13. und 14. Gehalt Österreich 2026 - Steuer, Anspruch, netto

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 11 Min Quellen geprüft

Wie werden 13. und 14. Gehalt in Österreich besteuert?

Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden in Österreich begünstigt besteuert: Innerhalb des Jahressechstels fallen nach Abzug der Sozialversicherung und eines Freibetrags von 620 € nur 6 % Lohnsteuer an. Das ist der zentrale Vorteil gegenüber dem laufenden Gehalt, das bis zu 50 % Grenzsteuer trägt.

Diese 6 % sind der niedrigste Steuersatz im gesamten österreichischen Lohnsteuerrecht. Wer 3.000 € brutto im Monat verdient, behält von den beiden Sonderzahlungen netto deutlich mehr, als wenn dasselbe Geld als 15. und 16. Lohnzahlung über das Jahr verteilt käme. Wie viel genau, steht weiter unten im Rechenbeispiel.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf 13. und 14. Gehalt?

Ein verbreiteter Irrtum: Es gibt kein Bundesgesetz, das Sonderzahlungen vorschreibt. Der Anspruch entsteht über drei Wege, in dieser Reihenfolge der Häufigkeit:

  • Kollektivvertrag - die mit Abstand wichtigste Quelle. Rund 98 % der unselbständig Beschäftigten sind über einen Kollektivvertrag abgedeckt, und nahezu jeder KV sieht Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration in Höhe je eines Monatsentgelts vor.
  • Arbeitsvertrag - wenn kein KV greift, kann der Anspruch einzelvertraglich vereinbart sein.
  • Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung - zahlt der Betrieb die Sonderzahlung jahrelang vorbehaltlos, kann daraus ein Anspruch erwachsen.

Praktisch heißt das: Fast jeder Arbeitnehmer in Österreich hat Anspruch, aber die genaue Höhe und der Auszahlungstermin stehen im jeweiligen KV, nicht im Gesetz. Wer wissen will, was ihm zusteht, sucht zuerst seinen Branchen-KV. Bei Zweifeln prüft die Arbeiterkammer die Abrechnung kostenlos. Wie sich die Sonderzahlung im Detail auf dem Lohnzettel niederschlägt, zeigt der Beitrag zur Gehaltsabrechnung.

Die Begriffe sind übrigens nicht einheitlich. Das 13. Gehalt heißt je nach Branche Urlaubsgeld, Urlaubszuschuss oder Urlaubsbeihilfe, das 14. Weihnachtsgeld, Weihnachtsremuneration oder Bilanzgeld. Steuerlich macht das keinen Unterschied: Beide sind “sonstige Bezüge” nach § 67 Einkommensteuergesetz.

Die Sechstelbesteuerung: 6 % und die Staffelung darüber

Die begünstigten 6 % gelten nicht unbegrenzt. Sie greifen nur, soweit die Sonderzahlungen das Jahressechstel nicht übersteigen. Innerhalb dieses Sechstels gibt es eine eigene Staffelung, die bei sehr hohen Bezügen relevant wird.

Teil des Jahressechstels (nach SV-Abzug)Steuersatz 2026
erste 620 €0 % (Freibetrag)
nächste 24.380 € (bis 25.000 €)6 %
nächste 25.000 € (bis 50.000 €)27 %
nächste 33.333 € (bis 83.333 €)35,75 %
darübernach Tarif

Quelle: WKO, sonstige Bezüge, steuerliche Behandlung. Stand 2026.

Für die allermeisten Beschäftigten zählt nur die erste Zeile und die 6 %: Ein Jahressechstel von 25.000 € entspricht einem Jahresbrutto von rund 150.000 €. Die 27-%-Stufe trifft also erst Spitzenverdiener. Trotzdem ist die Tabelle wichtig, weil viele Vergleichsseiten die 6 % als einzige Zahl nennen und den Rest verschweigen.

Zusätzlich gibt es die Freigrenze (Bagatellgrenze): Bleibt das gesamte Jahressechstel unter dieser Grenze, fällt auf die Sonderzahlungen überhaupt keine Lohnsteuer an. Diese Grenze wird jährlich angehoben:

JahrFreigrenze
20262.615 €
20252.570 €
20242.447 €
bis 20232.100 €

Wer hier noch mit 2.100 € rechnet, liegt 2026 um über 500 € daneben. Die Freigrenze hilft vor allem Teilzeitkräften und Geringverdienern: Liegt ihr Jahressechstel unter 2.615 €, bleiben Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2026 komplett steuerfrei.

Jahressechstel berechnen und der Sechstelüberhang

Das Jahressechstel klingt komplizierter, als es ist. Die Formel der WKO:

laufende Bezüge des Kalenderjahres / abgelaufene Kalendermonate × 2

Bei zwölf gleich hohen Monatsgehältern kürzt sich das auf “zwei Monatsbezüge”. Genau deshalb passen 13. und 14. Gehalt in der Regel punktgenau ins Sechstel und werden voll mit 6 % begünstigt.

Spannend wird es bei schwankenden Bezügen oder zusätzlichen Prämien. Zahlt der Arbeitgeber neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld noch einen Bonus, kann die Summe der sonstigen Bezüge das Jahressechstel übersteigen. Dieser Überhang heißt Sechstelüberhang und wird nicht mit 6 %, sondern nach dem normalen Tarif besteuert, also wie laufendes Gehalt. Wer eine hohe Einmalprämie erwartet, sollte das einplanen, weil der begünstigte Topf dann schon durch 13. und 14. Gehalt ausgeschöpft sein kann.

Ein zweiter Stolperstein: Wer unterjährig stark schwankende Bezüge hat (etwa durch viele Überstunden oder eine spätere Gehaltserhöhung), bei dem verändert sich das Sechstel im Lauf des Jahres. Der Dienstgeber rechnet bei jeder Sonderzahlung das aktuelle Sechstel hoch. Eine Endabrechnung gleicht das im Dezember oder beim Austritt aus.

Rechenbeispiel: So viel bleibt netto vom 13. und 14. Gehalt

Hier das Original-Element, das die meisten Ratgeber schuldig bleiben: ein vollständiger Netto-Vergleich. Angenommen, eine angestellte Person verdient 3.000 € brutto pro Monat, also 36.000 € laufende Bezüge im Jahr. Urlaubs- und Weihnachtsgeld betragen je 3.000 €, zusammen 6.000 €.

Schritt eins, das Jahressechstel: 36.000 € geteilt durch 12, mal 2, ergibt 6.000 €. Die Sonderzahlungen von 6.000 € passen exakt hinein, es gibt keinen Überhang. Voll begünstigt.

PostenBegünstigt (real)Hypothetisch nach Tarif
Sonderzahlungen brutto6.000 €6.000 €
Sozialversicherung1.024 € (17,07 %)1.084 € (18,07 %)
Steuerbemessung (nach 620 € Freibetrag)4.356 €4.916 €
Lohnsteuer261 € (6 %)rund 1.870 € (ca. 38 %)
Netto4.715 €rund 3.046 €

Eigene Berechnung. SV-Sätze und Freibetrag Stand 2026. Tarif-Spalte mit gemischtem Grenzsteuersatz 30/40 %.

Der Unterschied ist beträchtlich: Durch die Sechstelbegünstigung bleiben rund 1.670 € pro Jahr mehr in der Tasche, als wenn dasselbe Geld als normaler Lohn ausgezahlt würde. Bei höheren Einkommen mit 50 % Grenzsteuersatz wächst dieser Vorteil weiter. Genau das ist der Grund, warum das österreichische 14-Gehälter-Modell für Arbeitnehmer attraktiver ist als ein auf zwölf Monate verteiltes Jahresgehalt gleicher Höhe.

Wer die eigenen Zahlen durchspielen will, kombiniert diesen Effekt mit dem Brutto-Netto-Rechner und der Übersicht zur Lohnsteuer. Die genaue Höhe der Abzüge hängt vom Tarif ab, der über die Einkommensteuer festgelegt ist.

Auszahlung, Aliquotierung und Sonderfälle

Der Auszahlungstermin steht im Kollektivvertrag. Üblich ist der Urlaubszuschuss vor dem Sommerurlaub im Juni oder Juli, die Weihnachtsremuneration im November oder Dezember. Manche KV erlauben eine Aufteilung auf bis zu vier Quartalsraten. Was nicht zulässig ist: die Sonderzahlung einfach auf zwölf Monate zu verteilen, denn das würde die Sechstelbegünstigung aushöhlen.

Bei Eintritt oder Austritt während des Jahres wird aliquotiert. Pro vollem Dienstmonat steht ein Zwölftel der jährlichen Sonderzahlung zu. Wer am 1. Juli beginnt, hat für das laufende Jahr Anspruch auf sechs Zwölftel, also die Hälfte von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird die anteilige Sonderzahlung in der Endabrechnung mitausgezahlt.

Weitere Fälle, die regelmäßig Fragen aufwerfen:

  • Teilzeit: Die Sonderzahlung richtet sich nach dem tatsächlichen Teilzeit-Entgelt. Wer halbtags arbeitet, bekommt ein halbes Monatsentgelt als 13. und 14. Gehalt.
  • Karenz und Elternteilzeit: Zeiten ohne Entgeltanspruch mindern die Sonderzahlung in der Regel anteilig. Die genaue Regelung steht im KV.
  • Krankenstand: Solange Entgeltfortzahlung läuft, bleibt der Anspruch auf die Sonderzahlung unberührt.

Für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen ist die Freigrenze von 2.615 € ein echter Vorteil, der oft übersehen wird. Sie spielt auch eine Rolle, wenn das Einkommen so niedrig ist, dass es an der Grenze zur Lohnpfändung liegt, weil Sonderzahlungen dabei eigenen Regeln folgen.

Sozialversicherung auf Sonderzahlungen

Auch auf das 13. und 14. Gehalt fallen Sozialversicherungsbeiträge an, aber etwas niedriger als auf den Laufbezug. Der Grund: Auf Sonderzahlungen werden Wohnbauförderungsbeitrag und Arbeiterkammerumlage nicht eingehoben. Dadurch sinkt der Dienstnehmeranteil für Angestellte und Arbeiter von 18,07 % auf 17,07 %.

Für Sonderzahlungen gilt eine eigene Höchstbeitragsgrundlage von 13.860 € pro Jahr (Stand 2026), das Doppelte der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 €. Wer mehr Sonderzahlungen bezieht, zahlt darüber keine weiteren SV-Beiträge. Die Details zu den einzelnen Beitragssätzen stehen im Beitrag zur Sozialversicherung.

Ein Vergleich zum Schluss: Während der laufende Lohn über die kalte Progression und hohe Grenzsteuersätze stark belastet wird, sind die Sonderzahlungen mit ihrer 6-%-Begünstigung das steuerlich günstigste Einkommen, das ein Angestellter regulär bezieht. Nur die Auszahlung der Abfertigung neu mit ebenfalls 6 % Steuer ist vergleichbar attraktiv. Wer das System kennt, versteht auch, warum sich ein höherer KV-Abschluss beim 13. und 14. Gehalt überdurchschnittlich auf das Netto auswirkt - mehr dazu im Beitrag zum Mindestlohn.

Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Steuer zahlt man auf das 13. und 14. Gehalt?

Innerhalb des Jahressechstels nur 6 % Lohnsteuer, und das erst ab 620 € pro Jahr. Bleibt das gesamte Jahressechstel 2026 unter 2.615 €, fällt gar keine Steuer an. Erst der Teil über dem Sechstel wird nach dem normalen Tarif besteuert.

Habe ich ein Recht auf 13. und 14. Gehalt?

Kein Bundesgesetz schreibt Sonderzahlungen vor. Der Anspruch ergibt sich fast immer aus dem Kollektivvertrag, daneben aus Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung. Rund 98 % der Beschäftigten sind über einen KV abgedeckt und bekommen beide Sonderzahlungen.

Wann werden Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ausgezahlt?

Der Urlaubszuschuss (13.) meist im Juni oder Juli, die Weihnachtsremuneration (14.) im November oder Dezember. Der genaue Termin steht im Kollektivvertrag. Eine Aufteilung auf bis zu vier Quartalsraten ist zulässig, eine Streckung auf alle zwölf Monate nicht.

Was passiert bei Eintritt oder Austritt während des Jahres?

Die Sonderzahlungen werden aliquotiert: Pro vollem Dienstmonat steht ein Zwölftel der jährlichen Sonderzahlung zu. Wer im Juli beginnt, bekommt für das laufende Jahr rund die Hälfte von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Was ist das Jahressechstel einfach erklärt?

Es ist die Obergrenze für die 6-%-Begünstigung: laufende Bezüge des Jahres geteilt durch die abgelaufenen Monate, mal zwei. Bei zwölf gleichen Monatsgehältern ergibt das genau zwei Monatsbezüge - also exakt 13. und 14. Gehalt.

Werden auf das 13. und 14. Gehalt Sozialversicherungsbeiträge fällig?

Ja, aber etwas weniger als auf den Laufbezug. Auf Sonderzahlungen entfallen Wohnbauförderungsbeitrag und Arbeiterkammerumlage, der Dienstnehmeranteil sinkt von 18,07 % auf 17,07 %. Es gilt eine eigene Höchstbeitragsgrundlage von 13.860 € pro Jahr.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at