Depot übertragen Österreich 2026 - Kosten, Steuer, Ablauf

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 10 Min Quellen geprüft

Was kostet ein Depotübertrag und ist er steuerpflichtig?

Ein Depotübertrag ist in Österreich steuerneutral, solange der Inhaber gleich bleibt und die Anschaffungsdaten mitwandern - dann gilt er nicht als Verkauf. Die aufnehmende Bank verlangt meist nichts, die abgebende oft 20 bis 50 Euro pro Position. Die eigentliche Gefahr ist nicht die Gebühr, sondern der Verlust der Anschaffungsdaten.


Kosten 2026: abgebende gegen aufnehmende Bank

In Österreich gibt es - anders als in Deutschland - keine gesetzliche Pflicht zum kostenlosen Depotübertrag. Wer zahlt, hängt von der Art des Instituts ab. Die Seite, zu der Sie wechseln (die aufnehmende Bank), berechnet fast nie etwas, weil sie ja den neuen Kunden gewinnt. Teuer wird die Seite, von der Sie weggehen.

InstitutEingehender ÜbertragAusgehender Übertrag
Neobroker (Trade Republic, Flatex)kostenlosmeist kostenlos
Online-Broker (DADAT, Erste George)kostenlos0 bis ~25 € pro Position
Direktbankkostenlos0 bis 50 € pro Position
Filial-/Hausbank0 bis 25 €25 bis 100 € pro Position

Stand Juni 2026, gerundete Marktwerte - die konkrete Gebühr steht in der jeweiligen Entgeltübersicht. Ein Teilübertrag (nur einzelne Positionen) wird in der Regel pro Position einzeln verrechnet und ist damit teurer als ein Vollübertrag des gesamten Depots, der bei vielen Häusern pauschal oder gratis läuft. Manche aufnehmenden Broker werben mit einer Wechselprämie oder erstatten die Fremdspesen der abgebenden Bank bis zu einem Deckel - solche Aktionen ändern sich laufend, prüfen Sie sie vor der Eröffnung direkt beim Anbieter. Welche Häuser bei den laufenden Depotgebühren generell günstig sind, ist eine eigene Frage, die Sie vor dem Wechsel klären sollten.

Ein praktischer Punkt, den viele übersehen: Bruchstücke aus ETF-Sparplänen sind nicht übertragbar. Wer monatlich kleine Anteile angespart hat, sammelt mit der Zeit Teilstücke an, die kein Übertragungssystem abbilden kann. Verkaufen Sie diese Bruchteile vor dem Übertrag separat - das löst zwar KESt auf den Bruchteil-Gewinn aus, ist aber meist nur ein paar Euro und vermeidet, dass die Position stecken bleibt.


Der entscheidende Punkt: Anschaffungsdaten und KESt

Beim Verkauf von Wertpapieren fallen in Österreich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf den Kursgewinn an - also auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten. Damit der neue Broker diese Differenz später richtig berechnen kann, muss er wissen, was Sie ursprünglich bezahlt haben. Genau diese Information - der Einstandskurs, das Kaufdatum, die Stückzahl - heißt Anschaffungsdaten.

Bei einem Übertrag zwischen zwei inländischen Banken auf denselben Inhaber läuft das automatisch: Die abgebende Bank meldet die Anschaffungswerte direkt an die aufnehmende Bank, die Abwicklung erfolgt über die OeKB als zentrale Verwahrstelle. Es gibt keine Meldung ans Finanzamt, weil kein steuerlicher Vorgang stattfindet. Sie müssen im Übertragsformular nur ankreuzen, dass die Anschaffungsdaten mit übertragen werden sollen.

Heikel wird es beim Wechsel zu einem ausländischen Broker - und das betrifft genau die günstigen Anbieter, die viele Anleger im Visier haben. Häuser wie LYNX, Interactive Brokers oder Scalable Capital buchen übertragene Papiere häufig schlicht zum aktuellen Tageskurs ein und übernehmen die Einstandskurse nicht automatisch. LYNX schreibt das offen: Die Kaufkurse werden nicht mitübermittelt, der Anleger muss sie selbst in der Kontoverwaltung ergänzen und die Kaufbelege aufbewahren. Wer das versäumt, hat ein teures Problem. Das ist auch der Grund, warum die Wahl zwischen einem steuereinfachen und einem selbst zu veranlagenden Broker nicht nur den laufenden Aufwand, sondern auch den Übertrag betrifft.


Was passiert, wenn die Anschaffungsdaten verloren gehen

Fehlen dem Broker beim späteren Verkauf die Anschaffungskosten und können Sie sie auch nicht nachweisen, greift eine harte gesetzliche Regel: Nach § 93 Abs. 4 EStG 1988 werden die Anschaffungskosten mit dem halben gemeinen Wert angesetzt - also mit 50 Prozent des Verkaufserlöses. Das klingt technisch, ist aber eine massive Steuerfalle, denn die KESt wird dann faktisch zu einer Pauschalsteuer von 13,75 Prozent auf den gesamten Verkaufswert (27,5 Prozent von der Hälfte), egal wie hoch Ihr echter Gewinn war.

Wie sehr das wehtut, hängt davon ab, wie viel Gewinn real in der Position steckt. Das folgende Beispiel zeigt zwei ETF-Positionen mit identischem Verkaufswert von 18.000 Euro, aber unterschiedlicher Haltedauer:

Position A (alt, viel Gewinn)Position B (jung, wenig Gewinn)
Tatsächliche Anschaffungskosten9.000 €16.000 €
Verkaufserlös18.000 €18.000 €
Echter Kursgewinn9.000 €2.000 €
KESt korrekt (27,5 % vom Gewinn)2.475 €550 €
KESt pauschal (13,75 % vom Erlös)2.475 €2.475 €
Mehrbelastung durch Datenverlust0 €+1.925 €

Eigene Berechnung, Stand Juni 2026. Die Lehre: Je näher Anschaffungswert und Verkaufswert beieinanderliegen - also je geringer der echte Gewinn - desto brutaler trifft die Pauschalregel. Bei Position B zahlen Sie das Viereinhalbfache der korrekten Steuer. Wer dagegen eine alte Position mit hohem Gewinn hält, merkt im Extremfall kaum einen Unterschied. Verlassen Sie sich trotzdem nie darauf: Die Pauschalregel ist immer ein Verlustgeschäft, nie ein Vorteil.

Eine Randnotiz für Langzeit-Anleger: Wertpapiere, die vor dem 1. April 2012 entgeltlich erworben wurden, gelten als Altbestand und sind von der KESt auf Kursgewinne befreit. Auch dieser Status muss beim Übertrag dokumentiert bleiben - sonst behandelt der neue Broker die Papiere im Zweifel als steuerpflichtigen Neubestand.


Inland, Ausland, Schenkung: drei Fälle, drei Steuerfolgen

Die Verwirrung in vielen Ratgebern entsteht, weil drei völlig verschiedene Situationen in einen Topf geworfen werden. Sauber getrennt sieht es so aus:

FallInhaberwechsel?SteuerfolgePflicht
Inländisch → inländischneinsteuerneutralBank meldet Anschaffungsdaten automatisch
Inländisch → ausländischneinsteuerneutral, ABERSie/abgebende Bank müssen Daten binnen 1 Monat über FinanzOnline melden
Übertrag auf andere Personjasteuerneutral nur bei unentgeltlich (Schenkung/Erbe)Unentgeltlichkeit nachweisen oder Meldung binnen 1 Monat

Der mittlere Fall ist der gefährlichste, weil er harmlos aussieht. Sie wechseln nur den Broker, der Inhaber bleibt gleich - trotzdem entsteht eine Meldepflicht binnen eines Monats über FinanzOnline, wenn die abgebende Bank die Daten nicht selbst an eine ausländische Stelle übermitteln kann. Gemeldet werden Name, Sozialversicherungsnummer, ISIN, Stückzahl, Anschaffungskosten und Anschaffungsdatum. Unterbleibt die Meldung, gilt der Übertrag als Verkauf und löst sofort KESt aus.

Beim entgeltlichen Übertrag auf eine andere Person - etwa wenn ein Depot gegen Bezahlung den Eigentümer wechselt - liegt immer ein steuerpflichtiger Verkauf vor. Steuerneutral bleibt nur die echte Schenkung oder die Erbschaft, und auch nur dann, wenn die Unentgeltlichkeit belegbar ist. Das gilt analog zur Logik bei der Dividendenbesteuerung: Der Fiskus knüpft die Steuer an den wirtschaftlichen Vorgang, nicht an die Kontobewegung.


Ablauf in fünf Schritten

Anders als beim Kontowechsel, für den es einen gesetzlich geregelten Umzugsservice gibt, müssen Sie den Depotübertrag selbst steuern. Der Ablauf ist überall ähnlich:

  1. Neues Depot eröffnen. Zuerst das Zieldepot anlegen - das dauert nach Einreichung der Unterlagen ein bis drei Werktage. Wie das im Detail funktioniert, zeigt der Weg zum eigenen Wertpapierdepot.
  2. Übertragsauftrag ausfüllen. Alte Depotnummer, gewünschte Positionen, Voll- oder Teilübertrag und ausdrücklich die Mitnahme der Anschaffungsdaten angeben. Den Auftrag stellen Sie meist beim aufnehmenden Broker, der ihn an die alte Bank weiterleitet.
  3. Warten. Inländisch ein bis zwei Wochen, mit Auslandsbezug länger. In dieser Zeit sind die Papiere gesperrt.
  4. Anschaffungsdaten prüfen. Sobald die Positionen im neuen Depot auftauchen: kontrollieren, ob Einstandskurs und Kaufdatum stimmen. Gerade bei ausländischen Brokern fehlen sie oft - dann manuell ergänzen und Belege archivieren.
  5. Altes Depot kündigen. Erst wenn alles korrekt eingebucht ist. Ein leeres Depot verursacht sonst weiter Depotgebühren.

Sonderfälle, die den Übertrag blockieren

Zwei Konstellationen stoppen einen Übertrag, bevor er richtig beginnt. Erstens das Gemeinschaftsdepot: Übertragen wird nur ohne Eigentümerwechsel, die Inhaberschaft auf altem und neuem Depot muss identisch sein. Ein Einzeldepot lässt sich nicht ohne Weiteres in ein Gemeinschaftsdepot überführen und umgekehrt - dafür braucht es einen gesonderten, oft steuerlich relevanten Vorgang. Zweitens nicht handelbare Wertpapiere: Führt der neue Broker ein bestimmtes Papier gar nicht im Angebot, kann er es häufig auch nicht einbuchen. Prüfen Sie vor dem Auftrag, ob jede ISIN im Zieldepot handelbar ist. Sonst bleibt die Position beim alten Broker hängen, und Sie zahlen dort weiter Depotgebühr für ein einziges Papier - der ganze Sinn des Wechsels ist dahin.


Häufige Fehler beim Depotübertrag

Fehler 1: Verkaufen statt übertragen. Wer im alten Depot verkauft und im neuen neu kauft, realisiert sofort alle Kursgewinne und zahlt darauf 27,5 Prozent KESt. Bei einem gewachsenen Depot sind das schnell vierstellige Beträge, die ein Übertrag für ein paar Euro Gebühr komplett vermeidet.

Fehler 2: Den Haken bei den Anschaffungsdaten vergessen. Das Formular fragt danach - wird das übersehen, droht beim späteren Verkauf die Pauschalbesteuerung mit dem halben gemeinen Wert. Bei ausländischen Brokern reicht der Haken ohnehin nicht, dort müssen Sie selbst nachweisen.

Fehler 3: Die Meldefrist ins Ausland verstreichen lassen. Beim Wechsel zu einem ausländischen Broker ohne automatische Datenmeldung läuft eine Ein-Monats-Frist. Wer sie versäumt, verwandelt einen steuerneutralen Übertrag in einen steuerpflichtigen Verkauf.

Fehler 4: Verluste verfallen lassen. Der Verlusttopf wandert nicht mit. Offene Verluste sollten Sie vor dem Wechsel mit Gewinnen im selben Depot gegenrechnen, sonst sind sie für den automatischen Ausgleich verloren. Das gilt auch, wenn Sie etwa von Aktien auf ETFs oder Fonds umschichten und dabei den Broker wechseln.

Fehler 5: Den Übertrag in volatilen Phasen starten. Während der ein bis sechs Wochen sind die Papiere gesperrt. Wer mitten in einem unruhigen Markt überträgt, kann weder verkaufen noch nachkaufen. Planen Sie den Übertrag in eine ruhige Phase - das gilt für Aktien ebenso wie für eine Krypto-Position, sofern Ihr Anbieter sie überhaupt überträgt.


Quellen (4)

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Depotübertrag in Österreich steuerpflichtig?

Nein, sofern der Inhaber gleich bleibt und die Anschaffungsdaten korrekt mit übertragen werden. Dann liegt kein Verkauf vor, es fällt keine KESt an. Steuerpflichtig wird es erst, wenn die Anschaffungsdaten verloren gehen oder der Übertrag entgeltlich auf eine andere Person erfolgt.

Was kostet ein Depotübertrag 2026?

Die aufnehmende Bank verlangt meist nichts. Teuer ist die abgebende Seite: klassische Filialbanken berechnen oft 20 bis 50 Euro pro Position, Neobroker wie Trade Republic oder Flatex sind meist kostenlos. Ein Teilübertrag kostet pro Position mehr als ein Vollübertrag.

Werden die Anschaffungskosten beim Übertrag mitgenommen?

Zwischen zwei inländischen Banken auf denselben Inhaber ja, automatisch. Bei einem ausländischen Broker (etwa LYNX, Interactive Brokers, Scalable) werden die Einstandskurse oft NICHT automatisch übernommen, die Papiere werden zum Tageskurs eingebucht. Dann müssen Sie die Anschaffungsdaten selbst nachweisen.

Was passiert, wenn die Anschaffungsdaten fehlen?

Dann setzt das Finanzamt nach § 93 Abs. 4 EStG die Anschaffungskosten mit dem halben gemeinen Wert an - also 50 Prozent des Verkaufserlöses. Die KESt beträgt dann effektiv 13,75 Prozent des gesamten Verkaufswerts, unabhängig vom echten Gewinn.

Wie lange dauert ein Depotübertrag?

Inländisch meist 1 bis 2 Wochen, mit Auslandsbezug 3 bis 6 Wochen, im Schnitt 2 bis 4 Wochen. Während des Übertrags sind die Wertpapiere gesperrt und nicht handelbar - das sollten Sie bei volatilen Märkten einplanen.

Werden Verlustvorträge mit übertragen?

Nein. Der unterjährige Verlustausgleich (Verlusttopf) wird nicht zwischen Brokern übertragen. Realisierte Verluste sollten Sie vor dem Wechsel im alten Depot mit Gewinnen verrechnen, sonst verfallen sie für den Ausgleich.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at