Diäten Dienstreise 2026: Taggeld, Nächtigungsgeld, Sätze
Wie hoch sind die Diäten auf Dienstreise 2026?
Im Inland sind 2026 maximal 30 Euro Taggeld für 24 Stunden und 17 Euro Nächtigungsgeld pro Nacht steuer- und abgabenfrei. Das Taggeld steigt mit 2,50 Euro je angefangener Stunde, sobald die Reise länger als drei Stunden dauert. Beide Sätze wurden mit 1. Jänner 2025 angehoben - davor galten 26,40 Euro und 15 Euro.
Taggeld Inland: die Stundenstaffelung
Das Taggeld deckt den Verpflegungsmehraufwand auf einer Dienstreise ab. Maßgeblich ist die Dauer: Erst ab mehr als drei Stunden Reisezeit entsteht ein Anspruch, und zwar mit 2,50 Euro - einem Zwölftel des vollen Tagsatzes - für jede angefangene Stunde. Den vollen Satz von 30 Euro gibt es ab elf Stunden.
So sieht die offizielle Staffelung aus (Quelle: USP/BMF, Stand 2026):
| Reisedauer | Steuerfreies Taggeld |
|---|---|
| bis 3 Stunden | 0,00 € |
| 3-4 Stunden | 10,00 € |
| 4-5 Stunden | 12,50 € |
| 5-6 Stunden | 15,00 € |
| 6-7 Stunden | 17,50 € |
| 7-8 Stunden | 20,00 € |
| 8-9 Stunden | 22,50 € |
| 9-10 Stunden | 25,00 € |
| 10-11 Stunden | 27,50 € |
| ab 11 bis 24 Stunden | 30,00 € |
Dauert eine mehrtägige Reise an, wird für jeden weiteren begonnenen 24-Stunden-Abschnitt erneut gerechnet. Wichtig: Eine Reise ist steuerlich nur dann eine Dienstreise, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Der tägliche Weg ins Büro zählt nicht - dafür gibt es die Pendlerpauschale, nicht das Taggeld.
Nächtigungsgeld: Pauschale oder echte Rechnung
Wer auswärts übernachtet, hat zwei Möglichkeiten. Entweder die Pauschale von 17 Euro pro Nacht ohne Beleg - sie deckt Nächtigung samt Frühstück ab und steht maximal sechs Monate am selben Ort steuerfrei zu. Oder die tatsächlichen Kosten mit Hotelrechnung inklusive Frühstück.
In der Praxis ist die Rechnung fast immer besser: Ein Hotelzimmer unter 17 Euro gibt es nicht, also liegen die echten Kosten über der Pauschale. Die 17-Euro-Variante lohnt sich nur, wenn gar kein Beleg vorliegt - etwa bei einer privaten Unterkunft bei Bekannten. Wer die echte Rechnung absetzt, sollte das Frühstück mitabrechnen, weil es sonst gesondert zu behandeln wäre.
Die teure Falle: Geschäftsessen kürzen das Taggeld
Hier verlieren viele bares Geld, ohne es zu merken. Zahlt der Arbeitgeber oder ein Geschäftspartner auf einer Inlandsreise ein Mittag- oder Abendessen, sinkt das steuerfreie Taggeld um 15 Euro pro Mahlzeit. Zwei bezahlte Arbeitsessen an einem Tag - und vom 30-Euro-Satz bleibt nichts.
Das im Hotel inkludierte Frühstück ist ausgenommen: Es wird den Nächtigungskosten zugerechnet und kürzt das Taggeld nicht. Die Logik dahinter: Wer ohnehin bewirtet wird, hat keinen Verpflegungsmehraufwand, den das Taggeld ausgleichen müsste.
Was das konkret bedeutet, zeigt dieser Vergleich für eine ganztägige Dienstreise (über 11 Stunden):
| Situation | Steuerfreies Taggeld |
|---|---|
| ohne bezahltes Essen | 30,00 € |
| ein Geschäftsessen (Mittag) | 15,00 € |
| zwei Geschäftsessen (Mittag + Abend) | 0,00 € |
Unter null geht die Kürzung nicht - mehr als das Taggeld kann nicht wegfallen. Wer die Abrechnung selbst macht, sollte Geschäftsessen also bewusst erfassen, denn der Arbeitgeber haftet für die korrekte Abgrenzung.
Die 5-Tage- und 15-Tage-Regel verstehen
Diäten sind als Ausgleich für die Mehrkosten einer ungewohnten Umgebung gedacht. Wer immer wieder an denselben Ort fährt, kennt die günstigen Lokale dort irgendwann - dann fällt der Mehraufwand weg. Genau das bildet die Regel zum Mittelpunkt der Tätigkeit ab:
- Bei durchgehender Tätigkeit am gleichen Einsatzort ist nach den ersten fünf Tagen Schluss mit dem steuerfreien Taggeld.
- Bei unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit am selben Ort endet die Steuerfreiheit nach den ersten 15 Tagen im Kalenderjahr.
Ab diesem Punkt wird der Einsatzort zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit. Das Taggeld kann dann zwar weiter ausgezahlt werden, ist aber steuer- und sozialversicherungspflichtig wie normaler Lohn. Diese Regel übersehen viele Abrechnungen - sie ist der häufigste Grund, warum das Finanzamt bei einer Lohnabgabenprüfung Diäten nachversteuert.
Rechenbeispiel: zwei Tage Wien-Klagenfurt
Ein Außendienstmitarbeiter aus Wien fährt für einen zweitägigen Kundentermin nach Klagenfurt - mit dem eigenen Pkw, 320 Kilometer einfach, eine Übernachtung im Hotel.
- Tag 1: Abfahrt 7:00, Ankunft Hotel 19:00 - 12 Stunden, voller Satz 30 Euro Taggeld.
- Tag 2: Abfahrt Hotel 8:00, Rückkehr Wien 16:00 - 8 Stunden, also 9. angefangene Stunde, 22,50 Euro Taggeld.
- Nächtigung: Hotelrechnung 96 Euro inkl. Frühstück - voll absetzbar statt 17-Euro-Pauschale.
- Fahrtkosten: 640 Kilometer x 0,50 Euro amtliches Kilometergeld = 320 Euro.
Steuerfrei ersetzbar sind damit 30 + 22,50 + 96 + 320 = 468,50 Euro. Würde am ersten Abend ein Kunde das Abendessen zahlen, sänke das Taggeld von Tag 1 auf 15 Euro - die steuerfreie Summe fiele auf 453,50 Euro. Zahlt der Arbeitgeber pauschal nur die alten 26,40 Euro pro Tag, bleibt die Differenz zum Höchstsatz als Werbungskosten für die Arbeitnehmerveranlagung übrig.
Wenn der Arbeitgeber nichts oder zu wenig zahlt
Es gibt zwei steuerliche Wege, und sie folgen unterschiedlichen Regeln. Ersetzt der Arbeitgeber die Diäten direkt, bleiben sie bis zu den Höchstsätzen steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 26 EStG). Diese Beträge tauchen dann auf der Gehaltsabrechnung als steuerfreie Bezüge auf und fließen nicht in die Sozialversicherung ein.
Zahlt der Arbeitgeber gar nichts oder weniger als den Höchstsatz, holen Sie sich den Rest über die Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten zurück. Dafür gilt aber die strengere Definition einer “Reise” nach § 16 EStG: mehr als 25 Kilometer Entfernung, mehr als drei Stunden Dauer und kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit. Absetzbar ist nur die Differenz zwischen Höchstsatz und dem, was der Arbeitgeber bereits steuerfrei ersetzt hat - diese Differenzwerbungskosten lohnen sich vor allem bei vielen Reisetagen pro Jahr.
Ein Detail, das oft untergeht: Häufig richten sich die ausgezahlten Diäten nach dem Kollektivvertrag, und manche Branchen-KV liegen noch unter den steuerlichen Höchstsätzen. Genau dann entsteht Spielraum für die Veranlagung.
Fahrtkosten und Nebenspesen nicht vergessen
Diäten sind nur ein Teil der Reisekostenabrechnung. Dazu kommen zwei weitere Blöcke, die getrennt zu behandeln sind. Erstens die Fahrtkosten: Hier zählen immer die tatsächlichen Kosten - Bahn- oder Flugticket, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel. Wer das eigene Auto nutzt, rechnet stattdessen das amtliche Kilometergeld von 0,50 Euro je Kilometer ab (bis zu 30.000 Kilometer im Jahr). Anders als beim Taggeld gibt es bei den Fahrtkosten keine Drei-Stunden-Hürde.
Zweitens die Nebenspesen: Parkgebühren, Autobahnmaut, beruflich veranlasste Telefonate oder die Gepäckaufbewahrung sind als tatsächliche Kosten ersetzbar oder absetzbar, wenn ein Beleg vorliegt. Diese kleinen Posten summieren sich über ein Reisejahr und gehen in vielen Abrechnungen unter. Wichtig ist die saubere Trennung: Taggeld deckt ausschließlich den Verpflegungsmehraufwand ab - Fahrt und Nebenspesen laufen daneben und werden nicht gegeneinander aufgerechnet.
Auslandsdienstreisen: höhere Sätze pro Land
Für Auslandsreisen gelten eigene, meist deutlich höhere Tagessätze. Steuerlich anerkannt ist als Höchstbetrag jeweils der Satz, der Bundesbediensteten für das betreffende Land zusteht (Gebührenstufe 3). Diese Länderliste ist in der Reisegebührenvorschrift festgelegt und unterscheidet sich von Staat zu Staat erheblich - die genauen Beträge stehen in der BMF-Broschüre und auf usp.gv.at.
Die Berechnung folgt im Ausland einer anderen Logik als im Inland: Hier wird das Tagesgeld in Drittel geteilt, je nachdem, wie lange man sich im Ausland aufhält. Auch das Auslandsnächtigungsgeld ist je Land pauschaliert. Wer regelmäßig international unterwegs ist, sollte sich die konkreten Ländersätze vom Arbeitgeber oder Steuerberater geben lassen, weil falsch angesetzte Auslandsdiäten bei einer Prüfung teuer werden.
Selbständige: Diäten als Betriebsausgabe
Auch Unternehmer, Freiberufler und EPU setzen Diäten ab - dort heißen sie Betriebsausgabe statt Werbungskosten, die Sätze sind aber identisch: bis zu 30 Euro Taggeld pro 24 Stunden und 17 Euro Nächtigung (oder die echten Kosten). Voraussetzung ist eine betriebliche Reise, und die liegt erst ab mehr als 25 Kilometern Entfernung vom Betriebsort vor. Maßgeblich ist die Luftlinie zum Standort, nicht die gefahrene Gesamtstrecke.
Die 5-Tage- und 15-Tage-Regel zum Mittelpunkt der Tätigkeit greift hier genauso. Wer als Selbständiger eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führt, trägt die Diäten dort als eigene Position ein - mehr dazu im Leitfaden zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Ein sauber geführtes Fahrtenbuch oder Reiseaufzeichnungen mit Datum, Ziel, Zweck und Dauer sind dabei Pflicht, sonst kippt das Finanzamt den Abzug.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Taggeld auf Dienstreise 2026?
Das steuerfreie Taggeld im Inland beträgt 2026 maximal 30 Euro für 24 Stunden. Für jede angefangene Stunde stehen 2,50 Euro zu, sobald die Reise länger als drei Stunden dauert. Ab elf Stunden gibt es den vollen Satz.
Wie viel beträgt das Nächtigungsgeld 2026?
Ohne Beleg gibt es eine Pauschale von 17 Euro pro Nacht inklusive Frühstück (bis 2024 waren es 15 Euro). Alternativ lassen sich die tatsächlichen Übernachtungskosten samt Frühstück mit Rechnung absetzen - das lohnt sich bei jedem Hotel.
Wird das Taggeld gekürzt, wenn der Arbeitgeber das Essen zahlt?
Ja. Pro bezahltem Mittag- oder Abendessen werden 15 Euro vom steuerfreien Taggeld abgezogen. Bei zwei Geschäftsessen am selben Tag bleibt vom 30-Euro-Satz nichts mehr übrig. Ein im Hotel inkludiertes Frühstück kürzt das Taggeld nicht.
Ab welcher Dauer gibt es überhaupt Diäten?
Erst ab mehr als drei Stunden Reisedauer. Bei drei Stunden oder weniger steht kein steuerfreies Taggeld zu. Ab dieser Grenze gilt die Zwölftelregelung mit 2,50 Euro je angefangener Stunde.
Was ist die 5-Tage-Regel bei Diäten?
Wer länger als fünf Tage durchgehend oder öfter als 15 Mal pro Jahr am selben Ort tätig ist, begründet dort einen neuen Mittelpunkt der Tätigkeit. Ab dann ist das Taggeld für diesen Ort nicht mehr steuerfrei.
Kann ich Diäten absetzen, wenn der Arbeitgeber nichts zahlt?
Ja, über die Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten - aber nur, wenn die Fahrt steuerlich als Reise gilt (mehr als 25 km Entfernung, mehr als drei Stunden, kein neuer Mittelpunkt). Zahlt der Arbeitgeber weniger als den Höchstsatz, ist nur die Differenz absetzbar.
Gelten für Selbständige dieselben Diätensätze?
Ja. Auch Unternehmer und EPU setzen pro 24 Stunden bis zu 30 Euro Taggeld und 17 Euro Nächtigung als Betriebsausgabe ab. Eine betriebliche Reise liegt ab 25 km Entfernung vom Betriebsort vor.
Chefredakteur finanzguide.at