Homeoffice-Pauschale 2026 - Telearbeit von der Steuer absetzen
Telearbeit statt Homeoffice: was sich 2025 geändert hat
Seit 1. Jänner 2025 heißt die Homeoffice-Pauschale offiziell Telearbeitspauschale. Mehr als ein neuer Name steckt dahinter: Telearbeit ist nicht mehr auf die eigene Wohnung beschränkt. Auch ein Coworking-Space, die Wohnung der Eltern oder ein anderer selbst gewählter Ort außerhalb der Firma zählt jetzt als Telearbeitstag.
Höhe und Voraussetzungen sind gleich geblieben. Wer sich also mit der alten Homeoffice-Regelung auskannte, muss nur umdenken, was als Arbeitsort gilt.
Telearbeit ist Vereinbarungssache
Bevor es um Steuer geht, ein arbeitsrechtlicher Punkt, den viele falsch einschätzen: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Telearbeit. Sie muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich vereinbart werden - einseitig anordnen kann sie keine Seite. Das seit 1. Jänner 2025 geltende Telearbeitsgesetz hat den Rahmen dafür gesteckt.
Drei Dinge regelt das Gesetz mit:
- Der Arbeitgeber muss die nötigen digitalen Arbeitsmittel bereitstellen oder die Kosten pauschal abgelten - etwa über die Telearbeitspauschale.
- Im Homeoffice besteht Unfallversicherungsschutz: Ein Unfall im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Arbeit gilt auch zu Hause als Arbeitsunfall.
- Die Telearbeitsvereinbarung kann befristet oder unbefristet sein und unter Einhaltung einer Frist auch wieder beendet werden.
Die Steuerregeln knüpfen also an eine arbeitsrechtlich saubere Telearbeitsvereinbarung an - ohne sie fehlt schon die Grundlage für die Pauschale.
Die Telearbeitspauschale: 3 Euro pro Tag
Pro Telearbeitstag stehen 3 Euro zu, für höchstens 100 Tage im Jahr - macht maximal 300 Euro. Der Arbeitgeber kann diesen Betrag steuerfrei auszahlen. Voraussetzung ist, dass Sie an dem Tag überwiegend in Telearbeit gearbeitet haben.
Wichtig für den Nachweis: Der Arbeitgeber muss die Anzahl der Telearbeitstage im Lohnkonto und am Jahreslohnzettel (L 16) ausweisen. Diese Zahl ist die Basis für alles Weitere in der Arbeitnehmerveranlagung.
Was deckt die Pauschale eigentlich ab? Sie soll die anteiligen Mehrkosten des Arbeitens zu Hause abgelten - also Strom, Heizung, der Anteil an Miete und Internet, der auf die berufliche Nutzung entfällt. Diese Kosten sind ohne ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer sonst nicht absetzbar; die Pauschale ist der pragmatische Ersatz dafür, ohne dass man einzelne Rechnungen aufteilen muss. Gerade deshalb ist sie für die allermeisten Telearbeitenden die richtige Lösung: ein fixer Betrag pro Tag statt mühsamer Kostennachweise.
Wenn der Arbeitgeber weniger zahlt: Differenzwerbungskosten
Nicht jeder Arbeitgeber zahlt die vollen 3 Euro. Das ist kein Problem - die Lücke holen Sie sich selbst zurück. Die Differenz auf 3 Euro pro Tag ist als Werbungskosten absetzbar.
Ein Beispiel: Sie hatten 70 Telearbeitstage, Ihr Arbeitgeber zahlte nur 2 Euro pro Tag.
- Anspruch: 70 × 3 € = 210 €
- Vom Arbeitgeber erhalten: 70 × 2 € = 140 €
- Über die Veranlagung holbar: 70 €
Zahlt der Arbeitgeber gar nichts, setzen Sie die vollen 3 Euro pro Tag als Werbungskosten an - bei 70 Tagen also 210 Euro.
Ergonomische Möbel: 300 Euro extra
Zusätzlich zur Pauschale sind Ausgaben für ergonomisches Mobiliar absetzbar: Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung. Bis zu 300 Euro pro Jahr, und zwar als echte Werbungskosten neben der Pauschale.
Eine Bedingung gibt es: mindestens 26 Telearbeitstage im Jahr. Wer einen teureren Schreibtisch kauft, verliert den überschießenden Teil nicht - er lässt sich auf die folgenden Jahre verteilen, bis die Anschaffung ausgeschöpft ist.
Wer die Pauschale bekommt
Die Telearbeitspauschale steht allen Arbeitnehmern offen, die tatsächlich Telearbeit leisten - unabhängig davon, ob Voll- oder Teilzeit. Auch wer nur gelegentlich von zu Hause arbeitet, sammelt Telearbeitstage und damit Anspruch.
Bei mehreren Arbeitgebern ist eine Besonderheit zu beachten: Die Grenzen von 100 Tagen und 300 Euro gelten personenbezogen über alle Dienstverhältnisse zusammen - nicht je Job. Wer also bei zwei Arbeitgebern in Telearbeit ist, kann insgesamt nicht mehr als 300 Euro Pauschale herausholen. Selbstständige wiederum fallen nicht unter die Telearbeitspauschale - sie setzen ihre häuslichen Arbeitskosten als Betriebsausgaben ab, nach den Regeln der Gewinnermittlung.
Telearbeit und Pendlerpauschale
Wer viel von zu Hause arbeitet, fährt seltener ins Büro - und das wirkt sich auf die Pendlerpauschale aus. Sie wird nach der Zahl der monatlichen Fahrten ins Büro aliquotiert:
| Bürotage pro Monat | Pendlerpauschale |
|---|---|
| 4 bis 7 Tage | ein Drittel |
| 8 bis 10 Tage | zwei Drittel |
| ab 11 Tagen | volle Pauschale |
Wer also überwiegend in Telearbeit ist und nur an wenigen Tagen pendelt, bekommt die Pendlerpauschale nur anteilig. Das ist kein Nachteil der Telearbeit, sondern logisch - die Pauschale soll ja nur tatsächliche Wegkosten abgelten. Wichtig ist nur, beides sauber auseinanderzuhalten: Telearbeitstage bringen die Telearbeitspauschale, Bürotage die (anteilige) Pendlerpauschale.
Digitale Arbeitsmittel - mit der Pauschale gegenrechnen
Computer, Bildschirm, Handy oder die Internetverbindung, die Sie beruflich nutzen, sind grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar - allerdings nur mit dem beruflichen Anteil (ein privat mitgenutztes Gerät wird um einen Privatanteil gekürzt, oft 40 Prozent).
Der Haken: Digitale Arbeitsmittel müssen mit der Telearbeitspauschale gegengerechnet werden. Nur der Teil, der über die erhaltene Pauschale hinausgeht, lässt sich zusätzlich absetzen. Wer also schon 300 Euro Telearbeitspauschale bekommen hat, kann digitale Arbeitsmittel erst darüber hinaus geltend machen. Das ergonomische Mobiliar ist davon ausgenommen - es zählt zusätzlich und unabhängig.
Telearbeitspauschale oder Arbeitszimmer?
Ein eigenes Kapitel ist das häusliche Arbeitszimmer. Dessen Kosten (anteilige Miete, Strom, Heizung) sind nur unter sehr strengen Voraussetzungen absetzbar: Der Raum muss ausschließlich beruflich genutzt werden und den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden. Für die meisten Arbeitnehmer trifft das nicht zu - ein Schreibtisch im Wohnzimmer reicht nicht.
Wer kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer geltend macht, fährt mit der Telearbeitspauschale plus ergonomischem Mobiliar fast immer besser und einfacher. Beides gleichzeitig - Arbeitszimmer und Pauschale - geht nicht; man muss sich entscheiden. Für die große Mehrheit ist die Pauschale der pragmatische Weg.
Was Sie zusammen herausholen
In Summe sind pro Jahr bis zu 600 Euro drin: 300 Euro Telearbeitspauschale plus 300 Euro für ergonomische Möbel. Anders als die Pauschale, die der Arbeitgeber oft schon steuerfrei zahlt, müssen Sie die Möbel und etwaige Differenzbeträge aktiv in der Veranlagung eintragen.
Ein praktischer Hinweis zur Planung: Wer einen teureren Arbeitsplatz einrichtet - etwa Schreibtisch und Stuhl für 500 Euro -, schöpft die 300-Euro-Grenze in einem Jahr aus und verteilt den Rest auf das Folgejahr. Es kann sich daher lohnen, größere Anschaffungen bewusst über den Jahreswechsel zu legen oder zu splitten, um die Grenze in beiden Jahren voll zu nutzen. Die Telearbeitspauschale läuft davon unabhängig jedes Jahr neu.
Belege für die Möbel sieben Jahre aufheben. Hochladen müssen Sie sie nicht - nur vorlegen, falls das Finanzamt über FinanzOnline nachfragt. Wer ohnehin im Homeoffice arbeitet, lässt damit eines der einfachsten Werbungskosten-Pakete nicht liegen.
Rechenbeispiel: alles zusammen
Eine Angestellte arbeitet 90 Tage im Jahr in Telearbeit, der Arbeitgeber zahlt nichts dafür. Sie kauft einen ergonomischen Drehstuhl und einen Schreibtisch für zusammen 280 Euro:
- Telearbeitspauschale: 90 × 3 € = 270 € (als Werbungskosten, weil der Arbeitgeber nichts zahlt)
- Ergonomisches Mobiliar: 280 € (unter der 300-Euro-Grenze, mehr als 26 Telearbeitstage erfüllt)
- Summe Werbungskosten: 550 €
Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent bringt das rund 220 Euro echte Steuerersparnis - für ein paar Minuten Eintragung in der Veranlagung. Hätte sie zusätzlich einen Laptop für 800 Euro nur beruflich genutzt, könnte sie auch den ansetzen, müsste ihn aber mit der Telearbeitspauschale gegenrechnen.
Häufige Fehler
- Telearbeitstage nicht dokumentiert. Stehen sie nicht am Jahreslohnzettel, fehlt die Grundlage - im Zweifel beim Arbeitgeber urgieren.
- Möbel ohne 26-Tage-Voraussetzung. Wer zu wenig Telearbeitstage hat, bekommt den Mobiliar-Abzug nicht.
- Digitale Arbeitsmittel doppelt gerechnet. Computer und Internet müssen mit der Pauschale gegengerechnet werden, sonst streicht das Finanzamt.
- Arbeitsweg und Telearbeit vermischt. An reinen Telearbeitstagen gibt es keinen Pendler-Anspruch - das saubere Auseinanderhalten verhindert Rückfragen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
3 Euro pro Telearbeitstag für maximal 100 Tage, also bis zu 300 Euro im Jahr. Seit 2025 heißt sie offiziell Telearbeitspauschale, Höhe und Voraussetzungen blieben gleich.
Kann ich ergonomische Büromöbel zusätzlich absetzen?
Ja, bis zu 300 Euro pro Jahr für Schreibtisch, Drehstuhl und ähnliches - vorausgesetzt, Sie hatten mindestens 26 Telearbeitstage. Teurere Anschaffungen lassen sich auf Folgejahre verteilen.
Was ist, wenn mein Arbeitgeber weniger als 3 Euro zahlt?
Dann holen Sie sich die Differenz über die Arbeitnehmerveranlagung. Beispiel: 70 Telearbeitstage, Arbeitgeber zahlt 2 Euro - die fehlenden 70 Euro setzen Sie als Werbungskosten ab.
Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?
Nein. Telearbeit muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich vereinbart werden - einen einseitigen Rechtsanspruch gibt es nicht. Das Telearbeitsgesetz seit 2025 regelt den Rahmen, inklusive Unfallversicherungsschutz im Homeoffice.
Gilt die 300-Euro-Grenze pro Arbeitgeber?
Nein, personenbezogen. Bei mehreren Arbeitgebern gelten die 100 Telearbeitstage und 300 Euro über alle Dienstverhältnisse zusammen, nicht je Job. Selbstständige nutzen statt der Pauschale Betriebsausgaben.
Zählt Arbeit im Coworking-Space als Telearbeit?
Ja. Seit 2025 ist Telearbeit nicht mehr auf die eigene Wohnung beschränkt. Auch ein Coworking-Space oder ein anderer selbst gewählter Ort außerhalb der Firma zählt.
Wie wirkt sich Telearbeit auf die Pendlerpauschale aus?
Die Pendlerpauschale wird nach Bürotagen aliquotiert: 4 bis 7 Fahrten pro Monat ein Drittel, 8 bis 10 zwei Drittel, ab 11 die volle Pauschale. Wer überwiegend in Telearbeit ist, bekommt sie also nur anteilig.
Kann ich Computer und Internet zusätzlich absetzen?
Ja, mit dem beruflichen Anteil - aber digitale Arbeitsmittel werden mit der Telearbeitspauschale gegengerechnet. Nur der über die Pauschale hinausgehende Teil ist zusätzlich absetzbar. Das ergonomische Mobiliar zählt dagegen unabhängig.
Chefredakteur finanzguide.at