Reisefreimengen Österreich 2026: Zoll bei Einreise
Wie viel darf ich aus dem Drittland mitbringen?
Aus einem Nicht-EU-Land dürfen Sie andere Waren bis 430 € (Flug- und Seereise) bzw. 300 € (Einreise über Land) abgabenfrei mitbringen, für Kinder unter 15 Jahren gilt 150 €. Tabak und Alkohol haben davon getrennte Mengengrenzen - erlaubt ab 17 Jahren. Über diesen Grenzen fallen Zoll und 20 % Einfuhrumsatzsteuer an.
Wertgrenze: 430 Euro im Flug, 300 am Boden
Die wichtigste und am häufigsten missverstandene Zahl zuerst. Wer mit dem Flugzeug oder per Schiff aus einem Drittland einreist, darf Waren im Gesamtwert von 430 € abgabenfrei mitbringen. Bei der Einreise über Land - also mit Auto, Bus oder Bahn - sinkt die Grenze auf 300 €. Für Reisende unter 15 Jahren gilt unabhängig vom Verkehrsmittel eine Grenze von 150 €.
Warum der Unterschied zwischen Flug und Land? Die niedrigere Grenze am Boden soll den kleinen Grenzverkehr und den Einkaufstourismus in Nachbarländer dämpfen. Praktisch relevant ist das etwa bei der Rückreise aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder über die Balkanroute - alles Drittländer aus EU-Sicht.
Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen. Erstens gelten die Grenzen pro Person und lassen sich innerhalb einer Familie oder Gruppe nicht zusammenlegen. Ein Ehepaar im Flugzeug hat zwei mal 430 €, aber kein gemeinsames Budget von 860 € für ein einzelnes Stück. Zweitens zählen Tabakwaren und Alkohol nicht in diese Wertgrenze hinein - dafür gibt es eigene Mengengrenzen. Die Stange Zigaretten frisst also nicht Ihr 430-Euro-Kontingent für das neue Tablet auf.
Was nicht in die Wertgrenze zählt, sind Ihre persönlichen Gebrauchsgegenstände: das eigene Handy, der Laptop, die Kamera, getragene Kleidung, der Koffer selbst. Diese Dinge nehmen Sie mit und wieder zurück - sie sind keine Einfuhr. Erst neu gekaufte Ware, die in Österreich bleibt, zählt. Wer mit einer teuren Kamera oder einer hochwertigen Uhr verreist, sollte den Kaufbeleg aus Österreich dabeihaben, um bei der Rückkehr nicht in Erklärungsnot zu geraten - sonst könnte der Zoll das Stück für eine zollpflichtige Neuanschaffung halten.
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Reichweite dieser Regeln: Sie gelten ausschließlich für die Einreise aus Drittländern. Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenzen - dort zählen nur die deutlich höheren Richtmengen für den Eigenbedarf (etwa 800 Zigaretten und 10 Liter Spirituosen), die keine Abgabe auslösen, solange es sich nicht um Handel handelt. Die strengen 430- bzw. 300-Euro-Grenzen greifen erst, sobald eine EU-Außengrenze im Spiel ist.
Tabak und Alkohol: eigene Mengen ab 17
Für Genussmittel gelten feste Stückzahlen und Liter, nicht Wertgrenzen. Sie greifen erst ab 17 Jahren - wer jünger ist, darf weder Tabak noch Alkohol abgabenfrei einführen. Diese Freimengen kommen zur Wertgrenze von 430 bzw. 300 € hinzu.
| Kategorie | Freimenge pro Person (ab 17) |
|---|---|
| Zigaretten | 200 Stück |
| Zigarillos (max. 3 g/Stück) | 100 Stück |
| Zigarren | 50 Stück |
| Rauchtabak | 250 Gramm |
| Spirituosen über 22 % vol | 1 Liter |
| Alkohol bis 22 % vol | 2 Liter |
| Nicht schäumender Wein | 4 Liter |
| Bier | 16 Liter |
Bei Tabak gilt ein “oder”: Sie wählen eine der vier Kategorien - oder kombinieren sie anteilig. Die Logik ist eine Prozentrechnung: Jede Teilmenge zählt als Bruchteil ihrer vollen Freimenge, und die Summe darf 100 % nicht überschreiten. Konkret erlaubt sind etwa 100 Zigaretten (50 %) plus 50 Zigarillos (50 %), oder 100 Zigaretten (50 %) plus 125 Gramm Rauchtabak (50 %).
Beim Alkohol funktioniert die Sache zweistufig. Die starke und die schwächere Spirituosenmenge bilden eine “oder”-Gruppe, die sich ebenfalls anteilig teilen lässt - etwa 0,5 Liter Spirituosen plus 1 Liter Likör. Wein und Bier kommen davon unabhängig obendrauf: 4 Liter Wein und 16 Liter Bier sind zusätzlich frei. Wer aus dem Urlaub eine Flasche Whisky, vier Flaschen Wein und einen Kasten Bier mitbringt, liegt also im Rahmen.
Was bei Überschreitung fällig wird
Hier wird es konkret - und genau dieser Teil fehlt den meisten Übersichten. Überschreiten Sie eine Grenze, müssen Sie die Waren beim Zoll anmelden (roter Ausgang am Flughafen) und Einfuhrabgaben zahlen: den jeweiligen Zoll plus 20 % Einfuhrumsatzsteuer. Wie die Abgaben berechnet werden, hängt vom Einzelfall ab.
Fall 1 - ein einzelnes teures Stück. Sie bringen aus den USA ein Tablet um 600 € mit, eingereist per Flug (Grenze 430 €). Ein einzelner Gegenstand lässt sich nicht aufteilen: Es gibt keine Teilbefreiung für die ersten 430 €. Versteuert wird der volle Wert. Tablets sind zollfrei, also fallen 20 % EUSt auf 600 € an - das sind 120 €.
Fall 2 - mehrere kleinere Waren. Sie reisen über Land ein (Grenze 300 €) und haben Souvenirs und Kleidung im Gesamtwert von 500 € dabei. Hier wird die Freigrenze auf einen Teil der Waren angewendet, und Sie zahlen auf den übersteigenden Betrag von 200 €. Bei zollfreien Waren sind das 20 % EUSt, also 40 €; bei zollpflichtiger Kleidung kommt der Zoll dazu, der seinerseits mitversteuert wird.
Die Mechanik dahinter ist dieselbe wie beim Postversand: Die EUSt rechnet immer auf den Warenwert plus Zoll. Wer die Details der Berechnung nachvollziehen will, findet sie im Artikel zum Paket aus dem Drittland und zur Mehrwertsteuer. Wichtig ist die ehrliche Anmeldung: Wird nicht deklarierte Ware entdeckt, drohen neben den Abgaben eine Strafe wegen Abgabenverkürzung.
Verbotene und eingeschränkte Mitbringsel
Manche Dinge sind nicht eine Frage des Werts, sondern grundsätzlich verboten - egal wie billig sie waren. Hier endet jede Freimenge.
Tierische Lebensmittel. Fleisch, Wurst, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen aus Drittländern grundsätzlich nicht eingeführt werden. Hintergrund ist die Vorbeugung gegen Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder Geflügelpest. Auch Fisch, Honig und Eier unterliegen Beschränkungen. Wird nicht angegebene tierische Ware bei der Kontrolle entdeckt, wird sie beschlagnahmt und vernichtet - dazu kommt eine Geldstrafe. Der geräucherte Schinken aus dem Urlaub ist also kein Kavaliersdelikt, sondern ein echtes Risiko. Ausgenommen sind nur kleine Mengen Säuglingsnahrung und bestimmte medizinisch notwendige Lebensmittel.
Artenschutz. Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten fallen unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Elfenbein, bestimmte Korallen, Reptilleder, ausgestopfte Tiere oder Produkte daraus können an der Grenze beschlagnahmt werden, und es drohen empfindliche Strafen. Im Zweifel gilt: lieber die Hände davon lassen.
Produktfälschungen. Gefälschte Markenware - Taschen, Uhren, Kleidung - wird vom Zoll eingezogen, auch wenn sie für den Eigenbedarf gedacht ist. Bei größeren Mengen kann es zusätzlich rechtliche Folgen geben.
Ein praktischer Punkt zum Duty-Free-Einkauf: Was Sie im zollfreien Shop vor dem Rückflug kaufen, zählt sehr wohl in Ihre Freimengen hinein. “Duty-Free” heißt nur, dass im Verkaufsland keine Steuer anfällt - bei der Einreise nach Österreich gelten die normalen 430 € sowie die Tabak- und Alkoholgrenzen. Zwei Stangen Zigaretten aus dem Flughafen-Shop sind eine Stange zu viel.
Bargeld, Medikamente und das Auto
Drei Sonderfälle, die im Reiseverkehr regelmäßig auftauchen.
Bargeld. Ab einem Betrag von 10.000 € müssen Sie Barmittel bei der Ein- oder Ausreise über eine EU-Außengrenze unaufgefordert anmelden. Dazu zählen nicht nur Banknoten, sondern auch Edelmetalle, Münzen und übertragbare Wertpapiere. Wer die Anmeldung unterlässt, riskiert vorläufige Einbehaltung und eine empfindliche Strafe - selbst wenn das Geld legal ist.
Medikamente. Arzneimittel für den persönlichen Reisebedarf sind erlaubt, in der Regel bis zu drei Einzelhandelspackungen pro Person. Für Betäubungsmittel (etwa bestimmte starke Schmerzmittel) braucht es eine ärztliche Bescheinigung. Reine Mengenkäufe zum Weiterverkauf sind nicht gedeckt.
Fahrzeuge. Wer ein Auto oder Motorrad dauerhaft aus einem Drittland einführt, fällt nicht unter die Reisefreimengen, sondern unter die regulären Einfuhrabgaben - plus die Normverbrauchsabgabe. Und sobald Sie auf österreichischen Autobahnen unterwegs sind, brauchen Sie eine Vignette, unabhängig vom Zulassungsland. Auch bei Reklamationen zu mitgebrachter Ware lohnt der Blick auf die eigenen Rechte im Konsumentenschutz, denn die Gewährleistung eines ausländischen Händlers lässt sich oft schwer durchsetzen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel darf ich aus einem Drittland zollfrei mitbringen?
Andere Waren bis 430 € bei Flug- und Seereisen, bis 300 € bei Einreise über Land. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine Grenze von 150 €. Tabak und Alkohol haben eigene Mengengrenzen und zählen nicht in diese Wertgrenze hinein.
Wie viele Zigaretten darf ich aus dem Drittland einführen?
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak, ab 17 Jahren. Die Mengen lassen sich anteilig kombinieren, solange die Summe der ausgeschöpften Anteile 100 % nicht übersteigt.
Wie viel Alkohol ist bei der Einreise zollfrei?
1 Liter Spirituosen über 22 % vol oder 2 Liter mit höchstens 22 % vol, dazu zusätzlich 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier. Erlaubt ab 17 Jahren, jeweils pro Person.
Was passiert, wenn ich die Wertgrenze überschreite?
Sie müssen die Waren beim Zoll anmelden und Zoll plus 20 % Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Bei mehreren Waren werden die Abgaben auf den übersteigenden Betrag berechnet. Ein einzelnes Stück über der Grenze lässt sich nicht aufteilen und wird voll besteuert.
Ab welchem Betrag muss ich Bargeld anmelden?
Ab 10.000 € (oder gleichwertige Währung, Edelmetalle, Wertpapiere) besteht bei Ein- und Ausreise über eine EU-Außengrenze eine Anmeldepflicht. Wer das unterlässt, riskiert Beschlagnahme und Strafe.
Gelten die Freimengen pro Person?
Ja, alle Wert- und Mengengrenzen gelten pro Person und können innerhalb einer Reisegruppe nicht zusammengelegt werden. Eltern können die Freimengen ihrer Kinder unter 15 Jahren bei der Wertgrenze nicht für höherwertige eigene Waren nutzen.
Chefredakteur finanzguide.at