Familienbeihilfe Österreich 2026 - Höhe pro Kind, Geschwisterstaffel

Von Martin Höllinger Stand 11.06.2026 Lesezeit 10 Min Quellen geprüft

Familienbonus Plus Rechner 2026

Familienbonus/Jahr

€ 4.000,32

Steuerersparnis/Monat

€ 333,36

2 Kinder unter 18 (je € 2.000,16/Jahr)€ 4.000,32
Gesamter Familienbonus Plus€ 4.000,32
Unter 18

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der die Lohnsteuer direkt mindert (max. bis auf 0). Betraege 2026: EUR 166,68/Monat (unter 18) bzw. EUR 58,34/Monat (ab 18). Kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Kindermehrbetrag bei zu geringem Einkommen. Keine Steuerberatung.

Familienbeihilfe pro Kind 2026

AlterFamilienbeihilfe
0-2 Jahre138,40 €
3-9 Jahre148,00 €
10-18 Jahre171,80 €
ab 19 Jahre200,40 €

Plus Kinderabsetzbetrag: 70,90 € pro Kind pro Monat (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen).

Stand 6. Juni 2026. Aufgrund Budgetdefizit keine Inflations-Anpassung 2026 - die 2025er-Werte gelten unverändert weiter.


Geschwisterstaffelung 2026

Pro Kind Aufschlag, abhängig von der Gesamt-Kinderzahl im Haushalt:

Anzahl KinderAufschlag pro Kind
2 Kinder8,60 €
3 Kinder21,10 €
4 Kinder32,10 €
5 Kinder38,90 €
6 Kinder43,40 €
7+ Kinder63,10 €

Wichtig: Der Aufschlag gilt für jedes Kind, nicht nur das jüngste. Bei 3 Kindern: 3 × 21,10 = 63,30 € Aufschlag insgesamt.


Berechnung: Familie mit 3 Kindern (4, 9, 13 J.)

PostenWert pro Monat
Familienbeihilfe Kind 1 (4 J.): 148,00 + 21,10 (Staffel)169,10 €
Familienbeihilfe Kind 2 (9 J.): 148,00 + 21,10169,10 €
Familienbeihilfe Kind 3 (13 J.): 171,80 + 21,10192,90 €
Kinderabsetzbetrag 3 × 70,90212,70 €
Mehrkindzuschlag (für 3. Kind, einkommensabhängig)24,40 €
Monatlich gesamt768,20 €
Plus Schulstartgeld August (Kind 2, 3) 2 × 121,40242,80 € einmalig
Jahres-Familienleistungenca. 9.461 €

Hinzu kommt der Familienbonus Plus über die Lohnsteuer (bis 2.000,16 € pro Kind unter 18, danach 700 €).


Wer bekommt die Familienbeihilfe bei Trennung?

Bei getrennt lebenden Eltern bekommt grundsätzlich der Elternteil die Familienbeihilfe, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt - unabhängig davon, wer mehr zum Unterhalt beiträgt. Der andere Elternteil, der Geldunterhalt zahlt, hat dafür Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag und kann sich (auf Antrag) die Hälfte des Familienbonus Plus sichern.

Wechselt die Betreuung tatsächlich zu etwa gleichen Teilen, ist eine Vereinbarung sinnvoll, wer die Beihilfe bezieht. Wichtig: Die Familienbeihilfe folgt dem Kind, nicht dem Geldfluss - das führt nach Trennungen oft zu Streit, lässt sich aber über das Finanzamt klar zuordnen. Bei Uneinigkeit entscheidet der überwiegende Haushalt.


Anspruchsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Österreich oder EU-/EWR-/Schweiz mit Beschäftigung in Österreich.
  • Eigener Haushalt mit dem Kind.
  • Bis 18. Geburtstag automatisch, danach bei:
    • Berufsausbildung / Studium bis 24 (in Ausnahmen 25).
    • Präsenz-/Zivildienst-Verlängerung.
    • Behinderung über 50 % unbefristet.

Familienbeihilfe oder Familienbonus - nicht dasselbe

Der häufigste Irrtum: Familienbeihilfe und Familienbonus Plus werden verwechselt. Sie sind zwei völlig verschiedene Dinge:

  • Die Familienbeihilfe ist eine Transferleistung - sie wird monatlich aufs Konto ausbezahlt, unabhängig davon, ob und wie viel Steuer Sie zahlen.
  • Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag - er senkt die Lohn- oder Einkommensteuer um bis zu 2.000,16 Euro pro Kind und Jahr, bringt aber nur etwas, wenn auch Steuer anfällt.

Beide setzen den Bezug der Familienbeihilfe voraus, schließen sich aber nicht aus - im Gegenteil, man bekommt beides. Die Familienbeihilfe sichert die laufende Unterstützung, der Familienbonus die steuerliche Entlastung obendrauf. Wer Kinder hat, sollte daher beide Hebel kennen und beim Familienbonus die Aufteilung zwischen den Eltern bewusst wählen.


Mehrkindzuschlag und Schulstartgeld im Detail

Zwei Zusatzleistungen werden gern übersehen. Der Mehrkindzuschlag beträgt 24,40 Euro pro Monat für jedes dritte und weitere Kind - allerdings einkommensabhängig: Das Familieneinkommen des Vorjahres darf eine Grenze (rund 55.000 Euro) nicht übersteigen. Er wird nicht automatisch gezahlt, sondern über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt. Für 2025 bis 2027 ist er gesetzlich abgesichert.

Das Schulstartgeld von 121,40 Euro pro Kind zwischen 6 und 15 Jahren kommt dagegen automatisch - es wird einmal jährlich gemeinsam mit der September-Familienbeihilfe (Auszahlung August/September) überwiesen, ohne dass man etwas tun muss. Es soll die Kosten für Schulsachen zu Schulbeginn abfedern.


Direktauszahlung an das Kind

Eine Besonderheit für volljährige Kinder: Sie können beantragen, dass die Familienbeihilfe direkt auf ihr eigenes Konto überwiesen wird, statt an den Elternteil. Das ist vor allem für Studierende relevant, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben. Der Anspruch selbst bleibt davon unberührt - es ändert sich nur das Empfängerkonto. Der Antrag läuft über FinanzOnline oder das Finanzamt.


Familienbeihilfe für volljährige Kinder

Mit dem 18. Geburtstag endet die Beihilfe nicht automatisch - sie läuft weiter, wenn das Kind sich in Berufsausbildung oder Studium befindet, längstens bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (in Ausnahmen wie Zivil-/Präsenzdienst oder bei eigenem Kind bis 25).

Beim Studium gilt ein Leistungsnachweis: Im ersten Studienjahr sind mindestens 16 ECTS-Punkte (acht Semesterwochenstunden) nachzuweisen, sonst fordert das Finanzamt die Beihilfe zurück. Danach wird der Erfolg nur auf Aufforderung geprüft.

Wichtig ist die Zuverdienstgrenze: Ab dem Kalenderjahr, in dem das Kind 20 wird, darf sein zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.212 Euro nicht übersteigen (Wert 2026, eingefroren), sonst fällt die Familienbeihilfe weg. Ein Ferialjob davor oder ein moderater Nebenverdienst sind also unschädlich - wer aber als Studierender Vollzeit dazuverdient, sollte die Grenze im Auge behalten.


Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung

Für ein Kind mit erheblicher Behinderung (Grad der Behinderung über 50 Prozent) gibt es einen Zuschlag: die erhöhte Familienbeihilfe von zusätzlich 189,20 Euro pro Monat (2026), gezahlt obendrauf zur normalen Beihilfe. Bei dauernder Erwerbsunfähigkeit, die vor dem 21. (bzw. 25.) Geburtstag eingetreten ist, kann die Familienbeihilfe sogar unbefristet weiterlaufen - ein wichtiger finanzieller Anker für betroffene Familien. Den Grad der Behinderung stellt das Sozialministeriumservice fest.


Familienbeihilfe im EU-Ausland

Arbeiten Sie in Österreich, leben Ihre Kinder aber in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz, besteht der Anspruch trotzdem - die Familienleistungen sind EU-weit koordiniert. Österreich zahlt die Beihilfe in voller Höhe (eine frühere Kürzung nach Lebenshaltungskosten des Wohnlands gilt nicht mehr). Bezieht der andere Elternteil im Wohnland des Kindes eine vergleichbare Leistung, wird nur die Differenz ausbezahlt. Diese Konstellation betrifft viele Grenzgänger und Pendler aus den Nachbarländern.


Auszahlung und Antrag

Monatlich rückwirkend auf das angegebene Konto, in der Regel um den 15. des Folgemonats.

Erst-Antrag über FinanzOnline Formular Beih1 oder Papier-Antrag beim Finanzamt. Pflicht-Beilagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebestätigung
  • Bei Studierenden: Inskriptionsbestätigung
  • Bei nicht-österreichischen Staatsbürgern: Aufenthaltstitel oder EU-/EWR-Beschäftigungsnachweis

Rückwirkende Antragstellung bis 5 Jahre möglich.


Änderungen melden - Rückforderungen vermeiden

Die häufigste böse Überraschung ist eine Rückforderung der Familienbeihilfe. Sie entsteht, wenn sich etwas ändert und das Finanzamt erst später davon erfährt. Meldepflichtig sind unter anderem:

  • Studienabbruch oder -wechsel sowie das Reißen der ECTS-Grenze,
  • Überschreiten der Zuverdienstgrenze beim volljährigen Kind,
  • Auszug des Kindes aus dem gemeinsamen Haushalt (wenn kein Eigenanspruch beantragt wird),
  • Wegzug ins Ausland außerhalb der EU.

Wer solche Änderungen rasch über FinanzOnline meldet, vermeidet, dass sich über Monate zu Unrecht bezogene Beträge aufsummieren - die das Finanzamt dann auf einmal zurückfordert. Im Zweifel lieber einmal zu viel melden als eine Rückzahlung über vier oder fünf Monatsbeträge zu riskieren.


Familienbeihilfe und Steuer

Die Familienbeihilfe selbst ist steuerfrei - sie zählt nicht zum steuerpflichtigen Einkommen und muss nicht versteuert werden. Sie ist aber das Eintrittstor zu mehreren steuerlichen Begünstigungen: Nur wer Familienbeihilfe bezieht, kann den Familienbonus Plus, den Kindermehrbetrag und (bei getrennt lebenden Eltern) den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen. Der laufend mitausbezahlte Kinderabsetzbetrag von 70,90 Euro pro Monat ist technisch ein Absetzbetrag, wird aber wie ein Teil der Beihilfe behandelt und automatisch überwiesen. Wer also die Familienbeihilfe bezieht, sollte unbedingt prüfen, ob er die daran hängenden steuerlichen Vorteile auch tatsächlich abruft.


Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026?

138,40 € (0-2 J.), 148,00 € (3-9 J.), 171,80 € (10-18 J.), 200,40 € (ab 19 J.). Plus Kinderabsetzbetrag 70,90 € pro Kind, plus Geschwisterstaffelung.

Was ist die Geschwisterstaffelung?

Pro Kind Aufschlag je nach Gesamtkinderzahl: 8,60 € bei 2 Kindern, 21,10 € bei 3, 32,10 € bei 4, 38,90 € bei 5, 43,40 € bei 6, 63,10 € ab 7. Aufschlag gilt für jedes Kind, nicht nur das jüngste.

Wie hoch ist das Schulstartgeld 2026?

121,40 € einmalig im August für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren. Wird automatisch mit der August-Familienbeihilfe ausgezahlt.

Was ist der Mehrkindzuschlag?

Für 2025, 2026 und 2027 gibt es 24,40 € monatlich für jedes dritte und weitere Kind, das in Österreich oder EU lebt - unter bestimmten Einkommensgrenzen.

Wird die Familienbeihilfe 2026 erhöht?

Nein. Für 2026 gibt es aufgrund des Budgetdefizits keine Valorisierung. Die Werte 2025 gelten unverändert weiter (auch 2027).

Wie lange gibt es Familienbeihilfe für studierende Kinder?

Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (in Ausnahmen 25). Im ersten Studienjahr sind 16 ECTS nachzuweisen. Ab dem Jahr, in dem das Kind 20 wird, darf es höchstens 17.212 Euro im Jahr verdienen, sonst entfällt die Beihilfe.

Gibt es bei Behinderung mehr Familienbeihilfe?

Ja, die erhöhte Familienbeihilfe von zusätzlich 189,20 Euro pro Monat (2026) ab einem Grad der Behinderung über 50 Prozent. Bei dauernder Erwerbsunfähigkeit kann sie unbefristet weiterlaufen.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at