Privatstiftung Österreich 2026 - Gründung, Steuern, Kosten

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 12 Min Quellen geprüft

Lohnt sich eine Privatstiftung 2026 noch?

Eine Privatstiftung bündelt Vermögen rechtlich verselbständigt, damit es über Generationen zusammenbleibt - der Preis ist Kontrollverzicht und laufende Kosten. 2026 wurde sie teurer: Die Stiftungseingangssteuer stieg von 2,5 auf 3,5 %, die Zwischensteuer von 23 auf 27,5 %. Sie rechnet sich weiter, aber erst ab einem hohen, langfristig gebundenen Vermögen.


Was die Privatstiftung 2026 teurer macht

Mit dem Budgetsanierungspaket der Bundesregierung wurden gleich zwei zentrale Stiftungssteuern angehoben - beide mit Wirkung 2026. Das verschiebt die Rechnung spürbar, vor allem bei großen Erstzuwendungen und bei Stiftungen, die Kapitalvermögen aktiv umschichten.

Steuerbis 2025seit 2026worauf
Stiftungseingangssteuer2,5 %3,5 %einmalig auf jede Zuwendung an die Stiftung
Stiftungseingangssteueräquivalent (Grundstücke)2,5 %3,5 %bei Widmung von Liegenschaften, zusätzlich zur GrESt
Zwischensteuer (KÖSt)23 %27,5 %auf Zinsen, Wertpapier- und Beteiligungsgewinne, private Grundstücksgewinne
KESt auf Zuwendungen an Begünstigte27,5 %27,5 %bei jeder Ausschüttung an inländische Begünstigte
Körperschaftsteuer (laufend betrieblich)23 %23 %auf betriebliche Einkünfte und Mieterträge

Stand 20. Juni 2026, Quelle: Karl Dobler Steuerberatung und Brandauer Rechtsanwälte.

Die Zwischensteuer ist der oft missverstandene Posten. Sie ist keine endgültige Belastung, sondern eine vorgezogene Körperschaftsteuer auf bestimmte Kapitalerträge der Stiftung: in- und ausländische Bankzinsen, Wertpapier- und Fondszinsen, Substanzgewinne aus Investmentfonds, Beteiligungsveräußerungen, realisierte Kurssteigerungen und private Grundstücksgewinne. Schüttet die Stiftung im selben Jahr an Begünstigte aus und führt die Kapitalertragsteuer ordnungsgemäß ab, wird die Zwischensteuer entsprechend gutgeschrieben oder gar nicht erst fällig. Eine Stiftung, die thesauriert statt auszuschüttet, zahlt sie also vor - und holt sie bei späteren Zuwendungen zurück.

Der Sprung von 23 auf 27,5 % trifft damit vor allem die thesaurierende Stiftung mit aktivem Wertpapierdepot. Wer ohnehin regelmäßig ausschüttet, spürt die Erhöhung kaum, weil die Zwischensteuer dann gegen die abgeführte KESt verrechnet wird.


Gründung: Mindestvermögen, Organe, Stiftungserklärung

Die Privatstiftung ist im Privatstiftungsgesetz (PSG, BGBl 1993/694) geregelt. Sie ist eine eigentümerlose juristische Person: Sie gehört niemandem, sondern dient dem in der Stiftungserklärung festgelegten Zweck. Genau das ist der Kern - und der Grund, warum der Stifter Kontrolle abgibt.

Mindestvermögen: 70.000 Euro müssen tatsächlich übertragen werden (§ 4 PSG). Das ist die gesetzliche Untergrenze, nicht die wirtschaftliche. Wegen der laufenden Organkosten rechnet sich eine Stiftung in der Praxis erst ab einem siebenstelligen Vermögen.

Stiftungsvorstand (§ 15 PSG): mindestens drei Mitglieder, davon zwei mit Wohnsitz im EWR. Begünstigte und deren nahe Angehörige dürfen nicht im Vorstand sitzen - diese Inkompatibilität ist der häufigste Stolperstein bei Familienstiftungen. Der Stifter selbst darf ebenfalls nicht Vorstandsmitglied sein, wohl aber Begünstigter.

Stiftungsprüfer (§ 21 PSG): jährlich zu bestellender Wirtschaftsprüfer, der Jahresabschluss und Gebarung prüft.

Aufsichtsrat (§ 22 PSG): nur verpflichtend bei mehr als 300 Arbeitnehmern oder wesentlichen operativen Beteiligungen, sonst freiwillig.

Die Stiftungserklärung besteht aus zwei Teilen, beide notariell. Die Stiftungsurkunde ist öffentlich und im Firmenbuch einsehbar - sie enthält Name, Sitz, Zweck, Vermögenswidmung und Organstruktur. Die Stiftungszusatzurkunde bleibt vertraulich und regelt die heiklen Punkte: wer wann wie viel bekommt, Konflikt- und Nachfolgeklauseln. Wer Diskretion zu Begünstigten will, hält diese Angaben aus der öffentlichen Urkunde heraus.

Der Ablauf ähnelt strukturell einer Unternehmensgründung: Vermögenswidmung festlegen, notarielle Stiftungserklärung errichten, Vorstand und Stiftungsprüfer bestellen, Eintragung ins Firmenbuch, Vermögen übertragen und Stiftungseingangssteuer abführen. Anders als bei einer GmbH gibt es danach aber keine Gesellschafter, die Anteile halten - die Stiftung ist sich selbst genug.


Rechenbeispiel: 2 Mio. Euro in die Stiftung

Ein Stifter widmet ein Wertpapierdepot über 2.000.000 Euro und plant, das Vermögen langfristig zu halten und die Erträge teils zu thesaurieren. Was kostet das 2026 - und was hätte es 2025 gekostet?

Einmalig bei Zuwendung:

Position2025 (2,5 %)2026 (3,5 %)Mehrkosten
Stiftungseingangssteuer auf 2 Mio. €50.000 €70.000 €+20.000 €

Allein die angehobene Eingangssteuer kostet bei dieser Zuwendung 20.000 Euro mehr als im Vorjahr. Bei einer reinen Geldwidmung gibt es keine weiteren Eingangsabgaben - bei Immobilien kämen GrESt-Stufentarif plus 1,1 % Grundbucheintragung dazu, in Summe rund 6,5 bis 8 % des Grundstückswerts.

Laufend, Beispieljahr mit 100.000 Euro realisiertem Kursgewinn (thesauriert):

Position2025 (23 %)2026 (27,5 %)Mehrkosten
Zwischensteuer auf 100.000 €23.000 €27.500 €+4.500 €

Diese 27.500 Euro sind nicht endgültig verloren: Schüttet die Stiftung in einem Folgejahr aus und führt die 27,5 % KESt ab, wird die Zwischensteuer gutgeschrieben. Die Erhöhung kostet also primär Liquidität und Zinseffekt in den Thesaurierungsjahren, nicht die Substanz - außer die Stiftung schüttet nie aus.

Was beim Begünstigten ankommt: Schüttet die Stiftung später 100.000 Euro aus, behält sie 27,5 % KESt ein - der Begünstigte erhält 72.500 Euro netto, endbesteuert. Diese Quote ist identisch mit einer GmbH-Ausschüttung auf Ebene des Gesellschafters und liegt unter dem Spitzensteuersatz der Einkommensteuer von 55 %. Der Steuervorteil der Stiftung liegt also nicht im Ausschüttungssatz, sondern im langfristig steuerschonenden Aufbau und im Schutz vor Zersplitterung.


Privatstiftung, Holding oder Direktbesitz

Die ehrliche Frage ist selten “Stiftung ja oder nein”, sondern “welche Hülle für welches Ziel”. Drei Strukturen im direkten Vergleich:

KriteriumPrivatstiftungHolding-GmbHDirektbesitz (privat)
Mindestvermögen sinnvollab ca. 2-3 Mio. €ab ca. 100.000 €jede Höhe
Gründungskostenhoch (Notar, oft 5.000 €+)mittel (ab ca. 1.000 €)keine
Laufende Kosten/Jahr15.000-30.000 € (Vorstand, Prüfer)1.500-4.500 € (Bilanz, KÖSt)gering
Eingangssteuer3,5 % auf Zuwendungkeine (Einlage)keine
Laufende ErtragsbesteuerungZwischensteuer 27,5 % (rückerstattbar)KÖSt 23 %27,5 % KESt endbesteuert
Kontrolle des Eigentümersgibt Kontrolle abvolle Kontrollevolle Kontrolle
Schutz vor Zersplitterungsehr starkschwach (Anteile teilbar)keiner
Nachfolge über GenerationenKernzweckmäßigErbteilung

Stand 2026, Kostenangaben sind Richtwerte und schwanken nach Komplexität.

Die Lesart ist klar: Wer Vermögen bündeln und ausschütten will und die Kontrolle behalten möchte, ist mit einer Holding-Struktur meist besser bedient - schlanker, billiger, flexibler. Die Privatstiftung spielt ihre Stärke erst aus, wenn ein Vermögen über Generationen unzerteilt zusammenbleiben soll: ein Familienunternehmen, das nicht unter Erben aufgesplittet werden darf, oder ein Immobilienportfolio, dessen Substanz langfristig gesichert werden soll. Der Stifterwille wird in der Stiftungserklärung festgeschrieben und überdauert den Stifter - dafür gibt der Stifter zu Lebzeiten Kontrolle ab.

Für reine Kapitalveranlagung ohne Generationen-Horizont ist der Aufwand selten gerechtfertigt. Wer 2 Millionen breit in Fonds und ETFs anlegen will, fährt mit endbesteuertem Direktdepot einfacher und billiger als mit einer Stiftung, die jährlich Vorstand und Prüfer bezahlt.


Häufige Fehler bei der Stiftungsgründung

Fehler 1: Stiftung als Steuersparmodell missverstehen. Seit der Steuerreform 2015 und den Erhöhungen 2026 ist der reine Steuervorteil dünn geworden. Die Ausschüttung an Begünstigte kostet dieselben 27,5 % wie ein privates Wertpapierdepot. Wer nur Steuern sparen will, ist bei einer Stiftung meist falsch.

Fehler 2: Vermögen zu klein. Bei 200.000 oder 300.000 Euro frisst die jährliche Organstruktur jeden Vorteil. Die Untergrenze von 70.000 Euro ist juristisch, nicht wirtschaftlich gemeint.

Fehler 3: Kontrollverlust unterschätzen. Der Stifter ist nach der Widmung nicht mehr Eigentümer. Wer sich nicht mit einer durchdachten Stiftungszusatzurkunde und passenden Vorstandsbesetzung absichert, kann später nur schwer gegensteuern. Die Inkompatibilität - kein Begünstigter, kein Stifter im Vorstand - ist bewusst streng.

Fehler 4: Zwischensteuer-Liquidität vergessen. Eine thesaurierende Stiftung muss die 27,5 % Zwischensteuer aus dem laufenden Cashflow vorfinanzieren, auch wenn sie später gutgeschrieben wird. Bei großen realisierten Kursgewinnen ein spürbarer Liquiditätsposten.


Unsere Einschätzung

Die Privatstiftung bleibt 2026 ein starkes Instrument - aber für einen engen Zweck. Sie ist kein Steuersparmodell, sondern ein Vermögensschutz- und Nachfolgeinstrument. Wer ein Familienunternehmen oder ein großes Immobilienvermögen unzerteilt über Generationen sichern will und bereit ist, dafür Kontrolle abzugeben und 15.000 bis 30.000 Euro Jahreskosten zu tragen, findet kaum eine bessere Hülle.

Für alle anderen Ziele - Vermögen bündeln und ausschütten, Kapital flexibel veranlagen, Beteiligungen halten - ist 2026 die Holding-GmbH oder das endbesteuerte Direktdepot der schlankere Weg. Die Erhöhungen auf 3,5 % Eingangssteuer und 27,5 % Zwischensteuer haben die Schwelle, ab der sich eine Stiftung lohnt, weiter nach oben verschoben. Vor jeder Gründung gehört eine ehrliche Rechnung auf den Tisch: Was kostet die Struktur über zehn Jahre, und was ist sie gegenüber einer GmbH oder einem Einzelunternehmen wirklich wert?


Quellen (4)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Stiftungseingangssteuer 2026?

Seit 1. Jänner 2026 beträgt die Stiftungseingangssteuer 3,5 % des zugewendeten Vermögens (davor 2,5 %). Bei Grundstücken steigt das sogenannte Stiftungseingangssteueräquivalent ebenfalls auf 3,5 %, sodass die Grunderwerbsteuer-Belastung bei Liegenschaften von 6 % auf 7 % klettert.

Was ist die Zwischensteuer bei der Privatstiftung?

Die Zwischensteuer ist eine vorgezogene Körperschaftsteuer auf Zinsen, Wertpapier- und Beteiligungsgewinne sowie private Grundstücksgewinne. Sie wurde ab dem Veranlagungsjahr 2026 von 23 % auf 27,5 % angehoben. Schüttet die Stiftung an Begünstigte aus und führt die KESt ab, wird die Zwischensteuer gutgeschrieben.

Wie hoch ist das Mindestvermögen einer Privatstiftung?

Das gesetzliche Mindestvermögen beträgt 70.000 Euro (§ 4 PSG), die tatsächlich an die Stiftung übertragen werden müssen. In der Praxis rechnet sich eine Privatstiftung wegen der laufenden Kosten erst ab einem siebenstelligen Vermögen.

Wer muss im Stiftungsvorstand sitzen?

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, von denen zwei im EWR ansässig sein müssen (§ 15 PSG). Begünstigte und ihre nahen Angehörigen dürfen nicht im Vorstand sein. Der Stifter darf zwar Begünstigter sein, aber nicht selbst Vorstandsmitglied.

Ab welchem Vermögen lohnt sich eine Privatstiftung?

Wegen Vorstandsvergütung, Stiftungsprüfer und Beratung von oft 15.000 bis 30.000 Euro pro Jahr lohnt sich eine Privatstiftung meist erst ab rund 2 bis 3 Millionen Euro Vermögen, das langfristig zusammengehalten werden soll - etwa Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienportfolios.

Privatstiftung oder Holding-GmbH - was ist günstiger?

Für reine Vermögensbündelung mit Ausschüttungsabsicht ist eine Holding-GmbH meist schlanker und billiger. Die Privatstiftung punktet, wenn Vermögen über Generationen ohne Zersplitterung gehalten und der Stifterwille langfristig abgesichert werden soll - der Preis dafür ist der Kontrollverzicht.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at