die seit 2019 grundlegend veränderte Rolle von Familienbonus und Familienbeihilfe. Der Reihe nach, mit den Werten für 2026.

Die Prozentsatzmethode: Grundregel und Abzüge

Grundlage ist das monatliche Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils - inklusive Sonderzahlungen, also auf zwölf Monate umgelegt das 14. Gehalt eingerechnet. Davon gelten je nach Alter des Kindes:

  • 16 % für Kinder bis unter 6 Jahre
  • 18 % für 6 bis unter 10 Jahre
  • 20 % für 10 bis unter 15 Jahre
  • 22 % ab 15 Jahren

Diese Sätze gelten für ein Kind, wenn keine weiteren Unterhaltspflichten bestehen. Für jede weitere Sorgepflicht wird der Prozentsatz gesenkt, weil die Leistungsfähigkeit auf mehrere Personen aufgeteilt werden muss:

  • minus 1 Prozentpunkt für jedes weitere Kind unter 10 Jahren
  • minus 2 Prozentpunkte für jedes weitere Kind ab 10 Jahren
  • minus 3 Prozentpunkte für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten ohne eigenes Einkommen (minus 2 bis etwa 1.000 € Nettoeinkommen, minus 1 bis etwa 2.000 €)

Das Nettoeinkommen sauber zu ermitteln ist der häufigste Streitpunkt - bei Selbstständigen, Bonuszahlungen oder Sachbezügen. Wer nur den Lohnzettel hat, kommt mit einem Brutto-Netto-Rechner zumindest zur Basisgröße.

Regelbedarfssätze 2026

Die Regelbedarfssätze bilden den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes ab und dienen als Orientierung, Untergrenze und Bezugsgröße für die Obergrenze. Sie werden jährlich zum 1. Januar an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die folgenden Werte gelten ab 1. Jänner 2026 (Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, 43 Nc 21/25b):

AltersgruppeRegelbedarf ab 1.1.2026
0 - 5 Jahre360 €
6 - 9 Jahre460 €
10 - 14 Jahre560 €
15 - 19 Jahre700 €
ab 20 Jahre800 €

Wichtig: Der Regelbedarf ist nicht automatisch der zu zahlende Betrag. Maßgeblich ist grundsätzlich die Prozentberechnung. Der Regelbedarf wird relevant, wenn das Einkommen so niedrig ist, dass die Prozentmethode den Bedarf des Kindes nicht deckt (dann greift der Mindestunterhalt), und als Basis für die Luxusgrenze nach oben.

Rechenbeispiel: zwei Kinder, ein Einkommen

Nehmen wir einen Vater mit 3.000 Euro Nettoeinkommen (14 Gehälter eingerechnet) und zwei Kindern, für die er Geldunterhalt zahlt: ein Kind ist 8, das andere 13 Jahre alt. Keine weiteren Sorgepflichten.

Für das 13-jährige Kind (Grundsatz 20 %):

  • minus 1 Prozentpunkt für das weitere Kind unter 10 Jahren (das 8-jährige)
  • ergibt 19 % von 3.000 € = 570 Euro

Für das 8-jährige Kind (Grundsatz 18 %):

  • minus 2 Prozentpunkte für das weitere Kind ab 10 Jahren (das 13-jährige)
  • ergibt 16 % von 3.000 € = 480 Euro

Zusammen zahlt der Vater also 1.050 Euro im Monat. Beide Beträge liegen über dem jeweiligen Regelbedarf (560 € und 460 €) - die Prozentmethode ist hier maßgeblich. Hätte er nur ein Kind, wären es für das 13-jährige glatt 20 % = 600 Euro, ohne den Abzug. Das zeigt, wie stark sich jede weitere Sorgepflicht auf den einzelnen Betrag auswirkt.

Die Luxusgrenze: warum Spitzenverdiener nicht unbegrenzt zahlen

Bei sehr hohen Einkommen würde die reine Prozentmethode zu Beträgen führen, die weit über dem tatsächlichen Bedarf eines Kindes liegen. Deshalb gibt es die Luxusgrenze (auch “Playboygrenze”): Der Unterhalt ist mit dem Zwei- bis Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs gedeckelt. Ein Kind soll am gehobenen Lebensstandard teilhaben, aber nicht über jedes Maß hinaus.

AltersgruppeObergrenze (ca.)
0 - 5 Jahrerund 720 € (2-fach)
6 - 9 Jahrerund 920 € (2-fach)
10 - 14 Jahrerund 1.400 € (2,5-fach)
15 - 19 Jahrerund 1.750 € (2,5-fach)
ab 20 Jahrerund 2.000 € (2,5-fach)

Verdient ein Elternteil also 12.000 Euro netto, ergäbe die reine Prozentrechnung für einen 12-Jährigen 2.400 Euro - gezahlt werden aber maximal rund 1.400 Euro. Der Rest gilt als nicht mehr bedarfsgerecht.

Familienbonus Plus statt Familienbeihilfe-Anrechnung

Hier liegt der größte Irrtum in älteren Ratgebern. Früher wurde die Familienbeihilfe teilweise auf den Geldunterhalt angerechnet, was die Zahlung senkte. Mit der Einführung des Familienbonus Plus 2019 hat der Oberste Gerichtshof (4 Ob 150/19s) Unterhalts-, Steuer- und Sozialrecht entkoppelt.

Das Ergebnis: Die steuerliche Entlastung des zahlenden Elternteils erfolgt nun über den Familienbonus Plus und den Unterhaltsabsetzbetrag - nicht mehr über eine Kürzung des Unterhalts. Der nach der Prozentmethode errechnete Betrag wird also nicht mehr durch eine Familienbeihilfe-Anrechnung reduziert. Wer eine ältere Unterhaltsberechnung mit Beihilfe-Abzug vorgesetzt bekommt, sollte hellhörig werden.

Der Unterhaltsabsetzbetrag bleibt davon unberührt und beträgt 2026 monatlich 38 € für das erste, 56 € für das zweite und 75 € ab dem dritten Kind - er steht dem zahlenden Elternteil zu, der den Unterhalt tatsächlich leistet. Wie er mit Familienbonus und Familienbeihilfe zusammenspielt, zeigt der Beitrag zu den steuerlichen Absetzbeträgen.

Anspannungsgrundsatz, Mindestunterhalt und Naturalunterhalt

Drei Begriffe runden das Bild ab.

Der Anspannungsgrundsatz verhindert, dass man sich arm rechnet. Wer freiwillig weniger arbeitet oder einen schlechter bezahlten Job wählt, um den Unterhalt zu drücken, wird so behandelt, als erziele er das zumutbare Einkommen. Das Gericht legt dann ein fiktives Einkommen zugrunde.

Der Mindestunterhalt sichert das Kind nach unten ab: Auch bei sehr geringem Einkommen des Pflichtigen muss ein Grundbetrag fließen, der sich am Existenzminimum orientiert. Im Extremfall springt der staatliche Unterhaltsvorschuss ein: Zahlt der pflichtige Elternteil nicht oder nicht vollständig, kann das Gericht den Unterhalt bevorschussen und holt sich das Geld anschließend vom Säumigen zurück. Das schützt das Kind davor, monatelang auf säumige Zahlungen warten zu müssen, bis ein Exekutionsverfahren greift.

Und der Naturalunterhalt: Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, zahlt keinen Geldunterhalt, sondern leistet seinen Beitrag durch Wohnen, Essen, Betreuung und Pflege. Geldunterhalt schuldet nur der andere Teil. Bei echter Doppelresidenz - das Kind lebt annähernd gleich viel bei beiden - wird die Berechnung komplexer und oft individuell gelöst.

Wie lange besteht die Unterhaltspflicht?

Anders als oft angenommen endet die Unterhaltspflicht nicht mit dem 18. Geburtstag. Maßgeblich ist die Selbsterhaltungsfähigkeit - also der Punkt, an dem das Kind seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Wer mit 18 zu arbeiten beginnt, ist selbsterhaltungsfähig; wer eine Lehre, Schule oder ein Studium zielstrebig betreibt, hat weiterhin Anspruch. Ein abgebrochenes, mehrfach gewechseltes oder erkennbar nicht ernsthaft verfolgtes Studium kann den Anspruch dagegen beenden.

Eigenes Einkommen des Kindes - etwa ein Lehrlingsentgelt oder Ferialjob über der Geringfügigkeit - wird angerechnet und senkt den Unterhalt. Volljährige Kinder müssen ihren Anspruch übrigens selbst geltend machen; der betreuende Elternteil kann das nicht mehr für sie tun.

Sonderbedarf neben dem laufenden Unterhalt

Der Prozentbetrag deckt den Regelbedarf ab - Wohnen, Essen, Kleidung, übliche Freizeit. Außergewöhnliche, nicht vorhersehbare und im Regelbedarf nicht enthaltene Kosten gelten als Sonderbedarf und werden zusätzlich anteilig von beiden Eltern getragen. Klassische Fälle sind eine kieferorthopädische Zahnregulierung, krankheitsbedingte Therapien oder eine kostspielige, im Interesse des Kindes liegende Ausbildung. Reine Wunschausgaben oder gewöhnliche Anschaffungen fallen nicht darunter. Wer Sonderbedarf geltend macht, muss die Notwendigkeit und die Höhe konkret belegen. Die Aufteilung erfolgt anteilig nach der Leistungsfähigkeit beider Eltern, nicht automatisch zur Hälfte - verdient ein Elternteil deutlich mehr, trägt er auch den größeren Teil des Sonderbedarfs.

Trennung und Scheidung bringen über den Kindesunterhalt hinaus weitere finanzielle Folgen mit sich, vom ehelichen Güterrecht bis zur Vermögensaufteilung. Wer sich darauf einstellt, sollte auch Ehevertrag und Gütertrennung kennen - und im Fall einer Trennung von Eltern mit Kleinkind, wie sich Karenz und Einkommen über das Karenzgeld auf die Berechnungsbasis auswirken.

Quellen (4)

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Prozent des Einkommens sind Kindesunterhalt?

16 % des Nettoeinkommens für Kinder bis 6 Jahre, 18 % bis 10, 20 % bis 15 und 22 % ab 15 Jahren - jeweils für ein Kind ohne weitere Sorgepflichten. Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind oder den Ehegatten gibt es Abzüge.

Wie hoch ist der Regelbedarf 2026?

Gültig ab 1.1.2026: 360 € (0-5 J.), 460 € (6-9 J.), 560 € (10-14 J.), 700 € (15-19 J.) und 800 € ab 20 Jahren. Die Sätze werden jährlich zum 1. Januar an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Wird die Familienbeihilfe vom Unterhalt abgezogen?

Seit der Entkoppelung 2019 grundsätzlich nicht mehr. Der OGH (4 Ob 150/19s) stellte klar, dass die steuerliche Entlastung über Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag erfolgt - der Geldunterhalt wird dadurch nicht mehr wie früher gekürzt.

Gibt es eine Obergrenze beim Kindesunterhalt?

Ja, die sogenannte Luxusgrenze. Bei sehr hohen Einkommen ist der Unterhalt mit dem Zwei- bis Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs gedeckelt - ein 12-Jähriger erhält also höchstens rund 1.400 € pro Monat, egal wie viel der zahlende Elternteil verdient.

Was ist der Anspannungsgrundsatz?

Wer weniger arbeitet als möglich, um den Unterhalt zu drücken, wird so behandelt, als verdiene er das erzielbare Einkommen. Das Gericht rechnet dann mit dem fiktiven, zumutbaren Verdienst statt mit dem tatsächlichen.

Muss auch der betreuende Elternteil Geldunterhalt zahlen?

Nein. Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, leistet seinen Beitrag durch die Betreuung (Naturalunterhalt). Geldunterhalt zahlt der andere Elternteil.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at