Oldtimer-Zulassung Österreich 2026 - historisches Fahrzeug

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 11 Min Quellen geprüft

Wann ein Fahrzeug als Oldtimer zählt - und wie es zugelassen wird

Ein historisches Fahrzeug ist im Kraftfahrgesetz (KFG) Paragraf 2 Abs. 1 Z 43 definiert: erhaltungswürdig, nicht zur ständigen Verwendung bestimmt und entweder Baujahr 1955 oder davor oder älter als 30 Jahre und in die approbierte Liste historischer Kraftfahrzeuge eingetragen. Die Zulassung erfolgt nicht automatisch mit dem Alter, sondern erst nach einer eigenen historischen Genehmigung durch die Landesprüfstelle und der Eintragung “historisches Fahrzeug” im Typenschein.

Der Status bringt echte Vorteile: längere Begutachtungsintervalle, NoVA-Befreiung und oft günstige Versicherungstarife. Er bringt aber auch Pflichten - vor allem eine harte Begrenzung der Fahrtage und ein verpflichtendes Fahrtenbuch. Wer einen Klassiker im Alltag bewegen will, ist mit einer normalen Zulassung besser bedient. Die historische Zulassung lohnt sich für das Liebhaberfahrzeug, das nur an schönen Tagen ausfährt.


Der Weg zur historischen Genehmigung

Die Genehmigung läuft über mehrere Schritte und endet bei der Landesprüfstelle im Bundesland des Wohnsitzes. Laut ÖAMTC und BMIMI sind das die Stationen:

  1. Listeneintrag prüfen. Das Fahrzeug muss in der approbierten Liste historischer Fahrzeuge stehen. Diese verwaltet das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (KHMÖ) und überarbeitet sie jährlich.
  2. Bestätigungsurkunde besorgen. Den Auszug aus der Liste gibt es beim KHMÖ als Bestätigungsurkunde - kostenlos suchbar, die Urkunde selbst kostet rund 78 Euro.
  3. Gutachten erstellen lassen. Ein Sachverständiger für historische Fahrzeuge beurteilt Erhaltungswürdigkeit und Originalzustand.
  4. Vorführung bei der Landesprüfstelle. Das Fahrzeug wird auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Übereinstimmung mit dem Genehmigungszustand geprüft.
  5. Eintragung “historisches Fahrzeug”. Nach positiver Prüfung wird der Status im Typenschein beziehungsweise Zulassungsschein eingetragen, das Fahrzeug kommt in die Genehmigungsdatenbank.

Für die Vorführung brauchen Sie die Fahrzeugdokumente, einen Besitznachweis, das Gutachten zur Sammlungs- und Erhaltungswürdigkeit und gegebenenfalls eine Vollmacht. Je nach Bundesland und Auslastung der Landesprüfstelle sollten Sie für den gesamten Ablauf von der Listensuche bis zur Eintragung einige Wochen einplanen - kümmern Sie sich also rechtzeitig vor der gewünschten Saison darum.

Bei einem importierten Klassiker kommt eine Einzelgenehmigung dazu. Fehlen bei einem Scheunenfund die Originalpapiere, akzeptieren die Behörden eine eidesstattliche Erklärung über die Fahrzeugidentität. Die steuerliche Seite des Imports - NoVA und bei Drittländern auch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer - läuft wie beim regulären Auto-Import. Die eigentliche Anmeldung erfolgt danach wie bei jedem Fahrzeug.


Originalität entscheidet über den Status

Der Kern der historischen Genehmigung ist die Übereinstimmung mit dem Originalzustand. Geprüft wird, ob das Fahrzeug dem entspricht, wie es zu seiner Bauzeit ausgeliefert wurde - bei der Erstgenehmigung und erneut bei jeder Begutachtung. Das hat praktische Folgen für jeden, der an seinem Klassiker schraubt.

Zulässig sind in der Regel zeitgenössische, also periodengerechte Anpassungen und der Austausch von Verschleißteilen durch gleichwertige. Problematisch wird es bei modernen Umbauten, die das Erscheinungsbild oder die Technik vom Originalzustand entfernen: ein nachgerüsteter moderner Motor, auffällige Tuning-Teile, nicht zeitgenössische Felgen oder Anbauten. Solche Eingriffe können dazu führen, dass die Erhaltungswürdigkeit verneint wird und der historische Status verloren geht.

Wer einen Klassiker kauft, sollte deshalb vor dem Umbau abklären, was die Landesprüfstelle akzeptiert. Ein dokumentierter, möglichst originaler Zustand sichert nicht nur den Zulassungsstatus, sondern auch den Sammlerwert. Umgekehrt gilt: Ein bereits stark umgebautes Fahrzeug bekommt unter Umständen gar keine historische Genehmigung und muss als normaler Gebrauchtwagen zugelassen werden - mit jährlicher Begutachtung und ohne NoVA-Befreiung.


Was die Oldtimer-Zulassung kostet

Anders als oft dargestellt ist die historische Zulassung kein Gratis-Privileg. Die folgenden Posten fallen an, einige fix, einige je nach Bundesland und Gutachter unterschiedlich.

PostenKosten
Bestätigungsurkunde KHMÖrund 78 € (Suche kostenlos)
Sachverständigen-Gutachtenje nach Gutachter (variabel)
Vorführung Landesprüfstelleje nach Bundesland (variabel)
Begutachtungsplakette2,30 € pro Fahrzeug
Einzelgenehmigung (nur Import)je nach Aufwand (variabel)

Die einzige bundesweit fixe Größe ist die Plakettengebühr; die Urkunde liegt bei rund 78 Euro beim KHMÖ. Gutachten und Vorführung schwanken stark, weil sie vom Aufwand und vom jeweiligen Sachverständigen abhängen. Holen Sie hier mehrere Angebote ein, bevor Sie sich festlegen. Eine genaue, schriftliche Kostenschätzung vom Gutachter vorab erspart Überraschungen.


Oldtimer oder Youngtimer - wo die Grenze liegt

Ein verbreiteter Irrtum: Ein Auto sei automatisch ein Oldtimer, sobald es 30 Jahre alt ist. So einfach ist es nicht. Das Alter allein genügt nicht - das Fahrzeug muss zusätzlich in die approbierte Liste eingetragen und im Originalzustand erhaltungswürdig sein, und der historische Status muss eigens beantragt werden. Erst dann gelten NoVA-Befreiung, längere Begutachtungsintervalle und die Fahrtbeschränkung.

Fahrzeuge, die zwar 20 bis 30 Jahre alt sind, aber noch nicht die historischen Kriterien erfüllen, werden umgangssprachlich Youngtimer genannt. Sie sind rechtlich normale Fahrzeuge: jährliche Begutachtung, volle motorbezogene Versicherungssteuer nach ihrem Erstzulassungsjahr, keine Fahrtbeschränkung und kein Fahrtenbuch. Für ein Alltagsauto, das man unbegrenzt fahren will, ist das oft sogar der bessere Weg - die historische Zulassung lohnt nur dann, wenn das Fahrzeug tatsächlich Sammlerstück und Schönwetter-Auto ist.

Die Entscheidung hängt also weniger am Kalender als an der Nutzung. Wer mehr als 120 Tage im Jahr fahren will, kann mit dem historischen Status nichts anfangen, selbst wenn das Fahrzeug alt genug wäre. Wer den Klassiker dagegen nur zu Ausfahrten und Treffen bewegt, holt mit der historischen Zulassung das Maximum heraus.


Fahrtbeschränkung und Fahrtenbuch

Der größte Unterschied zur normalen Zulassung steckt im Fahrbetrieb. Historische Kraftwagen dürfen an maximal 120 Tagen pro Jahr gefahren werden, historische Krafträder an höchstens 60 Tagen. Wer mehr fährt, verliert faktisch den Sinn der historischen Zulassung und riskiert bei einer Kontrolle Probleme.

Diese Fahrtage sind lückenlos in einem Fahrtenbuch nach Paragraf 34 KFG zu dokumentieren. Einzutragen sind laut ÖAMTC:

  • Datum der Fahrt,
  • Startort und Kilometerstand bei Fahrtantritt,
  • Zielort und Kilometerstand bei Fahrtende.

Das Fahrtenbuch ist drei Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren. Bei der wiederkehrenden Begutachtung nach Paragraf 57a wird es auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft - zusammen mit der Originalität des Fahrzeugs. Diese Begutachtung ist bei historischen Fahrzeugen nur alle zwei Jahre fällig, nicht jährlich. Für einzelne Punkte wie die Bremsleistung gibt es Ausnahmen, um den Originalzustand nicht zu zerstören.

Die Aufzeichnungen müssen dem Fahrzeug eindeutig zuordenbar und dürfen nicht nachträglich manipulierbar sein. Ein gebundenes Heft mit fortlaufenden Eintragungen erfüllt das, ein loses Blatt nicht.

Wichtig zu verstehen: Ein Fahrtag zählt unabhängig von der gefahrenen Strecke. Eine kurze Runde am Vormittag verbraucht denselben Tag wie eine ganztägige Ausfahrt. Wer plant, an einem Wochenende zwei Tage zu fahren, sollte das einkalkulieren. Bei 120 Tagen klingt das großzügig, doch wer den Klassiker regelmäßig am Wochenende und für Treffen nutzt, kommt im Sommer schneller an die Grenze als gedacht. Die Beschränkung ist der Preis für die Steuer- und Begutachtungsvorteile - sie macht aus dem Oldtimer bewusst ein Liebhaberfahrzeug und kein zweites Alltagsauto. Wer das nicht akzeptieren will, fährt mit einer normalen Zulassung trotz höherer laufender Kosten besser.


Steuer und Versicherung - der Oldtimer-Mythos

Hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum: Oldtimer seien komplett steuerfrei. Das stimmt nur zur Hälfte. Die NoVA entfällt bei historischen Fahrzeugen ab 30 Jahren im Originalzustand. Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt aber weiterhin an - daran ändert der historische Status nichts.

Der einzige Unterschied: Weil die Erstzulassung eines Oldtimers immer vor dem 1. Oktober 2020 liegt, wird die Steuer nach der älteren, rein leistungsbezogenen Berechnung nach kW ermittelt, nicht nach dem heutigen kW-plus-CO2-Modell. Bei den meist schwachen Motoren klassischer Fahrzeuge bleibt der Betrag oft überschaubar, null ist er aber nicht. Die genaue Systematik steht im Beitrag zur Kfz-Steuer.

Bei der Versicherung punkten Oldtimer dagegen klar. Wegen der geringen Fahrleistung und des pfleglichen Umgangs bieten Versicherer spezielle Oldtimer-Pakete mit deutlich niedrigeren Prämien als für ein Alltagsauto. Voraussetzung ist meist ein Mindestalter des Halters, eine begrenzte Jahreskilometerleistung und ein Alltagsfahrzeug im Haushalt. Vergleichen Sie die Angebote trotzdem, wie bei jeder Kfz-Versicherung. Wer den Klassiker neben dem Alltagsauto nur gelegentlich bewegt, kann ihn außerdem über ein Wechselkennzeichen laufen lassen und spart die zweite Haftpflicht.

Unterm Strich ist die historische Zulassung ein guter Deal für echte Liebhaberfahrzeuge - solange man die 120-Tage-Grenze und das Fahrtenbuch ernst nimmt. Die Ersparnis kommt weniger aus einer einzelnen großen Befreiung als aus der Summe der kleinen Vorteile: keine NoVA, nur alle zwei Jahre zur Begutachtung, günstige Spezialprämie. Diese Tabelle stellt beide Wege gegenüber.

MerkmalHistorische ZulassungNormale Zulassung
Begutachtungalle 2 Jahrejährlich (nach 3-2-1-Regel)
NoVAbefreit (ab 30 J., Original)fällig bei Erstzulassung
Motorbez. Versicherungssteuerja, nach kWja, kW + CO2
Fahrtage pro Jahrmax. 120 (Pkw)unbegrenzt
FahrtenbuchPflichtnein
Versicherungsprämiemeist günstigernormaltarif

Quellen (4)

Häufig gestellte Fragen

Wann gilt ein Auto in Österreich als Oldtimer?

Laut KFG Paragraf 2 Abs. 1 Z 43, wenn das Baujahr 1955 oder davor liegt oder das Fahrzeug älter als 30 Jahre und in die approbierte Liste historischer Fahrzeuge eingetragen ist. Zusätzlich muss es erhaltungswürdig und nicht zur ständigen Verwendung bestimmt sein.

Wie oft muss ein historisches Fahrzeug zum Pickerl?

Nur alle zwei Jahre statt jährlich. Bei der Paragraf-57a-Überprüfung werden neben der Verkehrssicherheit auch die Originalität und die Fahrtenbucheinträge kontrolliert. Für manche Bauteile wie die Bremsleistung gelten Ausnahmen zur Wahrung des Originalzustands.

Wie viele Tage darf man einen Oldtimer im Jahr fahren?

Historische Kraftwagen dürfen an maximal 120 Tagen pro Jahr gefahren werden, historische Krafträder an höchstens 60 Tagen. Die Fahrten sind in einem Fahrtenbuch nach Paragraf 34 KFG zu dokumentieren.

Zahlt ein Oldtimer NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer?

Die NoVA entfällt bei historischen Fahrzeugen ab 30 Jahren im Originalzustand. Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt aber weiterhin an - sie wird bei Oldtimern nach der älteren, rein leistungsbezogenen kW-Berechnung ermittelt, weil die Erstzulassung vor Oktober 2020 liegt.

Was kostet die Oldtimer-Zulassung?

Die Bestätigungsurkunde aus der Liste historischer Fahrzeuge kostet rund 78 Euro beim KHMÖ. Dazu kommen das Sachverständigen-Gutachten und die Vorführung bei der Landesprüfstelle (je nach Bundesland und Gutachter unterschiedlich) sowie die Begutachtungsplakette von 2,30 Euro.

Wie wird ein importierter Oldtimer zugelassen?

Über eine Einzelgenehmigung. Fehlen bei einem Scheunenfund die Papiere, ist eine eidesstattliche Erklärung zulässig. Zusätzlich gelten die normalen Importregeln mit NoVA und gegebenenfalls Zoll und Einfuhrumsatzsteuer aus dem Drittland.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at