Wechselkennzeichen Österreich 2026 - Kosten, Steuer, Regeln

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 10 Min Quellen geprüft

Wechselkennzeichen - ein Kennzeichen für mehrere Autos

Ein Wechselkennzeichen erlaubt es, bis zu drei Fahrzeuge derselben Obergruppe mit nur einer Kennzeichentafel-Garnitur zu betreiben. Gefahren werden darf immer nur jenes Fahrzeug, an dem die Tafeln gerade montiert sind. Der große Vorteil: Haftpflichtversicherung und motorbezogene Versicherungssteuer zahlen Sie nur für das teurere Fahrzeug, nicht für jedes einzeln. Das macht die Konstruktion für abwechselnd genutzte Zweitfahrzeuge interessant.

Klassische Fälle sind das Cabrio neben dem Alltagsauto, das Motorrad für den Sommer, der Oldtimer in der Garage oder ein dediziertes Winterauto. Immer dann, wenn ein Fahrzeug ohnehin stillsteht, während das andere fährt, lässt sich mit einem Wechselkennzeichen bares Geld sparen. Wer dagegen zwei Autos gleichzeitig braucht - etwa zwei berufstätige Personen im Haushalt -, hat von der Konstruktion nichts.


Voraussetzungen und Regeln

Die Bestimmungen sind in oesterreich.gv.at klar geregelt. Die wichtigsten Punkte:

Gleiche Obergruppe. Kombinierbar sind nur Fahrzeuge derselben Kategorie - also bis zu drei Kraftwagen, bis zu drei Krafträder oder bis zu drei Anhänger. Ein Pkw lässt sich nicht mit einem Motorrad auf ein Wechselkennzeichen legen. Innerhalb der Kraftwagen ist auch ein Mix erlaubt, etwa zwei Pkw und ein leichter Lkw.

Nur ein Fahrzeug gleichzeitig. Das Kennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der Fahrzeuge geführt werden. Nur dieses Fahrzeug darf in Betrieb genommen werden.

Jedes Fahrzeug einzeln zugelassen. Pro Fahrzeug wird ein eigener Zulassungsschein ausgestellt. Ausgegeben wird aber nur jeweils eine vordere und eine hintere Kennzeichentafel - die Tafeln wandern beim Wechsel von einem Auto zum anderen.

Eigene Begutachtung pro Fahrzeug. Jedes Fahrzeug braucht ein gültiges Pickerl nach Paragraf 57a und eine eigene Begutachtungsplakette. Deren Gebühr von 2,30 Euro fällt pro Fahrzeug an.

Abstellverbot für tafellose Fahrzeuge. Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden. Das nicht genutzte Fahrzeug braucht also zwingend einen Platz auf privatem Grund. Wer keinen hat, kann ein Wechselkennzeichen praktisch nicht nutzen.

Alle Fahrzeuge müssen außerdem auf der Versicherungsbestätigung vermerkt sein. Die eigentliche Anmeldung läuft wie bei jedem Fahrzeug über eine Zulassungsstelle, meist direkt beim Versicherer.


So melden Sie ein Wechselkennzeichen an

Die Anmeldung läuft wie eine normale Zulassung über eine Zulassungsstelle, die heute fast immer beim Versicherer angesiedelt ist. Der Unterschied: Sie geben gleich mehrere Fahrzeuge an, die auf dasselbe Kennzeichen laufen sollen. Mitzubringen ist für jedes Fahrzeug der jeweilige Nachweis - Genehmigungsdatenbank-Auszug oder Typenschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil 2 -, dazu eine Versicherungsbestätigung, in der alle Fahrzeuge vermerkt sind, sowie ein amtlicher Lichtbildausweis. Bei juristischen Personen kommt ein Firmenbuchauszug dazu.

Praktisch wird zuerst das Fahrzeug zugelassen, an dem die Tafeln zunächst montiert werden; die weiteren Fahrzeuge werden auf dasselbe Kennzeichen eingetragen. Die genaue Aufstellung der behördlichen Gebühren und der einmaligen Tafelkosten finden Sie im Beitrag zum Auto anmelden - sie fallen für die Zulassung pro Fahrzeug an, die Kennzeichentafeln werden aber nur einmal verrechnet, weil nur eine Garnitur ausgegeben wird.

Ein Wunschkennzeichen lässt sich mit einem Wechselkennzeichen kombinieren, sofern die gewählte Tafelgröße an alle beteiligten Fahrzeuge passt. Das ist ein häufiger Stolperstein: Manche Fahrzeuge nehmen nur das schmale Format auf, andere das breite. Klären Sie die passende Tafelgröße deshalb vor der Anmeldung, sonst lässt sich das Wunschkennzeichen nicht auf alle Fahrzeuge montieren.


Was Sie sparen - Versicherung und Steuer

Der finanzielle Kern des Wechselkennzeichens: Sie zahlen die laufenden Kosten nur einmal, und zwar für das teuerste Fahrzeug. Konkret laut ÖAMTC und durchblicker:

  • Haftpflicht: nur die höchste Prämie wird verrechnet.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: nur für das höher besteuerte Fahrzeug.
  • Vollkasko: ein Fahrzeug voll, jedes weitere zu 50 Prozent.
  • Teilkasko: ein Fahrzeug voll, jedes weitere zu rund 67 Prozent.

Wie viel das ausmacht, zeigt eine Beispielrechnung mit zwei Pkw. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist hier nach der gültigen Formel für 2026 gerechnet (kW-Anteil plus CO2-Anteil, Details im Beitrag zur Kfz-Steuer); die Haftpflichtprämien sind realistische Beispielwerte.

Beispiel: Alltags-Diesel plus Sommer-Cabrio

Posten (pro Jahr)Auto A (Diesel 110 kW / 130 g, EZ 2026)Auto B (Cabrio 66 kW / 120 g, EZ 2020)
Motorbez. Versicherungssteuer457,32 €46,20 €
Haftpflicht (Beispielprämie)600,00 €450,00 €
Summe einzeln1.057,32 €496,20 €

Ohne Wechselkennzeichen zahlen Sie beide Spalten zusammen, also rund 1.553 Euro pro Jahr. Mit Wechselkennzeichen fallen Haftpflicht und Steuer nur für das teurere Auto A an, also rund 1.057 Euro - eine Ersparnis von rund 496 Euro jährlich. Hätten beide Autos noch eine Vollkasko, käme die zweite nur zur Hälfte dazu, was die Ersparnis weiter erhöht.

Noch deutlicher wird der Effekt mit drei Fahrzeugen auf einem Kennzeichen: Auch dann fallen Haftpflicht und motorbezogene Versicherungssteuer nur ein einziges Mal an, nämlich für das teuerste der drei. Jedes weitere abwechselnd genutzte Fahrzeug kommt also praktisch ohne zusätzliche laufende Versicherungs- und Steuerkosten dazu.

Die motorbezogene Versicherungssteuer für Auto A ergibt sich so: Bei 110 kW und 130 g CO2 (Erstzulassung 2026, Abzug 59 kW und 97 g) sind das 14,35 Euro Leistungsanteil plus 23,76 Euro CO2-Anteil, macht 38,11 Euro im Monat oder 457,32 Euro im Jahr. Auto B mit älterer Erstzulassung und schwächerem Motor kommt nur auf 46,20 Euro - genau diesen Betrag sparen Sie sich beim Steueranteil zusätzlich zur zweiten Haftpflicht.

Ein Tipp am Rande: Egal ob ein oder zwei Fahrzeuge, die motorbezogene Versicherungssteuer ist nur bei jährlicher Zahlung zuschlagsfrei. Bei unterjähriger Zahlung kommt ein gesetzlicher Zuschlag dazu. Wer ohnehin nur die höhere Steuer zahlt, sollte sie also einmal im Jahr im Voraus begleichen.


Wechselkennzeichen oder Kennzeichen hinterlegen?

Österreich kennt kein Saisonkennzeichen wie Deutschland. Wer ein Fahrzeug nur einen Teil des Jahres nutzt, hat deshalb zwei Wege: das Wechselkennzeichen oder die Kennzeichenhinterlegung, also die vorübergehende Abmeldung. Beide sparen Geld, aber auf unterschiedliche Weise.

Bei der Kennzeichenhinterlegung geben Sie die Tafeln eines Fahrzeugs befristet bei der Zulassungsstelle ab. Für die Dauer der Hinterlegung entfallen die Haftpflicht und - bei Verbrennern - die motorbezogene Versicherungssteuer komplett. Die Kasko lässt sich auf ein reines Garagenrisiko (Diebstahl, Brand) reduzieren, wodurch laut Fachquellen nur noch rund ein Drittel der Kaskoprämie anfällt. Die Hinterlegung selbst ist kostenlos, sinnvoll ist sie aber erst ab einer gewissen Dauer: Damit sich die Einsparung rechnet, sollten die Kennzeichen mindestens 45 Tage hinterlegt bleiben. Während dieser Zeit darf das Fahrzeug weder gefahren noch auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

Der entscheidende Unterschied: Beim hinterlegten Fahrzeug ist Schluss mit Fahren, bis Sie es wieder anmelden. Das Wechselkennzeichen dagegen erlaubt den spontanen Wechsel - heute das Cabrio, morgen den Kombi. Wer also abwechselnd beide Fahrzeuge bewegen will, fährt mit dem Wechselkennzeichen besser. Wer ein Fahrzeug planbar für mehrere Monate stilllegt, etwa das Motorrad über den Winter, spart mit der Hinterlegung meist mehr, weil dort auch die Haftpflicht des stillgelegten Fahrzeugs ganz wegfällt - beim Wechselkennzeichen bleibt immer die höhere der beiden Prämien bestehen.

KriteriumWechselkennzeichenKennzeichenhinterlegung
Fahren während Stillstandjederzeit wechselbarnein, erst nach Wiederanmeldung
Haftpflichthöhere Prämie läuft weiterentfällt ganz
Motorbez. Steuernur höheres Kfzentfällt (Verbrenner)
Mindestdauer sinnvolldauerhaftab 45 Tagen
Spontaner Einsatzjanein

Wann sich ein Wechselkennzeichen nicht lohnt

So attraktiv die Ersparnis klingt, die Konstruktion passt nicht für jeden. Drei Punkte sollten Sie ehrlich prüfen.

Sie brauchen beide Fahrzeuge gleichzeitig. Das ist der häufigste Irrtum. Wer zwei Autos hat, weil zwei Personen damit fahren, kann kein Wechselkennzeichen nutzen - es darf immer nur eines unterwegs sein.

Kein privater Stellplatz. Das tafellose Fahrzeug darf nicht auf der Straße stehen. Ohne Garage, Carport oder eigenen Hof ist das Wechselkennzeichen keine Option. Genau hier scheitert es in der Stadt am häufigsten.

Doppelte Fixkosten bleiben. Gespart wird bei Haftpflicht und Steuer, nicht bei allem. Jedes Fahrzeug braucht weiterhin eine eigene Zulassung, ein eigenes Pickerl und gegebenenfalls eine eigene Kasko-Grundprämie. Bei einem sehr günstigen Zweitwagen mit niedriger Prämie und niedriger Steuer fällt die Ersparnis entsprechend klein aus.

Für den typischen Anwendungsfall - ein Liebhaberfahrzeug, das nur an schönen Tagen bewegt wird, neben dem Alltagsauto - bleibt das Wechselkennzeichen aber eine der einfachsten Spar-Möglichkeiten im Kfz-Bereich. Wer ein solches Zweitfahrzeug erst anschafft, vergleicht am besten gleich die Kfz-Haftpflicht und prüft beim Kauf die laufenden Kosten so sorgfältig wie beim Gebrauchtwagen-Kauf üblich. Auch bei einem importierten Liebhaberauto über den Auto-Import lässt sich später ein Wechselkennzeichen einrichten.


Quellen (4)

Häufig gestellte Fragen

Für wie viele Autos gilt ein Wechselkennzeichen?

Für bis zu drei Fahrzeuge derselben Obergruppe, also drei Kraftwagen, drei Krafträder oder drei Anhänger. Eine Mischung über die Obergruppen hinweg ist nicht möglich. Gefahren werden darf immer nur das Fahrzeug, an dem die Tafeln montiert sind.

Spare ich mit einem Wechselkennzeichen bei der Versicherung?

Ja. Haftpflicht und motorbezogene Versicherungssteuer fallen nur für das Fahrzeug mit der höchsten Prämie beziehungsweise der höchsten Steuer an. Bei Kasko zahlen Sie für ein Fahrzeug die volle Prämie und für die weiteren laut durchblicker nur einen Teil (Vollkasko 50 %, Teilkasko rund 67 %).

Muss jedes Fahrzeug ein eigenes Pickerl haben?

Ja. Jedes Fahrzeug wird gesondert zugelassen und braucht eine eigene Begutachtungsplakette nach Paragraf 57a. Die Plakettengebühr von 2,30 Euro fällt pro Fahrzeug an, auch wenn nur ein Satz Kennzeichentafeln ausgegeben wird.

Darf ich das zweite Auto ohne Tafeln auf der Straße parken?

Nein. Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden. Das nicht genutzte Fahrzeug braucht also einen Stellplatz auf Privatgrund - Garage, Carport oder Hof. Das ist die wichtigste praktische Einschränkung.

Für wen lohnt sich ein Wechselkennzeichen?

Für alle, die ein zweites Fahrzeug nur abwechselnd nutzen: Oldtimer neben dem Alltagsauto, Motorrad neben dem Cabrio, Sommer- und Winterauto. Wer beide Fahrzeuge gleichzeitig fahren muss, etwa im Haushalt mit zwei Pendlern, hat nichts davon.

Wie wird die motorbezogene Versicherungssteuer beim Wechselkennzeichen berechnet?

Es zählt das Fahrzeug mit der höchsten Steuerbelastung. Für dieses wird die motorbezogene Versicherungssteuer nach der normalen Formel (kW plus CO2 bei Verbrennern) berechnet und gemeinsam mit der Haftpflicht eingehoben. Die übrigen Fahrzeuge bleiben steuerfrei, solange sie auf demselben Wechselkennzeichen laufen.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at