Einfuhrumsatzsteuer Österreich 2026: Höhe & Berechnung
Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) beträgt in Österreich 20 % - genau wie die Mehrwertsteuer im Inland. Für Lebensmittel, Bücher und Medikamente gelten 10 %, für Pflanzen und lebende Tiere 13 %. Sie fällt seit 1.7.2021 ab dem ersten Cent an und wird auf den Zollwert plus den Zoll berechnet.
Was die EUSt eigentlich ist
Die EUSt ist keine exotische Sonderabgabe, sondern schlicht die Umsatzsteuer auf importierte Ware. Ihr Zweck ist die Gleichbehandlung: Ein Pullover aus Wien und ein Pullover aus Los Angeles sollen steuerlich gleich belastet sein. Würde die Einfuhr nicht besteuert, wäre der Auslandskauf systematisch billiger - allein wegen der gesparten 20 %.
Der entscheidende Unterschied zur normalen Umsatzsteuer liegt darin, wer sie einhebt. Beim Inlandskauf schlägt der Händler die Umsatzsteuer auf und führt sie ab. Bei der Einfuhr aus einem Drittland gibt es keinen heimischen Händler in der Kette - also erhebt der Zoll die Steuer bei der Einfuhr, und geschuldet wird sie vom Empfänger der Ware. Den Satz übernimmt die EUSt eins zu eins aus dem Umsatzsteuergesetz: 20 % Normalsatz, 10 oder 13 % ermäßigt.
Seit dem 1. Juli 2021 ist die frühere Freigrenze von 22 € Geschichte. Davor blieben Kleinsendungen darunter steuerfrei. Heute zahlt man auch auf den 3-Euro-Sticker aus Fernost die EUSt. Die einzige Ausnahme bei der Zustellung ist das IOSS-Verfahren, bei dem der Händler die Steuer schon im Shop kassiert - die Mechanik dazu steht im Artikel zum Paket aus dem Drittland.
Wie sich die EUSt berechnet
Die häufigste Fehlannahme: EUSt sei 20 % vom Kaufpreis. Stimmt nicht. Die Bemessungsgrundlage ist breiter und in dieser Reihenfolge aufgebaut:
- Zollwert = Kaufpreis plus Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze.
- plus Zoll (falls die Ware zollpflichtig ist und der Wert über 150 € liegt, bzw. ab 1.7.2026 der Pauschalzoll).
- plus Verbrauchsteuern (etwa Alkoholsteuer) und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort im Inland.
Auf diese Summe kommt der Steuersatz. Die Formel lautet also: EUSt = (Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuer) x Steuersatz. Wer den Zoll vergisst, rechnet die Steuer zu niedrig - und das fällt bei teuren, zollpflichtigen Sendungen ins Gewicht. Den genauen Zollsatz einer Ware liefert die EU-Datenbank TARIC.
Berechnung nach Steuersatz
Diese Tabelle zeigt, wie unterschiedlich die EUSt je nach Warenart ausfällt - ein Punkt, den die meisten Rechner unterschlagen, weil sie pauschal mit 20 % rechnen. Alle Beispiele Stand Juni 2026, Zollwert inklusive Versand.
| Ware | Herkunft | Zollwert | Zollsatz | Zoll | EUSt-Satz | EUSt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Smartphone | China | 320 € | 0 % | 0 € | 20 % | 64,00 € |
| Fachbuch | USA | 55 € | 0 % | 0 € | 10 % | 5,50 € |
| Zimmerpflanze | UK | 75 € | 0 % | 0 € | 13 % | 9,75 € |
| Wollpullover | USA | 130 € | 12 % | 15,60 € | 20 % | 29,12 € |
Das Smartphone ist zollfrei (Elektronik hat in der EU oft 0 % Zoll), trägt aber die volle EUSt von 64 €. Das Buch profitiert vom ermäßigten Satz: 10 % statt 20 % halbieren die Steuer auf 5,50 €. Beim Wollpullover sieht man den Effekt der gestaffelten Berechnung: 12 % Zoll machen 15,60 €, und die EUSt rechnet auf 145,60 € - also auch auf den Zoll. So werden aus 29,12 € EUSt plus Zoll insgesamt 44,72 € Abgaben auf eine 130-Euro-Bestellung. Genau hier zeigt sich der Sinn der EUSt: Der vermeintlich günstige Auslandskauf landet nach Abgaben oft beim Preis des heimischen Händlers - und manchmal darüber, sobald die Servicegebühr des Zustellers dazukommt. Vor jeder Drittland-Bestellung lohnt deshalb die ehrliche Gesamtrechnung statt des Blicks nur auf den Lockpreis.
EUSt für Private und für Unternehmer
Für Privatpersonen ist die EUSt eine reine Kostenposition. Sie zahlen die Steuer bei der Zustellung über den Paketdienst und können nichts davon zurückholen. Hier zählt nur die saubere Kalkulation vorab, damit die Bestellung an der Haustür nicht zur Kostenfalle wird.
Für Unternehmer sieht die Sache anders aus. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, behandelt die EUSt wie jede andere Vorsteuer: Sie wird in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht und mindert die Zahllast. Unterm Strich ist die EUSt für solche Betriebe ein durchlaufender Posten - sie zahlen sie ein und holen sie zurück.
Ein kurzes Rechenbeispiel macht den Unterschied deutlich. Ein Händler importiert Ware für 5.000 € Zollwert, der Zoll beträgt 0 €. Er zahlt 1.000 € EUSt (20 %). In der Voranmeldung zieht er dieselben 1.000 € als Vorsteuer ab - die EUSt ist für ihn kostenneutral und belastet ihn höchstens kurz in der Liquidität. Eine Privatperson mit identischer Bestellung trägt die 1.000 € endgültig.
Eine wichtige Ausnahme: Kleinunternehmer, die unter der Grenze von 55.000 € Jahresumsatz die Kleinunternehmerregelung anwenden, haben keinen Vorsteuerabzug. Für sie bleibt die EUSt - wie für Private - eine endgültige Kostenbelastung. Das sollte in die Einkaufskalkulation einfließen, etwa bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Der Liquiditätsvorteil: EUSt-Verlagerung nach § 26 Abs 3 UStG
Diesen Punkt erklären die wenigsten Ratgeber, dabei spart er Betrieben bares Geld an Zinsen und Verwaltung. Normalerweise zahlt man die EUSt zuerst bar am Zollamt und holt sie erst Wochen später über die Voranmeldung zurück. Bei großen Importmengen bindet das viel Kapital.
Das Umsatzsteuergesetz bietet dafür einen Ausweg. Nach § 26 Abs 3 Z 2 UStG 1994 können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer die EUSt statt bar am Zoll direkt auf ihr Abgabenkonto beim Finanzamt buchen lassen. Die Steuer wird dann nicht am Zollamt kassiert, sondern mit der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet - eingezahlt und als Vorsteuer abgezogen im selben Zug. Das vermeidet die Vorfinanzierung komplett.
Voraussetzung ist eine entsprechende Erklärung in der Zollanmeldung. Das Zollamt setzt die EUSt fest und leitet sie ans Finanzamt weiter; monatlich erstellt es Kontrolllisten, aus denen die einzelnen Fälle und der Gesamtbetrag je Kalendermonat hervorgehen. Den Zugang zu den verlagerten EUSt-Daten erhalten Unternehmen über FinanzOnline. Für jeden Betrieb, der regelmäßig aus Drittländern bezieht, ist die Verlagerung praktisch ein Muss.
Wofür keine EUSt anfällt
Die EUSt knüpft an die körperliche Einfuhr einer Ware an. Wo nichts über die Grenze transportiert wird, gibt es auch keine Einfuhrumsatzsteuer. Das betrifft vor allem digitale Produkte: Eine Software, die man bei einem US-Anbieter herunterlädt, ein E-Book, ein Online-Kurs oder ein Streaming-Abo lösen keine EUSt aus. Stattdessen greifen die Regeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen, bei denen der Anbieter die österreichische Umsatzsteuer abführt - sichtbar daran, dass im Checkout bereits 20 % ausgewiesen sind.
Wichtig ist die Abgrenzung zur physischen Variante: Eine als Datei gekaufte Musiksammlung ist EUSt-frei, dieselbe Musik auf einer aus den USA verschickten CD nicht. Sobald ein Paket reist, ist die EUSt im Spiel.
Drei Irrtümer kosten in der Praxis am meisten Geld. Erstens: “Unter 150 Euro ist alles steuerfrei.” Falsch - das gilt nur für den Zoll, die EUSt fällt ab dem ersten Cent an. Zweitens: “Die EUSt sind 20 Prozent vom Kaufpreis.” Falsch - Grundlage ist der Zollwert plus Zoll, bei teuren Sendungen liegt die Steuer höher als gedacht. Drittens, der teuerste: “Bei einem IOSS-Shop zahle ich an der Tür noch einmal.” Falsch - bei gültiger IOSS-Nummer ist die EUSt bereits im Kaufpreis enthalten, eine zweite Forderung wäre unberechtigt und sollte beim Zusteller reklamiert werden.
Wann die EUSt fällig wird
Bei Privatpersonen ist die EUSt sofort fällig - der Zusteller übergibt das Paket erst gegen Zahlung der Abgaben samt seiner Servicegebühr. Wer nicht zahlt, bekommt die Sendung nicht.
Bei der Verlagerung über das Abgabenkonto richtet sich die Fälligkeit nach der Umsatzsteuer: Die verbuchte EUSt ist mit der Zahllast aus der Voranmeldung am 15. des zweitfolgenden Monats fällig. Eine Einfuhr im März wird also mit der Mai-Voranmeldung verrechnet. Genau dieser Aufschub ist der Liquiditätsvorteil gegenüber der Barzahlung am Zoll.
Ganz anders als beim Postversand funktionieren übrigens die Wertgrenzen im Reiseverkehr. Wer Waren im eigenen Gepäck mitbringt, hat eigene Freimengen - die Reisefreimengen liegen je nach Reiseart bei 430 oder 300 €.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer in Österreich?
Der Normalsatz beträgt 20 %, der ermäßigte Satz 10 % (Lebensmittel, Bücher, Medikamente) oder 13 % (Pflanzen, lebende Tiere). Sie entspricht dem Satz, der auch beim Inlandskauf der Ware gelten würde.
Ab welchem Warenwert fällt die EUSt an?
Ab dem ersten Cent. Seit dem Wegfall der 22-Euro-Freigrenze am 1.7.2021 wird jede Einfuhr aus einem Drittland besteuert. Nur Sendungen bis 150 € über das IOSS-Verfahren sind bei der Zustellung von der EUSt befreit.
Wie berechnet sich die Bemessungsgrundlage der EUSt?
Grundlage ist der Zollwert (Kaufpreis plus Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze) plus der Zoll plus etwaige Verbrauchsteuern. Die EUSt wird also auch auf den Zoll erhoben - man versteuert die Abgabe mit.
Können Unternehmer die EUSt zurückbekommen?
Ja, vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer ziehen die bezahlte EUSt als Vorsteuer ab. Kleinunternehmer unter 55.000 € Jahresumsatz, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, haben keinen Vorsteuerabzug.
Was ist die EUSt-Verlagerung nach § 26 Abs 3 UStG?
Unternehmer mit Vorsteuerabzug können die EUSt statt bar am Zollamt über ihr Abgabenkonto verbuchen und mit der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen. Das vermeidet die Vorfinanzierung. Voraussetzung ist eine entsprechende Erklärung in der Zollanmeldung.
Was unterscheidet die EUSt von der normalen Umsatzsteuer?
Inhaltlich nichts - die EUSt ist die Umsatzsteuer auf die Einfuhr aus Drittländern. Sie wird aber nicht vom Verkäufer, sondern vom Zoll erhoben und vom Importeur geschuldet. Der Steuersatz ist identisch mit dem Inlandssatz.
Chefredakteur finanzguide.at