Mehrwertsteuer Österreich 2026 - USt 20 %, 13 %, 10 %, neu 4,9 %

Von Martin Höllinger Stand 11.06.2026 Lesezeit 10 Min Quellen geprüft

Mehrwertsteuer-Rechner 2026

Netto

€ 833,33

USt (20%)

€ 166,67

Brutto

€ 1.000,00

Netto (83.3%) USt (16.7%)

Oesterreichische USt-Saetze: 20% Normalsteuersatz, 13% fuer Beherbergung/Kultur, 10% fuer Lebensmittel/Buecher/Miete. Stand 2026. Keine Steuerberatung.

USt-Sätze Österreich 2026

SatzAnwendung
20 %Normalsatz - Industriegüter, Dienstleistungen, Restaurant, Strom, Gas
13 %Lebende Pflanzen und Tiere, Saatgut, Brennholz, Tickets Kultur/Sport, Kino, Beherbergung (Hotel)
10 %Lebensmittel allgemein, Medikamente, Bücher, Zeitschriften, Mieten, ÖPNV, Wasser
4,9 % (NEU ab 1.7.2026)Grundnahrungsmittel: Milch, Butter, Joghurt, Eier, frisches Obst, frisches Gemüse, Reis, Mehl, Nudeln, Brot, Gebäck, Speisesalz
0 % (unecht befreit)Heilbehandlung, Schulung, Versicherung, Bank-Vermittlung, Grundstücks-Verkauf

Politischer Hintergrund 4,9 %: Mit dem Anti-Teuerungs-Paket der Bundesregierung wird der Lebensmittel-Grundbedarf entlastet. Der Nationalrat hat die Senkung am 21. Mai 2026 beschlossen. Sie tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft und gilt dauerhaft (zeitlich unbefristet). Der Staat verzichtet damit auf rund 400 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr, ein durchschnittlicher Haushalt soll sich etwa 100 Euro jährlich ersparen.


Was sich für Verbraucher 2026 ändert

ProduktUSt bisherUSt ab 1.7.2026Auswirkung Brutto-Preis
1 Liter Vollmilch (Netto 1,18 €)10 %4,9 %1,30 € → 1,24 € (-4,6 %)
1 kg Mehl (Netto 1,05 €)10 %4,9 %1,16 € → 1,10 € (-5,2 %)
10 Eier (Netto 3,40 €)10 %4,9 %3,74 € → 3,57 € (-4,6 %)
1 kg Tomaten (Netto 3,18 €)10 %4,9 %3,50 € → 3,34 € (-4,6 %)
1 kg Brot (Netto 3,18 €)10 %4,9 %3,50 € → 3,34 € (-4,6 %)

Annahme: Vollständige Weitergabe der USt-Senkung durch Handel. Realistisch wird der tatsächliche Verbraucher-Effekt 3-5 Prozent betragen, je nach Wettbewerbsdruck.


Rechenbeispiel Brutto-Netto USt

Netto-Preis berechnen aus Brutto:

  • Brutto / (1 + Satz/100) = Netto
  • 120 € Brutto bei 20 %: 120 / 1,20 = 100 € Netto
  • 110 € Brutto bei 10 %: 110 / 1,10 = 100 € Netto

Brutto-Preis berechnen aus Netto:

  • Netto × (1 + Satz/100) = Brutto
  • 100 € Netto + 20 %: 100 × 1,20 = 120 € Brutto
  • 100 € Netto + 4,9 %: 100 × 1,049 = 104,90 € Brutto

4,9 Prozent: welche Lebensmittel zählen - und welche nicht

Der neue Satz gilt nur für Grundnahrungsmittel, nicht für jedes Lebensmittel. Die Abgrenzung entscheidet im Regal über den Preis:

  • 4,9 Prozent: Milch und Milchprodukte ohne Zusatz (Joghurt natur, Butter), Eier, frisches Obst und Gemüse, Brot und Gebäck, Mehl, Reis, Nudeln, Hülsenfrüchte, Speisesalz.
  • Weiterhin 10 Prozent: verarbeitete und gezuckerte Produkte wie Fruchtjoghurt, Fertiggerichte, die meisten anderen Lebensmittel.
  • 20 Prozent (Normalsatz): Genussmittel wie Alkohol, Süßwaren in vielen Fällen, sowie Restaurant- und Gastronomieleistungen (dort gilt für Speisen 10 %, für Getränke teils 20 %).

Die genaue Zuordnung folgt einer BMF-Liste - bei Mischprodukten kann die Einordnung knifflig sein. Für Konsumenten heißt das: Spürbar billiger werden vor allem die unverarbeiteten Grundnahrungsmittel des täglichen Bedarfs, nicht der gesamte Einkauf.


Soll- oder Istbesteuerung: wann die USt entsteht

Ein für Unternehmer wichtiger Unterschied ist, wann die Umsatzsteuerschuld entsteht:

  • Sollbesteuerung (Regelfall für bilanzierende Betriebe): Die USt ist fällig, sobald die Leistung erbracht und die Rechnung gelegt ist - unabhängig davon, ob der Kunde schon gezahlt hat. Das kann zu einer Vorfinanzierung der USt führen.
  • Istbesteuerung (für Freiberufler und Kleinbetriebe möglich): Die USt wird erst fällig, wenn das Geld tatsächlich eingegangen ist. Das schont die Liquidität, weil man die USt nicht für noch offene Rechnungen vorstrecken muss.

Gerade für Gründer mit langen Zahlungszielen ist die Istbesteuerung ein echter Liquiditätsvorteil - sie sollte bei der Anmeldung beim Finanzamt bewusst gewählt werden.


Innergemeinschaftliche Geschäfte in der EU

Im EU-Binnenmarkt gelten eigene Regeln. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Warenverkauf an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land) ist die Lieferung in Österreich steuerfrei - Voraussetzung sind die gültige UID-Nummer des Empfängers und die Meldung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM). Der Empfänger versteuert den Erwerb in seinem Land.

Umgekehrt muss ein österreichischer Unternehmer beim innergemeinschaftlichen Erwerb (Wareneinkauf aus der EU) die Erwerbsteuer selbst berechnen und in der UVA anmelden, kann sie aber im selben Zug als Vorsteuer abziehen. Für Dienstleistungen B2B greift stattdessen das Reverse-Charge-Verfahren (siehe unten). Wer EU-weit handelt, kommt um die korrekte UID-Prüfung und die ZM nicht herum.


UVA - Umsatzsteuer-Voranmeldung

Häufigkeit

JahresumsatzUVA-Frequenz
über 100.000 €monatlich
bis 100.000 €quartalsweise
bis 35.000 €jährlich (auf Antrag)

Fristen

  • 15. des übernächsten Monats nach UVA-Zeitraum.
  • Bei monatlicher UVA für Mai 2026: Fälligkeit 15. Juli 2026.
  • Bei quartalsweiser UVA für Q2 2026 (April-Juni): Fälligkeit 15. August 2026.

Übermittlung

Ausschließlich elektronisch über FinanzOnline.

Jahreserklärung U1

Bis 30. Juni des Folgejahres (FinanzOnline).


Vorsteuer-Abzug

Unternehmer können die in Eingangsrechnungen ausgewiesene USt von der eigenen USt-Schuld abziehen. Voraussetzungen:

  • Rechnung mit allen Pflichtangaben.
  • Leistung im Unternehmen verwendet.
  • Über 10.000 € Brutto: UID-Nummer auf der Rechnung.

Nicht abzugsfähig:

  • Bewirtungskosten (50 % geschäftlicher Anlass, sonst gar nicht).
  • Pkw-bezogene Vorsteuer (Ausnahme: E-Fahrzeuge ab 2020).
  • Repräsentationsaufwand.
  • Auswärtige Übernachtung des Unternehmers (nicht der Mitarbeiter).

Reverse Charge - bei B2B-Auslandsleistungen

Bei sonstigen Leistungen B2B in der EU geht die USt-Schuld auf den Empfänger über. Auf der Rechnung steht: “Steuerschuld geht über (Reverse Charge)”. Empfänger meldet die USt in der UVA selbst und zieht die Vorsteuer im selben Vorgang ab - kein Liquiditätseffekt.

MOSS / OSS: Bei B2C-Lieferungen und Telekom/Streaming-Diensten an Verbraucher im EU-Ausland gilt das One-Stop-Shop-Verfahren. Der Anbieter führt die USt im Heimatstaat zentral ab.


Kleinunternehmer-Regelung 2026

Unternehmer mit Jahresumsatz bis 55.000 € sind unecht USt-befreit: Keine USt auf Ausgangsrechnungen, dafür auch kein Vorsteuer-Abzug. Die Grenze wurde 2025 von 35.000 auf 55.000 Euro angehoben, und es gilt eine Toleranzregel: Ein einmaliges Überschreiten um bis zu 10 Prozent ist unschädlich.

Neu seit 2025 ist außerdem die EU-weite Kleinunternehmerregelung: Österreichische Kleinunternehmer können die Befreiung unter Voraussetzungen auch für Umsätze in anderen EU-Staaten nutzen. Wer überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen verkauft oder hohe Investitionen plant, kann freiwillig zur Regelbesteuerung optieren - dann ist man fünf Jahre daran gebunden, kann aber die Vorsteuer ziehen. Die Entscheidung sollte man vor der Gründung durchrechnen; Details im Artikel zur Kleinunternehmerregelung.


Vorsteuer bei Gründung und Investitionen

Ein oft übersehener Vorteil der Regelbesteuerung: Schon vor dem ersten Umsatz können Gründer die Vorsteuer aus Investitionen (Geräte, Einrichtung, Beratung) geltend machen und vom Finanzamt erstattet bekommen. Wer also zu Beginn hohe Anschaffungen hat, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser als mit der Kleinunternehmerbefreiung - denn als Kleinunternehmer bleibt man auf der gezahlten Vorsteuer sitzen. Bei größeren Investitionen ist die Vorsteuer-Erstattung ein echter Liquiditätszufluss in der Startphase.


Häufige USt-Fehler bei Unternehmern

In der Praxis kosten immer wieder dieselben Fehler Geld oder Ärger mit dem Finanzamt:

  • UVA-Frist versäumt: Die UVA ist am 15. des übernächsten Monats fällig - Säumnis kann einen Zuschlag auslösen.
  • Vorsteuer ohne gültige Rechnung: Fehlt eine Pflichtangabe (UID ab 10.000 €, Steuersatz, Leistungsbeschreibung), streicht das Finanzamt den Vorsteuerabzug.
  • Falscher Steuersatz angesetzt: Gerade bei den neuen 4,9 Prozent ist die korrekte Zuordnung wichtig - ein zu niedriger Satz führt zur Nachzahlung.
  • Kleinunternehmergrenze übersehen: Wer die 55.000 Euro überschreitet, wird rückwirkend USt-pflichtig - die nicht verrechnete USt muss dann nachgezahlt werden.

Die meisten dieser Fehler vermeidet eine ordentliche Buchhaltung und die rechtzeitige elektronische UVA über FinanzOnline. Im Zweifel klärt der Steuerberater die korrekte Einordnung - gerade in der Anlaufphase eines Betriebs.


Quellen (2)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer 2026?

Normalsatz 20 %, ermäßigte Sätze 13 % (lebende Pflanzen/Tiere, Tickets) und 10 % (Lebensmittel, Bücher, Medikamente, Mieten). NEU ab 1.7.2026: 4,9 % auf Grundnahrungsmittel (Milch, Butter, Eier, Obst, Gemüse, Mehl, Brot, Reis, Nudeln).

Was ist die UVA?

Umsatzsteuer-Voranmeldung. Monatlich bei Jahresumsatz über 100.000 €, sonst quartalsweise. Fälligkeit: 15. des übernächsten Monats. Die Jahreserklärung (U1) bis 30.06. des Folgejahres über FinanzOnline.

Welche Leistungen sind USt-frei?

Heilbehandlungen, Schulungen mit anerkanntem Zertifikat, Versicherungsumsätze, Bausparen, Kreditvermittlung, Grundstücksverkäufe. Vorsteuerabzug bei unecht befreiten Umsätzen ausgeschlossen.

Wer zahlt Mehrwertsteuer?

Endverbraucher trägt die USt. Unternehmer ziehen die USt nur als laufenden Posten durch (Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen, USt-Abfuhr aus Ausgangsrechnungen).

Was muss auf einer Rechnung stehen?

Vollständige Rechnung mit USt-Satz und USt-Betrag erforderlich für Vorsteuer-Abzug. Pflichtangaben: Aussteller, Empfänger, Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Steuersatz, Steuerbetrag, UID (ab 10.000 € Brutto).

Welche Lebensmittel werden ab Juli 2026 mit 4,9 % besteuert?

Nur Grundnahrungsmittel: Milch und Milchprodukte ohne Zusatz, Eier, frisches Obst und Gemüse, Brot, Mehl, Reis, Nudeln, Speisesalz. Verarbeitete Produkte, Süßwaren, Alkohol und Gastronomie bleiben bei 10 oder 20 Prozent.

Ab welchem Umsatz bin ich kein Kleinunternehmer mehr?

Ab 55.000 Euro Jahresumsatz (Grenze 2025 von 35.000 angehoben), mit einer einmaligen Toleranz von 10 Prozent. Darüber gilt die Regelbesteuerung mit USt-Pflicht und Vorsteuerabzug.

Soll- oder Istbesteuerung - was ist besser?

Für die Liquidität meist die Istbesteuerung: Die USt wird erst bei Zahlungseingang fällig, nicht schon bei Rechnungslegung. Sie ist für Freiberufler und kleinere Betriebe wählbar und besonders bei langen Zahlungszielen vorteilhaft.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at