Auto anmelden Österreich 2026 - Unterlagen & Kosten

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 11 Min Quellen geprüft

Wie melde ich ein Auto in Österreich an?

Die Zulassung läuft in Österreich fast immer über eine Zulassungsstelle der Kfz-Versicherung im Bezirk des Hauptwohnsitzes, nicht über ein Amt. Voraussetzung ist eine gültige Haftpflichtversicherung: Erst schließen Sie die Versicherung ab, dann erstellt diese die Versicherungsbestätigung, und mit ihr wird das Fahrzeug an Ort und Stelle zugelassen. Alternativ ist die Behörde zuständig.

Dieses System unterscheidet Österreich von Deutschland. Es gibt keine eVB-Nummer und keine getrennte Hauptuntersuchung - die technische Prüfung heißt hier §57a-Begutachtung, das Pickerl, und die Zulassung erledigt die Versicherung in einem Aufwasch. Wer einen Neuwagen beim Händler kauft, bekommt die Zulassung oft direkt dort organisiert, weil viele Autohäuser mit einer Versicherungs-Zulassungsstelle zusammenarbeiten.

Behördlich zuständig sind bei Bedarf die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat oder die Landespolizeidirektion. Die Zulassungsstelle muss für jenen politischen Bezirk ermächtigt sein, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz haben. Die Anmeldung muss die Person vornehmen, die als Zulassungsbesitzer eingetragen wird - das ist nicht zwingend der Eigentümer, sondern wer das Fahrzeug verwendet und für Versicherung und Steuer haftet. Bei Leasing oder Kreditkauf bleibt das wirtschaftliche Eigentum oft bei der Bank, zugelassen wird trotzdem auf den Nutzer.

Welche Unterlagen brauche ich?

Welche Dokumente nötig sind, hängt davon ab, ob das Auto neu, gebraucht aus Österreich oder aus dem EU-Ausland importiert ist. Die folgende Checkliste fasst die Unterschiede zusammen - genau diese Gegenüberstellung fehlt auf den meisten Versicherungs-Ratgebern, die nur eine Sammelliste zeigen.

UnterlageNeuwagenGebraucht (AT)EU-Import
Amtlicher Lichtbildausweisjajaja
Versicherungsbestätigungjajaja
Typenschein / Datenauszug / Einzelgenehmigungjajaja
Erwerbsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)jajaja
Gültiges §57a-Gutachten (Pickerl)entfälltwenn fälligja
Genehmigungsdokument der Vorzulassungneinjaja
Beide Teile der ausländischen Zulassungneinneinja
NoVA-Nachweisüber Händlermeist erledigtselbst zu zahlen

Stand Juni 2026. Quellen: oesterreich.gv.at, ÖAMTC.

Beim Neuwagen führt der Händler die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ab und meldet das Fahrzeug oft gleich mit an. Beim EU-Import dagegen müssen Sie NoVA und gegebenenfalls Einfuhrumsatzsteuer selbst bei der Anmeldung abrechnen, und ohne gültiges Pickerl geht gar nichts - importierte Gebrauchte brauchen vor der Zulassung eine §57a-Begutachtung in Österreich.

Wer für eine andere Person zulässt, braucht eine Vollmacht. Bei Firmen kommt ein Firmenbuchauszug dazu.

Typenschein, Datenauszug oder COC - welcher Nachweis gilt?

Beim Genehmigungsnachweis herrscht oft Verwirrung, weil drei verschiedene Dokumente denselben Zweck erfüllen können. Welches Sie brauchen, hängt vom Alter und der Herkunft des Fahrzeugs ab.

Seit Einführung der Genehmigungsdatenbank am 1. Juli 2007 (26. KFG-Novelle) wird der klassische Papier-Typenschein nur noch für Fahrzeuge mit rein österreichischer Typengenehmigung ausgestellt. Für die meisten heute verkauften Autos mit EU-Typengenehmigung gilt stattdessen entweder die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank. Bei einem national einzeln genehmigten Fahrzeug - etwa einem aufwendigen Umbau oder einem Exoten - tritt der Einzelgenehmigungsbescheid an diese Stelle.

Praktisch heißt das: Wer einen älteren österreichischen Gebrauchten kauft, bekommt meist den Papier-Typenschein in die Hand. Bei einem neueren Auto liegen die Genehmigungsdaten elektronisch in der Datenbank, und der Datenauszug genügt. Fehlt das Dokument beim Gebrauchtwagen, lässt sich der Datenauszug bei der Zulassungsstelle nachziehen - das kostet aber extra und verzögert die Anmeldung.

Was kostet die Anmeldung 2026?

Die Anmeldegebühr ist bundesweit geregelt und setzt sich aus mehreren Posten zusammen. Die folgende Aufschlüsselung mit Rechtsgrundlage zeigt, wofür Sie genau zahlen - die meisten Quellen nennen nur eine Endsumme ohne Herleitung.

PostenBetragGrundlage
Bundesgebühr Zulassungsschein178,00 €§ 14 TP 15 GebG
Behördenkostenersatz65,60 €§ 40b Abs 7 KFG (seit 7.4.2025)
Abfrage Zentrales Register1,10 €-
Begutachtungsplakette2,30 €-
Kennzeichentafeln (Pkw)23,00 €-
Zwischensumme270,00 €-
Zulassungsschein Scheckkartenformat29,50 €optional
Gesamt mit Scheckkarte299,50 €-

Stand Juni 2026. Quellen: BMF, durchblicker. Der Behördenkostenersatz wird jährlich indexiert.

Mit der Bundesgebühr von 178 € sind alle Kosten rund um die Zulassung abgegolten - auch eine spätere Abmeldung oder der Ersatz bei Verlust des Zulassungsscheins. Der Behördenkostenersatz nach § 40b KFG wurde mit 7. April 2025 (BGBl. II Nr. 56/2025) angepasst und steigt jedes Jahr mit der Indexierung. Der Zulassungsschein im Scheckkartenformat ist optional; die Papiervariante ist günstiger, aber unhandlicher.

Nicht in der Anmeldegebühr enthalten sind die laufenden Kosten: die motorbezogene Versicherungssteuer, die Haftpflichtprämie und - falls Sie Autobahn fahren - die Vignette.

Wunschkennzeichen und Wechselkennzeichen

Ein Wunschkennzeichen kostet 2026 in Summe 228,30 € für die Genehmigung der Kombination und ist 15 Jahre gültig. Dazu kommen 23 € für die Kennzeichentafeln. Der Ablauf ist zweistufig: Zuerst beantragen Sie die Wunschkombination bei der Behörde des Hauptwohnsitzes - Landespolizeidirektion oder Bezirksverwaltungsbehörde. Nach der Bestätigung der gewünschten Buchstaben-Zahlen-Kombination gehen Sie zur Zulassungsstelle Ihrer Versicherung und bestellen dort die Tafeln.

Erlaubt sind ein bis zwei Buchstaben für eigene Initialen oder ein Kürzel, gefolgt von einer Zahl. Anstößige oder politisch belastete Kombinationen werden abgelehnt.

Ein Wechselkennzeichen lohnt sich, wenn Sie zwei Fahrzeuge besitzen, aber immer nur eines fahren. Beide laufen dann auf einer Kennzeichentafel, die Sie umstecken. Versicherung und motorbezogene Versicherungssteuer fallen nur für das teurere der beiden Fahrzeuge voll an - das spart bei einem Zweitwagen oder einem Oldtimer spürbar.

Rechenbeispiel: Was die Anmeldung wirklich kostet

Die reine Anmeldegebühr ist nur ein Teil. Beim Neuwagen schlägt die NoVA zu Buche, beim Import kommt sie bei der Zulassung selbst dazu. Dieses Beispiel rechnet die Gesamtkosten für einen importierten Gebrauchtwagen durch.

Annahme: Gebraucht-Diesel aus Deutschland, Zeitwert netto 18.000 €, 128 g CO2/km

  • Anmeldegebühr mit Scheckkarte: 299,50 €
  • §57a-Begutachtung vor Zulassung: rund 70 €
  • NoVA: (128 - 102) / 5 = 5,2 %, gerundet 5 %; 18.000 × 5 % = 900 €, minus 350 € Abzug = 550 €
  • Einfuhrumsatzsteuer entfällt (EU-Erwerb durch Privatperson, kein Neufahrzeug)
  • Einmalkosten Anmeldung gesamt: rund 920 €

Dazu kommt im ersten Jahr die motorbezogene Versicherungssteuer sowie die Haftpflichtprämie. Wer die NoVA exakt berechnen will, sollte das vor dem Kauf tun - bei emissionsstarken Importen kann sie die vermeintliche Ersparnis gegenüber dem österreichischen Markt auffressen. Plant man den Kauf über einen Kredit, gehört die Anmeldung in die Finanzierungsrechnung, weil sie sofort fällig ist und nicht mitfinanziert wird.

Auto importieren und überstellen

Beim Eigenimport aus dem EU-Ausland ist die Anmeldung mehrstufig, und das Auto muss erst einmal nach Österreich kommen. Für die Überstellung gibt es zwei Wege: das grüne österreichische Überstellungskennzeichen oder ein ausländisches Ausfuhrkennzeichen.

Das grüne Überstellungskennzeichen bekommen Sie an einer österreichischen Zulassungsstelle gegen Eigentumsnachweis, etwa den Kaufvertrag. Es gilt maximal vier Wochen innerhalb Österreichs und setzt eine kurzfristige Haftpflichtversicherung voraus. Im Ausland kann es Probleme machen - für die Fahrt von Deutschland nach Österreich ist ein deutsches Ausfuhrkennzeichen oft der ruhigere Weg, das kostet rund 100 bis 150 €.

In Österreich folgen dann drei Schritte: Zuerst muss das Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden - über den Generalimporteur gedeckelt mit 180 € inklusive Umsatzsteuer. Dann ist, falls fällig, das Pickerl zu machen; eine EU-konforme ausländische Prüfung wird oft anerkannt. Schließlich zahlen Sie die NoVA beim Finanzamt, was die Zulassungssperre freischaltet. Erst danach lässt sich das Auto regulär anmelden.

Online-Zulassung und Versicherung zuerst

Egal ob neu oder gebraucht: Ohne Versicherung keine Zulassung. Holen Sie die Haftpflicht-Angebote also vor dem Termin ein. Wer von einem Vorgängerfahrzeug kommt, nimmt seine Bonus-Malus-Stufe mit - der erreichte Schadensfreiheitsrabatt geht bei einem Wechsel nicht verloren. Ein Vergleich der Kfz-Versicherung vor der Anmeldung spart oft mehr als die gesamte Anmeldegebühr.

Die Zulassung selbst lässt sich teilweise digital vorbereiten. Für Fahrzeuge, die bereits in der Genehmigungsdatenbank stehen, gibt es eine elektronische Vorab-Anmeldung über ID Austria. Viele Versicherungen bieten zudem eine Online-Zulassung an: Sie schließen die Polizze online ab, die Bestätigung wird an die gewählte Zulassungsstelle übermittelt - laut durchblicker an Werktagen innerhalb von rund 60 Minuten. Die Kennzeichentafeln müssen Sie aber weiterhin physisch abholen oder zugeschickt bekommen.

Ab- und Ummelden

Die Abmeldung ist kostenlos und an jeder Zulassungsstelle in Österreich möglich, nicht nur bei jener, die das Auto zugelassen hat. Mitzubringen sind beide Teile des Zulassungsscheins und die Kennzeichentafeln.

Beim Umzug innerhalb Österreichs müssen Sie das Fahrzeug ummelden, wenn sich der Bezirk und damit das Kennzeichen ändert. Bleiben Sie im selben Bezirk, genügt meist die Adressänderung. Wechseln Sie das Bundesland, ist neben den Kennzeichentafeln auch eine neue Zulassung fällig - mit den gleichen Gebührenposten wie bei der Erstanmeldung.

Wichtig beim Verkauf: Haftpflichtprämie und motorbezogene Versicherungssteuer laufen so lange weiter, bis das Auto abgemeldet ist - nicht bis zum Verkaufstag. Wer das Fahrzeug übergibt, aber die Abmeldung oder Ummeldung auf den Käufer hinauszögert, zahlt für ein Auto, das er nicht mehr fährt, und haftet im Zweifel für Schäden. Melden Sie deshalb am Tag der Übergabe ab oder lassen Sie den Käufer sofort ummelden. Da die Abmeldung gratis ist, gibt es keinen Grund zu warten. Worauf Sie beim Fahrzeugwechsel sonst achten sollten, steht im Detail beim Gebrauchtwagen-Kauf.

Quellen (4)

Häufig gestellte Fragen

Wo melde ich mein Auto in Österreich an?

In der Regel bei einer Zulassungsstelle der Kfz-Versicherung im Bezirk des Hauptwohnsitzes. Alternativ bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Landespolizeidirektion). Eine gültige Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung.

Was kostet es, ein Auto anzumelden?

Stand 2026 rund 270 € ohne und 299,50 € mit Zulassungsschein im Scheckkartenformat. Darin enthalten: 178 € Bundesgebühr, 65,60 € Behördenkostenersatz, Registerabfrage, Plakette und Kennzeichentafeln.

Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung?

Lichtbildausweis, Versicherungsbestätigung und Genehmigungsnachweis (Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigung). Beim Gebrauchtwagen zusätzlich Kaufvertrag und ein gültiges §57a-Gutachten, wenn das Pickerl fällig ist.

Was kostet ein Wunschkennzeichen 2026?

228,30 € für die Genehmigung der Wunschkombination, gültig 15 Jahre, plus 23 € für die Kennzeichentafeln. Beantragt wird es zuerst bei der Behörde, ausgegeben dann an der Zulassungsstelle der Versicherung.

Kann ich ein Auto online anmelden?

Teilweise. Für Fahrzeuge in der Genehmigungsdatenbank gibt es eine elektronische Vorab-Anmeldung über ID Austria. Viele Versicherungen bieten zudem eine Online-Zulassung an, bei der die Bestätigung an die Zulassungsstelle übermittelt wird.

Was kostet das Abmelden eines Autos?

Die Abmeldung ist kostenlos und kann bei jeder Zulassungsstelle in Österreich erfolgen - nicht nur bei jener, wo das Fahrzeug angemeldet wurde. Mitzubringen sind Zulassungsschein und Kennzeichentafeln.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at