Lohnsteuer Österreich 2026 - Tabelle, Berechnung, Absetzbeträge
Brutto-Netto-Rechner 2026
Netto/Monat
€ 2.136,89
Netto/Jahr (14x)
€ 29.916,42
Berechnung auf Basis der Steuertarife und SV-Saetze 2026. Vereinfachte Darstellung ohne Beruecksichtigung von Sonderzahlungs-Beguenstigung (Jahrssechstel), Sachbezuegen und weiteren individuellen Faktoren. Keine Steuerberatung.
Lohnsteuer-Stufen 2026
| Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| 0 - 13.539 € | 0 % |
| 13.539 - 21.992 € | 20 % |
| 21.992 - 36.458 € | 30 % |
| 36.458 - 70.365 € | 40 % |
| 70.365 - 104.859 € | 48 % |
| 104.859 - 1.000.000 € | 50 % |
| über 1.000.000 € | 55 % |
Inflations-Anpassung 2026 gegenüber 2025 um 1,733 Prozent. Identisch mit der Einkommensteuer für Selbstständige.
Automatische Absetzbeträge 2026
Diese Beträge werden in der laufenden Lohnverrechnung bereits berücksichtigt:
| Absetzbetrag | Höhe 2026 |
|---|---|
| Verkehrsabsetzbetrag (VAB) | 496 €/Jahr |
| Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag (mit Pendlerpauschale) | bis 853 €/Jahr |
| Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (Geringverdiener) | bis 804 €/Jahr |
| Familienbonus Plus (mit E30 aktiv) | bis 2.000,16 €/Kind |
| Pensionistenabsetzbetrag (für Pensionisten) | bis 1.020 €/Jahr (gestaffelt) |
Einen eigenen “Arbeitnehmerabsetzbetrag” gibt es seit 2016 nicht mehr - er wurde in den Verkehrsabsetzbetrag eingerechnet.
Zusatzleistungen für Geringverdiener: Bei sehr niedrigem Einkommen wirken der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (bis 804 €) und der Kindermehrbetrag als Negativsteuer - sie werden über die Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt, auch wenn gar keine Lohnsteuer anfällt.
Lohnsteuer ist Vorauszahlung der Einkommensteuer
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die monatlich einbehaltene Vorauszahlung der Einkommensteuer für unselbständig Beschäftigte. Der Tarif ist identisch zu dem, was Selbstständige über die Einkommensteuer zahlen - der einzige Unterschied liegt im Verfahren: Beim Lohn zieht der Arbeitgeber die Steuer Monat für Monat ab und führt sie ans Finanzamt ab, Selbstständige zahlen einmal jährlich nach Bescheid.
Genau deshalb gibt es den jährlichen Lohnsteuerausgleich (die Arbeitnehmerveranlagung): Sie ist der nachträgliche Abgleich, ob über das Jahr zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde. Zu viel führt zur Gutschrift, zu wenig zur Nachzahlung.
Wie der Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet
Der Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer monatlich anhand des Effektivtarifs - er hochrechnet das Monatsbrutto fiktiv aufs Jahr, ermittelt die Jahressteuer und teilt sie auf zwölf Monate auf. Schwankt das Gehalt (etwa durch Überstunden oder eine Gehaltserhöhung), kann der Abzug von Monat zu Monat variieren.
Am Jahresende führt der Arbeitgeber oft eine Aufrollung (§ 77 EStG) durch: Er gleicht die unterjährig schwankenden Monatsabzüge aus und erstattet zu viel einbehaltene Lohnsteuer direkt über die Dezember-Abrechnung. Das ist ein kleiner, automatischer Jahresausgleich - ersetzt aber nicht die Arbeitnehmerveranlagung, weil der Arbeitgeber Werbungskosten, Sonderausgaben oder den Familienbonus anderer Quellen nicht kennt.
Lohnsteuer bei mehreren Arbeitgebern
Hier lauert die häufigste Nachzahlungsfalle. Jeder Arbeitgeber rechnet die Lohnsteuer so, als wäre er der einzige - und zieht damit bei jedem Bezug das steuerfreie Existenzminimum und die Absetzbeträge ab. Wer gleichzeitig zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Bezüge hat (etwa zwei Teilzeitjobs oder Job plus Pension), zahlt dadurch insgesamt zu wenig Lohnsteuer.
Die Folge: eine Pflichtveranlagung, bei der die Bezüge zusammengerechnet werden - oft mit einer spürbaren Nachzahlung. Wer das absehbar hat, sollte Rücklagen bilden und die Veranlagung nicht hinauszögern. Die Frist für die Pflichtveranlagung läuft in diesen Fällen bis 30. September des Folgejahres.
Berechnung: 2.800 € Brutto-Monat 2026
Schritt 1: SV-Abzug
- Brutto: 2.800 €
- SV gesamt 18,07 %: 505,96 €
- Brutto nach SV: 2.294,04 €
Schritt 2: Jahres-Hochrechnung für Tarif
- Jahresbasis: 2.294,04 × 12 = 27.528 € (vereinfacht ohne Sonderzahlungen)
Schritt 3: Stufenweise Tarif-Berechnung
- 0 bis 13.539 €: 0 €
- 13.539 bis 21.992 € (8.453 € × 20 %): 1.691 €
- 21.992 bis 27.528 € (5.536 € × 30 %): 1.661 €
- Brutto-Lohnsteuer Jahr: 3.352 €
Schritt 4: Absetzbeträge
- Verkehrsabsetzbetrag: -496 €
- Netto-Lohnsteuer Jahr: 2.856 €
- Pro Monat: rund 238 €
Schritt 5: Netto-Berechnung
- 2.800 € Brutto - 505,96 € SV - 238 € Lohnsteuer = rund 2.056 € Netto
Hinweis: Das ist eine vereinfachte Rechnung ohne die begünstigten Sonderzahlungen. Über das Jahr gerechnet fällt das Netto durch das niedrig besteuerte 13. und 14. Gehalt höher aus - der genaue Wert lässt sich am schnellsten im Brutto-Netto-Rechner ermitteln.
SV-Abzüge Angestellter 2026
| Posten | Satz Arbeitnehmer |
|---|---|
| Krankenversicherung | 3,87 % |
| Pensionsversicherung | 10,25 % |
| Arbeitslosenversicherung (gestaffelt) | 0-2,95 % |
| Arbeiterkammer-Umlage | 0,5 % |
| Wohnbauförderungsbeitrag | 0,5 % |
| Gesamt (Vollsatz) | 18,07 % |
Bei monatlichem Brutto bis 2.225 €: Arbeitslosenversicherung 0 %, bis 2.427 € 1 %, bis 2.630 € 2 %, darüber der volle Satz - der Gesamt-SV-Abzug liegt bei kleinen Gehältern also unter 18,07 %.
Höchstbeitragsgrundlage 2026: 6.930 €/Monat. Brutto-Anteile darüber sind SV-frei (aber lohnsteuerpflichtig).
13. und 14. Gehalt - die Sechstelregelung
| Sechstel-Anteil | Steuer |
|---|---|
| Freibetrag 620 € pro Sonderzahlung | 0 % |
| Bis zum Jahressechstel | 6 % |
| Überschreitende Teile bis 25.000 € | 27 % |
| Bis 50.000 € | 35,75 % |
| Über 50.000 € | 50 % |
Beispiel: Brutto-Lohn 2.800 €/Monat, 14 Gehälter, Sonderzahlung im Juni 2.800 €.
- Jahressechstel: (2.800 × 12) / 6 = 5.600 €
- Sonderzahlung 2.800 € liegt darunter, daher vollständig im 6-%-Bereich.
- Freibetrag 620 € → Bemessungsgrundlage 2.180 €.
- Lohnsteuer Sonderzahlung: 2.180 × 6 % = 130,80 €.
- Vergleich: Bei normalem Tarif wären 30-40 % Grenzsteuersatz angefallen.
Sachbezüge erhöhen den Abzug
Nicht nur Geld ist steuerpflichtig. Geldwerte Vorteile - Sachbezüge - erhöhen die Lohnsteuer-Bemessung, ohne dass Geld fließt. Der häufigste Fall ist der Firmenwagen zur Privatnutzung (je nach CO2-Ausstoß 1,5 oder 2 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat, beim Elektroauto null), dazu kommen Dienstwohnungen oder vergünstigte Arbeitgeberdarlehen. Auf der Lohnabrechnung erkennt man den Sachbezug daran, dass das steuerpflichtige Brutto über dem Geldbezug liegt. Umgekehrt gibt es steuerfreie Sachbezüge wie das Öffi-Ticket - die erhöhen den Abzug gerade nicht.
Das Kontrollsechstel bei den Sonderzahlungen
Die begünstigte 6-Prozent-Besteuerung des 13. und 14. Gehalts ist an das Jahressechstel gebunden. Damit niemand durch eine ungleiche Verteilung (etwa hohe Sonderzahlungen bei niedrigem laufendem Lohn) mehr Bezüge in den 6-Prozent-Topf schiebt, prüft der Arbeitgeber am Jahresende ein Kontrollsechstel: Übersteigen die tatsächlich begünstigt besteuerten Sonderzahlungen ein Sechstel der laufend ausbezahlten Bezüge, wird der überschießende Teil nachversteuert. Für die meisten Arbeitnehmer mit gleichmäßigem Gehalt und üblichem 13./14. Gehalt spielt das keine Rolle - relevant wird es bei stark schwankenden Bezügen oder unterjährigem Ein- und Austritt.
Lohnsteuer-Reduktion - der Werkzeugkasten
Automatisch wirksam
- Verkehrsabsetzbetrag, Arbeitnehmerabsetzbetrag, Pendlerpauschale (mit Pendlerrechner-Ausdruck), Sozialversicherungs-Sätze.
Aktivierung erforderlich (über Arbeitgeber)
- Familienbonus Plus über Formular E30.
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag für Pendler.
- Freibetragsbescheid bei kontinuierlichen hohen Werbungskosten.
Nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung
- Werbungskosten über 132 €.
- Sonderausgaben (Kirchenbeitrag, Spenden).
- Außergewöhnliche Belastungen (Krankheits-, Pflegekosten).
- Negativsteuer für Geringverdiener.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Lohnsteuer ist die monatlich vom Arbeitgeber einbehaltene Vorauszahlung der Einkommensteuer für unselbstständige Erwerbstätige. Tarif ist identisch zur Einkommensteuer der Selbstständigen.
Wie wird die Lohnsteuer 2026 berechnet?
Brutto-Lohn minus SV-Beiträge (18,07 %) = Bemessungsgrundlage. Darauf der progressive Steuertarif (0-55 %). Davon werden der Verkehrsabsetzbetrag (496 €), bei Pendlern der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag, der Familienbonus Plus und weitere Absetzbeträge abgezogen.
Wann zahle ich Lohnsteuer 2026 - Mindest-Schwelle?
Bis rund 1.500 € Monatsbrutto fällt durch den Verkehrsabsetzbetrag und das steuerfreie Existenzminimum (13.539 € im Jahr) praktisch keine Lohnsteuer an. Darunter wirken die Absetzbeträge sogar als Negativsteuer (Auszahlung über die Veranlagung).
Wie wird das 13./14. Gehalt besteuert?
Mit dem festen Satz 6 % bis zum Jahressechstel (= 1/6 des laufenden Brutto), nach Freibetrag 620 € pro Sonderzahlung. Deutlich günstiger als der laufende Tarif - daher das hohe Netto-Plus im Juni/November.
Bekomme ich Lohnsteuer zurück?
Ja, über den Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung). Pendlerpauschale, Familienbonus, Werbungskosten, Sonderausgaben können nachträglich geltend gemacht werden - bis zu 5 Jahre rückwirkend.
Warum zahle ich bei zwei Jobs Lohnsteuer nach?
Weil jeder Arbeitgeber so rechnet, als wäre er der einzige, und das steuerfreie Existenzminimum sowie die Absetzbeträge je Bezug abzieht. Bei zwei parallelen Bezügen wird insgesamt zu wenig einbehalten - das führt zu einer Pflichtveranlagung mit Nachzahlung (Frist 30. September des Folgejahres).
Gibt es den Arbeitnehmerabsetzbetrag noch?
Nein, nicht als eigenen Betrag. Er wurde 2016 in den Verkehrsabsetzbetrag (496 € für 2026) eingerechnet. Ein separater Arbeitnehmerabsetzbetrag von 612 Euro existiert nicht mehr - das ist eine häufige Verwechslung mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag.
Chefredakteur finanzguide.at