Pendlerpauschale Österreich 2026 - kleine, große, Pendlereuro neu 6 €
Pendlerpauschale-Rechner 2026
Pauschale/Jahr
€ 696,00
Pendlereuro/Jahr
€ 70,00
Gesamt/Jahr
€ 766,00
Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag (mindert die Steuerbemessungsgrundlage), der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag (mindert direkt die Steuer). Kleine PP ab 20 km bei Oeffi-Zumutbarkeit, grosse PP ab 2 km ohne Oeffi. Stand 2026. Keine Steuerberatung.
Höhen 2026 - die Stufen-Tabelle
Kleine Pendlerpauschale (Entfernung 20+ km, ÖV zumutbar)
| Einfache Entfernung | Pro Jahr |
|---|---|
| 20-40 km | 696 € |
| 40-60 km | 1.356 € |
| über 60 km | 2.016 € |
Große Pendlerpauschale (ÖV nicht zumutbar)
| Einfache Entfernung | Pro Jahr |
|---|---|
| 2-20 km | 372 € |
| 20-40 km | 1.476 € |
| 40-60 km | 2.568 € |
| über 60 km | 3.672 € |
Diese Werte gelten für das gesamte Jahr bei mindestens 11 Pendeltagen pro Monat. Bei weniger Fahrten wird aliquotiert: 8 bis 10 Tage pro Monat zwei Drittel, 4 bis 7 Tage ein Drittel. An reinen Homeoffice-Tagen besteht kein Pendleranspruch - das ist auch der Grund, warum Telearbeit die Pendlerpauschale anteilig kürzt.
Pendlereuro 2026 NEU
6 Euro pro Kilometer einfache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte, jährlich (von 2 € auf 6 € erhöht). Direkt von der Lohnsteuer abziehbar.
Beispiel: 35 km Pendelstrecke = 35 x 6 = 210 € Pendlereuro jährlich.
ÖV-Zumutbarkeit - der Streitpunkt
Die Zumutbarkeit ist eindeutig im BMF-Pendlerrechner auf pendlerrechner.bmf.gv.at hinterlegt. Eingaben:
- Wohnadresse
- Arbeitsstätte-Adresse
- Übliche Arbeitszeit
- Behinderungs-Pass-Daten (falls relevant)
Der Rechner berechnet: kleine oder große Pauschale, Höhe, Pendlereuro. Ausdruck mit Berechnungsschritten ausdrucken und beim Arbeitgeber einreichen.
Die Zumutbarkeit folgt einer Wegzeitstaffel:
- Bis 60 Minuten Wegzeit mit den Öffis: immer zumutbar → kleine Pendlerpauschale.
- 60 bis 120 Minuten: zumutbar, solange die Öffi-Fahrt nicht mehr als das Dreifache der Autofahrt dauert.
- Über 120 Minuten: in der Regel unzumutbar → große Pendlerpauschale.
Daneben ist der öffentliche Verkehr unzumutbar bei einer Behinderung mit entsprechendem Eintrag oder wenn auf mehr als dem halben Weg gar keine Öffi-Verbindung zu den Arbeitszeiten besteht (etwa bei Nacht- oder Wochenenddiensten). Genau diese Prüfung nimmt der Pendlerrechner anhand der realen Fahrpläne vor - deshalb ist sein Ausdruck der maßgebliche Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Ein Wermutstropfen: Die Pendlerpauschal-Beträge werden nicht automatisch an die Inflation angepasst (anders als die Tarifstufen). Sie stehen seit Jahren fix - real verlieren sie damit langsam an Wert, was die Verdreifachung des Pendlereuro teilweise ausgleichen soll.
Beispiel: 28 km Pendelstrecke, ÖV zumutbar
| Posten | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Kleine Pendlerpauschale 20-40 km | 696 € | 696 € |
| Pendlereuro (28 km × 2 € bzw. 6 €) | 56 € | 168 € |
| Summe Pendler-Entlastung | 752 € | 864 € |
| Gewinn 2026 vs. 2025 | - | +112 € |
Wichtig zur Einordnung: Die Pendlerpauschale selbst ist ein Freibetrag (sie senkt nur die Bemessungsgrundlage, wirkt also mit dem Grenzsteuersatz), der Pendlereuro dagegen ein Absetzbetrag (er senkt die Steuer Euro für Euro). Die 696 € Pauschale bringen bei 40 Prozent Grenzsteuersatz also rund 278 € echte Ersparnis, die 168 € Pendlereuro volle 168 €. Wer 28 km pendelt und ÖV-zumutbar ist, gewinnt 2026 gegenüber 2025 zusätzlich 112 Euro durch die Pendlereuro-Verdreifachung.
Voraussetzungen: wann überhaupt Anspruch besteht
Nicht jeder Arbeitsweg bringt die Pauschale. Erfüllt sein müssen:
- Mindestentfernung: 20 km bei der kleinen, 2 km bei der großen Pendlerpauschale (einfache Strecke Wohnung-Arbeitsstätte).
- Häufigkeit: Die Strecke wird überwiegend im Lohnzahlungszeitraum zurückgelegt - die vollen Sätze ab 11 Pendeltagen pro Monat.
- Kein arbeitgebereigenes Fahrzeug: Wer einen Firmenwagen auch für den Arbeitsweg nutzen darf, hat keinen Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro.
Diese Punkte prüft der Pendlerrechner automatisch. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Anspruch unbedingt geltend machen - es ist eine der wertvollsten Werbungskosten für Berufstätige mit längerem Arbeitsweg.
Jobticket und Pendlerpauschale
Ein wichtiges Zusammenspiel: Zahlt der Arbeitgeber ein Öffi-Ticket (Klimaticket, Jobticket) ganz oder teilweise, ist dieser Sachbezug zwar steuerfrei - die Pendlerpauschale wird dann aber gekürzt, soweit das Ticket die Strecke abdeckt. Beides voll zu kassieren geht nicht. Der Pendlereuro bleibt dagegen erhalten.
In der Praxis ist das Öffi-Ticket vom Arbeitgeber meist trotzdem das bessere Geschäft, weil es den vollen Ticketwert (oft 500 bis über 1.000 Euro) steuerfrei abdeckt, während die Pauschale nur mit dem Steuersatz wirkt. Wer die Wahl hat, sollte beide Varianten durchrechnen - das Öffi-Ticket gewinnt bei längeren Strecken fast immer.
Häufige Fehler
- Pendlerrechner-Ausdruck nie eingereicht: Ohne ihn berücksichtigt der Arbeitgeber die Pauschale nicht - sie bleibt liegen, bis man sie in der Veranlagung nachholt.
- Homeoffice-Tage nicht gemeldet: Wer überwiegend von zu Hause arbeitet, hat nur anteiligen Anspruch - eine unkorrigierte Vollpauschale führt zur Rückforderung.
- Firmenwagen übersehen: Mit Dienstwagen für den Arbeitsweg besteht gar kein Anspruch.
- Veraltete Berechnung: Nach einem Umzug oder Arbeitsplatzwechsel muss der Pendlerrechner neu ausgefüllt werden.
Zweites Beispiel: 50 km, ÖV nicht zumutbar
Wer weiter draußen wohnt und keine brauchbare Öffi-Verbindung hat, profitiert von der großen Pendlerpauschale deutlich stärker:
| Posten | 2026 |
|---|---|
| Große Pendlerpauschale 40-60 km | 2.568 € |
| Pendlereuro (50 km × 6 €) | 300 € |
| Summe Pendler-Entlastung | 2.868 € |
Bei 40 Prozent Grenzsteuersatz bringt die Pauschale rund 1.027 Euro echte Steuerersparnis, dazu die vollen 300 Euro Pendlereuro - in Summe rund 1.327 Euro im Jahr. Das zeigt, warum gerade Landpendler ohne Öffi-Anschluss die große Pendlerpauschale unbedingt geltend machen sollten.
Verwandt: doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
Wer so weit vom Familienwohnsitz entfernt arbeitet, dass eine tägliche Rückkehr unzumutbar ist, und deshalb am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält, kann zusätzliche Werbungskosten geltend machen - das ist nicht die Pendlerpauschale, sondern die doppelte Haushaltsführung. Absetzbar sind die Kosten der Zweitwohnung (begrenzt) und die Familienheimfahrten zum Hauptwohnsitz, gedeckelt mit dem höchsten Pendlerpauschalbetrag von 3.672 Euro pro Jahr.
Das betrifft typischerweise Wochenpendler, die unter der Woche am Arbeitsort wohnen und am Wochenende heimfahren. Pendlerpauschale (für den täglichen Weg) und doppelte Haushaltsführung (für den weit entfernten Zweitwohnsitz) schließen einander am selben Tag aus - relevant ist, welche Konstellation tatsächlich vorliegt. Im Zweifel klärt die Arbeiterkammer, welche Variante mehr bringt.
Geringverdiener: wenn die Pauschale ins Leere läuft
Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag - sie wirkt also nur, wenn überhaupt Lohnsteuer anfällt. Wer so wenig verdient, dass keine Steuer zu zahlen ist, hätte von der Pauschale allein nichts. Genau dafür gibt es zwei Auffanglösungen:
- den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (bis 804 €), der bei niedrigem Einkommen über die Negativsteuer ausbezahlt wird,
- und den Pendlerzuschlag, der die Pendlerpauschale für Geringverdiener in eine erstattbare Negativsteuer-Komponente umwandelt.
Beides kommt nicht automatisch - es muss über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Gerade Teilzeitkräfte und Geringverdiener mit langem Arbeitsweg lassen hier oft Geld liegen, weil sie glauben, ohne Steuerlast bringe die Pendlerpauschale nichts. Das Gegenteil ist der Fall: Über die Negativsteuer kommt trotzdem etwas zurück - aber nur mit eingereichter Veranlagung.
Antrag - zwei Wege
Weg 1: Beim Arbeitgeber. Pendlerrechner-Ausdruck mit Original-Unterschrift an die Lohnverrechnung. Wirkt ab Folgemonat in der laufenden Lohnsteuer.
Weg 2: Nachträglich in der ANV. Über FinanzOnline Formular L1, Pendlerrechner-Ausdruck zur Hand. Wird gemeinsam mit dem Lohnsteuerausgleich eingereicht.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Kleine Pendlerpauschale: 696 € (20-40 km), 1.356 € (40-60 km), 2.016 € (über 60 km). Große Pendlerpauschale: 372 € (2-20 km), 1.476 € (20-40 km), 2.568 € (40-60 km), 3.672 € (über 60 km). Zusätzlich Pendlereuro 6 € pro km einfache Strecke.
Was ist neu beim Pendlereuro 2026?
Der Pendlereuro wurde 2026 von 2 € auf 6 € pro km einfache Strecke verdreifacht. Bei 35 km einfacher Strecke entspricht das 210 € statt 70 € jährlich.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale?
Klein: ab 20 km, wenn öffentlicher Verkehr auf mindestens dem halben Weg zumutbar ist. Groß: ab 2 km, wenn ÖV auf mindestens dem halben Weg NICHT zumutbar ist (zu lang, kein Anschluss, körperliche Einschränkung).
Wie beantrage ich die Pendlerpauschale?
Ausdruck aus dem BMF-Pendlerrechner an den Arbeitgeber - dann wirkt die Pauschale sofort in der monatlichen Lohnsteuer. Alternativ nachträglich in der Arbeitnehmerveranlagung.
Bekomme ich die Pendlerpauschale mit einem Firmenwagen?
Nein. Wer ein arbeitgebereigenes Fahrzeug auch für den Arbeitsweg nutzen darf, hat weder Anspruch auf die Pendlerpauschale noch auf den Pendlereuro.
Was passiert mit der Pendlerpauschale, wenn der Arbeitgeber ein Öffi-Ticket zahlt?
Die Pendlerpauschale wird gekürzt, soweit das steuerfreie Öffi-Ticket die Strecke abdeckt - beides voll geht nicht. Der Pendlereuro bleibt erhalten. Bei längeren Strecken ist das Öffi-Ticket vom Arbeitgeber meist trotzdem das bessere Geschäft.
Ab welcher Wegzeit gilt der öffentliche Verkehr als unzumutbar?
Bis 60 Minuten immer zumutbar (kleine Pendlerpauschale). Zwischen 60 und 120 Minuten zumutbar, solange die Öffi-Fahrt nicht mehr als das Dreifache der Autofahrt dauert. Über 120 Minuten in der Regel unzumutbar - dann gilt die große Pendlerpauschale.
Was ist der Unterschied zur doppelten Haushaltsführung?
Die Pendlerpauschale gilt für den täglichen Arbeitsweg. Wer so weit entfernt arbeitet, dass er eine Zweitwohnung am Arbeitsort braucht, setzt stattdessen die doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten ab - gedeckelt mit 3.672 Euro pro Jahr.
Chefredakteur finanzguide.at