Kalte Progression Österreich 2026 - was die Abschaffung bringt

Von Martin Höllinger Stand 11.06.2026 Lesezeit 10 Min Quellen geprüft

Was kalte Progression ist

Kalte Progression ist eine Steuererhöhung, die niemand beschließt. Sie entsteht von selbst. Steigt Ihr Gehalt um die Inflationsrate, bleibt die Kaufkraft gleich - aber Teile des höheren Einkommens rutschen in die nächste Tarifstufe und werden höher besteuert. Real haben Sie nicht mehr, der Fiskus schon.

Das Steuersystem ist progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz (siehe Einkommensteuer). Solange die Tarifgrenzen fix sind, frisst sich die Inflation Jahr für Jahr in immer höhere Steuersätze. Über ein Jahrzehnt summiert sich das zu einer beträchtlichen, unsichtbaren Mehrbelastung.


Wie Österreich die kalte Progression abgeschafft hat

Seit 1. Jänner 2023 wird in Österreich automatisch gegengesteuert. Der Mechanismus ist eigenwillig konstruiert - und genau das wird 2026 wichtig:

  • Zwei Drittel der maßgeblichen Inflationsrate heben die Tarifgrenzen und die meisten Absetzbeträge automatisch an. Das passiert ohne jährliches Gesetz.
  • Ein Drittel bleibt als Verteilungsvolumen übrig. Über dieses Drittel kann die Regierung per Gesetz gezielt entlasten - etwa indem sie bestimmte Tarifstufen stärker anhebt oder einzelne Absetzbeträge erhöht.

Maßgeblich ist die Inflation von Juli des Vorvorjahres bis Juni des Vorjahres. Für 2026 sind das 2,6 Prozent (Juli 2024 bis Juni 2025). Zwei Drittel davon ergeben die automatische Anhebung um 1,733 Prozent.

Seit Einführung hat die Abschaffung die Steuerzahler kumuliert um rund 7,8 Milliarden Euro entlastet - Geld, das ohne Anpassung still über die Progression beim Finanzamt gelandet wäre.


Die Tarifstufen 2026

Um 1,733 Prozent angehoben, gelten 2026 diese Grenzen:

JahreseinkommenGrenzsteuersatz
0 - 13.539 €0 %
13.539 - 21.992 €20 %
21.992 - 36.458 €30 %
36.458 - 70.365 €40 %
70.365 - 104.859 €48 %
104.859 - 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %

Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent über einer Million Euro bleibt unverändert - er ist von der Valorisierung ausgenommen.


Das ausgesetzte Drittel: warum 2026 ein Teil zurückkommt

Hier liegt die eigentliche Nachricht des Jahres. Für die Jahre 2026 bis 2029 wird das frei verteilbare Drittel im Zuge der Budgetsanierung ausgesetzt. Die automatischen zwei Drittel greifen weiter, das letzte Drittel der Teuerung wird aber nicht mehr ausgeglichen.

Konkret: Die Inflation lag bei 2,6 Prozent, abgegolten werden nur 1,733 Prozent. Die Differenz von rund 0,87 Prozentpunkten bleibt unkompensiert. Genau dieser Rest ist kalte Progression - sie kehrt durch die Hintertür zurück, ohne dass eine Steuer formell erhöht wurde.

Das ist die feine Mechanik hinter den Schlagzeilen, dass Arbeitnehmer 2026 “weniger Netto bekommen als gedacht”. Nicht weil die Steuern steigen, sondern weil ein Stück der gewohnten Entlastung wegfällt.


Wie es vor der Abschaffung war

Bis 2022 gab es keinen Automatismus. Die Tarifgrenzen blieben oft jahrelang unverändert, während Löhne und Preise stiegen - die kalte Progression lief im Hintergrund weiter und spülte dem Staat still Mehreinnahmen in die Kassen. Erst alle paar Jahre gab es eine Steuerreform, die einen Teil davon zurückgab, meist wahlkampfnah und nie vollständig. Wer zwischen zwei Reformen lag, zahlte real immer mehr Steuer, ohne dass sich an der Kaufkraft etwas änderte.

Genau diese intransparente Mechanik war der Grund für die Abschaffung 2023: Statt politisch dosierter Almosen sollte die Anpassung automatisch und planbar erfolgen. Dass die Regierung sich über das frei verteilbare Drittel weiter einen Hebel offengehalten hat, rächt sich nun 2026 - dieser Hebel wird zur Sparmaßnahme.


Rechenbeispiel: was das fehlende Drittel kostet

Nehmen wir eine Angestellte mit 45.000 Euro Jahreseinkommen, die 2026 eine Gehaltserhöhung in Höhe der Inflation (2,6 Prozent, also rund 1.170 Euro) bekommt. Ihre Kaufkraft bleibt damit gleich.

  • Würde die volle Inflation (2,6 Prozent) auf die Tarifgrenzen angewendet, wäre die Erhöhung steuerlich neutral.
  • Tatsächlich werden die Grenzen nur um 1,733 Prozent angehoben. Die Differenz von rund 0,87 Prozentpunkten bleibt ungeschützt.

Konkret rutscht dadurch ein kleiner Teil des erhöhten Einkommens in den 40-Prozent-Bereich, der ohne das ausgesetzte Drittel verschont geblieben wäre. Je nach genauer Einkommenslage sind das grob 50 bis 100 Euro mehr Steuer pro Jahr - unsichtbar, weil kein Steuersatz formell gestiegen ist. Über die vier Jahre der Aussetzung (2026 bis 2029) summiert sich das zu einem spürbaren Betrag, und für alle Steuerzahler zusammen sind es 400 bis 500 Millionen Euro pro Jahr.


Was angepasst wird - und was nicht

Die Valorisierung um 1,733 Prozent betrifft nicht alles gleichmäßig:

  • Angehoben werden die ersten sechs Tarifgrenzen (von der 0-Prozent- bis zur 50-Prozent-Stufe) und die meisten Absetzbeträge - Verkehrs-, Pensionisten-, Alleinverdienerabsetzbetrag und ihre Zuschläge.
  • Nicht angehoben wird der Spitzensteuersatz von 55 Prozent ab einer Million Euro - er ist bewusst von der Anpassung ausgenommen und gilt unverändert weiter.
  • Ebenfalls nicht automatisch mitwachsen einzelne fixe Beträge und Grenzen außerhalb des Tarifs - hier bleibt es bei politischen Einzelentscheidungen.

Dieser selektive Mechanismus ist der Grund, warum die Entlastung nie ganz exakt der Teuerung entspricht.


Mehr als nur der Tarif: andere Valorisierungen

Die Anpassung der Tarifstufen ist nicht der einzige Mechanismus, der gegen die Inflation wirkt - und das wird oft verwechselt. Parallel dazu werden in der Sozialversicherung viele Werte über die jährliche Aufwertungszahl angehoben. So stieg etwa die monatliche Höchstbeitragsgrundlage 2026 auf 6.930 Euro, und auch die Geringfügigkeitsgrenze und Pensionswerte folgen eigenen Anpassungsregeln.

Das ist ein anderer Hebel als das Zwei-Drittel-System beim Steuertarif: Die SV-Werte folgen der Lohnentwicklung, der Steuertarif der Inflation. Wer seine Belastung 2026 verstehen will, muss beide Bewegungen zusammendenken - der Tarif schützt nur teilweise vor der Teuerung, die SV-Höchstgrenze steigt dagegen voll mit.


Kritik und Ausblick

Die Aussetzung des dritten Drittels ist politisch umstritten. Für die Arbeitnehmerseite ist es eine versteckte Steuererhöhung, die niemand offen beschließen musste. Bemerkenswert ist die Gegenposition mancher Ökonomen: Das Momentum-Institut etwa argumentierte, dass ein bewusstes Laufenlassen der kalten Progression sozial gezielter wirken könne als pauschale Kürzungen anderswo - weil höhere Einkommen davon stärker betroffen sind.

Entscheidend für die Zukunft: Die Maßnahme ist bis 2029 befristet. Ab 2030 müsste das volle Drittel wieder ausgeschüttet werden - sofern die Befristung nicht verlängert wird. Die Erfahrung mit befristeten Budgetmaßnahmen mahnt hier zur Vorsicht. Bis dahin bleibt: Die automatischen zwei Drittel sind gesetzlich abgesichert und fallen nicht weg, das dritte Drittel ist eine politische Verfügungsmasse.


Was das konkret für Sie bedeutet

Die Größenordnung pro Person ist überschaubar, in Summe geht es um hunderte Millionen Euro Budgetwirkung. Wer 2026 eine Gehaltserhöhung in Höhe der Inflation bekommt, gleicht damit die Teuerung aus - verliert aber durch das fehlende Drittel einen kleinen realen Anteil an die Progression. Je nach Einkommenshöhe sind das einige Dutzend Euro im Jahr.

Aktiv tun müssen Sie nichts: Die Anhebung der Tarifgrenzen ist bereits in der laufenden Lohnverrechnung 2026 eingearbeitet. Wer prüfen will, wie sich Tarif und Absetzbeträge auf das eigene Netto auswirken, rechnet das am besten im Brutto-Netto-Rechner durch.

Zwei Dinge bleiben wichtig: Die Absetzbeträge wurden ebenfalls um 1,733 Prozent erhöht, und über die Arbeitnehmerveranlagung holen Sie sich Werbungskosten, Sonderausgaben und Negativsteuer unabhängig von der Tarifdebatte zurück.


Was Sie selbst tun können

An der Tarifpolitik ändern Sie nichts - aber Sie können das Maximum aus dem holen, was Ihnen zusteht:

  • Arbeitnehmerveranlagung machen. Werbungskosten, Sonderausgaben und die Negativsteuer holen Sie unabhängig vom Tarifstreit zurück - oft mehr, als das fehlende Drittel kostet. Details im Lohnsteuerausgleich.
  • Gehaltserhöhungen real denken. Eine Erhöhung in Höhe der Inflation hält 2026 die Kaufkraft nicht ganz, weil ein Stück an die Progression geht. Wer real mehr will, muss über die Inflation hinaus verhandeln.
  • Absetzbeträge prüfen. Familienbonus, Alleinverdiener- und Pendlerabsetzbeträge wurden zwar valorisiert, werden aber nur wirksam, wenn sie tatsächlich berücksichtigt sind.

Unterm Strich bleibt die Abschaffung der kalten Progression auch mit ausgesetztem Drittel ein großer Fortschritt gegenüber dem alten System - die zwei automatischen Drittel sichern den Großteil der Entlastung dauerhaft ab. Wie stark die Inflation Ihr Realeinkommen sonst noch beeinflusst, ist ein eigenes Thema.


Quellen (4)

Häufig gestellte Fragen

Ist die kalte Progression in Österreich abgeschafft?

Im Kern ja, seit 1. Jänner 2023. Die Tarifgrenzen und Absetzbeträge werden jährlich automatisch an die Inflation angepasst - allerdings nur zu zwei Dritteln automatisch. Das dritte Drittel ist 2026 bis 2029 ausgesetzt.

Um wie viel steigen die Tarifgrenzen 2026?

Um 1,733 Prozent. Das sind zwei Drittel der maßgeblichen Inflationsrate von 2,6 Prozent (Juli 2024 bis Juni 2025).

Warum bekomme ich 2026 weniger Entlastung als erwartet?

Weil das frei verteilbare Drittel der Inflationsanpassung im Zuge der Budgetsanierung von 2026 bis 2029 ausgesetzt wurde. Nur die automatischen zwei Drittel greifen, das letzte Drittel der Teuerung bleibt unkompensiert.

Was ist kalte Progression überhaupt?

Eine schleichende Steuererhöhung: Wenn das Gehalt nur die Inflation ausgleicht, die Tarifstufen aber gleich bleiben, rutscht man anteilig in höhere Steuersätze und zahlt real mehr Steuer - ohne mehr Kaufkraft.

Kommt die volle Anpassung nach 2029 zurück?

Geplant ja. Die Aussetzung des dritten Drittels ist auf 2026 bis 2029 befristet, ab 2030 müsste das volle Drittel wieder ausgeschüttet werden - sofern die Befristung nicht verlängert wird. Die automatischen zwei Drittel laufen unverändert weiter.

Betrifft die kalte Progression auch Pensionisten?

Ja. Auch Pensionseinkünfte unterliegen dem Einkommensteuertarif, daher wirken die angehobenen Tarifgrenzen und der valorisierte Pensionistenabsetzbetrag genauso. Das fehlende Drittel trifft Pensionisten ebenso wie Erwerbstätige.

Wird auch die Höchstbeitragsgrundlage angepasst?

Ja, aber über einen anderen Mechanismus: Die SV-Höchstbeitragsgrundlage folgt der jährlichen Aufwertungszahl (Lohnentwicklung) und steigt 2026 auf 6.930 Euro im Monat - unabhängig von der Zwei-Drittel-Regel beim Steuertarif.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at