Auto importieren nach Österreich 2026 - NoVA, EUSt, Zoll

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 11 Min Quellen geprüft

Was der Auto-Import nach Österreich kostet

Welche Abgaben anfallen, hängt vor allem von einer Frage ab: Kommt das Auto aus der EU oder aus einem Drittland? Aus der EU fällt bei der Zulassung die Normverbrauchsabgabe (NoVA) an, bei Neufahrzeugen zusätzlich 20 Prozent Erwerbsteuer. Aus einem Drittland kommen 10 Prozent Zoll und 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer obendrauf. Diese Tabelle zeigt die Unterschiede auf einen Blick.

AbgabeEU-GebrauchtwagenEU-NeufahrzeugDrittland
Zoll (Pkw)neinnein10 %
Einfuhrumsatzsteuerneinnein20 %
Erwerbsteuer (USt)nein (im Preis enthalten)20 %im EUSt enthalten
NoVAja, bei Zulassungja, bei Zulassungja, bei Zulassung
Zollabfertigung nötigneinneinja

Der teuerste Posten ist je nach Fahrzeug unterschiedlich: Bei einem sauberen Diesel aus Deutschland ist es die NoVA, bei einem CO2-starken SUV aus den USA summieren sich Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und NoVA schnell zu einem fünfstelligen Aufschlag. Wer importiert, sollte die Abgaben deshalb vor dem Kauf durchrechnen, nicht danach.


Import aus der EU - der einfache Weg

Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenze. Ein Auto aus Deutschland, Italien oder Slowenien lässt sich also ohne Zollabfertigung nach Österreich bringen. Trotzdem sind ein paar Dinge zu klären.

Gebrauchtwagen von privat oder Händler. Hier zahlen Sie die Umsatzsteuer im Kaufland, sie steckt im Kaufpreis. In Österreich fällt dann keine zusätzliche Erwerbsteuer mehr an. Übrig bleibt die NoVA, die bei der Erstzulassung in Österreich fällig wird.

Neufahrzeug aus der EU. Anders bei einem Neuwagen: Hier verlagert sich die Umsatzsteuer ins Bestimmungsland. Das heißt, Sie kaufen netto im Ausland und führen die 20 Prozent Erwerbsteuer in Österreich ab. Als neu gilt ein Fahrzeug EU-weit, wenn die Erstzulassung höchstens 6 Monate zurückliegt oder der Tacho nicht mehr als 6.000 Kilometer zeigt. Trifft eines davon zu, fällt die Erwerbsteuer immer in Österreich an, selbst beim Kauf von einer Privatperson.

Für die Zulassung brauchen Sie die COC-Papiere (Übereinstimmungsbescheinigung), die die EU-weite Betriebserlaubnis belegen. Damit wird das Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank eingetragen. Dieser Eintrag kostet laut ÖAMTC maximal 180 Euro. Dazu kommen ein Überstellungskennzeichen für die Heimfahrt - aus Deutschland rund 100 bis 150 Euro - und eine gültige Begutachtung nach Paragraf 57a, das österreichische Pickerl. Ausländische Prüfplaketten werden nicht anerkannt.

Eine Besonderheit beim NoVA-Tarif sorgt regelmäßig für Verwirrung: Bei aus der EU importierten Gebrauchtwagen ist jener österreichische NoVA-Tarif anzuwenden, der zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im EU-Ausland in Geltung war. Ein 2019 in Deutschland zugelassenes Auto wird also nach der NoVA-Logik von 2019 besteuert, nicht nach der von 2026. Das kann den Import älterer Fahrzeuge spürbar günstiger machen.

Ein Beispiel zum Gefühl für die Größenordnung: Bei einem deutschen Gebrauchtwagen mit einem gemeinen Wert von rund 15.000 Euro netto und 130 g CO2/km ergibt die NoVA (130 minus 91) geteilt durch 5 gleich rund 8 Prozent, also 1.200 Euro, abzüglich 350 Euro bleiben rund 850 Euro. Kein Zoll, keine Einfuhrumsatzsteuer - im EU-Fall ist die NoVA fast immer der einzige Steuerposten, dazu kommen nur die Nebenkosten der Zulassung.


Import aus dem Drittland - die Abgaben-Kaskade

Kommt das Auto aus einem Land außerhalb von EU und EWR - etwa Schweiz, USA, Großbritannien oder Japan - wird es an der EU-Außengrenze verzollt. Laut BMF fallen die Abgaben in einer festen Reihenfolge an, und genau diese Reihenfolge ist entscheidend, weil jede Stufe auf der vorigen aufbaut.

  1. Zoll: 10 Prozent auf den Zollwert (in der Regel der Kaufpreis plus Transportkosten bis zur EU-Grenze).
  2. Einfuhrumsatzsteuer: 20 Prozent, berechnet auf den Zollwert plus den Zollbetrag.
  3. NoVA: auf den gemeinen Wert (Marktwert ohne USt), nach der Rechtslage zum Zulassungszeitpunkt inklusive CO2-Malus.

Dass die Einfuhrumsatzsteuer auf eine bereits um den Zoll erhöhte Basis aufschlägt, übersehen die meisten Importrechner. Ein vollständiges Beispiel macht den Effekt sichtbar.

Rechenbeispiel: Pkw-Import aus einem Drittland

Ausgangslage: Kaufpreis und Transport ergeben einen Zollwert von 20.000 Euro. Der Wagen hat 145 g CO2/km.

SchrittBerechnungBetrag
Zollwert-20.000 €
Zoll 10 %20.000 × 10 %2.000 €
Basis für EUSt20.000 + 2.00022.000 €
Einfuhrumsatzsteuer 20 %22.000 × 20 %4.400 €
NoVA-Satz(145 - 91) / 5 = 10,8 % → 11 %-
NoVA20.000 × 11 % - 3501.850 €
Summe Abgaben2.000 + 4.400 + 1.8508.250 €

Aus einem 20.000-Euro-Auto wird so ein Fahrzeug mit rund 28.250 Euro Anschaffungskosten - noch ohne Überstellung, Genehmigungsdatenbank und Pickerl. Bei einem CO2-starken Modell über 155 g/km würde zusätzlich der NoVA-Malus von 80 Euro je Gramm greifen und die Rechnung weiter nach oben treiben. Genau deshalb lohnt der Drittland-Import oft nur bei Fahrzeugen, die es in Europa gar nicht gibt, oder bei sehr günstigem Einkauf.

Praktisch läuft der Drittland-Import über eine Zollanmeldung an der Außengrenze; Sie brauchen Kaufvertrag mit Wertnachweis, Ausfuhrnachweis des Verkäufers und - falls vorhanden - eine Präferenzbescheinigung für reduzierte Zollsätze. Mehr zur Logik der Einfuhr im Beitrag zur Einfuhrumsatzsteuer.


NoVA beim Import berechnen und abführen

Die NoVA ist bei privatem Import von der Person zu berechnen und abzuführen, auf die das Fahrzeug zugelassen wird. Bisher mussten Eigenimporteure das selbst beim Finanzamt erledigen. Der Ablauf bei der Zulassung: Das Fahrzeug wird laut ÖAMTC zunächst mit einem Sperrvermerk vorläufig zugelassen, bis die NoVA beim Finanzamt bezahlt ist - dann wird die Sperre aufgehoben.

Die Formel ist dieselbe wie beim Neuwagen: (CO2-Wert WLTP minus 91) geteilt durch 5, gerundet, maximal 80 Prozent, plus Malus über 155 g/km, abzüglich 350 Euro. Liegt kein WLTP-Wert vor, wird der CO2-Ausstoß ersatzweise mit dem Doppelten der Motorleistung in Kilowatt angesetzt. Bemessungsgrundlage ist der gemeine Wert. Kauft eine Privatperson im Ausland günstiger ein, darf dieser Kaufpreis herangezogen werden - aber nur, wenn er über dem inländischen Eurotax-Listenwert liegt. Sonst gilt der inländische Mittelwert.

Wer unsicher ist, nutzt vor dem Kauf den offiziellen NoVA-Rechner und vergleicht das Ergebnis mit dem Gesamtpreis eines vergleichbaren Fahrzeugs im Inland. Häufig ist der Preisvorteil nach allen Abgaben kleiner als gedacht. Eine Alternative zum Eigenimport ist der reguläre Gebrauchtwagen-Kauf im Inland oder, bei knapper Liquidität, das Auto-Leasing. Für die laufenden Kosten nach der Zulassung sind außerdem die Kfz-Steuer und eine Kfz-Haftpflicht einzuplanen.


Befreiung bei Übersiedlung aus einem Nicht-EU-Staat

Wer aus einem Drittland nach Österreich zieht und sein Auto mitnimmt, kann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sparen - das Fahrzeug gilt dann als Übersiedlungsgut. Die Befreiung ist an klare Bedingungen geknüpft, die das BMF vorgibt:

  • Der gewöhnliche Wohnsitz lag mindestens 12 zusammenhängende Monate außerhalb der EU.
  • Das Fahrzeug ist ein Gebrauchtfahrzeug und war vor dem Wegzug mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz und Gebrauch.
  • Nach der Verzollung darf das Auto 12 Monate lang nicht verkauft, vermietet oder verliehen werden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Begründung des Wohnsitzes in Österreich erfolgen.

Beantragt wird die Befreiung vor der Einfuhr beim Zollamt mit dem Vordruck ZBefr 2 (in Sonderfällen ZBefr 2a), nachzuweisen mit Kaufvertrag, Zulassungspapieren oder Versicherungsunterlagen. Ein wichtiger Haken: Befreit sind nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Die NoVA fällt trotzdem an und ist vor der Erstzulassung im Inland beim Finanzamt zu bezahlen. Die Befreiung spart also die beiden größten Posten der Drittland-Kaskade, nicht aber die NoVA.


Was sich 2026 beim Import ändert

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG) bringt laut KPMG mehrere Änderungen, die Importeure betreffen.

  • Eigenimport-Vereinfachung ab 1. Juli 2026: Der Generalimporteur darf künftig die NoVA für den Eigenimporteur berechnen und abführen. Das ersetzt das bisherige Verfahren, bei dem sich Importeure selbst um die Besteuerung beim Finanzamt kümmern mussten.
  • Export-Vergütung wird gekürzt: Eine Vergütung der NoVA im Exportfall ist ab 1. Juli 2026 nur noch für Fahrzeuge möglich, die maximal 48 Monate alt sind. Wer regelmäßig ältere Gebrauchtwagen exportiert, sollte Anträge bis Juni 2026 einreichen.
  • Leasing aus der EU/EWR: Ab 1. Juli 2026 zahlen EU- und EWR-Leasinggeber die NoVA nur noch anteilig, wenn das Fahrzeug bis zu 48 Monate im Inland überlassen wird.
  • Vorführwagen und Taxis: Bereits ab 1. Januar 2026 ist die Lieferung zuvor begünstigt genutzter Fahrzeuge an Händler steuerfrei.

Für Privatpersonen ist vor allem die Eigenimport-Vereinfachung relevant: Der bürokratische Teil rund um die NoVA-Selbstberechnung soll damit ab Sommer 2026 leichter werden. An der Höhe der Abgaben ändert sich dadurch aber nichts. Nach der Zulassung folgt der reguläre Weg über die Anmeldung beim Versicherer.


Quellen (4)

Häufig gestellte Fragen

Welche Abgaben fallen beim Auto-Import nach Österreich an?

Aus der EU nur die NoVA bei der Zulassung, bei Neufahrzeugen zusätzlich 20 % Erwerbsteuer. Aus einem Drittland kommen 10 % Zoll und 20 % Einfuhrumsatzsteuer dazu, plus die NoVA. Den Großteil macht meist die NoVA aus.

Was kostet der Import eines Gebrauchtwagens aus Deutschland?

Aus Deutschland fällt kein Zoll und keine österreichische Einfuhrumsatzsteuer an, weil die Umsatzsteuer im Kaufpreis steckt. Anfallen können die NoVA bei der Zulassung sowie Nebenkosten: Genehmigungsdatenbank bis 180 Euro, Überstellungskennzeichen rund 100 bis 150 Euro, Paragraf-57a-Begutachtung.

Wie wird die NoVA beim Import berechnet?

Nach der Formel (CO2-Wert WLTP minus 91) geteilt durch 5, maximal 80 %, Malus von 80 Euro je g über 155 g/km, abzüglich 350 Euro. Bemessungsgrundlage ist der gemeine Wert (Marktwert ohne USt). Bei EU-Gebrauchtwagen gilt der NoVA-Tarif, der bei der Erstzulassung im Ausland in Kraft war.

Wann muss ich die Einfuhrumsatzsteuer zahlen?

Nur bei Import aus einem Drittland (außerhalb EU/EWR). Sie beträgt 20 % und wird auf den Zollwert plus den Zollbetrag berechnet, also auf eine bereits um den Zoll erhöhte Basis.

Was ändert sich 2026 beim Auto-Import?

Ab 1. Juli 2026 darf laut Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 der Generalimporteur die NoVA für den Eigenimporteur berechnen und abführen. Außerdem gibt es die NoVA-Vergütung beim Export künftig nur noch für Fahrzeuge bis 48 Monate Alter.

Brauche ich für ein importiertes Auto ein Pickerl?

Für die Zulassung in Österreich ist eine gültige Begutachtung nach Paragraf 57a (Pickerl) nötig. Ausländische Prüfungen werden nicht anerkannt. Außerdem muss das Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden, bei EU-Fahrzeugen meist über die COC-Papiere.

Wann gilt ein importiertes Auto als Neufahrzeug?

EU-weit gilt ein Fahrzeug als neu, wenn die Erstzulassung höchstens 6 Monate zurückliegt oder es nicht mehr als 6.000 km gefahren ist. Dann fällt die 20-prozentige Erwerbsteuer immer in Österreich an, auch beim Kauf von privat.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at