Alkoholsteuer Österreich 2026: Spirituosen, Bier, Wein
Wie hoch ist die Alkoholsteuer
Die Alkoholsteuer auf Spirituosen beträgt 1.200 Euro je Hektoliter reinen Alkohols - umgerechnet 12 Euro je Liter 100-prozentigem Alkohol. Sie ist eine Verbrauchsteuer des Bundes nach dem Alkoholsteuergesetz 2022, entsteht bei Herstellung oder Einfuhr und steckt fertig im Flaschenpreis. Bier, Wein und Schaumwein folgen eigenen, deutlich niedrigeren Regeln.
Wichtig zum Verständnis: “Alkoholsteuer” meint im engeren Sinn nur die Steuer auf Spirituosen und reinen Alkohol. Bier wird über die Biersteuer erfasst, Likörweine über die Zwischenerzeugnissteuer - und Wein bleibt komplett steuerfrei. Wer wissen will, wie viel Steuer im eigenen Getränk steckt, muss also zuerst die Kategorie kennen.
Die Steuersätze 2026 im Überblick
So besteuert Österreich alkoholische Getränke - die Sätze sind 2026 unverändert:
| Getränkeart | Verbrauchsteuer 2026 |
|---|---|
| Spirituosen (Alkoholsteuer) | 1.200 €/hl reiner Alkohol |
| Bier (Biersteuer) | 2 €/hl je Grad Plato |
| Zwischenerzeugnisse (Likörwein, Wermut) | 80 €/hl |
| Wein (still) | 0 € |
| Schaumwein, Sekt | 0 € |
Auffällig ist die enorme Spreizung: Während ein Liter reiner Alkohol in Form von Schnaps mit 12 Euro belastet wird, zahlt man auf Wein gar nichts und auf Bier nur einen Bruchteil. Diese Ungleichbehandlung hat historische und agrarpolitische Gründe - der österreichische Weinbau wird durch die Nullbesteuerung bewusst geschont, während hochprozentiger Alkohol als Genuss- und Gesundheitsthema stark besteuert wird, ähnlich wie bei der Tabaksteuer.
Steuer pro Flasche: der direkte Vergleich
Die abstrakten Hektoliter-Sätze sagen wenig. Spannender ist, wie viel Verbrauchsteuer in einer konkreten Flasche steckt. Diese Rechnung macht den Unterschied greifbar:
| Getränk | Menge | Verbrauchsteuer |
|---|---|---|
| Schnaps/Gin (40 % vol) | 0,7 l | 3,36 € |
| Likörwein / Wermut | 0,75 l | 0,60 € |
| Bier (12 ° Plato) | 0,5 l | 0,12 € |
| Stillwein | 0,75 l | 0,00 € |
| Sekt / Schaumwein | 0,75 l | 0,00 € |
Eine 0,7-Liter-Flasche Gin mit 40 Prozent trägt also 3,36 Euro Alkoholsteuer - dazu kommt noch die Mehrwertsteuer von 20 Prozent auf den gesamten Verkaufspreis. Ein halber Liter Bier kommt dagegen mit rund 12 Cent Biersteuer aus, und beim Wein ist die Verbrauchsteuer schlicht null. Wer eine Flasche Wein und eine Flasche Schnaps nebeneinanderstellt, hält damit zwei steuerlich völlig unterschiedliche Produkte in der Hand.
Bier: 2 Euro je Grad Plato
Die Biersteuer bemisst sich nicht am Alkoholgehalt, sondern am Stammwürzegehalt in Grad Plato - einem Maß für den Extraktgehalt vor der Gärung. Der Satz beträgt 2 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Ein klassisches Märzen mit 12 Grad Plato kostet damit 24 Euro Biersteuer je Hektoliter; ein stärkeres Bockbier mit 16 Grad entsprechend 32 Euro.
Kleine, rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Brauereien zahlen reduzierte Sätze, gestaffelt nach der Jahresproduktion bis zu einer Obergrenze. Diese Ermäßigung soll handwerkliche und regionale Brauereien gegenüber den Großkonzernen entlasten - ein Grund, warum die Bierlandschaft in Österreich so vielfältig ist. Die genaue Stufung hängt von der jährlichen Erzeugungsmenge ab und wird vom Zollamt im Einzelfall festgelegt.
Wein und Schaumwein: die Nullbesteuerung
Österreich gehört zu den EU-Ländern, die Wein gar nicht mit einer Verbrauchsteuer belegen - der Satz liegt bei 0 Euro je Hektoliter. Das gilt für Stillwein ebenso wie für Schaumwein: Die früher eingehobene Schaumweinsteuer wurde mit 1. Juli 2020 wieder auf null gesetzt. Damit ist der berühmte “Sektsteuer”-Aufschlag Geschichte.
Steuerlich heißt das: Auf eine Flasche Wein oder Sekt fällt einzig die Umsatzsteuer von 20 Prozent an, keine zusätzliche Verbrauchsteuer. Das ist im europäischen Vergleich großzügig - viele Länder besteuern zumindest Schaumwein. Für Konsumenten ist Wein damit das steuerlich günstigste alkoholische Getränk, für die heimische Weinwirtschaft ein spürbarer Standortvorteil. Lediglich Zwischenerzeugnisse wie Likörweine, Wermut oder Portwein, die zwischen Wein und Spirituose liegen, tragen eine eigene Steuer von 80 Euro je Hektoliter.
Selbst brennen: Abfindungs- und Verschlussbrennerei
Ein für Österreich typisches Thema ist das private und bäuerliche Schnapsbrennen. Hier gibt es zwei Wege mit ermäßigten Sätzen:
- Abfindungsbrennerei: Wer ohne Messuhr brennt - klassisch der landwirtschaftliche Hausbrand - darf bis zu 100 Liter reinen Alkohol pro Jahr zum ermäßigten Satz von 648 Euro je Hektoliter (54 Prozent des Regelsatzes) erzeugen. Für weitere 100 Liter gilt ein Satz von 1.080 Euro (90 Prozent).
- Verschlussbrennerei: Gewerbliche Kleinbrennereien mit amtlicher Messuhr und einer Erzeugung bis 400 Liter reinen Alkohol pro Jahr zahlen ebenfalls den ermäßigten Satz von 648 Euro je Hektoliter.
Diese Begünstigung erklärt, warum Edelbrände aus kleinen Hofbrennereien überhaupt leistbar bleiben. Wer als Landwirt oder Gewerbetreibender ins Brennen einsteigt, sollte die mengenmäßigen Grenzen genau kennen - eine Überschreitung führt zum vollen Regelsatz von 1.200 Euro je Hektoliter. Die Anmeldung und Abrechnung läuft über das Zollamt Österreich, vergleichbar mit anderen Selbstbemessungsabgaben wie der Kommunalsteuer bei Dienstgebern.
Wer zahlt und wie abgeführt wird
Steuerschuldner ist, wer den Alkohol herstellt, lagert oder einführt - also Brennereien, Alkohollager und registrierte Empfänger. Der Endverbraucher zahlt die Steuer nie direkt, sondern über den Produktpreis. Innerhalb der EU werden alkoholische Getränke unter Steueraussetzung befördert, elektronisch überwacht über das EMCS-System; die Steuer entsteht erst, wenn die Ware in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeht.
Die Alkoholsteueranmeldung ist grundsätzlich bis zum 25. des Folgemonats beim Zollamt einzureichen. Für Konsumenten ist dieser Verwaltungsapparat unsichtbar - relevant wird er nur für Produzenten und Händler. Wer privat im Ausland einkauft, sollte dagegen die Reisefreimengen kennen: Aus EU-Ländern sind größere Mengen für den Eigenbedarf abgabenfrei, aus Drittländern gelten enge Grenzen, und beim privaten Versand aus einem Drittland fallen Alkoholsteuer, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.
Steuerfreier Alkohol für besondere Zwecke
Nicht jeder Alkohol trägt die Steuer. Wird Ethylalkohol nicht zum Trinken, sondern für technische, medizinische oder gewerbliche Zwecke verwendet, ist er von der Alkoholsteuer befreit. Voraussetzung ist meist, dass er vergällt (denaturiert) wird - also durch Zusätze ungenießbar gemacht, damit er nicht heimlich als Trinkalkohol endet. Typische Anwendungen sind Reinigungsmittel, Kosmetika, Arzneimittel, Lacke oder Brennspiritus.
Auch Alkohol, der in der Lebensmittelproduktion verarbeitet wird - etwa für Aromen, Essig oder gefüllte Pralinen innerhalb bestimmter Grenzen - kann steuerfrei bleiben. Wer steuerfreien Alkohol gewerblich beziehen will, braucht dafür eine Bewilligung als Verwendungsbetrieb beim Zollamt. Diese Befreiungen sorgen dafür, dass die hohe Alkoholsteuer wirklich nur den Genusskonsum trifft und nicht die Industrie, die Alkohol als Rohstoff einsetzt.
Was die Alkoholsteuer für Gastronomie und Handel bedeutet
Für Wirte und Händler ist die im Einkaufspreis enthaltene Alkoholsteuer Teil des Wareneinsatzes und damit über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine Betriebsausgabe. Einen gesonderten Vorsteuerabzug wie bei der Umsatzsteuer gibt es für die Verbrauchsteuer aber nicht - sie ist eine echte Kostenkomponente, die in die Kalkulation des Verkaufspreises einfließt.
In der Gastronomie ist die Alkoholsteuer mengenmäßig oft kleiner als gedacht: Auf einen Schnaps entfallen nur wenige Cent bis gut ein Euro Steuer, der große Aufschlag entsteht durch Handelsspanne und Umsatzsteuer auf den Endpreis. Die Verbrauchsteuer setzt nur die Untergrenze - sie erklärt, warum eine Flasche Spirituose nie unter einen bestimmten Preis fallen kann, während die eigentliche Marge im Lokal entsteht.
Alkoholsteuer im Gesamtbild
Mit den Verbrauchsteuern auf Alkohol nimmt der Bund jährlich mehrere hundert Millionen Euro ein - weniger als bei Tabak, aber ein stabiler Posten. Die Sätze werden, anders als bei Tabak, nicht jährlich automatisch angehoben; die Alkoholsteuer ist seit Jahren konstant, verliert also durch die Inflation real an Gewicht. Eine Erhöhung wird zwar gesundheitspolitisch immer wieder diskutiert, war aber zuletzt nicht Teil der Budgetbeschlüsse.
Für den Konsumenten bleibt die Kernbotschaft einfach und gut zu merken: Hochprozentiges ist stark besteuert, Bier nur moderat und Wein in Österreich gar nicht. Diese Logik unterscheidet die Alkoholsteuer deutlich von breit angelegten Abgaben und macht sie zu einer klassischen Lenkungs- und Genussmittelsteuer - vergleichbar mit der Tabaksteuer, aber ohne deren steile jährliche Stufenpläne. Wer seinen Konsum steuerlich vergleichen will, sieht den Unterschied am deutlichsten im Glas: ein Achtel Wein steuerfrei, ein Bier wenige Cent, ein Schnaps deutlich mehr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Alkoholsteuer auf Spirituosen?
1.200 Euro je Hektoliter reinen Alkohols - also 12 Euro je Liter reinem Alkohol. Bei einer 0,7-Liter-Flasche mit 40 Prozent Alkohol sind das rund 3,36 Euro Alkoholsteuer, zuzüglich Umsatzsteuer.
Ist Wein in Österreich steuerfrei?
Ja. Auf Stillwein fällt keine Verbrauchsteuer an (0 Euro je Hektoliter), und auch die Schaumweinsteuer beträgt seit 1. Juli 2020 wieder 0 Euro. Es bleibt nur die normale Umsatzsteuer von 20 Prozent.
Wie viel Steuer steckt in einem Bier?
Die Biersteuer beträgt 2 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Bei einem typischen Bier mit 12 Grad Stammwürze sind das 24 Euro je Hektoliter - also rund 12 Cent pro halbem Liter.
Was ist eine Abfindungsbrennerei?
Eine kleine, meist bäuerliche Brennerei, die ohne Messuhr begrenzte Mengen brennen darf. Für bis zu 100 Liter reinen Alkohol pro Jahr gilt ein ermäßigter Satz von 648 Euro je Hektoliter (54 Prozent des Regelsatzes).
Welche Getränke unterliegen welcher Verbrauchsteuer?
Spirituosen der Alkoholsteuer, Bier der Biersteuer, Likörweine und Wermut der Zwischenerzeugnissteuer (80 Euro/hl). Wein und Schaumwein sind verbrauchsteuerfrei. Alle tragen zusätzlich 20 Prozent Umsatzsteuer.
Bis wann ist die Alkoholsteuer anzumelden?
Die Alkoholsteueranmeldung ist grundsätzlich bis zum 25. des Folgemonats schriftlich beim Zollamt Österreich einzureichen. Beförderungen unter Steueraussetzung laufen elektronisch über das EMCS-System.
Chefredakteur finanzguide.at