KFZ-Steuer 2026: motorbezogene Versicherungssteuer

Von Martin Höllinger Stand 19.06.2026 Lesezeit 12 Min Quellen geprüft

Wie wird die KFZ-Steuer 2026 berechnet?

Was umgangssprachlich “KFZ-Steuer” heißt, ist bei Pkw die motorbezogene Versicherungssteuer. Sie wird gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben und seit 1. Oktober 2020 nach Leistung (kW) und CO2-Ausstoß berechnet. Reine Elektroautos waren lange befreit - seit 1. April 2025 zahlen auch sie, bemessen nach Leistung und Eigengewicht. Die Höhe hängt stark vom Fahrzeug und vom Jahr der Erstzulassung ab.


Verbrenner-PKW ab 1.10.2020: Leistung plus CO2

Für Benziner, Diesel und Hybride mit WLTP-CO2-Wert setzt sich die monatliche Steuer aus zwei Komponenten zusammen:

Leistungskomponente - die kW-Leistung minus Abzugsbetrag, dann gestaffelt:

  • erste 35 kW: 0,25 €/kW
  • nächste 25 kW: 0,35 €/kW
  • jedes weitere kW: 0,45 €/kW

CO2-Komponente - der CO2-Wert minus Abzugsbetrag, multipliziert mit 0,72 € je Gramm.

Die beiden Abzugsbeträge sinken jährlich und richten sich nach dem Jahr der Erstzulassung. Ausgangspunkt 2020: 65 kW und 115 g/km. Pro Jahr fällt der kW-Abzug um 1, der CO2-Abzug um 3 Gramm. Für die Erstzulassung 2026 gelten 59 kW und 97 g/km (2025: 60 kW und 100 g/km). Mindestens werden 5 kW und 5 g/km angesetzt - ganz steuerfrei ist ein Verbrenner also nie.


Rechenbeispiel Verbrenner (Erstzulassung 2026)

Ein Mittelklasse-Diesel mit 110 kW und 130 g CO2/km, erstmals zugelassen 2026:

  • Leistung: 110 - 59 = 51 kW → 35 x 0,25 € + 16 x 0,35 € = 8,75 € + 5,60 € = 14,35 €/Monat
  • CO2: 130 - 97 = 33 g → 33 x 0,72 € = 23,76 €/Monat
  • Summe: 38,11 €/Monat → x 12 = 457,32 € pro Jahr

Man sieht: Bei modernen Fahrzeugen macht die CO2-Komponente oft den größeren Teil aus. Ein leistungsstarker, aber sauberer Wagen kann günstiger wegkommen als ein schwächerer mit hohem Verbrauch - genau das ist die Lenkungsabsicht hinter der Formel.


E-Autos seit 1.4.2025: jetzt steuerpflichtig

Die wichtigste Änderung für 2026: Reine Elektroautos sind nicht mehr befreit. Seit 1. April 2025 zahlen sie die motorbezogene Versicherungssteuer - allerdings nach einer eigenen Formel ohne CO2-Komponente. Bemessen wird nach Dauerleistung und Eigengewicht laut Zulassungsschein, ebenfalls monatlich:

Leistungskomponente - die Nenndauerleistung minus 45 kW:

  • erste 35 kW: 0,25 €/kW (mindestens 2,50 €)
  • nächste 25 kW: 0,35 €/kW
  • jedes weitere kW: 0,45 €/kW

Gewichtskomponente - das Eigengewicht minus 900 kg:

  • erste 500 kg: 0,015 €/kg (mindestens 3 €)
  • nächste 700 kg: 0,03 €/kg
  • jedes weitere kg: 0,045 €/kg

Wichtig ist die Dauerleistung (die 30-Minuten-Nennleistung), nicht die oft viel höhere Spitzenleistung - das hält die Steuer für E-Autos in Grenzen. Dass das E-Auto jetzt zur Kasse gebeten wird, ändert nichts an seinen anderen Vorteilen wie dem Sachbezug von null beim E-Dienstwagen oder der NoVA-Befreiung.


Rechenbeispiel E-Auto

Ein typisches E-Auto mit 100 kW Dauerleistung und 2.000 kg Eigengewicht:

  • Leistung: 100 - 45 = 55 kW → 35 x 0,25 € + 20 x 0,35 € = 8,75 € + 7,00 € = 15,75 €/Monat
  • Gewicht: 2.000 - 900 = 1.100 kg → 500 x 0,015 € + 600 x 0,03 € = 7,50 € + 18,00 € = 25,50 €/Monat
  • Summe: 41,25 €/Monat → x 12 = 495 € pro Jahr

Der ÖAMTC rechnet damit, dass die Mehrheit der E-Autos unter 500 Euro im Jahr zahlt - die Spanne reicht aber je nach Leistung und Gewicht von rund 70 Euro bis über 2.000 Euro. Schwere, starke Elektro-SUV trifft es deutlich härter als kompakte Stadtautos. Wer ein E-Auto anschafft, sollte die Steuer also vorab durchrechnen, statt von einem Pauschalwert auszugehen.


Hybride und Plug-in-Hybride

Hybridfahrzeuge fallen unter die Verbrenner-Formel, weil sie einen Verbrennungsmotor haben - bemessen werden also die kW des Verbrennungsmotors und der CO2-Wert. Der Unterschied liegt im herangezogenen CO2-Wert: Bei normalen Hybriden zählt der kombinierte WLTP-Wert, bei Plug-in-Hybriden der gewichtete kombinierte WLTP-Wert. Dieser gewichtete Wert ist auf dem Papier oft sehr niedrig, weil er die elektrische Reichweite einrechnet.

In der Praxis fahren Plug-in-Hybride bei der motorbezogenen Versicherungssteuer deshalb häufig günstig - manchmal landet die CO2-Komponente sogar bei null, weil der gewichtete Wert unter dem Abzugsbetrag liegt. Anders als das reine E-Auto bleibt der Plug-in aber ein Verbrenner mit Leistungskomponente und ist deshalb nie ganz steuerfrei.


E-Auto gegen Verbrenner: nicht immer billiger

Ein verbreiteter Irrtum ist, das E-Auto sei bei dieser Steuer automatisch im Vorteil. Die beiden Rechenbeispiele oben zeigen das Gegenteil:

FahrzeugKFZ-Steuer pro Jahr
Diesel 110 kW / 130 g CO2 (EZ 2026)457,32 €
E-Auto 100 kW / 2.000 kg495,00 €

Das schwere E-Auto zahlt hier sogar etwas mehr als der effiziente Diesel. Seit dem Wegfall der E-Auto-Befreiung entscheidet bei Stromern vor allem das Eigengewicht - und moderne Elektro-SUV mit großem Akku sind schwer. Wer beim E-Auto Steuer sparen will, achtet auf ein niedriges Gewicht und eine moderate Dauerleistung. Der Steuervorteil des E-Autos liegt 2026 woanders: beim Sachbezug und der NoVA, nicht mehr automatisch bei der laufenden Versicherungssteuer.


Warum neuere Autos mehr zahlen

Der jährlich sinkende Abzug ist der unscheinbarste, aber wirksamste Hebel des Systems. Weil der Abzugsbetrag vom Jahr der Erstzulassung abhängt und für das Fahrzeug dann fix bleibt, zahlt ein neueres Auto bei sonst gleichen Werten mehr:

ErstzulassungkW-AbzugCO2-Abzug
2020 (Start)65 kW115 g/km
202560 kW100 g/km
202659 kW97 g/km

Ein 2021 zugelassener Wagen behält dauerhaft seinen höheren Abzug und damit die niedrigere Steuer. Für die Praxis heißt das: Beim Gebrauchtwagenkauf lohnt der Blick auf das Erstzulassungsdatum nicht nur wegen des Alters, sondern auch wegen der laufenden Steuer - bei zwei sonst identischen Fahrzeugen ist das ältere hier im Vorteil.


Alt-Fahrzeuge, Motorräder und der Begriff Kraftfahrzeugsteuer

Drei Abgrenzungen, die oft für Verwirrung sorgen:

  • Erstzulassung vor 1.10.2020: Diese Pkw werden weiter nach dem alten, rein leistungsbezogenen Tarif (nur kW, ohne CO2) besteuert. Ein Wechsel auf die neue Formel findet nicht statt - die genauen alten Sätze stehen beim BMF.
  • Motorräder werden nach Hubraum (ccm) besteuert, nicht nach kW und CO2. Für E-Motorräder gilt seit 2025 eine eigene Regelung nach Leistung.
  • Kraftfahrzeugsteuer ist nicht dasselbe: Die echte Kraftfahrzeugsteuer nach dem KfzStG betrifft vor allem Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und Kfz ohne Haftpflichtversicherung. Der normale Pkw zahlt die motorbezogene Versicherungssteuer - der umgangssprachliche Begriff “KFZ-Steuer” meint fast immer diese.

Wer die laufenden Autokosten gesamt im Blick behalten will, sollte neben der Steuer auch Autoversicherung, Vignette und beim Kauf die NoVA einrechnen.


Einhebung und Zahlungsweise

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird nicht vom Finanzamt vorgeschrieben, sondern von der Versicherung gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben und abgeführt. Sie steht also direkt auf der Polizze des Kfz-Haftpflichtvertrags.

Ein einfacher Spartipp steckt in der Zahlungsweise: Nur die jährliche Zahlung ist zuschlagsfrei. Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Verrechnung kommt ein gesetzlicher Zuschlag dazu, der die Steuer spürbar verteuert. Wer es sich leisten kann, zahlt die Prämie samt Steuer einmal im Jahr. Endet der Versicherungsvertrag - etwa bei Abmeldung oder Verkauf -, wird die Steuer nur für die Monate des aufrechten Vertrags berechnet, zu viel Bezahltes wird rückerstattet.

Wer nur die Autoversicherung wechselt, zahlt deshalb keine doppelte Steuer: Die motorbezogene Versicherungssteuer hängt am Fahrzeug und an der aufrechten Haftpflicht, nicht am einzelnen Versicherer. Der neue Versicherer hebt sie ab dem Vertragsbeginn ein, der alte stoppt sie zum Vertragsende - lückenlos und ohne Überschneidung. Höher oder niedriger wird die Steuer durch den Wechsel nicht, sie ist gesetzlich fixiert und keine Verhandlungssache.


Unsere Einschätzung

Die Formel wirkt kompliziert, die Logik ist aber klar: Wer viel Leistung und viel CO2 fährt, zahlt mehr - und seit 2025 zahlen auch E-Autos mit, vor allem schwere. Für die meisten Haushalte bleibt die motorbezogene Versicherungssteuer ein dreistelliger Jahresbetrag, der sich mit zwei Stellschrauben drücken lässt: einem effizienten Fahrzeug und der jährlichen Zahlung.

Zwei Hinweise zum Schluss. Erstens: Beim Neuwagen entscheidet der WLTP-CO2-Wert mit über die laufenden Kosten - ein Blick in die Zulassungspapiere vor dem Kauf zahlt sich aus. Zweitens: Die offiziellen Rechner von BMF und Autofahrerclubs liefern für das konkrete Fahrzeug den exakten Betrag. Wer regelmäßig längere Strecken pendelt, sollte zusätzlich prüfen, ob Pendlerpauschale und Kilometergeld die Mobilitätskosten an anderer Stelle abfedern - die laufende KFZ-Steuer selbst ist für Privatfahrzeuge dagegen nicht absetzbar.


Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich die KFZ-Steuer 2026 für einen Verbrenner?

Monatlich aus zwei Teilen: Leistung (kW minus 59 Abzug 2026, gestaffelt 0,25/0,35/0,45 € je kW) plus CO2 (Wert minus 97 Abzug 2026, 0,72 € je Gramm). Die Summe gilt pro Monat und wird mit zwölf multipliziert.

Zahlen E-Autos 2026 KFZ-Steuer?

Ja. Seit 1. April 2025 ist die Befreiung für reine Elektroautos aufgehoben. Die Steuer bemisst sich nach Dauerleistung (kW minus 45) und Eigengewicht (kg minus 900). Der ÖAMTC erwartet für die meisten E-Autos unter 500 Euro pro Jahr.

Welcher CO2-Abzug gilt 2026?

97 g/km für Fahrzeuge mit Erstzulassung 2026, beim kW-Abzug sind es 59 kW. Der Abzug sinkt jährlich um 3 g CO2 und 1 kW - 2025 waren es noch 100 g und 60 kW. Maßgeblich ist das Jahr der Erstzulassung.

Warum zahlen neuere Autos mehr KFZ-Steuer?

Weil die Abzugsbeträge mit jedem Jahr der Erstzulassung sinken. Ein 2026 zugelassenes Auto hat einen niedrigeren CO2- und kW-Abzug als ein baugleiches von 2021 - dadurch steigt die Bemessungsgrundlage und damit die Steuer.

Wie spare ich bei der Zahlungsweise?

Indem Sie die motorbezogene Versicherungssteuer jährlich zahlen. Nur die jährliche Zahlung ist zuschlagsfrei - bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlung kommt ein gesetzlicher Zuschlag dazu.

Was ist der Unterschied zur Kraftfahrzeugsteuer?

Pkw und Motorräder mit Haftpflichtversicherung zahlen die motorbezogene Versicherungssteuer (umgangssprachlich KFZ-Steuer). Die eigentliche Kraftfahrzeugsteuer betrifft vor allem Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und Kfz ohne Haftpflichtversicherung.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at