Einkommensteuer Österreich 2026 - Tarifstufen, Selbstständige, EStG
Einkommensteuerrechner 2026 (Selbstständige)
Berechnungsweg
Stufentarif 2026
Hinweis: Vereinfachte Berechnung für Selbstständige (Einzelunternehmer). SVS-Beiträge werden auf Basis der vorläufigen Beitragsgrundlage berechnet. Sonderzahlungen, Freibeträge und Absetzbeträge können die tatsächliche Steuerlast verändern. Keine Steuerberatung.
Einkommensteuer-Tarifstufen 2026
| Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| 0 - 13.539 € | 0 % |
| 13.539 - 21.992 € | 20 % |
| 21.992 - 36.458 € | 30 % |
| 36.458 - 70.365 € | 40 % |
| 70.365 - 104.859 € | 48 % |
| 104.859 - 1.000.000 € | 50 % |
| ab 1.000.000 € | 55 % |
Inflations-Anpassung 2026: Die Tarifgrenzen (außer die 55-%-Stufe) wurden um 1,733 Prozent angehoben - zwei Drittel der gemessenen Inflationsrate 2,6 Prozent. Das verhindert die Kalte Progression und entlastet mittlere Einkommen.
Grenzsteuersatz ist nicht Durchschnittssteuersatz
Der häufigste Irrtum: “Ich rutsche in die 40-Prozent-Stufe, also zahle ich auf alles 40 Prozent.” Falsch. Der Tarif ist ein Stufentarif - jeder Euro wird nur mit dem Satz seiner Stufe besteuert. Die ersten 13.539 Euro bleiben immer steuerfrei, egal wie viel Sie verdienen. Der Grenzsteuersatz gilt nur für den jeweils obersten Einkommensteil; der Durchschnittssteuersatz über das ganze Einkommen liegt deutlich darunter. Bei 50.000 Euro Einkommen etwa beträgt der Grenzsteuersatz 40 Prozent, der effektive Durchschnitt aber nur rund 23 Prozent (siehe Berechnung unten). Wer das verinnerlicht, fürchtet eine Gehaltserhöhung nicht mehr: Eine höhere Stufe trifft immer nur den zusätzlichen Euro, nie das gesamte Einkommen.
Die sieben Einkunftsarten
Die Einkommensteuer erfasst nicht ein einziges “Einkommen”, sondern die Summe aus sieben Einkunftsarten. Wer mehrere hat, addiert sie und versteuert die Summe nach dem Tarif:
- Land- und Forstwirtschaft,
- selbständige Arbeit (Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Künstler),
- Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen, Gewerbetreibende),
- nichtselbständige Arbeit (Lohn, über die Lohnsteuer abgegolten),
- Kapitalvermögen,
- Vermietung und Verpachtung,
- sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte wiederkehrende Bezüge, Spekulationsgeschäfte).
Die ersten drei sind betriebliche Einkunftsarten, die übrigen vier außerbetriebliche. Diese Einordnung entscheidet darüber, wie der Gewinn ermittelt wird und welche Begünstigungen - etwa der Gewinnfreibetrag - überhaupt zustehen. Eine Sonderrolle spielt das Kapitalvermögen: Zinsen und Kursgewinne sind über die Kapitalertragsteuer meist mit 27,5 Prozent endbesteuert und fließen gar nicht in den progressiven Tarif ein.
Wer zahlt ESt (vs. Lohnsteuer)?
Lohnsteuer: automatisch vom Arbeitgeber abgezogen bei unselbstständig Erwerbstätigen. Veranlagung über die Arbeitnehmerveranlagung.
Einkommensteuer: Selbstständige, Einzelunternehmer, Freiberufler, Vermieter mit über 730 € Jahres-Mieteinnahmen, alle anderen Einkommensbezieher außerhalb der Lohnsteuer-Pflicht.
Tarif ist identisch - der Unterschied liegt nur in der Abfuhr (laufend vs. einmal jährlich).
Berechnung: 50.000 € Jahresgewinn Selbstständiger
| Stufe | Bemessung | Satz | Steuer |
|---|---|---|---|
| 1. 0-13.539 € | 13.539 € | 0 % | 0 € |
| 2. 13.539-21.992 € | 8.453 € | 20 % | 1.691 € |
| 3. 21.992-36.458 € | 14.466 € | 30 % | 4.340 € |
| 4. 36.458-50.000 € | 13.542 € | 40 % | 5.417 € |
| Summe ESt | 50.000 € | - | 11.448 € |
| Effektiver Steuersatz | 22,9 % |
Hinzu kommen SVS-Beiträge (etwa 26-28 % bei voller Pflichtversicherung):
- SVS Pension + Krankenversicherung + Unfall: ca. 13.000-14.000 €
- Reingewinn netto: ca. 24.500-25.500 €
Wirkung Gewinnfreibetrag: Wer in Wertpapiere oder Anlagegüter investiert, kann bis 15 % Gewinn (hier 7.500 €) als Gewinnfreibetrag absetzen - das reduziert die Bemessung auf 42.500 € und die ESt entsprechend.
Wie der Gewinn ermittelt wird
Bevor der Tarif greift, muss der Gewinn feststehen - und dafür gibt es drei Wege:
- Doppelte Buchführung (Bilanz): Pflicht ab einer bestimmten Umsatzgröße (im Regelfall über 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Hier zählt der Betriebsvermögensvergleich, unabhängig davon, wann Geld fließt.
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: der Standard für die meisten Selbstständigen und Einzelunternehmer. Gewinn = zugeflossene Einnahmen minus abgeflossene Ausgaben, nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip.
- Pauschalierung: Wer keine genaue Aufstellung führen will, kann die Betriebsausgaben pauschal ansetzen - bei der Basispauschalierung etwa 12 Prozent des Umsatzes. Für kleine Betriebe gibt es zusätzlich die vereinfachte Pauschalierung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung.
Welcher Weg gilt, hängt von Rechtsform, Umsatz und Branche ab. Für Gründer ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung meist der einfachste Einstieg.
Verluste nutzen: Ausgleich und Vortrag
Ein Verlust ist steuerlich nicht verloren. Innerhalb eines Jahres lassen sich Verluste aus einer Einkunftsart mit Gewinnen aus anderen ausgleichen (Verlustausgleich) - wer etwa als Angestellter verdient und nebenbei einen Anlaufverlust aus der Selbstständigkeit hat, senkt damit die Gesamtsteuer.
Bleibt unterm Strich ein Verlust, kann er als Verlustvortrag in die Folgejahre mitgenommen und dort gegen künftige Gewinne gerechnet werden. Das ist gerade für Gründer wertvoll, deren erste Jahre oft mit Verlusten starten: Die Anlaufverluste mindern später, wenn der Betrieb läuft, die Steuerlast. Verluste sollten daher auch in mageren Jahren sauber erklärt werden - sonst verschenkt man den Vortrag.
ESt, SVS und Umsatzsteuer - drei getrennte Baustellen
Selbstständige verwechseln gern drei Abgaben, die nichts miteinander zu tun haben:
- Die Einkommensteuer besteuert den Gewinn nach dem Tarif - das Thema dieses Beitrags.
- Die SVS-Beiträge (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung) sind keine Steuer, sondern Sozialversicherung - sie laufen parallel und werden vom Gewinn berechnet.
- Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten: Man hebt sie von Kunden ein und führt sie ans Finanzamt ab, sie ist kein Teil des eigenen Gewinns (außer bei der Kleinunternehmerregelung, die sie ganz vermeidet).
Wer das Gesamtbild kennt, kalkuliert realistischer: Vom Honorar bleibt nach ESt und SVS oft nur etwa die Hälfte. Gründer sollten daher von Anfang an Rücklagen für alle drei bilden - die größte Falle ist die ESt-Nachzahlung zwei Jahre nach einem guten Jahr, kombiniert mit der SVS-Nachbemessung.
Vom Einkommen zur Steuer: der Rechenweg
Die Einkommensteuer entsteht in einer festen Reihenfolge - das erklärt, warum die Endsumme oft niedriger ist als gedacht:
- Summe der sieben Einkunftsarten = Gesamtbetrag der Einkünfte.
- minus Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen = Einkommen.
- Auf das Einkommen wird der Tarif angewendet = Tarifsteuer.
- minus Absetzbeträge (Verkehrs-, Familien-, Alleinverdienerabsetzbetrag) = festgesetzte Einkommensteuer.
Der entscheidende Punkt: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken nur die Bemessungsgrundlage (wirken also mit dem Grenzsteuersatz), Absetzbeträge dagegen die Steuer direkt - Euro für Euro. Wer beides kennt, versteht seinen Bescheid und erkennt Fehler.
Vorauszahlungen - der Quartals-Rhythmus
Das Finanzamt schreibt Einkommensteuer-Vorauszahlungen auf Basis des letzten Bescheids fest. Fälligkeit:
- 15. Februar - 1. Quartal
- 15. Mai - 2. Quartal
- 15. August - 3. Quartal
- 15. November - 4. Quartal
Jeweils 25 Prozent der Jahres-Erwartung. Die Vorauszahlungen werden mit dem späteren Bescheid verrechnet.
Herabsetzung beantragen: Bei deutlich niedrigerem Gewinn als im Vorjahr kann ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt werden - Liquiditäts-Vorteil.
Einkommensteuer-Erklärung - Fristen
- 30. April des Folgejahres (Papier)
- 30. Juni des Folgejahres (FinanzOnline)
- Mit Steuerberater-Quote: bis 31. März des übernächsten Jahres (Quotenregelung)
Pflicht-Veranlagung bei:
- Selbstständigen / Einzelunternehmen.
- Vermietungs-Einkünften über 730 €.
- Auslandseinkünften ohne Quellensteuer.
- Zwei oder mehr parallelen lohnsteuerpflichtigen Bezügen.
Gewinnfreibetrag - das wichtigste Instrument für EPU
Grundfreibetrag
Bis 33.000 € Gewinn: automatisch 15 % als Grundfreibetrag, ohne Investitions-Pflicht. Maximal 4.950 €.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Ab 33.000 € Gewinn: zusätzlich bis 15 % des darüber liegenden Gewinns, wenn entsprechende Investitionen vorgenommen werden (Anlagegüter mit Nutzungsdauer ≥ 4 Jahre oder begünstigte Wertpapiere).
Höchstbetrag
Maximaler Gewinnfreibetrag pro Jahr: 46.000 €. Bei sehr hohen Gewinnen lohnt sich strategische Investitions-Planung.
Mieteinkünfte richtig versteuern
Vermietung ist eine eigene Einkunftsart - und für viele Arbeitnehmer der erste Berührungspunkt mit der Einkommensteuer neben dem Lohn. Steuerpflichtig ist der Überschuss: Mieteinnahmen minus Werbungskosten. Absetzbar sind unter anderem:
- die Abschreibung (AfA) auf das Gebäude (bei Wohngebäuden in der Regel 1,5 Prozent pro Jahr),
- Finanzierungszinsen für den Immobilienkredit,
- Betriebskosten, die nicht auf den Mieter überwälzt werden, sowie Reparaturen und Instandhaltung.
Wer neben dem Lohn solche Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr hat, muss eine Veranlagung abgeben. Bis zu dieser Freigrenze bleiben Nebeneinkünfte veranlagungsfrei. Wichtig: Der Mietüberschuss wird mit dem persönlichen Tarif versteuert und kann das Lohneinkommen in eine höhere Tarifstufe heben - mehr dazu im Beitrag zum Immobilienkauf.
Selbstständige Einkünfte richtig erklären
Beilage E1a für Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
- Vereinfachte Gewinnermittlung für nicht buchführungspflichtige Selbstständige.
- Umsätze bis 700.000 € jährlich.
- Reine Aufstellung Einnahmen minus Ausgaben.
Beilage E1 für die Übersicht der Einkommensquellen.
Beilage E1kv für Kapitalvermögen mit ausländischen oder nicht-KESt-pflichtigen Erträgen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Einkommensteuer 2026 Österreich?
Bis 13.539 € steuerfrei. Darüber 20 % (bis 21.992), 30 % (bis 36.458), 40 % (bis 70.365), 48 % (bis 104.859), 50 % (bis 1 Mio.), 55 % darüber. Tarifgrenzen 2026 um 1,733 % gegenüber 2025 angehoben.
Was zahle ich auf 50.000 € Jahresgewinn?
Effektiv etwa 12.500-13.500 € Einkommensteuer (Durchschnittssatz rund 26 %). Hinzu kommen SVS-Beiträge und allenfalls USt - der Reingewinn liegt typisch bei 25.000-30.000 € netto.
Wer zahlt Einkommensteuer-Vorauszahlungen?
Selbstständige mit nicht über die Lohnsteuer abgegoltenen Einkünften. Quartalsweise jeweils 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November. Das Finanzamt schreibt sie auf Basis des letzten Bescheids fest.
Wann ist die Einkommensteuererklärung fällig?
30. April (Papier) oder 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres. Mit Steuerberater-Quote bis 31. März des übernächsten Jahres.
Was ist der Gewinnfreibetrag?
Bis zu 15 % des Gewinns (max. 46.000 €/Jahr) sind als Grundfreibetrag + investitionsbedingter Gewinnfreibetrag absetzbar. Voraussetzung: Investitionen in begünstigte Anlagegüter oder Wertpapiere.
Zahle ich bei einer Gehaltserhöhung auf alles den höheren Satz?
Nein. Der Tarif ist ein Stufentarif - jeder Euro wird nur mit dem Satz seiner Stufe besteuert, die ersten 13.539 Euro bleiben immer steuerfrei. Eine höhere Stufe trifft nur den zusätzlichen Einkommensteil, nie das gesamte Einkommen.
Muss ich Mieteinnahmen versteuern?
Ja, als eigene Einkunftsart. Steuerpflichtig ist der Überschuss aus Mieteinnahmen minus Werbungskosten (AfA, Zinsen, Betriebskosten). Wer neben dem Lohn solche Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr hat, muss eine Veranlagung abgeben.
Kann ich Verluste steuerlich nutzen?
Ja. Verluste lassen sich im selben Jahr mit Gewinnen anderer Einkunftsarten ausgleichen und darüber hinaus als Verlustvortrag in Folgejahre mitnehmen - besonders wertvoll für Gründer mit Anlaufverlusten.
Chefredakteur finanzguide.at