Arbeitnehmer Österreich 2026 - Arbeitsrecht, AMS, Karenz
Drei Fragen tauchen im österreichischen Arbeitsrecht fast immer zuerst auf: Welche Kündigungsfrist gilt, wie viel Arbeitslosengeld bleibt nach einem Jobverlust und wie viel Urlaub steht zu. Die konkreten Werte, Stand 2026.
Kündigungsfristen
Wer als Angestellter selbst kündigt, hält in der Regel einen Monat zum Monatsletzten ein. Kündigt der Arbeitgeber, ist die Frist nach Dienstjahren gestaffelt: sechs Wochen in den ersten beiden Jahren, danach zwei Monate (ab dem 3. Jahr), drei Monate (ab dem 6.), vier Monate (ab dem 16.) und fünf Monate (ab dem 26. Dienstjahr), jeweils zum Quartalsende, sofern der Vertrag nicht zusätzlich den 15. oder Monatsletzten zulässt. Eine sozial ungerechtfertigte Kündigung lässt sich binnen zwei Wochen ab Zugang bei Gericht anfechten. Fristen, Termine und Sonderfälle stehen im Kündigungs-Ratgeber.
Arbeitslosengeld und Urlaub
Das AMS zahlt als Grundbetrag 55 Prozent des früheren Netto-Einkommens, mit Familienzuschlägen mehr. Wer selbst kündigt, muss mit einer vierwöchigen Sperre rechnen. Höhe, Bezugsdauer und Anwartschaft klärt der Beitrag zum Arbeitslosengeld. Beim Urlaub gilt: Jeder Vollzeit-Beschäftigte hat fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr, ab dem 26. Dienstjahr sechs. Endet das Dienstverhältnis, wird offener Urlaub als Urlaubsersatzleistung ausgezahlt, seit der Novelle 2022 auch bei einem vorzeitigen Austritt ohne Fristeinhaltung (begrenzt auf die ersten vier EU-Mindesturlaubswochen). Mehr dazu unter Urlaubsanspruch.
Was nach Steuern und Sozialversicherung tatsächlich am Konto landet, rechnet der Brutto-Netto-Rechner aus. Häufige Folgethemen sind der Krankenstand mit Krankengeld und das Karenzgeld für die Familienphase.