Kilometergeld 2026 Österreich - Sätze und Voraussetzungen
Was Kilometergeld ist
Kilometergeld ist die pauschale Abgeltung dafür, dass Sie für eine Dienstreise Ihr privates Fahrzeug nutzen. Der amtliche Satz deckt alle Kosten in einem Betrag ab: Treibstoff, Versicherung, Wartung, Reparaturen, Wertverlust und Steuern. Genau deshalb können Sie diese Kosten nicht zusätzlich einzeln ansetzen.
Der Vorteil der Pauschale: kein Sammeln von Tankrechnungen, keine Aufteilung von Versicherungsprämien. Ein gefahrener Kilometer, ein fixer Satz.
Die Sätze 2026
| Fahrzeug | Satz pro km |
|---|---|
| Pkw und Kombi | 0,50 € |
| Motorrad / Motorfahrrad | 0,25 € |
| Fahrrad | 0,25 € |
| je mitbeförderte Person | 0,15 € |
Der Pkw-Satz wurde 2025 von 0,42 auf 0,50 Euro angehoben - das erste Mal seit vielen Jahren. Beim Fahrrad wurde gleichzeitig die steuerfreie Obergrenze von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr verdoppelt.
Wofür es gilt - und wofür nicht
Das ist die häufigste Verwechslung. Kilometergeld und Pendlerpauschale sind zwei verschiedene Dinge:
- Dienstreise (Kundentermin, Außendienst, Fahrt zu einer Schulung): Kilometergeld.
- Arbeitsweg (Wohnung zur Arbeit und zurück): keine Kilometergeld, sondern Pendlerpauschale plus Pendlereuro.
Für den täglichen Weg ins Büro gibt es also kein Kilometergeld - dafür ist die Pendlerpauschale da. Wer beides verwechselt, setzt in der Veranlagung Beträge an, die das Finanzamt streicht.
Voraussetzungen und Fahrtenbuch
Damit Kilometergeld steuerfrei bleibt, müssen vier Dinge zusammenkommen:
- Es liegt tatsächlich eine Dienstreise vor.
- Der amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten.
- Sie tragen die Fahrzeugkosten selbst (kein Dienstwagen).
- Es gibt einen Nachweis: ein Fahrtenbuch oder gleichwertige Aufzeichnungen.
Das Fahrtenbuch ist der wunde Punkt bei Prüfungen. Pro Fahrt gehören hinein: Datum, Start und Ziel, Zweck, Kilometerstand oder gefahrene Strecke. Lückenhafte Aufzeichnungen führen regelmäßig dazu, dass das Finanzamt das Kilometergeld nicht anerkennt.
Steuerfrei ist der Ersatz beim Pkw bis 30.000 Kilometer im Kalenderjahr, beim Fahrrad bis 3.000 Kilometer. Liegen die tatsächlichen Fahrzeugkosten nachweislich höher als das Kilometergeld, kann die Differenz über die Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Mehr als nur Kilometergeld: Taggeld und Nächtigung
Bei einer Dienstreise ist das Kilometergeld oft nur ein Teil der absetzbaren Reisekosten. Dazu kommen:
- Taggeld (Diät): für Inlandsdienstreisen seit 2025 bis zu 30 Euro pro vollem Tag (24 Stunden). Dauert die Reise länger als drei Stunden, gebührt für jede angefangene Stunde ein Zwölftel, also 2,50 Euro. Es deckt den Verpflegungsmehraufwand unterwegs ab.
- Nächtigungsgeld: ohne Beleg pauschal 17 Euro pro Nacht. Wer ein Hotel belegt, kann stattdessen die tatsächlichen Übernachtungskosten ansetzen.
Diese Sätze wurden mit der Reisekostenreform 2025 angehoben - das Taggeld von zuvor 26,40 Euro, das pauschale Nächtigungsgeld von 15 Euro. Kilometergeld, Taggeld und Nächtigungsgeld zusammen ergeben die steuerfreie Reisekostenvergütung, die der Arbeitgeber zahlen kann; zahlt er weniger, holt man die Differenz über die Veranlagung.
Kilometergeld für Selbstständige
Auch Selbstständige nutzen das Kilometergeld - allerdings mit einer wichtigen Grenze. Wird das private Kfz zu weniger als 50 Prozent betrieblich gefahren, kann das amtliche Kilometergeld von 0,50 Euro pro Kilometer als Betriebsausgabe angesetzt werden, sauber dokumentiert per Fahrtenbuch.
Liegt die betriebliche Nutzung dagegen über 50 Prozent, gilt das Fahrzeug als Betriebsvermögen. Dann ist kein pauschales Kilometergeld mehr möglich, sondern es werden die tatsächlichen Kosten (Abschreibung, Treibstoff, Versicherung, Reparaturen) anteilig abgesetzt. Für Vielfahrer mit betrieblichem Schwerpunkt ist das oft günstiger, erfordert aber die vollständige Belegsammlung. Mehr zur Gewinnermittlung im Beitrag zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Kilometergeld oder tatsächliche Kosten?
Das Kilometergeld ist eine Pauschale - und Pauschalen passen nicht für jeden. Bei einem teuren Fahrzeug mit hohem Wertverlust oder sehr hoher jährlicher Fahrleistung können die tatsächlichen Kosten pro Kilometer über den 0,50 Euro liegen. Dann lohnt der Nachweis der echten Kosten statt der Pauschale.
Auch die 30.000-Kilometer-Grenze spielt hier hinein: Wer dienstlich mehr fährt, bekommt für den übersteigenden Teil kein pauschal steuerfreies Kilometergeld mehr - hier ist der Umstieg auf die tatsächlichen Kosten praktisch unvermeidlich. Die Faustregel: Bis zu mittleren Fahrleistungen mit einem normalen Auto ist die Pauschale einfacher und meist ausreichend; bei teurem Auto oder sehr vielen Kilometern lohnt das Durchrechnen der echten Kosten.
Auslandsdienstreisen
Bei Dienstreisen ins Ausland bleibt das Kilometergeld gleich (0,50 Euro pro Kilometer, auch für die im Ausland gefahrenen Strecken). Anders ist es beim Taggeld und Nächtigungsgeld: Hier gelten länderweise gestaffelte Auslandssätze, die meist deutlich über den Inlandswerten liegen und sich nach dem jeweiligen Zielland richten. Für eine Geschäftsreise nach Deutschland gilt also ein anderer Tagessatz als für eine nach Italien oder in die USA.
Maßgeblich ist die Zeit, die man sich im jeweiligen Land aufhält. Wer mehrere Länder an einem Tag bereist, muss die Sätze entsprechend zuordnen. Die aktuellen Ländersätze veröffentlicht das Finanzministerium - bei häufigen Auslandsreisen lohnt der Blick in diese Liste, weil die Unterschiede erheblich sind.
Das Fahrtenbuch richtig führen
Das Fahrtenbuch entscheidet bei einer Prüfung darüber, ob das Kilometergeld anerkannt wird - es ist der häufigste Streitpunkt. Pro dienstlicher Fahrt müssen lückenlos eingetragen sein:
- Datum der Fahrt,
- Ausgangs- und Zielort (konkret, nicht nur “Kundentermin”),
- Zweck der Dienstreise,
- gefahrene Kilometer bzw. Kilometerstand bei Beginn und Ende.
Erlaubt sind ein klassisches Papier-Fahrtenbuch ebenso wie ein elektronisches Fahrtenbuch oder eine App, solange die Aufzeichnungen vollständig, zeitnah und nicht nachträglich veränderbar sind. Lose Notizen oder grobe Schätzungen am Jahresende halten einer Prüfung dagegen selten stand. Die Faustregel: Wer das Fahrtenbuch fahrtbegleitend führt, hat im Ernstfall die besseren Karten.
Häufige Fehler
- Arbeitsweg als Dienstreise verbucht. Der tägliche Weg ins Büro ist kein Kilometergeld-Fall - das Finanzamt streicht solche Ansätze konsequent.
- Lückenhaftes Fahrtenbuch. Fehlen Zweck oder Zielort, wird die ganze Aufzeichnung angezweifelt.
- Einzelkosten zusätzlich angesetzt. Treibstoff oder Reparaturen neben dem Kilometergeld geltend zu machen, ist nicht zulässig - die Pauschale deckt alles ab.
- 30.000-Kilometer-Grenze übersehen. Wer beruflich sehr viel fährt, sollte ab dieser Grenze auf die tatsächlichen Kosten umsteigen.
Rechenbeispiel
Eine Außendienstmitarbeiterin fährt im Jahr 8.000 dienstliche Kilometer mit dem eigenen Pkw, auf rund einem Viertel der Fahrten nimmt sie eine Kollegin mit (2.000 km mit Mitfahrerin).
- 8.000 km × 0,50 € = 4.000 €
- 2.000 km × 0,15 € Mitfahrerzuschlag = 300 €
- Summe: 4.300 € steuerfreies Kilometergeld
Zahlt der Arbeitgeber dieses Kilometergeld, ist es beim Arbeitnehmer steuerfrei. Zahlt er weniger oder gar nichts, lässt sich die Differenz in der Veranlagung als Werbungskosten ansetzen - vorausgesetzt, das Fahrtenbuch stimmt.
Zweites Beispiel, eine Dienstreise mit Übernachtung: Ein Mitarbeiter fährt 250 Kilometer zu einer zweitägigen Schulung und übernachtet einmal. Er bekommt 125 Euro Kilometergeld (250 × 0,50 €), bis zu 60 Euro Taggeld (zwei Reisetage zu je maximal 30 €, anteilig nach Stunden) und 17 Euro Nächtigungsgeld ohne Beleg - in Summe rund 200 Euro steuerfreie Reisekostenvergütung für eine einzige Dienstreise. Das zeigt, warum sich die saubere Reisekostenabrechnung lohnt.
E-Auto: Der Kilometergeld-Satz ist fahrzeugunabhängig - auch für ein reines Elektroauto gelten die 0,50 Euro pro Kilometer. Wer dienstlich mit dem eigenen E-Auto fährt, rechnet also genauso ab wie mit einem Verbrenner, hat aber niedrigere reale Energiekosten und damit unterm Strich oft mehr von der Pauschale.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das amtliche Kilometergeld 2026?
0,50 Euro pro Kilometer für Pkw und Kombi, 0,25 Euro für Motorräder und Fahrräder, sowie 0,15 Euro pro mitbeförderter Person. Diese Sätze gelten auch 2026.
Bis zu wie vielen Kilometern ist Kilometergeld steuerfrei?
Beim Pkw bis 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr, beim Fahrrad bis 3.000 Kilometer. Wird mehr gefahren, ist der überschießende Teil nicht mehr pauschal steuerfrei.
Bekomme ich Kilometergeld für den Weg zur Arbeit?
Nein. Der tägliche Arbeitsweg wird über die Pendlerpauschale und den Pendlereuro abgegolten, nicht über Kilometergeld. Kilometergeld gibt es nur für Dienstreisen mit dem privaten Fahrzeug.
Was deckt das Kilometergeld ab?
Sämtliche Fahrzeugkosten: Treibstoff, Versicherung, Wartung, Reparaturen, Wertverlust und Steuern. Ein zusätzlicher Ansatz dieser Einzelkosten ist neben dem Kilometergeld nicht möglich.
Wie hoch ist das Taggeld bei einer Dienstreise 2026?
Bis zu 30 Euro pro vollem Tag (24 Stunden) bei Inlandsreisen, seit 2025 angehoben. Ab mehr als drei Stunden Reisedauer gebühren 2,50 Euro pro angefangener Stunde. Dazu kommt ein pauschales Nächtigungsgeld von 17 Euro ohne Beleg.
Können Selbstständige Kilometergeld absetzen?
Ja, wenn das private Auto zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt wird - dann 0,50 Euro pro Kilometer als Betriebsausgabe mit Fahrtenbuch. Über 50 Prozent betrieblicher Nutzung zählt das Auto zum Betriebsvermögen und es werden die tatsächlichen Kosten angesetzt.
Gilt das Kilometergeld auch für ein Elektroauto?
Ja. Der Satz von 0,50 Euro pro Kilometer ist fahrzeugunabhängig und gilt für Verbrenner und Elektroautos gleichermaßen. Wegen der niedrigeren Energiekosten bleibt vom pauschalen Kilometergeld beim E-Auto real oft mehr übrig.
Welche Sätze gelten bei einer Auslandsdienstreise?
Das Kilometergeld bleibt bei 0,50 Euro pro Kilometer. Taggeld und Nächtigungsgeld richten sich dagegen nach länderweise gestaffelten Auslandssätzen, die meist über den Inlandswerten liegen - die aktuellen Ländersätze veröffentlicht das BMF.
Chefredakteur finanzguide.at