Zoll Österreich 2026 - Einfuhr, Reise, Versand
Was sich am 1. Juli 2026 ändert
Die größte Zoll-Neuerung seit Jahren steht unmittelbar bevor: Mit 1. Juli 2026 entfällt die 150-Euro-Zollfreigrenze für Pakete aus Drittländern. Bis dahin ist eine Sendung unter 150 Euro Warenwert zollfrei; ab dem Stichtag gilt für solche Kleinsendungen ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie (KN-Code), ausdrücklich nicht pro Paket. Ein Päckchen mit drei verschiedenen Warengruppen kann also 9 Euro auslösen. Diese Übergangslösung läuft bis 1. Juli 2028, danach soll jede Sendung regulär verzollt werden. Die Details mit Vorher-Nachher-Rechnung stehen im Artikel zum Paket aus dem Drittland.
Wann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen
Wichtig ist die Trennung zweier Abgaben. Die Einfuhrumsatzsteuer von 20 Prozent fällt seit dem Wegfall der alten 22-Euro-Grenze (1. Juli 2021) ab dem ersten Cent an - auch auf das 5-Euro-Handyhüllchen. Der Zoll dagegen ist warenabhängig (0 bis rund 17 Prozent, Bekleidung etwa 12 Prozent) und greift bis 30. Juni 2026 erst ab 150 Euro. Die EUSt wird auf Warenwert plus Versand plus Zoll berechnet, man versteuert also auch den Zoll mit. Dazu kommt die Bearbeitungsgebühr des Zustellers, bei der Österreichischen Post 7,20 Euro brutto bis 150 Euro. Wer über eine IOSS-registrierte Plattform (Temu, Shein, AliExpress) kauft, zahlt die EUSt schon im Warenkorb und an der Haustür nichts mehr.
Was Sie von der Reise mitbringen dürfen
Aus einem Nicht-EU-Land sind Waren bis 430 Euro bei Flug- und Seereisen und bis 300 Euro bei Einreise über Land abgabenfrei, für Kinder unter 15 Jahren 150 Euro. Diese Grenze gilt pro Person und lässt sich nicht zusammenlegen. Tabak und Alkohol zählen nicht hinein - sie haben eigene Mengengrenzen und sind erst ab 17 Jahren frei. Welche Stückzahlen und Liter gelten, steht bei den Reisefreimengen; die genaue Steuermechanik erklärt der Vergleich zur heimischen Mehrwertsteuer.
Den genauen Zollsatz für eine bestimmte Ware liefert die EU-Datenbank TARIC.