Pickerl §57a 2026 - Intervall, Toleranzfrist, Kosten
Wie oft muss das Pickerl gemacht werden?
Für Pkw der Klasse M1 gilt die 3-2-1-Regel: die erste wiederkehrende Begutachtung nach § 57a ist drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, die zweite nach weiteren zwei Jahren, danach jährlich. Motorräder folgen seit 1. März 2020 demselben Rhythmus. Stand Juni 2026 ist das die geltende Regelung.
Diese Intervalle stehen im Kraftfahrgesetz und sind enger als das EU-Minimum, das nur 4-2-2 verlangt. Österreich prüft also häufiger als vorgeschrieben - ein Punkt, an dem die geplante Reform ansetzt. Solange der Nationalrat nichts anderes beschließt, bleibt es aber bei drei, dann zwei, dann einem Jahr.
Die Begutachtung wird im Auftrag des Staates durchgeführt. Erlaubt sind ermächtigte Werkstätten, die Prüfstellen von ÖAMTC und ARBÖ sowie Ziviltechniker und technische Büros, die der Landeshauptmann dazu ermächtigt hat. Der Prüfer handelt dabei hoheitlich und muss unabhängig urteilen - auch wenn er gleichzeitig die Werkstatt betreibt, die den Mangel beheben würde.
Die Toleranzfrist - und warum der Erstzulassungsmonat entscheidet
Das Pickerl ist nicht auf den Tag genau fällig. Die Begutachtung darf in einem Zeitraum von einem Monat vor bis zu vier Kalendermonate nach dem auf der Plakette gelochten Monat erfolgen. Effektiv haben Sie also ein Fenster von gut fünf Monaten, in dem die Prüfung als rechtzeitig gilt.
Entscheidend ist ein Detail, das viele übersehen: Der Fälligkeitsmonat richtet sich immer nach dem Monat der Erstzulassung, nicht nach dem Tag, an dem Sie zuletzt beim Pickerl waren. Wer die Prüfung jedes Jahr erst in der vierten Toleranzmonat macht, schiebt den eigentlichen Termin nicht nach hinten. Der gelochte Monat bleibt der Erstzulassungsmonat.
Das folgende Beispiel rechnet die Termine für einen Pkw mit Erstzulassung 15. März 2023 konkret durch - genau diese Datums-Übersicht fehlt auf fast allen anderen Seiten.
| Begutachtung | Fällig (gelochter Monat) | Toleranzfenster (rechtzeitig) |
|---|---|---|
| 1. (nach 3 Jahren) | März 2026 | Feb. 2026 - Juli 2026 |
| 2. (nach 2 Jahren) | März 2028 | Feb. 2028 - Juli 2028 |
| 3. (jährlich) | März 2029 | Feb. 2029 - Juli 2029 |
| 4. (jährlich) | März 2030 | Feb. 2030 - Juli 2030 |
Beispiel-Berechnung finanzguide.at, Stand Juni 2026. Toleranz: 1 Monat vor bis 4 Monate nach dem Erstzulassungsmonat.
Ein praktischer Schluss daraus: Wer das Auto im Frühjahr ohnehin in der Werkstatt hat, kann das Pickerl im ersten Toleranzmonat gleich miterledigen, statt bis zum letzten Moment zu warten. Reißt das Fenster nämlich, beginnt der Bereich der echten Probleme - und der ist teuer.
Was wird geprüft - und welche Mängel-Stufen es gibt
Die Überprüfung dauert rund 45 Minuten und deckt neun Bereiche ab: Fahrzeug-Identifizierung, Bremsanlage, Lenkung, Sicht (Scheiben, Spiegel, Wischer), Beleuchtung und Rückstrahler, Achsen, Räder und Reifen, Fahrgestell, sonstige Ausstattung sowie die Umweltbelastung über die Abgasmessung. Laut WKO werden im Schnitt drei Mängel pro Begutachtung gefunden - die meisten davon harmlos.
Wie es nach der Prüfung weitergeht, hängt von der Schwere der Mängel ab. Die drei Stufen sind im § 57a klar getrennt:
| Ergebnis | Plakette | Folge |
|---|---|---|
| Ohne / leichte Mängel | wird ausgegeben | Mangel sollte behoben werden, keine Frist erzwungen |
| Schwere Mängel | keine neue Plakette | Nutzung max. 2 Monate ab Prüfung, dann Mangel beheben + neu begutachten |
| Gefahr im Verzug | keine Plakette | jede weitere Nutzung untersagt, Behörde setzt Zulassung aus |
Bei einem leichten Mangel - etwa eine nicht ganz korrekt eingestellte Leuchte - bekommen Sie die Plakette trotzdem. Der Mangel beeinträchtigt die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht wesentlich, sollte aber behoben werden.
Ein schwerer Mangel ist die häufigste unangenehme Überraschung. Das Fahrzeug gilt dann als nicht verkehrssicher. Sie dürfen es noch maximal zwei Monate ab dem Prüftermin nutzen, jedoch nicht über die auf der alten Plakette angegebene Frist hinaus. Innerhalb dieser zwei Monate muss der Mangel behoben und das Auto neuerlich begutachtet werden. Erst dann gibt es die neue Plakette.
Gefahr im Verzug ist der Ernstfall: defekte Bremsen, durchgerostete Tragteile, eine Lenkung mit Spiel. Hier ist jede weitere Fahrt untersagt, und die Behörde kann die Zulassung vorübergehend aussetzen und die Kennzeichen abnehmen. Das Auto muss abgeschleppt werden.
Was kostet das Pickerl 2026?
Es gibt keinen bundesweit fixen Tarif. Anders als bei der Vignette oder der NoVA, wo der Betrag gesetzlich oder per Formel feststeht, legt jede Prüfstelle den Kostenbeitrag selbst fest. Die Preise unterscheiden sich nach Werkstatt, Bundesland, Fahrzeugklasse und Antriebsart.
| Quelle | Übliche Spanne Pkw |
|---|---|
| WKO-Durchschnitt Österreich | 60 - 90 € |
| autorevue-Richtwert | 50 - 100 € |
| Europaweite Bandbreite | 30 - 180 € |
Stand Juni 2026. Quellen: WKO, autorevue. Werte ohne Mängelbehebung.
In dieser Spanne ist nur die Begutachtung selbst enthalten. Wird ein schwerer Mangel gefunden, kommen die Reparaturkosten und meist eine zweite Anfahrt für die Nachbegutachtung dazu. Vereins-Mitglieder bei ÖAMTC oder ARBÖ zahlen an den Vereins-Prüfstellen häufig weniger als Nicht-Mitglieder. Mitzubringen ist die Zulassungsbescheinigung; bei nicht zugelassenen Fahrzeugen das Genehmigungsdokument.
Die Plakette selbst ist üblich weiß. Historische Fahrzeuge bekommen eine rote Plakette mit dem Aufdruck “HISTORISCHES FAHRZEUG”. Geht die Plakette verloren, stellt etwa der ÖAMTC für Nicht-Mitglieder eine Ersatzplakette gegen eine Bearbeitungsgebühr von 12,10 € aus.
Strafen bei abgelaufenem Pickerl
Wer mit überzogenem Pickerl fährt, riskiert mehr als ein kleines Strafmandat. Der gesetzliche Strafrahmen des Kraftfahrgesetzes reicht bis 5.000 €; der ÖAMTC weist darauf hin, dass die Strafdrohung theoretisch noch höher ausfallen kann. In der Praxis hängt das tatsächliche Ausmaß davon ab, wie stark die Frist überschritten wurde.
Solange Sie innerhalb der viermonatigen Toleranzfrist liegen, ist alles in Ordnung. Danach gilt das Pickerl als abgelaufen. Reißt das Fenster deutlich, droht eine Anzeige, und bei einem Mangel mit Gefahr im Verzug kann die Behörde die Kennzeichen abnehmen. Auch versicherungsrechtlich wird es heikel: Bei einem Unfall, der auf einen Mangel zurückgeht, der bei rechtzeitiger Prüfung aufgefallen wäre, kann die Kfz-Versicherung Regress nehmen.
Ein zweiter, oft unterschätzter Punkt betrifft Auslandsfahrten. Die österreichische Toleranzfrist ist im Ausland nicht überall bekannt. An den Grenzen zu Italien, Ungarn, Kroatien und Slowenien hat es immer wieder Probleme gegeben - von Strafen bis zur Abnahme der Kennzeichen. Wer mit einem Pickerl unterwegs ist, das den gelochten Monat bereits überschritten hat, sollte die Prüfung vor einer Auslandsreise nachholen, auch wenn die Toleranzfrist daheim noch läuft.
Sonderfälle: Taxi, Lkw, Anhänger und Oldtimer
Die 3-2-1-Regel gilt für den klassischen Privat-Pkw und das Motorrad. Für gewerblich oder schwer genutzte Fahrzeuge ist der Takt enger - und die großzügige Toleranzfrist gilt dort nicht.
| Fahrzeugklasse | Intervall | Toleranzfrist |
|---|---|---|
| Pkw M1, Motorrad, leichte Anhänger O1/O2 | 3-2-1 | 1 Monat vor / 4 Monate nach |
| Taxi, Rettungsfahrzeug | jährlich | nur 3 Monate vor |
| Omnibus M2/M3 | jährlich | nur 3 Monate vor |
| Lkw N1/N2/N3 | jährlich | nur 3 Monate vor |
| Schwere Anhänger O3/O4 (über 3,5 t) | jährlich | nur 3 Monate vor |
| Historisches Fahrzeug (Oldtimer) | alle 2 Jahre | 1 Monat vor / 4 Monate nach |
Stand Juni 2026, Quelle: oesterreich.gv.at.
Wer ein leichtes Nutzfahrzeug der Klasse N1 privat fährt - etwa einen Kastenwagen als Familienauto -, übersieht den Jahres-Takt leicht und denkt fälschlich an den Zwei-Jahres-Rhythmus des Pkw. Das ist ein häufiger Grund für ein versehentlich abgelaufenes Pickerl. Und weil bei diesen Klassen kein Vier-Monats-Puffer nach dem Termin existiert, wird aus einer kurzen Verzögerung schnell ein Verstoß.
Bei Oldtimern ist die rote Plakette zugleich der Nachweis des historischen Status. Für die Begutachtung sind hier zusätzlich fahrtenbuchartige Aufzeichnungen der letzten zwei Jahre und das Genehmigungsdokument mitzubringen.
Geplante Reform 4-2-2-2-1
Seit Längerem wird über längere Pickerl-Intervalle diskutiert. Der Entwurf sieht vor, von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 umzustellen: erste Begutachtung erst vier Jahre nach Erstzulassung, dann mehrere Zwei-Jahres-Schritte, ab dem zehnten Jahr jährlich. Damit käme Österreich näher an den EU-Standard heran.
Stand Juni 2026 ist diese Reform aber noch nicht in Kraft. Die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs ist Ende Mai 2026 ausgelaufen, der Beschluss im Nationalrat war vor der Sommerpause geplant - ein konkretes Datum für das Inkrafttreten stand bis dahin nicht fest. Bis zu einem Beschluss und dessen Wirksamwerden gilt unverändert die 3-2-1-Regel. Wer 2026 eine Vorladung zum gelochten Monat hat, kann sich nicht auf das längere Intervall berufen.
Der ÖAMTC bremst die Erwartungen ohnehin: Nach seinen Berechnungen müssten rund zwei Millionen Fahrzeughalter trotz Reform extra zu einer Prüfstelle fahren, um eine neue Plakette und einen neuen Termin im zentralen Begutachtungsregister eintragen zu lassen - mit geschätzten 23 Millionen Euro Verwaltungsaufwand. Eine echte Entlastung sieht der Club erst, wenn parallel ein digitales Pickerl eingeführt wird, das die Plakette an der Windschutzscheibe ersetzt.
Wer in nächster Zeit ein Fahrzeug erwirbt, sollte das gültige Pickerl ohnehin im Blick behalten: Beim Gebrauchtwagen-Kauf gehört der Blick auf die Plakette zur Pflicht, und bei der Anmeldung eines importierten Fahrzeugs ist die Begutachtung Voraussetzung für die Zulassung. Auch die laufenden Kosten wie die motorbezogene Versicherungssteuer und eine etwaige Finanzierung sollten Sie in die Gesamtrechnung einbeziehen. Wer ein Auto zurückgeben will, weil ein verschwiegener schwerer Mangel erst beim Pickerl auftaucht, findet im Konsumentenschutz die Gewährleistungsregeln dazu.
Häufig gestellte Fragen
Wie oft muss man in Österreich zum Pickerl?
Für Pkw gilt die 3-2-1-Regel: erstmals 3 Jahre nach der Erstzulassung, dann nach weiteren 2 Jahren, danach jährlich. Stand Juni 2026 ist das die geltende Regelung.
Wie lang ist die Pickerl-Toleranzfrist?
Ein Monat vor bis vier Kalendermonate nach dem auf der Plakette gelochten Monat. Der Fälligkeitsmonat richtet sich immer nach dem Monat der Erstzulassung, nicht nach dem letzten Prüftermin.
Was kostet das Pickerl 2026?
Es gibt keinen bundesweit fixen Tarif. Üblich sind rund 50 bis 100 € für einen Pkw, je nach Werkstatt, Bundesland und Fahrzeugtyp. Der WKO-Schnitt liegt bei 60 bis 90 €.
Was passiert bei einem schweren Mangel?
Es wird keine neue Plakette ausgegeben. Das Fahrzeug darf noch maximal zwei Monate ab Überprüfung genutzt werden, längstens bis zum Ablauf der bisherigen Plakette. In dieser Zeit muss der Mangel behoben und das Auto erneut begutachtet werden.
Welche Strafe droht bei abgelaufenem Pickerl?
Der gesetzliche Strafrahmen des Kraftfahrgesetzes reicht bis 5.000 €. Wird die viermonatige Toleranzfrist deutlich überschritten, droht eine Anzeige, bei Gefahr im Verzug auch die Abnahme der Kennzeichen.
Gilt 2026 schon das neue 4-2-2-2-1-Intervall?
Nein. Stand Juni 2026 ist die Reform noch nicht beschlossen. Die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs ist Ende Mai 2026 ausgelaufen, der Nationalratsbeschluss war vor der Sommerpause geplant. Bis dahin gilt unverändert 3-2-1.
Chefredakteur finanzguide.at