Wochengeld Österreich 2026 - Höhe, Dauer, Berechnung
Was das Wochengeld ist
Das Wochengeld ersetzt das Einkommen während der Mutterschutz-Schutzfrist. Weil in den acht Wochen vor und nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot gilt, fällt das Gehalt weg - das Wochengeld springt ein. Es ist steuerfrei und wird von der Krankenkasse ausbezahlt, bei Selbständigen von der SVS.
Anders als das spätere Kinderbetreuungsgeld ist das Wochengeld eng an die Schutzfrist gebunden und ersetzt gezielt den entgangenen Verdienst. Vom ausbezahlten Betrag werden keine Sozialversicherungsbeiträge mehr abgezogen - der errechnete Tagsatz kommt netto an.
So wird die Höhe bei Angestellten berechnet
Grundlage ist der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Diese Summe wird durch die Kalendertage des Zeitraums geteilt - das ergibt das tägliche Nettoentgelt. Auf diesen Tagsatz kommt noch ein pauschaler Zuschlag für die Sonderzahlungen, weil das 13. und 14. Gehalt im laufenden Monatsnetto nicht enthalten ist:
- 14 % bei einer Sonderzahlung pro Jahr,
- 17 % bei zwei Sonderzahlungen - das ist der Normalfall mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld,
- 21 % bei mehr als zwei Sonderzahlungen.
Regelmäßig geleistete Überstunden vor der Schwangerschaft fließen in den Durchschnitt ein. Schwankt der Verdienst, glättet der Drei-Monats-Schnitt die Ausschläge. Im Ergebnis liegt das Wochengeld ungefähr auf Höhe des bisherigen Nettogehalts - eine größere Einkommenslücke entsteht in der Schutzfrist also nicht.
Rechenbeispiel
Eine Angestellte verdient 2.000 Euro netto pro Monat. Drei Monate summieren sich auf 6.000 Euro, geteilt durch rund 90 Kalendertage ergibt das etwa 66,70 Euro Tagesnetto. Mit dem üblichen 17-Prozent-Zuschlag steigt der Tagsatz auf rund 78 Euro. Über die 112 Tage der regulären Schutzfrist (acht Wochen davor, acht danach) macht das etwa 8.700 Euro Wochengeld - steuerfrei. Bei Kaiserschnitt oder Mehrlingen verlängert sich die Zahlung um vier Wochen, der Gesamtbetrag steigt entsprechend.
Was in den Schnitt zählt - und was nicht
Hier steckt eine wichtige Schutzregel, die kaum ein Ratgeber erklärt. Regelmäßig geleistete Überstunden und Zulagen fließen in den Durchschnitt ein. Aber: Zeiten, in denen kein volles Entgelt bezogen wurde - etwa wegen Krankenstand, wegen eines früheren Beschäftigungsverbots oder wegen Kurzarbeit - werden aus der Berechnung ausgeklammert. Das ist gewollt, denn sonst würde ein Krankenstand kurz vor der Schutzfrist das Wochengeld drücken. Stattdessen zieht die Kasse weiter zurückliegende, vollwertige Monate heran. Wer also vor der Schutzfrist länger krank war, muss kein gekürztes Wochengeld fürchten.
Höhe bei Selbständigen und Betriebshilfe
Selbständige, die bei der SVS versichert sind, bekommen kein einkommensabhängiges, sondern ein fixes Wochengeld von 72,18 Euro pro Tag (Wert 2026). Der Satz entspricht dem Krankengeldsatz und ist unabhängig vom tatsächlichen Gewinn. Voraussetzung: sechs Monate durchgehende Versicherung unmittelbar vor der Schutzfrist - auch wer den Betrieb für die Schutzfrist ruhend meldet, behält den Anspruch.
Dazu kommt eine Besonderheit, die es bei Angestellten nicht gibt: die Mutterschaftsbetriebshilfe. Statt des Geldbetrags kann die SVS eine Ersatzkraft stellen, die den Betrieb weiterführt - oder die Kosten einer selbst organisierten Vertretung bezuschussen: mit bis zu 12 Euro pro Stunde, höchstens 96 Euro pro Tag und 80 Prozent der tatsächlichen Kosten, für längstens 70 Tage je Kalenderjahr. Wochengeld und Betriebshilfe schließen einander für denselben Zeitraum aus - man entscheidet sich für eines von beiden. Die Hilfskraft muss mindestens 20 Stunden pro Woche bzw. an vier Tagen einspringen; das können auch Angehörige sein. Bei Einzelunternehmen, in denen eine Vertretung berufsrechtlich nicht möglich ist, entfällt diese Bedingung.
Beamtinnen und Vertragsbedienstete
Im öffentlichen Dienst gilt eine andere Logik. Vertragsbedienstete sind nach dem B-KUVG bei der BVAEB versichert; für sie gelten die Wochengeld-Regeln des ASVG sinngemäß - sie bekommen also wie Angestellte ein einkommensabhängiges Wochengeld, nur über einen anderen Träger. Pragmatisierte Beamtinnen erhalten dagegen kein Wochengeld: Ihre vollen Bezüge laufen während der Schutzfrist einfach weiter. Unterm Strich steht eine Beamtin damit nicht schlechter da.
Für alle gilt eine oft übersehene Pluspunkt-Regel: Zeiten mit Wochengeld-Anspruch zählen als Versicherungszeiten für die Pension. Die Schutzfrist ist also keine Lücke im Pensionskonto, sondern eine angerechnete Zeit - ein Detail, das sich später in der Pension bemerkbar macht.
Sonderfälle: geringfügig, frei, arbeitslos
Nicht jede Frau fällt unter die Standardberechnung. Die wichtigsten Sonderfälle und ihre Sätze 2026:
| Personengruppe | Wochengeld 2026 |
|---|---|
| Angestellte / Arbeiterin | Ø-Nettoverdienst 3 Monate + 14/17/21 % Zuschlag |
| Freie Dienstnehmerin | einkommensabhängig wie bei Angestellten |
| Geringfügig + Selbstversicherung | 12,19 € pro Tag (fix) |
| Selbständige (SVS/GSVG) | 72,18 € pro Tag + Betriebshilfe |
| Arbeitslose (AMS-Bezug) | bisheriges Arbeitslosengeld + 80 % Zuschlag |
| Folgeschwangerschaft im KBG-Bezug | bisheriger Kinderbetreuungsgeld-Tagsatz |
Zwei Fälle verdienen einen näheren Blick. Wer zu Beginn der Schutzfrist arbeitslos ist und Leistung vom AMS bezieht, bekommt das Wochengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes plus einem Zuschlag von 80 Prozent - also rund das Anderthalbfache der bisherigen AMS-Leistung. Und wer beim zweiten Kind noch Kinderbetreuungsgeld für das erste bezieht, erhält das neue Wochengeld in Höhe dieses laufenden KBG-Tagsatzes statt der niedrigeren Standardberechnung.
Geringfügig Beschäftigte haben nur dann Anspruch, wenn sie die freiwillige Selbstversicherung abgeschlossen haben - sie kostet 2026 monatlich 83,49 Euro und bringt im Mutterschutzfall den fixen Tagsatz von 12,19 Euro. Ohne diese Selbstversicherung gibt es kein Wochengeld.
Sonderwochengeld bei Folgeschwangerschaft
Den KBG-Fall regelt ein eigener Begriff: das Sonderwochengeld. Wer während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld für ein Kind erneut schwanger wird und vor der zweiten Geburt nicht wieder ins Erwerbsleben zurückkehrt, hätte sonst keinen Verdienst, aus dem sich ein Wochengeld berechnen ließe. Statt einer Nullberechnung gewährt die Krankenkasse das Sonderwochengeld in Höhe des zuletzt bezogenen Kinderbetreuungsgeld-Tagsatzes. So entsteht zwischen zwei eng aufeinanderfolgenden Geburten keine Einkommenslücke. Der Antrag läuft wie beim regulären Wochengeld über die Krankenkasse.
Dauer der Schutzfrist
Das Wochengeld wird für die gesamte Schutzfrist gezahlt:
- 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin,
- 8 Wochen nach der Geburt,
- 12 Wochen nach der Geburt bei Frühgeburt, Mehrlingen oder Kaiserschnitt.
Verschiebt sich die Geburt, verschiebt sich die Zahlung. Kommt das Kind vor dem Termin, wird die “verlorene” Zeit davor an die acht Wochen danach angehängt - der Anspruch nach der Geburt bleibt also immer voll erhalten.
Antrag, Steuerfreiheit und Übergang zur Karenz
Den Antrag stellen Angestellte bei ihrer Krankenkasse (meist ÖGK), Selbständige direkt bei der SVS - jeweils mit ärztlicher Bestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Wer rechtzeitig einreicht, vermeidet eine Lücke zwischen letztem Gehalt und erster Wochengeld-Zahlung.
In der Praxis läuft es so: Sobald die Schutzfrist beginnt, stellt der Arbeitgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für die Krankenkasse aus - daraus berechnet die Kasse den Tagsatz. Die Mutter reicht die ärztliche Bestätigung des Geburtstermins ein, nach der Geburt folgt die Geburtsurkunde, damit die Kasse von acht auf zwölf Wochen verlängern kann, falls Kaiserschnitt oder Mehrlinge vorliegen. Ausbezahlt wird das Wochengeld monatlich im Nachhinein direkt auf das Konto. Reichen Sie die Unterlagen früh ein - die erste Zahlung kommt sonst erst Wochen nach dem letzten Gehalt, und genau diese Lücke wollen Sie vermeiden.
Das Wochengeld ist steuerfrei und wird nicht zur Einkommensteuer herangezogen. Nach Ende der Schutzfrist schließt nahtlos die Karenz mit dem Kinderbetreuungsgeld an. Wochengeld, Karenz und Kinderbetreuungsgeld bilden zusammen die finanzielle Brücke rund um die Geburt - Reihenfolge und Fristen sollte man früh planen, damit kein Monat ohne Leistung bleibt. Wer zusätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe hat, beantragt diese getrennt; sie läuft unabhängig vom Wochengeld.
Steuerfrei, aber nicht ganz folgenlos
Hier lauert eine Falle, die viele übersehen. Das Wochengeld selbst kostet keine Steuer - aber es zählt zur Zuverdienstgrenze des Alleinverdienerabsetzbetrags (AVAB), den der Partner geltend macht. Diese Grenze liegt 2026 bei rund 7.400 Euro pro Jahr. Anders als das spätere Kinderbetreuungsgeld oder die Familienbeihilfe wird das steuerfreie Wochengeld in diese Einkommensgrenze eingerechnet.
Ein konkretes Risiko: Bezieht die Mutter über mehrere Monate Wochengeld auf Höhe von 78 Euro pro Tag, summiert sich das schnell auf über 7.400 Euro - und der Partner verliert für dieses Jahr den AVAB von 612 Euro (bei einem Kind). Wer in der Arbeitnehmerveranlagung den Alleinverdienerabsetzbetrag ansetzt, sollte das Wochengeld also mitrechnen. Welche Beträge sonst noch zur Grenze zählen und welche Absetzbeträge daneben bestehen, lohnt einen zweiten Blick.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Wochengeld?
Bei Angestellten entspricht es dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate vor der Schutzfrist plus einem Zuschlag für die Sonderzahlungen (meist 17 %). Damit liegt es in der Regel etwa auf Höhe des bisherigen Nettogehalts.
Wie viel Wochengeld bekommen Selbständige?
Selbständige bei der SVS erhalten 2026 einen fixen Tagessatz von 72,18 Euro - Voraussetzung sind sechs Monate durchgehende Versicherung davor. Zusätzlich gibt es die Mutterschaftsbetriebshilfe: Die SVS stellt eine Ersatzkraft für den Betrieb.
Bekommen geringfügig Beschäftigte Wochengeld?
Nur mit Selbstversicherung. Wer die freiwillige Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung abgeschlossen hat (83,49 Euro pro Monat, 2026), erhält ein fixes Wochengeld von 12,19 Euro pro Tag (2026). Ohne Selbstversicherung besteht kein Anspruch.
Wie lange wird Wochengeld gezahlt?
Für die Dauer der Schutzfrist: acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburt, Mehrlingen oder Kaiserschnitt zwölf Wochen danach.
Ist das Wochengeld steuerfrei?
Ja, das Wochengeld ist steuerfrei und wird nicht zur Einkommensteuer herangezogen. Es zählt aber zur Zuverdienstgrenze des Alleinverdienerabsetzbetrags (rund 7.400 Euro 2026), den der Partner geltend macht - anders als Kinderbetreuungsgeld oder Familienbeihilfe.
Was ist Sonderwochengeld?
Sonderwochengeld erhält, wer während des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs erneut schwanger wird und vor der zweiten Geburt nicht ins Erwerbsleben zurückkehrt. Es wird in Höhe des zuletzt bezogenen KBG-Tagsatzes gezahlt, damit zwischen zwei Geburten keine Einkommenslücke entsteht.
Bekomme ich Wochengeld, wenn ich bei Beginn der Schutzfrist arbeitslos bin?
Ja. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält das Wochengeld in Höhe dieser Leistung plus einem Zuschlag von 80 Prozent - also rund das Anderthalbfache des bisherigen AMS-Bezugs.
Chefredakteur finanzguide.at