Familienbonus Plus 2026 Österreich - 2.000 Euro pro Kind sichern

Von Martin Höllinger Stand 08.06.2026 Lesezeit 11 Min Quellen geprüft

Familienbonus Plus Rechner 2026

Familienbonus/Jahr

€ 4.000,32

Steuerersparnis/Monat

€ 333,36

2 Kinder unter 18 (je € 2.000,16/Jahr)€ 4.000,32
Gesamter Familienbonus Plus€ 4.000,32
Unter 18

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der die Lohnsteuer direkt mindert (max. bis auf 0). Betraege 2026: EUR 166,68/Monat (unter 18) bzw. EUR 58,34/Monat (ab 18). Kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Kindermehrbetrag bei zu geringem Einkommen. Keine Steuerberatung.

Wie viel bringt der Familienbonus Plus 2025 und 2026?

Der Familienbonus Plus senkt die Steuerlast jährlich um bis zu 2.000,16 Euro pro Kind unter 18, danach um 700 Euro - solange Familienbeihilfe bezogen wird (in der Regel bis 24). Anspruch hat jeder, der Familienbeihilfe bezieht oder Unterhalt zahlt, in Österreich Lohn- oder Einkommensteuer zahlt und seinen Wohnsitz in der EU oder im EWR hat. Der Bonus läuft entweder unterjährig über das Formular E30 beim Arbeitgeber - oder nachträglich über die Beilage L1k in der Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline.

Wichtig: Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, kein Freibetrag. Er zieht direkt 2.000,16 Euro Steuer ab - nicht 2.000,16 Euro vom Einkommen.


Beträge und Stufen 2025/2026

StufePro MonatPro Jahr
Kind unter 18 (Stand 2025)166,68 €2.000,16 €
Kind ab 18 mit Familienbeihilfe (Stand 2025)58,34 €700,00 €
Kindermehrbetrag (Negativsteuer)-700,00 € pro Kind

Stand 6. Juni 2026. Die Werte gelten unverändert für die Veranlagungsjahre 2024 und 2025. Für 2026 sind keine Änderungen angekündigt. Eine eventuelle Anhebung im Zuge des Familienpakets würde frühestens im Spätsommer 2026 beschlossen.


Aufteilung zwischen den Eltern - die taktische Entscheidung

Pro Kind und Jahr können Eltern wählen, wer den Familienbonus geltend macht. Drei Varianten sind möglich:

  • 100 / 0: ein Elternteil holt sich den vollen Betrag.
  • 50 / 50: beide teilen sich den Bonus zu je 1.000,08 Euro pro Kind.
  • Bei Getrenntlebenden: Aufteilung zwischen familienbeihilfeberechtigter Person und Unterhaltszahler in den gleichen Varianten 100/0 oder 50/50.

Praxistipp aus der Beratung: Den Familienbonus kann nur jemand nutzen, der genug Steuer zahlt. Bei Familien mit einem Einkommensbezieher (Karenz, Teilzeit) ist die 100/0-Variante für den Vollzeit-Verdiener fast immer optimal. Bei zwei Vollzeit-Einkommen mit ähnlicher Höhe kann die 50/50-Variante administrativ einfacher sein, bringt aber netto dasselbe Ergebnis.


Vergleich: Drei typische Familien

Wie viel netto bei verschiedenen Konstellationen tatsächlich übrig bleibt, zeigen drei gerechnete Beispiele für das Veranlagungsjahr 2025. Annahmen vereinfacht auf den relevanten Grenzsteuersatz; tatsächliche Werte hängen vom restlichen Tarif und weiteren Absetzbeträgen ab.

FamilieKonstellationFamilienbonus bruttoEffekt netto
A1 Kind (5 J.), beide Vollzeit, ähnliches Brutto2.000,16 €volle 2.000,16 € (Steuer fällt in jedem Fall an)
B2 Kinder (3 und 8 J.), Vater Vollzeit 55.000 €, Mutter in Karenz4.000,32 €volle 4.000,32 € beim Vater (100/0-Variante)
C2 Kinder, getrennte Eltern, Mutter familienbeihilfen-berechtigt mit Teilzeit 1.500 € brutto, Vater zahlt Unterhaltje Kind 50/50 oder 100/0 verhandelbarbis 4.000,32 €, in der Praxis oft 3.000-3.700 €, da Mutter geringe Steuer hat

Familie C - kritischer Blick: Bei geringem Einkommen der familienbeihilfen-berechtigten Person fällt der 50-Prozent-Anteil unter Umständen ins Leere, weil zu wenig Steuer anfällt. Hier kann der Kindermehrbetrag von 700 Euro pro Kind als Negativsteuer eingreifen - aber nur, wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (mindestens 30 Tage Aktiv-Einkommen oder Wochengeld). Familie C gewinnt netto oft mehr, wenn der Vater den vollen Familienbonus für beide Kinder beansprucht und die Mutter über die ANV den Kindermehrbetrag holt.


Antrag und Formulare - so kommt der Bonus aufs Konto

Es gibt zwei Wege:

Weg 1: Unterjährig über den Arbeitgeber (Formular E30)

Das ausgefüllte E30 geben Sie bei der Lohnverrechnung Ihres Arbeitgebers ab. Ab dem Folgemonat zieht der Bonus die monatliche Lohnsteuer um 166,68 Euro pro Kind (bzw. 58,34 Euro über 18). Vorteil: sofortige Wirkung im Netto-Bezug. Nachteil: Wenn sich die Verhältnisse ändern (Trennung, Aufteilungs-Wechsel), kann es zur Nachverrechnung kommen.

Das E30-Formular ist auf bmf.gv.at abrufbar und in den meisten HR-Tools digital eingebunden.

Weg 2: Nachträglich in der Arbeitnehmerveranlagung (Beilage L1k)

In FinanzOnline bei der ANV die Beilage L1k pro Kind ausfüllen: Kindes-Daten, Familienbeihilfe-Bezugsmonate, Aufteilungs-Wunsch. Der Bonus wird auf den errechneten Steuerbetrag angerechnet, fehlende Beträge werden gutgeschrieben.

Achtung Doppelmeldung: Wer E30 abgegeben UND L1k ausfüllt, ohne die Aufteilung anzupassen, kann pflichtveranlagt werden. Wenn der Familienbonus über den Lohnzettel zu hoch berücksichtigt war, droht eine Nachzahlung. Tipp: jährlich die Aufteilungs-Entscheidung vor der ANV mit dem Co-Elternteil abstimmen.


EU-Ausland und der EuGH-Effekt seit 2022

Seit 2019 hatte Österreich die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Familienbonus Plus, Kinder-, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag) an das Preisniveau jenes EU-Landes indexiert, in dem das Kind tatsächlich lebte. Polnische, slowakische und ungarische Eltern in Österreich erhielten dadurch weniger als österreichische Familien.

EuGH-Urteil C-328/20 vom 16. Juni 2022: Die Indexierung ist EU-rechtswidrig. Sie diskriminiert Wanderarbeitnehmer indirekt nach Staatsangehörigkeit, ohne sachliche Rechtfertigung.

Konsequenz: Mit BGBl. I Nr. 135/2022 hat das österreichische Parlament die Indexierungs-Bestimmungen aufgehoben - rückwirkend. Eltern, deren Kinder im EU-/EWR-Ausland leben, erhalten seither den vollen österreichischen Bonus. Wer für 2019-2022 weniger bekommen hat, kann eine Nachzahlung beantragen.


Häufige Fehler

Fehler 1: E30 nie eingereicht. Wer den Familienbonus nie über den Arbeitgeber aktiviert hat, holt ihn rückwirkend in der ANV - aber nur für die letzten 5 Jahre. Für Geburtsjahrgang 2019 oder älter sind je nach Geltendmachung schon mehrere Jahre verfallen.

Fehler 2: Falsche Aufteilung in der Trennung. Eltern, die getrennt leben und sich nicht abstimmen, beantragen beide den vollen Bonus. Folge: das Finanzamt teilt 50/50 zu, die Differenz wird rückwirkend nachverrechnet - oft Jahre später.

Fehler 3: Kindermehrbetrag vergessen. Wer wenig verdient (zum Beispiel in Karenz, Teilzeit, Geringfügigkeit), ist auf den Kindermehrbetrag angewiesen. Der wird nie automatisch ausgezahlt, sondern muss über die ANV-Beilage L1k angemeldet werden.

Fehler 4: Volljährigkeits-Stichtag falsch verstanden. Bis zum Monat des 18. Geburtstags zählen die vollen 166,68 Euro, danach 58,34 Euro. Das Kalenderjahr wird automatisch korrekt aufgeteilt - aber nur, wenn die Familienbeihilfe-Daten in FinanzOnline aktuell sind.


Kindermehrbetrag - die Negativsteuer für Geringverdiener

Wer aufgrund des niedrigen Einkommens keinen oder nur einen Teil des Familienbonus Plus nutzen kann, hat unter Umständen Anspruch auf den Kindermehrbetrag: 700 Euro pro Kind, als Negativsteuer auf das Konto. Anspruchs-Bedingungen 2025:

  • An mindestens 30 Tagen im Jahr Erwerbseinkünfte, Wochengeld oder Kinderbetreuungsgeld.
  • Familienbeihilfe-Bezug für mehr als 6 Monate im Veranlagungsjahr.
  • Die errechnete Einkommensteuer vor Absetzbeträgen liegt unter 700 Euro pro Kind.

Antrag: Beilage L1k. Wer die Familienbonus-Aufteilung 50/50 wählt und unter der 700-Euro-Schwelle bleibt, holt sich die Differenz als Kindermehrbetrag - das ist häufig die optimale Strategie bei Teilzeit oder Karenz.


Unsere Einschätzung

Der Familienbonus Plus ist seit seiner Einführung 2019 das wichtigste Familien-Steuerinstrument in Österreich - aber er wird zu selten optimal aufgeteilt. Wenn Sie nur einen Hebel pro Jahr nutzen, sollte es dieser sein. Drei Schritte für ein Familien-Jahr:

  1. Im Jänner E30 prüfen, gemeinsam mit dem Co-Elternteil die Aufteilung festlegen. Bei stark ungleichen Einkommen 100/0 zugunsten des Vollverdieners, bei ähnlichen Einkommen ist die Variante egal.
  2. Wenn ein Elternteil deutlich unter dem Grenzsteuersatz liegt, den Kindermehrbetrag in der ANV beilegen - 700 Euro pro Kind nicht liegen lassen.
  3. Bei Trennung im Jahr: sofort die Aufteilung schriftlich neu festlegen, sonst rechnet das Finanzamt automatisch 50/50, und die Nachverrechnung kommt 18 Monate später.

Wer EU-grenzüberschreitend lebt, sollte den vollen Bonus seit 2022 prüfen - und für die Jahre 2019-2022 die Nachzahlung über die ANV anstoßen.


Quellen (4)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Familienbonus Plus 2025 und 2026?

Bis zum 18. Geburtstag des Kindes 166,68 Euro pro Monat, also 2.000,16 Euro pro Jahr. Ab dem Folgemonat 58,34 Euro pro Monat (700 Euro pro Jahr), solange Familienbeihilfe bezogen wird (in der Regel bis 24).

Wer bekommt den Familienbonus Plus?

Anspruchsberechtigt sind alle, die Familienbeihilfe für das Kind beziehen oder Unterhalt zahlen, ihren Wohnsitz in Österreich oder einem EU-/EWR-Staat haben und Lohn- oder Einkommensteuer in Österreich zahlen.

Wie wird der Familienbonus Plus zwischen den Eltern aufgeteilt?

Pro Kind frei wählbar: 100/0 oder 50/50. Bei Getrenntlebenden teilen sich der oder die familienbeihilfeberechtigte Elternteil und der Unterhaltszahler den Bonus in dieser Variante. Die Aufteilung kann jedes Jahr neu festgelegt werden.

Wie beantrage ich den Familienbonus Plus?

Entweder unterjährig über das Formular E30 beim Arbeitgeber - dann wirkt der Bonus sofort in der monatlichen Lohnsteuer - oder nachträglich in der Arbeitnehmerveranlagung über die Beilage L1k in FinanzOnline.

Was passiert, wenn das Kind im EU-Ausland lebt?

Seit dem EuGH-Urteil vom 16.06.2022 ist die Indexierung an das ausländische Preisniveau aufgehoben. Eltern erhalten den vollen österreichischen Betrag, unabhängig davon, ob das Kind in Wien oder in Sofia lebt - Voraussetzung bleibt EU-/EWR-Aufenthalt und Familienbeihilfen-Anspruch.

Was, wenn ich zu wenig Lohnsteuer zahle?

Dann greift der Kindermehrbetrag: 700 Euro pro Kind als Negativsteuer-Auszahlung. Voraussetzung: An mindestens 30 Tagen im Jahr Aktiv-Einkommen oder Wochengeld/Kinderbetreuungsgeld. Antrag über die ANV-Beilage L1k.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at