Überstunden Österreich 2026 - Zuschläge, Grenzen, Steuer
Was als Überstunde zählt
Eine Überstunde liegt vor, wenn die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit überschritten wird - üblicherweise mehr als 8 Stunden am Tag oder 40 Stunden in der Woche (in vielen Kollektivverträgen 38,5 Stunden). Bei Teilzeitkräften spricht man von Mehrarbeit, sobald über die vereinbarte, aber unter der gesetzlichen Normalarbeitszeit gearbeitet wird.
Wo die Grenze genau liegt, steht im anwendbaren Kollektivvertrag. Die Differenz zwischen kollektivvertraglicher Normalarbeitszeit (oft 38,5 Stunden) und der gesetzlichen (40 Stunden) ist dabei meist Mehrarbeit, nicht Überstunde - der Unterschied ist wichtig, weil daran der Zuschlag hängt.
Die Zuschläge
Überstunden müssen mit einem Zuschlag abgegolten werden:
- Überstunden: mindestens 50 Prozent auf den Grundlohn (gesetzlicher Mindestzuschlag).
- Mehrarbeit bei Teilzeit: 25 Prozent.
- Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit: oft 100 Prozent, je nach Kollektivvertrag.
Viele Kollektivverträge sehen höhere Zuschläge oder günstigere Regeln vor - der KV geht dem Gesetz vor, solange er besserstellt. Eine geleistete Überstunde mit 50 Prozent Zuschlag wird also mit dem 1,5-fachen Stundenlohn bezahlt.
Höchstarbeitszeit: die Grenzen
Auch mit Überstunden gibt es harte Obergrenzen:
- maximal 12 Stunden pro Tag,
- maximal 60 Stunden in einer einzelnen Woche,
- im Durchschnitt über 17 Wochen höchstens 48 Stunden pro Woche.
Diese Grenzen sind absolut - sie schützen die Gesundheit und dürfen auch mit Zustimmung des Arbeitnehmers nicht dauerhaft überschritten werden. Die durchschnittliche 48-Stunden-Grenze sorgt dafür, dass intensive Wochen durch ruhigere ausgeglichen werden müssen.
Geld oder Zeitausgleich
Überstunden müssen nicht zwingend ausbezahlt werden. Ist Zeitausgleich vereinbart, kann statt Geld Freizeit gewährt werden - aber inklusive Zuschlag. Eine Überstunde mit 50 Prozent Zuschlag ergibt also 1,5 Stunden Zeitausgleich, nicht eine.
Eine verbreitete Variante ist die Überstundenpauschale: Ein fixer Betrag deckt eine vereinbarte Zahl an Überstunden ab. Wichtig dabei ist die Deckungsprüfung - wer regelmäßig mehr Überstunden leistet, als die Pauschale abdeckt, hat Anspruch auf die Differenz.
Mehrarbeit bei Teilzeit - die 25-Prozent-Regel
Teilzeitkräfte leisten keine Überstunden, sondern Mehrarbeit, sobald sie über die vereinbarte, aber unter der gesetzlichen Normalarbeitszeit arbeiten. Dafür gebührt grundsätzlich ein Zuschlag von 25 Prozent.
Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Der Zuschlag entfällt, wenn die Mehrstunden innerhalb des Kalendervierteljahres (oder eines anderen vereinbarten Dreimonatszeitraums) durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden. Wer also seine Mehrstunden rasch abbaut, bekommt sie als Freizeit zurück - ohne Zuschlag. Bleiben sie über das Quartal hinaus stehen, sind sie mit 25 Prozent zu vergüten. Echte Überstunden (über die gesetzliche Grenze von 8 Stunden täglich oder 40 wöchentlich hinaus) lösen dagegen auch bei Teilzeit den 50-Prozent-Zuschlag aus.
Überstundenpauschale und All-In: die Deckungsprüfung
Statt jede Überstunde einzeln abzurechnen, vereinbaren viele Verträge eine Überstundenpauschale (ein fixer Betrag für eine bestimmte Stundenzahl) oder eine All-In-Vereinbarung (das Gehalt deckt pauschal alle Mehrleistungen ab). Beides ist zulässig - aber nicht grenzenlos.
Der Arbeitgeber muss jährlich eine Deckungsprüfung durchführen: Über einen Beobachtungszeitraum von zwölf Monaten wird verglichen, ob die geleisteten Überstunden samt Zuschlägen durch die Pauschale tatsächlich gedeckt sind. Ergibt sich eine Lücke, muss er die Differenz nachzahlen. Eine All-In-Klausel ist also keine Einbahnstraße: Wer dauerhaft mehr arbeitet, als die Überzahlung abdeckt, hat Anspruch auf das Mehr. Wichtig ist außerdem, dass das im Vertrag genannte Grundgehalt den kollektivvertraglichen Mindestlohn für die Einstufung erreicht - sonst ist die Vereinbarung in diesem Punkt unwirksam.
Gleitzeit ist nicht gleich Überstunde
Eine häufige Verwechslung: Wer in Gleitzeit arbeitet, sammelt zunächst Gleitzeitguthaben an. Diese Stunden baut man in der Regel später als Zeitausgleich wieder ab - ohne Zuschlag, weil es selbst gewählte Mehrarbeit innerhalb des Gleitzeitrahmens ist. Eine echte, zuschlagspflichtige Überstunde liegt erst vor, wenn der Arbeitgeber sie ausdrücklich anordnet, wenn die tägliche oder wöchentliche Höchstgrenze überschritten wird, oder wenn am Ende der Gleitzeitperiode Guthaben über die vereinbarte Übertragsgrenze hinaus stehen bleibt.
Genau hier verlieren viele Geld: Wer freiwillig lange bleibt und das als Gleitzeit verbucht, kann dafür später keinen 50-Prozent-Zuschlag verlangen. Wer dagegen auf Anweisung über die Grenze hinaus arbeitet, schon. Ein Blick in die Gehaltsabrechnung und die Zeitaufzeichnung zeigt, was tatsächlich verbucht wurde.
Wann Überstunden verfallen
Überstunden sind nicht ewig einklagbar. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre - viele Kollektivverträge sehen aber deutlich kürzere Verfallsfristen vor, oft nur wenige Monate ab dem Entstehen des Anspruchs. Wer Überstunden zu lange liegen lässt, kann sie verlieren.
Bei All-In-Verträgen beginnt die Frist erst mit dem Ende des jeweiligen Beobachtungszeitraums zu laufen. Und es gibt einen wichtigen Schutz: Wurde die jährliche Deckungsprüfung nicht durchgeführt, weil Zeitaufzeichnungen fehlen oder der Arbeitgeber sie nicht offenlegt, verlängert sich die Verfallsfrist. Die Lehre daraus ist simpel - Überstunden zeitnah und schriftlich geltend machen, nicht erst beim Austritt.
Aufzeichnungspflicht: Ihr wichtigster Beweis
Im Streit um Überstunden entscheidet, wer die geleistete Arbeitszeit belegen kann. Nach § 26 Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit aller Beschäftigten aufzuzeichnen - unabhängig von der Betriebsgröße, und bei All-In-Verträgen zusätzlich die tatsächlich geleisteten Überstunden gesondert.
Für Arbeitnehmer hat das einen praktischen Wert: Führt der Arbeitgeber keine oder mangelhafte Aufzeichnungen, kommt es im Verfahren zu einer Beweiserleichterung zugunsten des Arbeitnehmers. Trotzdem sollten Sie eigene Aufzeichnungen führen - Beginn, Ende, Pausen -, am besten zeitnah und nachvollziehbar. Diese Notizen sind im Zweifel mehr wert als die Erinnerung.
Steuerfreie Überstundenzuschläge 2026
Beim Thema Steuerfreiheit kommen 2026 zwei getrennte Töpfe zusammen, die oft verwechselt werden:
- § 68 Abs. 2 EStG - der Überstunden-Topf: Zuschläge für bis zu 15 Überstunden pro Monat sind bis zu 170 Euro steuerfrei - vorausgesetzt, es sind Zuschläge von höchstens 50 Prozent. Ohne die gesetzliche Anpassung wäre dieser Betrag von den auf 2024 und 2025 befristeten 200 Euro auf 120 Euro gefallen; für 2026 wurde er auf 170 Euro fixiert. Ab 2027 sinkt er auf 120 Euro für die ersten zehn Überstunden.
- § 68 Abs. 1 EStG - der Zulagen-Topf: Daneben sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit samt der damit zusammenhängenden Überstundenzuschläge sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bis zu 400 Euro pro Monat steuerfrei (Wert seit 2026 angehoben). Wer im Schichtbetrieb oder am Wochenende arbeitet, schöpft also einen deutlich größeren Freibetrag aus als jemand mit reinen Werktags-Überstunden.
Was über diese Grenzen hinausgeht, wird normal über die Lohnsteuer versteuert. Auf der Gehaltsabrechnung sollten steuerfreie Zuschläge gesondert ausgewiesen sein - ein Blick darauf lohnt sich, weil hier gerne Fehler passieren. Weil die Lohnverrechnungs-Software erst im Lauf des Jahres angepasst wurde, mussten Arbeitgeber die Jänner-Werte 2026 per Aufrollung bis Ende Mai korrigieren.
Was eine Überstunde wert ist - ein Rechenbeispiel
Wie viel eine Überstunde bringt, hängt am Normalstundenlohn. Der ergibt sich aus dem Monatsgehalt, geteilt durch den im Kollektivvertrag festgelegten Überstundenteiler.
Ein Beispiel: Bei 3.000 € Bruttomonatsgehalt und einer 38,5-Stunden-Woche liegt der Normalstundenlohn bei rund 18 €. Eine angeordnete Überstunde mit 50 Prozent Zuschlag bringt damit rund 27 € brutto. Wer in einem Monat zehn solche Überstunden leistet, kommt auf etwa 270 € zusätzlich - von denen, solange die Grenze von 170 € steuerfreiem Zuschlag nicht überschritten ist, ein guter Teil ungeschmälert ankommt. Bei einer 100-Prozent-Überstunde (Sonn- oder Feiertag) wären es rund 36 € pro Stunde.
Ruhezeiten und Pausen - die andere Grenze
Neben der Höchstarbeitszeit schützen auch Mindestruhezeiten. Nach einer Tagesarbeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden folgen, bevor der nächste Dienst beginnt. Wer also bis 22 Uhr Überstunden macht, darf am nächsten Tag frühestens um 9 Uhr wieder anfangen.
Dazu kommt die Wochenend- oder Wochenruhe von mindestens 36 Stunden sowie die Ruhepause: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden steht eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Diese Pausen zählen nicht als Arbeitszeit - sie verlängern aber den Arbeitstag und sind bei der Planung von Überstunden mitzudenken.
Wer keine Überstunden leisten muss
Überstunden sind kein Selbstläufer. Der Arbeitgeber kann sie zwar anordnen, aber Sie dürfen sie ablehnen, wenn berücksichtigungswürdige Interessen entgegenstehen - etwa Betreuungspflichten für ein Kind. Ausdrücklich geschützt sind hier Eltern in bestimmten Konstellationen.
Umgekehrt sind manche Gruppen von den Arbeitszeitregeln ganz ausgenommen: leitende Angestellte mit maßgeblicher Entscheidungsbefugnis fallen nicht unter das Arbeitszeitgesetz und haben daher keinen Anspruch auf Überstundenzuschläge. Für alle anderen gilt: Angeordnete und geleistete Überstunden sind zu vergüten - eine pauschale Klausel “Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten” ohne Deckungsprüfung ändert daran nichts.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Überstundenzuschlag in Österreich?
Gesetzlich mindestens 50 Prozent auf den Grundlohn. Kollektivverträge sehen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit oft höhere Zuschläge von 100 Prozent vor. Bei Teilzeit-Mehrarbeit beträgt der Zuschlag 25 Prozent.
Wie viele Überstunden sind 2026 steuerfrei?
Zuschläge für bis zu 15 Überstunden pro Monat sind bis zu einem Betrag von 170 Euro steuerfrei (Wert 2026). Ab 2027 sinkt die Begünstigung auf die ersten zehn Überstunden bis maximal 120 Euro.
Wie viele Stunden darf ich maximal arbeiten?
Maximal 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche in Einzelwochen. Im Durchschnitt über 17 Wochen dürfen 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden.
Muss ich Überstunden in Geld bekommen?
Nicht zwingend. Statt Bezahlung ist auch Zeitausgleich möglich, wenn das vereinbart ist. Auch beim Zeitausgleich muss der Zuschlag berücksichtigt werden - eine Überstunde mit 50 Prozent Zuschlag ergibt 1,5 Stunden Zeitausgleich.
Muss ich angeordnete Überstunden immer leisten?
Nicht uneingeschränkt. Sie dürfen Überstunden ablehnen, wenn berücksichtigungswürdige Interessen entgegenstehen, etwa Betreuungspflichten. Leitende Angestellte fallen ganz aus dem Arbeitszeitgesetz und haben keinen Zuschlagsanspruch.
Wie viel Ruhezeit steht mir nach einem langen Arbeitstag zu?
Mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit steht zudem eine Pause von mindestens 30 Minuten zu, die nicht als Arbeitszeit zählt.
Chefredakteur finanzguide.at