Paket aus Drittland: Zoll & EUSt Österreich 2026

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 11 Min Quellen geprüft

Was kostet ein Paket aus dem Drittland?

Bei einer Bestellung aus China, den USA oder einem anderen Nicht-EU-Land fallen zwei staatliche Abgaben an: Einfuhrumsatzsteuer (20 % ab dem ersten Cent) und ab 150 € Warenwert zusätzlich Zoll. Dazu kommt eine Bearbeitungsgebühr des Zustellers - bei der Österreichischen Post 7,20 € brutto. Ab 1.7.2026 entfällt die Zollfreigrenze.

Die zwei Abgaben: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Viele rechnen mit “zollfrei” und meinen damit kostenlos. Das ist ein Missverständnis, das beim Postboten teuer endet. Bei Sendungen aus Drittländern muss man zwei Dinge sauber trennen.

Zoll ist eine Abgabe auf bestimmte Warengruppen, deren Höhe sich nach Art und Ursprung der Ware richtet. Bis 30.6.2026 gilt: Liegt der Warenwert unter 150 €, fällt kein Zoll an. Der Zollsatz selbst ist warenabhängig und liegt für viele Konsumgüter zwischen 0 und 17 %. Bekleidung etwa wird mit 12 % verzollt, viele Elektronikartikel mit 0 %. Den exakten Satz liefert die EU-Datenbank TARIC.

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist das Gegenstück zur inländischen Mehrwertsteuer - nur eben auf importierte Ware. Sie beträgt in Österreich 20 % (für Bücher, Lebensmittel und Medikamente 10 %) und fällt seit dem 1. Juli 2021 ab dem ersten Cent an. Vorher gab es eine Freigrenze bis 22 €. Seit deren Wegfall zahlt man auch auf das 5-Euro-Handyhüllchen aus Shenzhen die volle EUSt. Genau dieser Punkt unterscheidet die Einfuhr vom heimischen Kauf nicht mehr - das war der Sinn der Reform: gleiche Steuerlast für ausländische und inländische Verkäufer.

Wichtig für die Berechnung: Die Bemessungsgrundlage ist nicht der reine Artikelpreis. Der Zollwert umfasst Kaufpreis plus Verpackung, Porto und Versicherung. Die EUSt wiederum wird auf den Zollwert plus den bereits berechneten Zoll plus etwaige Verbrauchsteuern erhoben. Man versteuert also auch den Zoll mit. Wer das nicht weiß, unterschätzt die Endsumme regelmäßig. Mehr zur Mechanik steht im Detailartikel zur Einfuhrumsatzsteuer.

Was sich am 1. Juli 2026 ändert

Die wichtigste Neuerung seit Jahren steht unmittelbar bevor. Mit 1. Juli 2026 fällt die 150-Euro-Zollfreigrenze für E-Commerce-Sendungen aus Drittländern. Das hat das Finanzministerium im Dezember 2025 bestätigt.

Der Hintergrund ist eindeutig: 2024 erreichten rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen den EU-Markt, etwa 91 % davon aus China. Die Zollfreigrenze begünstigte den Import aus Drittstaaten gegenüber europäischen Händlern und lud zur Unterbewertung von Sendungen ein. Damit ist ab Sommer 2026 Schluss.

An die Stelle der Freigrenze tritt von 1.7.2026 bis 1.7.2028 eine Übergangslösung: ein Pauschalzoll von 3 € je Warenkategorie (also je tariflicher Unterposition, KN-Code) - ausdrücklich nicht pro Paket. Ein Paket mit drei verschiedenen Warengruppen kann somit auch 9 € Pauschalzoll auslösen. Ab 2028 soll die vollständige Zollreform mit regulärer Verzollung jeder Sendung greifen. Auf EU-Ebene wird zusätzlich eine “Union Handling Fee” von rund 2 € pro Sendung diskutiert, deren Höhe und Starttermin aber noch nicht fixiert sind.

Praktisch heißt das: Das Billig-Paket aus Fernost wird teurer, der Preisvorteil schrumpft. Wer noch vor dem Stichtag bestellt, spart sich bei Sendungen unter 150 € den Pauschalzoll - die EUSt fällt aber so oder so an.

Drei Pakete durchgerechnet

Diese Tabelle fehlt auf den meisten Ratgeberseiten: konkrete Endsummen statt abstrakter Prozentsätze. Alle Werte Stand Juni 2026, Post-Gebühren der Österreichischen Post.

BeispielWarenwertVersandZollwertZollEUSt 20 %Post-GebührAufschlag gesamt
Kopfhörer China (ohne IOSS)80 €10 €90 €0 €18,00 €7,20 €25,20 €
Kopfhörer China ab 1.7.202680 €10 €90 €3,00 €18,60 €7,20 €28,80 €
Lederjacke USA200 €30 €230 €27,60 €51,52 €14,40 €93,52 €

So liest sich das erste Beispiel: Bei 90 € Zollwert greift bis 30.6.2026 noch kein Zoll, die EUSt von 20 % macht 18 €, die Post verrechnet 7,20 €. Aus einem 90-Euro-Paket werden 115,20 € an der Haustür. Ab 1.7.2026 kommen 3 € Pauschalzoll dazu, und die EUSt wird auf 93 € (Zollwert plus Zoll) berechnet - der Aufschlag steigt auf 28,80 €.

Beim USA-Beispiel zeigt sich der Hebel des Zolls: Die Lederjacke wird mit 12 % verzollt (27,60 € auf 230 €), und die EUSt rechnet auf 257,60 € - also auch auf den Zoll. Aus einem 230-Euro-Paket werden 323,52 €. Bei höherpreisigen Bestellungen lohnt der Preisvergleich mit dem heimischen Handel oft mehr, als der Lockpreis im US-Shop vermuten lässt.

IOSS: wenn die Steuer schon bezahlt ist

Es gibt einen Weg, bei dem an der Haustür gar nichts mehr fällig wird: den Import-One-Stop-Shop (IOSS). Große Plattformen wie AliExpress, Temu, Shein oder Amazon-Marketplace-Händler sind dort registriert. Sie kassieren die österreichische EUSt schon beim Bezahlen im Shop und führen sie über ihre IOSS-Nummer ab.

Für Sendungen bis 150 € Warenwert bedeutet das: Liegt eine gültige IOSS-Nummer vor und erreicht sie den Zoll vor der Anmeldung, ist die Sendung von der EUSt bei der Zustellung befreit. Es kommt keine Nachforderung, und seriöse Plattformen verrechnen dann auch keine separate Bearbeitungsgebühr. Der angezeigte Endpreis im Warenkorb ist der Preis, den man zahlt.

Erkennen lässt sich das am Bestellvorgang: Wird im Checkout bereits “inkl. Steuern” oder “VAT included” für Österreich ausgewiesen, läuft der Kauf in der Regel über IOSS. Fehlt dieser Hinweis - etwa bei kleinen, direkt angeschriebenen Auslandsshops - kommt die EUSt erst bei der Zustellung dazu, plus Post-Gebühr. Das ist der häufigste Grund für die unangenehme Überraschung beim Paketboten. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft vor dem Kauf seine Rechte als Konsument und ob der Shop transparent über die Gesamtkosten aufklärt.

Gebühren von Post und Paketdiensten

Die staatlichen Abgaben sind nur die halbe Wahrheit. Hinzu kommt das Entgelt des Zustellers für die Zollabwicklung - er legt die Abgaben aus und holt sie samt Servicegebühr bei der Übergabe ein. Bei der Österreichischen Post gilt folgender Tarif:

SendungswertNettoBrutto
Bis 150 €6,00 €7,20 €
150 - 1.000 €12,00 €14,40 €
Über 1.000 €36,00 €43,20 €

Dazu kommt ein Bearbeitungs- und Lagerentgelt von 34,56 € brutto, wenn die Post den Empfänger wegen fehlender Unterlagen kontaktieren muss. Genau deshalb lohnt es sich, Rechnung und Zahlungsbeleg parat zu halten - ohne Wertnachweis schätzt der Zoll den Warenwert, meist nicht zu Ihren Gunsten.

Private Paketdienste wie DHL Express, UPS oder FedEx verrechnen eigene, oft höhere Abwicklungspauschalen. Bei einer 30-Euro-Bestellung kann die Bearbeitungsgebühr den Warenwert übersteigen - ein Effekt, den viele erst beim Nachnahme-Betrag bemerken. Wer aus Drittländern bestellt, sollte die Zustellgebühr immer mitkalkulieren.

Selbst verzollen, ablehnen oder zurückschicken

Man ist der Post-Abwicklung nicht ausgeliefert. Drei Optionen lohnen den Blick, je nach Situation.

Selbstverzollung. Wer die Bearbeitungsgebühr des Zustellers sparen oder den Warenwert korrekt nachweisen will, kann die Sendung selbst beim Zollamt anmelden. Bei der Post läuft das über die Sendungsverfolgung: Statt die Post abwickeln zu lassen, übernimmt man die Anmeldung selbst und legt Rechnung und Zahlungsbeleg vor. Das ist vor allem bei teuren Sendungen sinnvoll, bei denen die Post sonst einen geschätzten Wert ansetzt.

Falschen Wert beanstanden. Hat der Händler einen zu hohen Wert auf das Paket geschrieben oder fehlt die Rechnung, schätzt der Zoll - oft zu hoch. Mit einem nachgereichten Zahlungsbeleg (Kontoauszug, PayPal-Beleg, Shop-Bestätigung) lässt sich die Bemessungsgrundlage korrigieren. Wichtig: Das muss vor der endgültigen Abgabenfestsetzung geschehen.

Annahme verweigern. Stimmt die Bestellung nicht oder ist der Aufschlag zu hoch, kann man die Sendung ablehnen. Sie geht dann an den Absender zurück, und die ausgelegten Abgaben werden nicht eingehoben. Bei einer berechtigten Rücksendung im Rahmen des Konsumentenschutzes kann man bereits gezahlte EUSt beim Zollamt zurückfordern - der Antrag braucht aber den Ausfuhrnachweis und etwas Geduld.

Verbrauchsteuerwaren und Bestellverbote

Eine eigene Liga sind Waren mit Verbrauchsteuer. Sie sind immer abgabenpflichtig, unabhängig vom Warenwert, und kennen keine IOSS-Befreiung:

  • Tabak und Tabakwaren: Die Bestellung aus Drittländern (und auch aus anderen EU-Ländern) im Versandhandel ist generell verboten. Solche Sendungen werden vom Zoll angehalten.
  • Alkoholische Erzeugnisse: erlaubt, aber neben Zoll und EUSt fällt Alkohol- bzw. Schaumweinsteuer an.
  • Parfum und Toilettewasser: ebenfalls von jeder Wertfreigrenze ausgenommen.

Wer einen gebrauchten Pkw oder ein Motorrad aus dem Drittland importiert, hat noch eine dritte Abgabe am Hals: die Normverbrauchsabgabe. Details dazu stehen im Artikel zur NoVA. Und wer als Unternehmer einkauft, sollte die EUSt-Behandlung im Vorsteuerabzug kennen - relevant etwa bei der Kleinunternehmerregelung, bei der kein Vorsteuerabzug möglich ist. Die Anmeldung und Verrechnung läuft für Unternehmer über FinanzOnline.

Ein letzter Hinweis zur Wertgrenze bei der Reise: Was Sie als Reisender im Gepäck mitbringen dürfen, folgt komplett anderen Regeln als der Postversand. Die Reisefreimengen liegen bei 430 € (Flug) bzw. 300 € (Land/Schiff) und haben mit der 150-Euro-Zollgrenze für Pakete nichts zu tun.

Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Betrag wird ein Paket aus dem Drittland zollpflichtig?

Bis 30.6.2026 fällt Zoll erst ab 150 € Warenwert an. Einfuhrumsatzsteuer (20 %) wird dagegen ab dem ersten Cent fällig. Ab 1.7.2026 entfällt die 150-Euro-Zollfreigrenze: Dann gilt für Kleinsendungen ein Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie.

Warum zahle ich Steuer auf ein 5-Euro-Paket aus China?

Seit 1.7.2021 ist die alte 22-Euro-Freigrenze weggefallen. Die Einfuhrumsatzsteuer von 20 % fällt seither ab dem ersten Cent an, auch bei einer 5-Euro-Sendung. Nur Zoll bleibt vorerst an die 150-Euro-Grenze gebunden.

Was ist IOSS und wann zahle ich keine Steuer bei der Zustellung?

Beim Import-One-Stop-Shop kassiert der Händler die EUSt schon beim Kauf und führt sie ab. Sendungen bis 150 € mit gültiger IOSS-Nummer sind dann von der EUSt bei der Zustellung befreit - es kommt keine Nachforderung.

Wie hoch sind die Gebühren der Österreichischen Post?

Die Post verrechnet für die Zollabwicklung 7,20 € brutto bei Sendungen bis 150 €, 14,40 € bei 150 bis 1.000 € und 43,20 € über 1.000 €. Muss der Empfänger kontaktiert werden, kommen 34,56 € Bearbeitungs- und Lagerentgelt dazu.

Was ändert sich am 1. Juli 2026 genau?

Die 150-Euro-Zollfreigrenze entfällt. Als Übergangslösung gilt von 1.7.2026 bis 1.7.2028 ein Pauschalzoll von 3 € je Warenkategorie (KN-Code), nicht pro Paket. Die EUSt-Pflicht ab dem ersten Cent bleibt unverändert.

Darf ich Tabak oder Alkohol aus dem Drittland bestellen?

Tabak und Tabakwaren dürfen im Versandhandel generell nicht aus Drittländern bestellt werden. Alkohol, Parfum und Toilettewasser sind erlaubt, aber immer abgabenpflichtig - unabhängig vom Warenwert und ohne IOSS-Befreiung.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at