Wertpapierdepot eröffnen Österreich 2026 - Anleitung

Von Martin Höllinger Stand 20.06.2026 Lesezeit 10 Min Quellen geprüft

Wie eröffne ich ein Wertpapierdepot in Österreich?

Ein Wertpapierdepot eröffnen Sie online in vier Schritten: Broker wählen, Antrag mit Angemessenheitsfragen ausfüllen, per Video-Ident legitimieren und nach der Freischaltung Geld aufs Verrechnungskonto überweisen. Voraussetzung sind ein gültiger Ausweis, ein gemeldeter Wohnsitz in Österreich und Volljährigkeit. Eine Mindesteinlage gibt es nicht.


Voraussetzungen: das müssen Sie mitbringen

Bevor Sie starten, lohnt der Blick auf die Grundvoraussetzungen. Bei einem österreichischen Broker gelten drei harte Bedingungen: Sie sind volljährig (mindestens 18 Jahre), Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich gemeldet und Sie sind hier steuerpflichtig. Der letzte Punkt ist kein Formalismus, sondern die technische Grundlage dafür, dass der Broker die Kapitalertragsteuer automatisch für Sie abführen kann - der Komfort eines steuereinfachen Brokers hängt direkt an Ihrer österreichischen Steueransässigkeit.

Was Sie konkret bereithalten sollten, damit der Antrag in einem Zug durchläuft:

  • Gültiger Lichtbildausweis, der noch mindestens drei Monate gültig ist (Personalausweis oder Reisepass).
  • Gemeldete Wohnadresse in Österreich.
  • Smartphone oder Computer mit Kamera für die Video-Identifikation.
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Bestätigungen und TAN.
  • Österreichisches Bankkonto (IBAN) als Referenzkonto für Ein- und Auszahlungen.
  • Steuerliche Daten wie Ihre Sozialversicherungsnummer, die manche Broker abfragen.

Eine Mindesteinlage verlangt praktisch kein Online-Broker mehr - Sie können mit kleinen Beträgen starten, etwa über einen ETF-Sparplan ab wenigen Euro.


Der Ablauf Schritt für Schritt

Schritt 1 - Broker wählen. Die Wahl entscheidet über Gebühren und Steuerkomfort. Für Einsteiger sind steuereinfache Anbieter die pragmatischste Wahl; welcher zu welchem Anlage-Stil passt, zeigt der Online-Broker Vergleich. Wer schon ein Depot hat und nur wechselt, eröffnet ebenfalls neu und macht danach einen Depotübertrag.

Schritt 2 - Online-Antrag ausfüllen. Sie geben persönliche Daten ein und beantworten Fragen zu Ihrer Erfahrung mit Wertpapieren. Diese Angemessenheitsprüfung ist gesetzlich verpflichtend (dazu gleich mehr). Der Antrag dauert 5 bis 10 Minuten.

Schritt 3 - Identität nachweisen. Die Legitimation erfolgt per Video-Ident direkt am Smartphone (3 bis 10 Minuten, bei vielen Anbietern täglich von 6 bis 24 Uhr) oder per Post-Ident in der Postfiliale. Beim Video-Ident halten Sie den Ausweis in die Kamera und beantworten Sicherheitsfragen.

Schritt 4 - Freischaltung abwarten. Nach der Prüfung wird das Depot freigeschaltet, meist innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Gleichzeitig wird das Verrechnungskonto eingerichtet - das Cash-Konto, über das Käufe, Verkäufe und Dividenden laufen.

Schritt 5 - Geld überweisen. Sie überweisen per SEPA auf das Verrechnungskonto. Das dauert 1 bis 2 Werktage; manche Broker bieten Sofort-Überweisung. Erst wenn das Geld da ist, können Sie Ihre erste Order erteilen - etwa in breit gestreute ETFs.


Zeitplan: wann Sie wirklich handeln können

Die Werbung verspricht “Depot in 10 Minuten”. Das stimmt für den Antrag - nicht für den Moment, in dem Sie tatsächlich Aktien kaufen können. Der ehrliche Zeitplan von der ersten Eingabe bis zur ersten Order sieht so aus:

SchrittRealistische Dauer
Online-Antrag ausfüllen5 bis 10 Minuten
Angemessenheitsfragen2 bis 3 Minuten
Video-Ident (tgl. 6-24 Uhr)3 bis 10 Minuten
Prüfung und Freischaltung1 bis 3 Werktage
SEPA-Überweisung aufs Verrechnungskonto1 bis 2 Werktage
Erste Order möglichnach rund 2 bis 5 Werktagen

Eigene Aufstellung auf Basis der Anbieterangaben, Stand Juni 2026. Die eigentliche Wartezeit liegt nicht am Ausfüllen, sondern an der Prüfung und der Geldüberweisung. Wer am Wochenende eröffnet, verliert zusätzlich Werktage. Wer schnell starten will, überweist das Geld am besten direkt nach dem Antrag - dann liegt es bereit, sobald das Depot freigeschaltet ist.


Die Angemessenheitsprüfung: kein lästiges Beiwerk

Die Fragen zu Ihrer Wertpapier-Erfahrung sind kein Marketing, sondern eine Pflicht aus dem österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018, der Umsetzung von MiFID II). Der Broker muss prüfen, ob ein Produkt zu Ihren Kenntnissen passt. Dabei gibt es zwei Stufen: Bei einer Anlageberatung führt der Anbieter eine umfassende Geeignetheitsprüfung durch und darf Ihnen nur passende Produkte empfehlen. Bei einem reinen Online-Broker ohne Beratung genügt die schlankere Angemessenheitsprüfung.

Das Ergebnis ist weniger streng, als viele befürchten. Geben Sie an, keine Erfahrung mit einem bestimmten Produkt zu haben, darf der Broker Sie im beratungsfreien Geschäft trotzdem handeln lassen - er muss Sie nur warnen, dass die Transaktion unangemessen erscheint. Sie verlieren also nicht den Zugang, bekommen aber einen Hinweis. Verweigern Sie die Angaben komplett, kann der Broker die Angemessenheit nicht beurteilen und muss auch das ausdrücklich anmerken - durchklicken ohne Antwort macht es also nicht einfacher. Wer als Einsteiger startet, sollte sich vorher mit den Grundlagen von Aktien für Anfänger vertraut machen, statt die Fragen einfach wegzuklicken.


Welcher Depot-Typ passt: Einzel, Gemeinschaft, Junior

Nicht jedes Depot ist gleich. Drei Varianten sind üblich, und die Wahl hat praktische Folgen:

  • Einzeldepot. Der Standard: ein Inhaber, volle Kontrolle. Für die allermeisten Anleger die richtige Wahl.
  • Gemeinschaftsdepot. Für Ehepartner oder Paare möglich; beide müssen sich legitimieren. Praktisch für gemeinsames Vermögen, aber rechtlich heikel bei Trennung oder Erbschaft, weil beide verfügungsberechtigt sind.
  • Junior-Depot. Für Minderjährige, verwaltet von einem Elternteil. Die Identifikation des Kindes läuft je nach Alter über PostIdent (jedes Alter), Video-Ident (ab 7 Jahren) oder E-Ident (ab 16 Jahren). Ein Junior-Depot ist ein verbreiteter Weg, früh mit der Altersvorsorge fürs Kind zu beginnen - dank des langen Anlagehorizonts wirkt der Zinseszins hier am stärksten.

Ein hartnäckiger Irrtum gehört ausgeräumt: In Österreich gibt es keinen Freibetrag auf Kapitalerträge. Wer aus Deutschland den Sparer-Pauschbetrag kennt (seit 2023: 1.000 Euro pro Person, beim Gemeinschaftsdepot zusammenveranlagter Ehegatten 2.000 Euro) und glaubt, ein solcher Freibetrag gelte auch in Österreich, irrt - dieser Freibetrag existiert hierzulande schlicht nicht. Jeder Euro Gewinn wird ab dem ersten Cent mit 27,5 Prozent besteuert, unabhängig von der Depot-Form. Das Gemeinschaftsdepot bringt steuerlich also keinen Vorteil, nur die gemeinsame Verfügung.


Wie sicher ist mein Geld? Broker-Pleite und Einlagensicherung

Eine Frage, die vor der ersten Einzahlung jeden beschäftigt: Was passiert, wenn der Broker pleitegeht? Die beruhigende Antwort der FMA lautet, dass Ihre Wertpapiere und Ihr Cash auf zwei verschiedenen Wegen geschützt sind.

Die Wertpapiere selbst sind Ihr Eigentum. Aktien, ETFs und Fonds im Depot werden getrennt vom Vermögen des Brokers verwahrt - sie stehen nicht in dessen Bilanz und fallen nicht in die Insolvenzmasse. Geht der Broker pleite, werden Ihre Papiere herausgegeben oder auf ein anderes Depot übertragen. Ihr Bestand ist in voller Höhe geschützt, ohne Obergrenze.

Für zwei Sonderfälle gibt es Auffangnetze. Können die Wertpapiere ausnahmsweise nicht herausgegeben werden - etwa bei Betrug -, greift die Anlegerentschädigung mit bis zu 20.000 Euro pro Anleger. Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto wiederum gilt als Einlage und unterliegt der gewohnten Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde. Wichtig: Dieser Schutz nach österreichischem Recht gilt nur für Broker mit Sitz in Österreich. Bei ausländischen Anbietern greift das Sicherungssystem des jeweiligen Sitzlandes - meist innerhalb der EU vergleichbar, aber im Detail anders. Ein Blick auf den Unternehmenssitz vor der Eröffnung lohnt sich deshalb doppelt: Er bestimmt sowohl die Steuereinfachheit als auch das Sicherungssystem, unter das Ihr Geld fällt. Beide Punkte zahlen auf dieselbe Faustregel ein - bei einem österreichischen Anbieter sind die Spielregeln am einfachsten zu durchschauen.


Häufige Fehler bei der Depoteröffnung

Fehler 1: Ausweis kurz vor Ablauf. Ist der Ausweis nicht mehr mindestens drei Monate gültig, scheitert die Video-Ident. Vorher prüfen.

Fehler 2: Name auf Konto und Ausweis weichen ab. Das Referenzkonto muss auf denselben Namen laufen wie das Depot. Bei abweichender Schreibweise oder Spitznamen hakt die Prüfung.

Fehler 3: Depot nach Order-Gebühr statt Gesamtkosten wählen. Die laufenden Depotgebühren und versteckten Nebenkosten entscheiden über Jahre mehr als die einzelne Order. Vor der Eröffnung die Gesamtkosten durchrechnen.

Fehler 4: Geld erst nach der Freischaltung überweisen. Wer parallel zur Prüfung überweist, spart 1 bis 2 Werktage und ist sofort handelsbereit, sobald das Depot offen ist.

Fehler 5: Cash unverzinst liegen lassen. Nach der Einzahlung wartet das Geld oft auf dem Verrechnungskonto auf die erste Order - und liegt dort bei vielen Brokern unverzinst. Wer noch nicht investiert oder eine Reserve hält, parkt sie besser auf einem Tagesgeldkonto, statt sie auf dem Cash-Konto schlummern zu lassen. Bei den aktuell wieder gestiegenen Zinsen ist das ein spürbarer Unterschied übers Jahr.


Quellen (3)

Häufig gestellte Fragen

Was brauche ich, um ein Depot zu eröffnen?

Einen gültigen Lichtbildausweis (noch mindestens drei Monate gültig), eine in Österreich gemeldete Wohnadresse, ein Smartphone oder einen Computer mit Kamera für die Video-Identifikation, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und ein österreichisches Bankkonto für das Verrechnungskonto. Eine Mindesteinlage gibt es nicht.

Wie lange dauert die Depoteröffnung?

Der Online-Antrag dauert 5 bis 10 Minuten, die Video-Identifikation 3 bis 10 Minuten. Die Freischaltung braucht 1 bis 3 Werktage, eine SEPA-Überweisung aufs Verrechnungskonto weitere 1 bis 2 Werktage. Realistisch sind Sie nach 2 bis 5 Werktagen handelsbereit, nicht in 10 Minuten.

Was ist die Angemessenheitsprüfung beim Depot?

Ein gesetzlich vorgeschriebener Fragebogen nach WAG 2018 zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen mit Wertpapieren. Bei einem reinen Online-Broker ohne Beratung darf der Broker Sie auch ohne Erfahrung handeln lassen, muss Sie aber warnen, wenn ein Produkt unangemessen erscheint.

Ab welchem Alter kann ich ein Depot eröffnen?

Selbst ab 18 Jahren. Für Minderjährige gibt es Junior-Depots, die ein Elternteil verwaltet. Die Identifikation des Kindes läuft je nach Alter über PostIdent (jedes Alter), Video-Ident (ab 7 Jahren) oder E-Ident (ab 16 Jahren).

Brauche ich für die Depoteröffnung einen Wohnsitz in Österreich?

Bei österreichischen Brokern ja - der Hauptwohnsitz muss in Österreich gemeldet und Sie müssen hier steuerpflichtig sein. Das ist auch die Voraussetzung dafür, dass der Broker die KESt steuereinfach automatisch abführen kann.

Gibt es in Österreich einen Freibetrag auf Kapitalerträge?

Nein. Anders als der deutsche Sparer-Pauschbetrag existiert in Österreich kein Freibetrag. Jeder Euro Kursgewinn oder Dividende wird ab dem ersten Cent mit 27,5 % besteuert - auch bei einem Gemeinschaftsdepot gibt es keinen verdoppelten Freibetrag.

Was passiert mit meinem Depot, wenn der Broker pleitegeht?

Ihre Wertpapiere sind Sondervermögen und bleiben Ihr Eigentum - sie werden herausgegeben oder übertragen, ohne Obergrenze. Können sie ausnahmsweise nicht zurückgegeben werden, greift die Anlegerentschädigung bis 20.000 Euro. Das Cash auf dem Verrechnungskonto ist über die Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt.

MH
Martin Höllinger

Chefredakteur finanzguide.at