Lohnnebenkosten Österreich 2026 - was ein Mitarbeiter kostet
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026?
Auf jeden Euro Bruttogehalt legt der Dienstgeber 2026 rund 29,5 bis 29,6 Prozent an Lohnnebenkosten drauf. Das sind der SV-Dienstgeberanteil von 20,98 Prozent (Angestellte), der Dienstgeberbeitrag 3,7 Prozent, der Zuschlag DZ mit 0,31 bis 0,40 Prozent je Bundesland, die Kommunalsteuer 3 Prozent und die betriebliche Vorsorge 1,53 Prozent. Wer also 3.000 Euro brutto zahlt, kalkuliert mit knapp 3.890 Euro Gesamtkosten pro Monat.
Der SV-Dienstgeberanteil: der größte Brocken
Mehr als zwei Drittel der Lohnnebenkosten entfallen auf die Sozialversicherung. Der Dienstgeber trägt 2026 für Angestellte 20,98 Prozent, der Dienstnehmer 18,07 Prozent - zusammen 39,05 Prozent, die jeden Monat an die Österreichische Gesundheitskasse gehen. So setzt sich der Dienstgeberanteil zusammen (Stand 1.1.2026, Angestellte):
| Versicherungszweig | Dienstgeberanteil |
|---|---|
| Krankenversicherung | 3,78 % |
| Pensionsversicherung | 12,55 % |
| Unfallversicherung | 1,10 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,95 % |
| Wohnbauförderungsbeitrag | 0,50 % |
| IESG-Zuschlag | 0,10 % |
| Summe | 20,98 % |
Für Arbeiter liegt die Krankenversicherung bei 3,70 statt 3,78 Prozent, der Dienstgeberanteil also bei 20,90 Prozent - der Unterschied ist gering. Entscheidend ist eine andere Grenze: Die Sozialversicherung fällt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro monatlich an (231 Euro täglich). Für Gehaltsteile darüber zahlen weder Dienstgeber noch Dienstnehmer SV-Beiträge. Genau das verschiebt die Gesamtrechnung bei Spitzengehältern, wie das Beispiel weiter unten zeigt.
Dienstgeberbeitrag, Zuschlag und Kommunalsteuer
Neben der Sozialversicherung kommen drei Lohnabgaben, die der Betrieb selbst berechnet und ans Finanzamt beziehungsweise an die Gemeinde abführt.
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) beträgt 2026 genau 3,7 Prozent der Lohnsumme. Dieser Satz ist neu im Sinne von noch nicht lange in Kraft: Mit 1.1.2025 wurde der DB gesetzlich von 3,9 auf 3,7 Prozent gesenkt. 2023 und 2024 war diese Senkung nur möglich, wenn sie in einer lohngestaltenden Vorschrift - etwa im Kollektivvertrag oder per innerbetrieblicher Festlegung - vorgesehen war. Historisch lag der DB 2016 noch bei 4,5 Prozent und sank schrittweise. Wer einen alten Rechner oder eine ältere Quelle nutzt, rechnet leicht mit dem überholten Satz.
Auf den DB setzt der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) auf, die Kammerumlage 2. Er besteht aus einem bundesweit gleichen Anteil von 0,12 Prozent und einem Anteil, den jede Landeskammer eigenständig festlegt. Deshalb ist der DZ das einzige Element, das sich je nach Bundesland unterscheidet:
| Bundesland | DZ 2026 |
|---|---|
| Wien | 0,36 % |
| Niederösterreich | 0,33 % |
| Oberösterreich | 0,31 % |
| Steiermark | 0,34 % |
| Salzburg | 0,35 % |
| Tirol | 0,39 % |
| Kärnten | 0,37 % |
| Vorarlberg | 0,33 % |
| Burgenland | 0,40 % |
Niederösterreich und Salzburg haben ihren DZ für 2026 leicht gesenkt, die übrigen Länder den Wert gehalten. Der Unterschied zwischen dem günstigsten (Oberösterreich, 0,31 Prozent) und dem teuersten Land (Burgenland, 0,40 Prozent) macht bei 42.000 Euro Jahresbrutto gerade einmal 38 Euro aus - der DZ ist also kein Standortfaktor, sondern eine Nachkommastelle.
Die Kommunalsteuer schließlich beträgt 3 Prozent der Lohnsumme und geht an die Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt. Sie ist die einzige der drei Abgaben, deren Empfänger nicht der Bund ist.
Betriebliche Vorsorge und die Wiener Dienstgeberabgabe
Seit der “Abfertigung neu” zahlt jeder Dienstgeber 1,53 Prozent des Bruttobezugs in eine betriebliche Vorsorgekasse ein - das ist die Abfertigung, die der Dienstnehmer später mitnimmt oder ausbezahlt bekommt. Wichtig für die Kalkulation: Der erste Monat eines Dienstverhältnisses ist beitragsfrei, ab dem zweiten Monat läuft der BV-Beitrag. Bei kurzen Dienstverhältnissen kann dieser eine Monat die Quote spürbar drücken.
In Wien kommt eine lokale Besonderheit dazu: die Wiener Dienstgeberabgabe, im Volksmund U-Bahn-Steuer. Sie beträgt laut Stadt Wien 2 Euro pro Dienstnehmer und begonnener Woche, also rund 8 bis 9 Euro im Monat. Anders als alle anderen Lohnnebenkosten ist sie ein Fixbetrag pro Kopf, kein Prozentsatz. Befreit sind unter anderem Dienstverhältnisse von über 55-Jährigen und solche mit höchstens 10 Wochenstunden. Für ein durchschnittliches Gehalt fällt sie kaum ins Gewicht, bei vielen Teilzeitkräften summiert sie sich aber.
Rechenbeispiel: Was ein 3.000-Euro-Angestellter im Jahr kostet
Pauschale Prozentsätze sind das eine, die Jahresrechnung das andere. Nehmen wir einen Angestellten mit 3.000 Euro brutto monatlich in der Steiermark, mit Anspruch auf 13. und 14. Gehalt. Das ergibt 36.000 Euro laufende Bezüge plus 6.000 Euro Sonderzahlungen, zusammen 42.000 Euro Jahresbrutto. Beide Werte liegen unter den jeweiligen Höchstbeitragsgrundlagen, die volle Sozialversicherung greift also.
| Lohnnebenkosten-Bestandteil | Satz | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| SV-Dienstgeberanteil | 20,98 % | 8.811,60 € |
| Dienstgeberbeitrag (DB) | 3,70 % | 1.554,00 € |
| Zuschlag DZ (Steiermark) | 0,34 % | 142,80 € |
| Kommunalsteuer | 3,00 % | 1.260,00 € |
| Betriebliche Vorsorge (BV) | 1,53 % | 642,60 € |
| Lohnnebenkosten gesamt | 29,55 % | 12.411,00 € |
Aus 42.000 Euro Bruttolohn werden so 54.411 Euro Gesamtkosten - umgelegt auf das Jahr rund 4.534 Euro pro Monat. Der Angestellte selbst sieht von diesen 54.411 Euro netto nur einen Bruchteil: Nach seinem eigenen SV-Anteil von 18,07 Prozent und der Lohnsteuer bleibt aus 3.000 Euro brutto je nach Absetzbeträgen etwa 2.150 bis 2.250 Euro netto. Die Lücke zwischen knapp 4.534 Euro Arbeitgeberkosten und gut 2.200 Euro im Geldbörsel des Mitarbeiters ist der vielzitierte Abgabenkeil. Laut OECD-Studie “Taxing Wages 2025” liegt er für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener ohne Kinder bei 47,1 Prozent der Lohnkosten - der vierthöchste Wert der OECD nach Belgien, Deutschland und Frankreich, gegenüber einem OECD-Schnitt von 35,1 Prozent.
Warum die Quote bei hohen Gehältern sinkt
Die “rund 30 Prozent” gelten nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Weil der SV-Dienstgeberanteil bei 6.930 Euro Monatsbrutto gedeckelt ist, DB, DZ, Kommunalsteuer und BV aber unbegrenzt weiterlaufen, sinkt die Lohnnebenkostenquote, je mehr ein Mitarbeiter verdient. Diesen Effekt blenden die meisten Lohnnebenkosten-Rechner aus. Die folgende Tabelle zeigt ihn für die Steiermark, auf Monatsbasis:
| Monatsbrutto | Lohnnebenkosten/Monat | Quote |
|---|---|---|
| 2.000 € | 591 € | 29,6 % |
| 4.000 € | 1.182 € | 29,6 % |
| 6.930 € (= HBG) | 2.048 € | 29,6 % |
| 8.000 € | 2.140 € | 26,7 % |
| 12.000 € | 2.482 € | 20,7 % |
Bis zur Höchstbeitragsgrundlage bleibt die Quote konstant bei rund 29,6 Prozent. Ab 8.000 Euro fällt sie auf 26,7 Prozent, bei 12.000 Euro auf nur noch 20,7 Prozent. Für die laufenden Bezüge bedeutet das: Eine zusätzliche Führungskraft mit hohem Gehalt ist relativ zum Bruttolohn günstiger als eine zweite Kraft im mittleren Lohnbereich. Die Sonderzahlungen haben eine eigene, höhere Jahresgrenze von 13.860 Euro, weshalb die echte Jahresquote bei Spitzenverdienern minimal über den Monatswerten liegt - am Grundeffekt der Degression ändert das nichts.
Der Freibetrag für kleine Lohnsummen
Eine Erleichterung, die kleine Betriebe und Teilzeitkräfte betrifft: Bei DB und Kommunalsteuer gibt es einen Freibetrag von 1.095 Euro - allerdings nur, wenn die monatliche Bemessungsgrundlage des gesamten Betriebs 1.460 Euro nicht übersteigt. Beträgt die Lohnsumme zum Beispiel 1.300 Euro, werden 1.095 Euro abgezogen, und DB sowie Kommunalsteuer fallen nur auf 205 Euro an. Wird die 1.460-Euro-Grenze überschritten, entfällt der Freibetrag zur Gänze - es gilt dann die volle Bemessung. Für Ein-Personen-Betriebe mit einer einzigen Teilzeitkraft kann das die Lohnabgaben fast auf null senken.
Diese Schwelle ist ein Argument, das in der Gründungsphase oft übersehen wird. Wer als Einzelunternehmer seine erste geringfügige Hilfskraft anmeldet, zahlt unter Umständen monatelang kaum DB und Kommunalsteuer - die Sozialversicherung bleibt davon aber unberührt.
Sonderfall geringfügig Beschäftigte
Bei geringfügig Beschäftigten - 2026 bis zu einem Entgelt von 551,10 Euro monatlich - sieht die Rechnung anders aus. Hier fällt zunächst nur der Unfallversicherungsbeitrag von 1,10 Prozent an, den der Dienstgeber trägt. Solange ein Betrieb also eine einzige geringfügige Kraft beschäftigt, sind die Lohnnebenkosten minimal.
Das kippt, sobald die Summe aller geringfügigen Entgelte beim selben Dienstgeber das 1,5-Fache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, also 826,65 Euro im Monat. Dann wird zusätzlich die pauschale Dienstgeberabgabe von 19,40 Prozent fällig - ein deutlicher Sprung. Wer zwei geringfügige Kräfte mit je 500 Euro beschäftigt, überschreitet die Schwelle und zahlt auf die gesamte Summe die pauschale Abgabe. Zwei Teilzeitverträge knapp über der Grenze können daher teurer sein als ein vollversicherter Vertrag - ein Punkt, der bei der Personalplanung gern übersehen wird. DB, DZ und Kommunalsteuer fallen auf geringfügige Bezüge wie bei allen anderen Dienstnehmern ebenfalls an, sofern der betriebliche Freibetrag überschritten ist.
Häufige Fehler bei der Kalkulation
- Mit veraltetem DB-Satz rechnen: 3,9 Prozent gelten seit 1.1.2025 nicht mehr. Wer Angebote oder Personalbudgets mit dem alten Wert kalkuliert, überschätzt die Kosten leicht.
- Die Höchstbeitragsgrundlage ignorieren: Bei Gehältern über 6.930 Euro mit pauschal 30 Prozent zu rechnen, überzeichnet die Kosten deutlich - die echte Quote liegt tiefer.
- Sonderzahlungen vergessen: 13. und 14. Gehalt erhöhen das Jahresbrutto um ein Sechstel. Lohnnebenkosten fallen auch auf sie an. Wer nur mit zwölf Monatsgehältern plant, unterschätzt die Jahreskosten.
- Den ersten BV-Monat falsch ansetzen: Im ersten Monat eines Dienstverhältnisses fällt keine betriebliche Vorsorge an - bei der Kalkulation eines vollen Jahres ein kleiner, bei vielen kurzen Anstellungen ein relevanter Posten.
- Den DZ überbewerten: Der Zuschlag macht je nach Bundesland nur 0,31 bis 0,40 Prozent aus. Eine Standortwahl nach dem DZ auszurichten, lohnt nicht - die GmbH oder das Einzelunternehmen sollte aus anderen Gründen dort sitzen, wo es Sinn ergibt.
Wer die eigene Belastung gegenrechnen will, findet im SVS-Beitragsrechner die Selbstständigen-Seite der Sozialversicherung - die Lohnnebenkosten betreffen dagegen ausschließlich angestellte Mitarbeiter. Und wer noch vor der ersten Anstellung steht, sollte die Personalkosten von Beginn an in die Gründungsplanung einrechnen: Die Faustregel “Bruttolohn plus 30 Prozent” trifft den laufenden Lohnbereich gut.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026 in Österreich?
Auf das Bruttogehalt kommen für den Dienstgeber rund 29,5 bis 29,6 Prozent an Lohnnebenkosten: SV-Dienstgeberanteil 20,98 Prozent (Angestellte), Dienstgeberbeitrag 3,7 Prozent, Zuschlag DZ 0,31 bis 0,40 Prozent je Bundesland, Kommunalsteuer 3 Prozent und betriebliche Vorsorge 1,53 Prozent.
Wie viel kostet mich ein Mitarbeiter mit 3.000 Euro brutto wirklich?
Bei 3.000 Euro brutto monatlich (14 Gehälter) und 42.000 Euro Jahresbrutto zahlen Sie als steirischer Dienstgeber rund 12.411 Euro Lohnnebenkosten pro Jahr - die Gesamtkosten liegen damit bei etwa 54.411 Euro, also rund 29,6 Prozent über dem Bruttolohn.
Wurde der Dienstgeberbeitrag gesenkt?
Ja. Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds wurde mit 1.1.2025 gesetzlich von 3,9 auf 3,7 Prozent gesenkt. In den Jahren 2023 und 2024 war die Senkung nur bei entsprechender lohngestaltender Vorschrift oder innerbetrieblicher Festlegung möglich.
Warum sinkt die Lohnnebenkostenquote bei hohen Gehältern?
Der SV-Dienstgeberanteil fällt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro monatlich an. Dienstgeberbeitrag, Zuschlag, Kommunalsteuer und betriebliche Vorsorge kennen dagegen keine Obergrenze. Über der Höchstbeitragsgrundlage sinkt die Quote daher - bei 12.000 Euro brutto auf rund 20,7 Prozent.
Gibt es einen Freibetrag bei den Lohnabgaben?
Ja, bei DB und Kommunalsteuer. Liegt die monatliche Bemessungsgrundlage des Betriebs unter 1.460 Euro, wird sie um 1.095 Euro gekürzt. Bei 1.300 Euro Lohnsumme bleiben also nur 205 Euro Bemessung. Über 1.460 Euro entfällt der Freibetrag vollständig.
Was ist die Wiener Dienstgeberabgabe?
Die Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) beträgt 2 Euro pro Dienstnehmer und begonnener Woche. Befreit sind unter anderem Dienstverhältnisse von über 55-Jährigen und solche mit höchstens 10 Wochenstunden. Sie fällt nur in Wien an.
Chefredakteur finanzguide.at