Sonderausgaben Österreich 2026 - was Sie wirklich absetzen können
Was Sonderausgaben sind
Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die der Gesetzgeber trotzdem steuerlich begünstigt - weil dahinter ein gesellschaftliches Interesse steht: Glaubensgemeinschaften, Spenden, die eigene Pensionsvorsorge, klimafreundliche Sanierung. Sie senken die Bemessungsgrundlage in der Arbeitnehmerveranlagung und damit die Steuer.
Der entscheidende Unterschied zu Werbungskosten: Werbungskosten sind beruflich veranlasst, Sonderausgaben rein privat. Beide mindern aber dieselbe Steuerbasis.
Die gute Nachricht vorweg: Die meisten Sonderausgaben landen heute automatisch im Bescheid. Selbst eintragen müssen Sie nur noch wenige Posten. Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zu den außergewöhnlichen Belastungen (etwa Krankheitskosten oder Kinderbetreuung): Diese folgen eigenen Regeln und teils einem Selbstbehalt - sie sind keine Sonderausgaben, auch wenn sie ebenfalls in der Veranlagung geltend gemacht werden und auf den ersten Blick leicht zu verwechseln sind.
Die wichtigsten Sonderausgaben 2026
| Posten | Höchstbetrag / Regel |
|---|---|
| Kirchenbeitrag | 600 € pro Jahr |
| Spenden an begünstigte Empfänger | bis 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte |
| Freiwillige Weiterversicherung Pension | unbegrenzt, voll absetzbar |
| Nachkauf von Versicherungszeiten (Schul-, Studienzeiten) | unbegrenzt, voll absetzbar |
| Steuerberatungskosten | unbegrenzt, voll absetzbar |
| Renten und dauernde Lasten | voll absetzbar |
| Thermisch-energetische Sanierung (Öko-Pauschale) | 800 €/Jahr, 5 Jahre |
| Heizkesseltausch (Öko-Pauschale) | 400 €/Jahr, 5 Jahre |
Kirchenbeitrag, Spenden und Versicherungszeiten im Detail
Kirchenbeitrag. Pflichtbeiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften im EU/EWR-Raum sind bis 600 Euro jährlich abzugsfähig. Der Höchstbetrag wurde 2024 von 400 auf 600 Euro angehoben - wer mehr zahlt, kann den überschießenden Teil nicht geltend machen.
Spenden. Hier zählt nur eines wirklich: Der Empfänger muss auf der Liste begünstigter Einrichtungen des BMF stehen. Eine Spende an eine Organisation, die nicht gelistet ist, bringt steuerlich nichts - egal wie sinnvoll sie ist. Absetzbar sind Geldspenden bis zu 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des laufenden Jahres. Sachspenden zählen nur in Ausnahmefällen (etwa an Museen oder Universitäten).
Wichtig ist die Gemeinnützigkeitsreform 2024: Seit 1. Jänner 2024 wurde der Kreis der begünstigten Empfänger deutlich erweitert. Neu absetzbar sind jetzt unter anderem Spenden an Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen, an Kultureinrichtungen und an viele Sportvereine - Bereiche, die früher außen vor waren. Der Effekt ist spürbar: Manche Vereine, deren Spenden bis 2023 steuerlich wertlos waren, stehen heute auf der Liste. Vor einer größeren Spende lohnt daher ein kurzer Blick in die aktuelle BMF-Liste, ob die Organisation inzwischen begünstigt ist.
Freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf. Das ist der unterschätzte Posten. Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten sind ohne Höchstbetrag voll absetzbar. Wer Pensionszeiten nachkauft, kann also nicht nur die Pension erhöhen, sondern den Aufwand im Jahr der Zahlung komplett gegen das Einkommen rechnen.
Steuerberatungskosten sind ebenfalls unbegrenzt absetzbar - und zwar unabhängig davon, ob die Beratung beruflich oder privat veranlasst war.
Öko-Sonderausgabenpauschale: 800 oder 400 Euro pro Jahr
Seit der Veranlagung 2022 gibt es für klimafreundliche Sanierungen einen eigenen Pauschalabzug. Er ist als Pauschale konstruiert, damit niemand Rechnungen sammeln muss.
| Maßnahme | Pauschale/Jahr | Dauer | Summe |
|---|---|---|---|
| Thermisch-energetische Sanierung | 800 € | 5 Jahre | 4.000 € |
| Heizkesseltausch (fossil → klimafreundlich) | 400 € | 5 Jahre | 2.000 € |
Damit die Pauschale greift, muss eine Bundesförderung tatsächlich ausbezahlt worden sein - der Fördertopf der Sanierungsoffensive ist also die Eintrittskarte. Zusätzlich müssen die förderfähigen Ausgaben nach Abzug aller Förderungen über 4.000 Euro (thermische Sanierung) bzw. über 2.000 Euro (Heizkesseltausch) liegen.
Praktisch heißt das: Sie beantragen die Bundesförderung, bekommen sie ausbezahlt, und ab diesem Jahr berücksichtigt das Finanzamt die Pauschale fünf Jahre lang automatisch. Kein eigener Antrag, keine Belege in der Veranlagung.
Nachkauf von Versicherungszeiten - der unterschätzte Hebel
Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten und die freiwillige Weiterversicherung sind die einzigen Sonderausgaben ohne Höchstbetrag - und das macht sie für Besserverdiener interessant. Wer etwa fehlende Pensionszeiten aus Studienjahren nachkauft, erreicht zwei Dinge auf einmal: Die spätere Pension steigt, und der gezahlte Betrag ist im Jahr der Zahlung voll gegen das Einkommen absetzbar.
Ein Beispiel: Wer 12.000 Euro an Versicherungszeiten nachkauft und mit dem Spitzeneinkommen im 48-Prozent-Tarif liegt, holt sich allein über die Steuer rund 5.760 Euro zurück - der effektive Aufwand sinkt entsprechend. Der Haken: Das Geld ist langfristig gebunden, und ob sich der Nachkauf rechnet, hängt von Lebenserwartung und Pensionsantrittsalter ab. Eine Beratung bei der Pensionsversicherungsanstalt vor dem Nachkauf ist Pflichtprogramm.
Renten und dauernde Lasten
Weniger bekannt, aber voll absetzbar: Renten und dauernde Lasten, die man auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung zahlt - etwa private Versorgungs- oder Leibrenten oder ein vereinbartes Ausgedinge bei einer Hofübergabe. Diese Zahlungen mindern die Steuerbasis in voller Höhe, müssen aber selbst in die Veranlagung eingetragen werden, weil sie nicht automatisch gemeldet werden. Wer eine solche Verpflichtung hat, sollte die Zahlungen sauber dokumentieren.
Was automatisch gemeldet wird - und was Sie selbst eintragen müssen
Seit 2017 melden die Organisationen viele Sonderausgaben direkt elektronisch ans Finanzamt. Das spart Tipparbeit, hat aber einen Haken: Wenn die Meldung fehlt oder falsch ist, müssen Sie nachbessern.
| Wird automatisch gemeldet | Müssen Sie selbst eintragen |
|---|---|
| Kirchenbeitrag | Steuerberatungskosten |
| Spenden an gelistete Empfänger | Renten und dauernde Lasten |
| Nachkauf von Versicherungszeiten | Korrekturen falsch gemeldeter Beträge |
| Freiwillige Weiterversicherung | |
| Öko-Sonderausgabenpauschale |
Prüfen Sie die vorausgefüllten Beträge in FinanzOnline trotzdem. Damit die automatische Übermittlung klappt, muss die Organisation Ihren korrekten Vor- und Zunamen plus Geburtsdatum haben - bei Namensänderung oder Tippfehler bleibt die Meldung sonst aus.
Topf-Sonderausgaben: warum Versicherungen und Wohnraum nicht mehr zählen
Eine der häufigsten Fehlannahmen. Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen sowie Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung waren früher als “Topf-Sonderausgaben” absetzbar - allerdings nur zu einem Viertel und gedeckelt.
Dieses Modell läuft seit Jahren aus. Für Verträge und Maßnahmen ab dem 1. Jänner 2016 gab es gar nichts mehr, Altverträge waren übergangsweise bis zur Veranlagung 2020 begünstigt. Seit der Veranlagung 2021 sind Topf-Sonderausgaben vollständig Geschichte. Mit ihnen ist auch der frühere Sonderausgaben-Pauschbetrag von 60 Euro weggefallen.
Wer also seine private Krankenzusatz- oder Lebensversicherung absetzen will: Das geht nicht mehr, und zwar für niemanden.
Häufige Fehler - und wie Sie Geld liegen lassen
Auch wenn vieles automatisch läuft, passieren bei Sonderausgaben immer wieder dieselben Fehler:
- Falscher Name beim Empfänger. Stimmen Vor-, Zuname oder Geburtsdatum bei der Organisation nicht exakt mit dem Melderegister überein, bleibt die automatische Meldung aus - der Kirchenbeitrag oder die Spende fehlt dann im Bescheid. Besonders nach einer Namensänderung (Heirat) gerne übersehen.
- Spende an die falsche Organisation. Wer an einen nicht gelisteten Verein spendet, bekommt steuerlich nichts. Ein kurzer Blick in die BMF-Liste vor der Spende lohnt sich.
- Selbst einzutragende Posten vergessen. Steuerberatungskosten sowie Renten und dauernde Lasten werden nicht gemeldet - wer sie nicht aktiv einträgt, verschenkt die Ersparnis.
- Topf-Sonderausgaben fälschlich erwartet. Lebens- und Krankenversicherung sind seit 2021 nicht mehr absetzbar - trotzdem werden sie noch oft in die Veranlagung geschrieben und vom Finanzamt gestrichen.
Die Lehre: Verlassen Sie sich nicht blind auf die vorausgefüllten Werte, sondern gleichen Sie sie einmal jährlich mit Ihren tatsächlichen Zahlungen ab.
Rechenbeispiel: was Sonderausgaben wirklich bringen
Sonderausgaben senken nicht die Steuer um ihren vollen Betrag, sondern um den Betrag multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Genau das wird oft falsch erwartet.
Eine Angestellte mit 48.000 Euro Jahreseinkommen liegt mit dem Spitzenteil ihres Einkommens im 40-Prozent-Tarif (siehe Einkommensteuer). Sie zahlt:
- Kirchenbeitrag: 600 €
- Steuerberatung für die Veranlagung: 250 €
Summe Sonderausgaben: 850 €. Ihre Steuerersparnis: 850 € × 40 % = 340 Euro. Den Kirchenbeitrag meldet die Pfarre automatisch, die 250 Euro Steuerberatung trägt sie selbst ein. Ohne diese Eintragung verschenkt sie 100 Euro.
Hätte dieselbe Angestellte zusätzlich eine geförderte thermische Sanierung abgeschlossen, kämen über die Öko-Pauschale fünf Jahre lang je 800 Euro dazu - das sind weitere 320 Euro Ersparnis pro Jahr, ganz ohne eigenes Zutun in der Veranlagung. Über die fünf Jahre summiert sich allein dieser Posten auf 1.600 Euro.
Daraus folgt die einfache Regel: Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto mehr bringt jede Sonderausgabe. Bei 0 Prozent Steuer (Einkommen unter rund 13.500 Euro) bringen Sonderausgaben dagegen nichts - dort helfen nur die Absetzbeträge über die Negativsteuer.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Kirchenbeitrag kann ich 2026 absetzen?
Bis zu 600 Euro pro Jahr. Der Betrag wurde 2024 von 400 auf 600 Euro angehoben. Die Kirche meldet den gezahlten Beitrag direkt ans Finanzamt, Sie müssen nichts eintragen.
Sind Spenden in Österreich steuerlich absetzbar?
Ja, bis zu 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des laufenden Jahres - aber nur an Organisationen auf der offiziellen BMF-Liste begünstigter Einrichtungen. Diese melden die Spende automatisch.
Kann ich meine Lebensversicherung noch als Sonderausgabe absetzen?
Nein. Die sogenannten Topf-Sonderausgaben (Lebens-, Kranken-, Unfallversicherung, Wohnraumschaffung) sind seit der Veranlagung 2021 vollständig weggefallen. Auch alte Verträge zählen nicht mehr.
Wie hoch ist die Öko-Sonderausgabenpauschale?
800 Euro pro Jahr bei thermisch-energetischer Sanierung und 400 Euro pro Jahr beim Heizkesseltausch, jeweils über fünf Jahre. Voraussetzung ist eine ausbezahlte Bundesförderung.
Welche Spenden sind seit der Reform 2024 neu absetzbar?
Mit der Gemeinnützigkeitsreform 2024 wurde der Kreis der begünstigten Empfänger erweitert - neu absetzbar sind unter anderem Spenden an Kindergärten, Schulen, Kultureinrichtungen und viele Sportvereine. Maßgeblich bleibt, dass die Organisation auf der BMF-Liste steht.
Lohnt sich der Nachkauf von Versicherungszeiten steuerlich?
Steuerlich oft sehr: Der Nachkauf ist ohne Höchstbetrag voll absetzbar. Bei hohem Grenzsteuersatz holt man einen großen Teil über die Veranlagung zurück und erhöht gleichzeitig die Pension. Das Geld ist aber langfristig gebunden - vorher bei der Pensionsversicherung beraten lassen.
Chefredakteur finanzguide.at