Krankenstand und Krankengeld Österreich 2026 - Anspruch, Dauer, Höhe

Von Martin Höllinger Stand 11.06.2026 Lesezeit 8 Min Quellen geprüft

Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber 2026

DienstjahreVolle LohnfortzahlungHalbe Lohnfortzahlung
bis 1 Jahr6 Wochen4 Wochen
ab 1 Jahr8 Wochen4 Wochen
ab 2 Jahre8 Wochen4 Wochen
ab 5 Jahre10 Wochen4 Wochen
ab 15 Jahre12 Wochen4 Wochen
ab 25 Jahre12 Wochen4 Wochen

Während der halben Lohnfortzahlung zahlt die ÖGK das Krankengeld ergänzend zum halben Arbeitgeberentgelt.


Krankengeld 2026 - Höhe

PhaseKrankengeld
Tag 1-30 % - durch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers abgedeckt
ab Tag 450 % der Bemessungsgrundlage
ab dem 43. Tag60 % der Bemessungsgrundlage

Wer unterhaltsberechtigte Angehörige hat, bekommt zusätzlich einen Familienzuschlag (siehe unten). Solange der Arbeitgeber noch das halbe Entgelt zahlt, ruht das Krankengeld zur Hälfte - es ergänzt also, statt sich zu verdoppeln.

Bemessungsgrundlage: beitragspflichtiges Brutto-Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € (2026), erhöht um einen 17-prozentigen Zuschlag für die Sonderzahlungen.


Berechnung: Krankengeld 3.500 € Brutto

Annahmen: Angestellter, Bruttobezug 3.500 € monatlich, 10 Jahre im Unternehmen, krankgeschrieben seit 5 Wochen.

Lohnfortzahlung Arbeitgeber:

  • 10 Wochen 100 % = 10/4,33 × 3.500 = 8.084 €
  • 4 Wochen 50 % = 4/4,33 × 1.750 = 1.617 €

Nach 14 Wochen voll abgedeckt, danach Krankengeld:

Krankengeld-Bemessung:

  • Brutto monatlich: 3.500 €
  • Tag-Brutto: 3.500 / 30 = 116,67 €
  • Bemessung + 17 %: 116,67 × 1,17 = 136,50 €
  • 60 % Krankengeld (ab Tag 43): 81,90 €/Tag
  • Monats-Krankengeld: 81,90 × 30 = 2.457 €

Vergleich Netto-Aktivbezug ca. 2.400 € - das Krankengeld liegt netto in der gleichen Größenordnung.


Familienzuschlag zum Krankengeld

Wer unterhaltsberechtigte Angehörige ohne nennenswertes eigenes Einkommen versorgt, bekommt einen Zuschlag zum Krankengeld. Als anspruchsberechtigt gelten typischerweise der Ehegatte oder eingetragene Partner, wenn er kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze hat, sowie Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird.

  • Je Angehörigem ein Zuschlag auf das Krankengeld, gedeckelt mit der Höhe der Bemessungsgrundlage.
  • Der Zuschlag wird nicht automatisch gewährt: Sie beantragen ihn bei der ÖGK und legen die Familienverhältnisse mit den entsprechenden Nachweisen offen.

Gerade bei längerem Krankenstand mit nur 50 oder 60 Prozent Krankengeld kann dieser Zuschlag spürbar sein - er wird aber erfahrungsgemäß oft übersehen, weil er extra beantragt werden muss.


Krankenstand-Pflichten

Bei Krankenstand:

  1. Sofortige Krankmeldung beim Arbeitgeber - schriftlich oder telefonisch.
  2. Arzt aufsuchen und Krankmeldung dokumentieren lassen.
  3. Krankenstandsbestätigung dem Arbeitgeber vorlegen (auf Verlangen).
  4. Dauer der Krankheit dem Arbeitgeber mitteilen.

Was darf man im Krankenstand?

  • Heilende Aktivitäten (Spazierengehen, leichte Hausarbeit) - erlaubt.
  • Sport, Reisen, schwere Arbeit - in der Regel nicht.
  • Bei Verdacht auf Vortäuschung kann der Arbeitgeber eine Vertrauensarzt-Untersuchung anordnen.

Die Meldung ist keine Formsache: Wer den Krankenstand nicht unverzüglich meldet oder die Bestätigung trotz Aufforderung nicht vorlegt, verliert für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Maßgeblich ist die rechtzeitige Verständigung des Arbeitgebers - das genesungswidrige Verhalten (etwa ein Skiurlaub während einer Krankschreibung) kann darüber hinaus ein Entlassungsgrund sein. Wer dagegen die Anordnungen des Arztes befolgt und erreichbar bleibt, ist auf der sicheren Seite.


Arztbesuch ist kein Krankenstand

Nicht jeder Gang zum Arzt löst einen Krankenstand aus. Ein einzelner Arzttermin, der sich nicht außerhalb der Arbeitszeit legen lässt, gilt als bezahlte Dienstverhinderung - die Zeit wird wie Arbeitszeit entlohnt, ohne dass ein Krankenstand beginnt. Dasselbe gilt für kurze, unverschuldete Verhinderungen aus wichtigen persönlichen Gründen. Ein Krankenstand im rechtlichen Sinn beginnt erst, wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt und Sie deshalb nicht arbeiten können. Diese Unterscheidung ist mehr als eine Formalität: Sie entscheidet, ob die Stunden vom Krankenstands-Kontingent abgehen oder nicht.


Krankenstand und Kündigung: wann das Entgelt weiterläuft

Ein verbreiteter Irrglaube lautet, eine Kündigung im Krankenstand beende auch die Entgeltfortzahlung. Das Gegenteil ist der Fall - und hier steckt für Arbeitnehmer oft viel Geld.

Beginnt der Krankenstand vor dem Ausspruch der Kündigung und kündigt dann der Arbeitgeber (oder spricht eine unberechtigte Entlassung aus, oder tritt der Arbeitnehmer aus wichtigem Grund vorzeitig aus), läuft die Entgeltfortzahlung über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus weiter - bis zur Genesung oder bis der gesetzliche Anspruch (die 6 bis 12 Wochen je nach Dienstjahren) ausgeschöpft ist. Der Arbeitgeber kann sich also nicht durch eine Kündigung von der Lohnfortzahlung befreien.

Umgekehrt endet die Entgeltfortzahlung mit dem Dienstverhältnis, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, eine einvernehmliche Auflösung unterschreibt, berechtigt entlassen wird oder ein befristeter Vertrag ausläuft. Und: Wird man erst nach Ausspruch der Kündigung krank, endet der Anspruch mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Mehr zu den Beendigungsarten steht im Beitrag zur Kündigung.


Pflegefreistellung: wenn das Kind krank ist

Nicht jeder Ausfall ist der eigene Krankenstand. Wer ein krankes Kind oder einen nahen Angehörigen betreuen muss, hat Anspruch auf Pflegefreistellung bei voller Entgeltfortzahlung. Der Grundanspruch beträgt eine Woche pro Arbeitsjahr - und zwar im Ausmaß der eigenen Wochenarbeitszeit, bei 38,5 Stunden also 38,5 Stunden, bei Teilzeit entsprechend weniger.

Eine zweite Woche kommt dazu, wenn ein Kind unter zwölf Jahren erneut erkrankt und kein anderer Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Die Pflegefreistellung lässt sich flexibel verbrauchen - stunden-, tage- oder wochenweise, je nach Bedarf. Auch hier gilt ein Kündigungsschutz: Eine Kündigung wegen beabsichtigter oder angetretener Pflegefreistellung kann angefochten werden.


Lange krank: Wiedereingliederung und die Zeit nach dem Krankengeld

Nach einer langen Erkrankung ist die Rückkehr selten ein Schalter, den man umlegt. Für genau diesen Fall gibt es die Wiedereingliederungsteilzeit: Nach einem ununterbrochenen Krankenstand von mindestens sechs Wochen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, die Arbeitszeit für ein bis sechs Monate um 25 bis 50 Prozent zu senken. Den Entgeltausfall gleicht die ÖGK mit einem Wiedereingliederungsgeld teilweise aus, sodass die Rückkehr stufenweise statt abrupt erfolgt.

Reicht selbst das Krankengeld nicht - die Bezugsdauer endet spätestens nach 78 Wochen -, spricht man von der Aussteuerung. Dann greifen weitere Sicherungen: ein befristetes Reha-Geld bei medizinischer Rehabilitation, oder, wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt, der Weg in die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Wer absehbar lange ausfällt, sollte das früh mit der ÖGK und der Pensionsversicherung klären, statt das Ende des Krankengeldbezugs abzuwarten.


Arbeitsunfall ist kein normaler Krankenstand

Wer auf dem Arbeitsweg oder bei der Arbeit verunglückt, fällt nicht unter die gewöhnliche Krankenstandsregel. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit besteht ein eigener Entgeltfortzahlungsanspruch, der getrennt vom Kontingent für normale Erkrankungen läuft - eine schwere Grippe im selben Jahr verkürzt ihn also nicht. Zuständig für Behandlung, Rehabilitation und spätere Leistungen wie die Versehrtenrente ist die Unfallversicherung AUVA, nicht die ÖGK.

Für kleinere Betriebe gibt es zusätzlich einen Ausgleich: Unternehmen mit durchschnittlich höchstens 50 Beschäftigten erhalten von der AUVA einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung - bei Arbeits- oder Freizeitunfall ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, für bis zu 42 Kalendertage pro Arbeitsjahr. Das entlastet vor allem Klein- und Mittelbetriebe, die den Lohn weiterzahlen, obwohl die Arbeitskraft ausfällt.


Antrag und Auszahlung: meist automatisch

Einen eigenen Antrag auf Krankengeld müssen Sie in der Regel nicht stellen. Die Krankschreibung des Arztes wird elektronisch an die ÖGK übermittelt; sobald die volle Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ausläuft, weist die Kasse das Krankengeld automatisch auf Ihr Konto an. Wichtig bleibt nur, den Krankenstand auch beim Arbeitgeber zu melden und Kontrolltermine wahrzunehmen.

In Jahren mit längerem Krankengeldbezug lohnt der Blick auf die Arbeitnehmerveranlagung: Weil die Bezüge unterjährig schwanken und neben dem Arbeitgeber auch die ÖGK auszahlt, ergibt sich bei der Veranlagung häufig eine Korrektur - mal eine Gutschrift, mal eine Nachzahlung. Wer das aktiv prüft, vermeidet böse Überraschungen.


Krankengeld bei Selbstständigen (SVS)

Selbstständige bei der SVS haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie die freiwillige Krankengeld-Zusatzversicherung abgeschlossen haben:

  • Beginn ab dem 43. Tag der Erwerbsunfähigkeit.
  • 60 % der Bemessungsgrundlage.
  • Bezugsdauer 26 Wochen, Verlängerung möglich.

Ohne Zusatzversicherung: kein Krankengeld, nur die Pflichtversicherung läuft weiter.


Spezial: Geringfügig Beschäftigte

Wer geringfügig (bis 551,10 € monatlich, Wert 2026 unverändert) beschäftigt ist, ist normalerweise nur unfallversichert. Krankengeld gibt es nur mit der freiwilligen Selbstversicherung nach § 19a ASVG bei der ÖGK:

  • Beitrag 83,49 € pro Monat (2026) für die Kranken- und Pensionsversicherung.
  • Damit Anspruch auf Krankengeld und Wochengeld, beginnend ab Tag 4 des Krankenstandes.

Das Krankengeld wird in diesem Fall als fixer Pauschalbetrag ausgezahlt - die aktuelle Höhe erfragen Sie am besten direkt bei der ÖGK, da sie jährlich angepasst werden kann.


Quellen (5)

Häufig gestellte Fragen

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?

6-12 Wochen je nach Dienstjahren: bis 1 Jahr = 6 Wochen voll + 4 Wochen halb, ab 1 Jahr = 8 Wochen + 4, ab 2 Jahren = 8 + 4, ab 5 J. = 10 + 4, ab 15 J. = 12 Wochen voll + 4 halb.

Wie hoch ist das Krankengeld 2026?

50 % der Bemessungsgrundlage ab Tag 4 des Krankenstandes, ab dem 43. Tag erhöht auf 60 %. Geringfügig Beschäftigte erhalten Krankengeld nur mit freiwilliger Selbstversicherung (83,49 € pro Monat, 2026).

Was ist die Bemessungsgrundlage?

Beitragspflichtiger Brutto-Verdienst (bis zur HBG 6.930 € 2026) im letzten vollen Beitragsmonat vor Krankenstands-Beginn, plus 17 % Sonderzahlungs-Aufschlag.

Wie lange wird Krankengeld bezahlt?

Grundsätzlich 26 Wochen, Verlängerung um bis zu 52 Wochen möglich. Über Satzung der ÖGK insgesamt bis 78 Wochen. Danach Übergang in Invaliditätspension oder Notstandshilfe.

Wer zahlt während der Lohnfortzahlung?

Der Arbeitgeber das volle Entgelt für die ersten Wochen, danach das halbe Entgelt für einige Wochen - ÖGK ergänzt mit Krankengeld 50/60 % vom Bemessungs-Brutto.

Darf der Arbeitgeber im Krankenstand kündigen?

Ja, ein Krankenstand schützt nicht vor einer Kündigung. Kündigt der Arbeitgeber aber während eines bereits laufenden Krankenstands, läuft die Entgeltfortzahlung über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus weiter, bis der gesetzliche Anspruch ausgeschöpft ist.

Zählt ein Arztbesuch als Krankenstand?

Nein. Ein einzelner Arztbesuch, der sich nicht außerhalb der Arbeitszeit legen lässt, gilt als bezahlte Dienstverhinderung. Ein Krankenstand beginnt erst, wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at