Kontowechsel Österreich 2026 - Service, Fristen, Anleitung
Kontowechsel in Österreich: so läuft der gesetzliche Service
Seit dem Verbraucherzahlungskontogesetz muss Ihre neue Bank den Wechsel für Sie organisieren: Sie unterschreiben eine Ermächtigung, dann holt die neue Bank die Liste Ihrer Daueraufträge und Lastschriften bei der alten Bank, richtet alles neu ein und informiert Arbeitgeber und Zahlungsempfänger über Ihre neue IBAN. Der Service ist kostenlos, gesetzlich befristet und für Sie weitgehend automatisch.
Das Gesetz dahinter heißt korrekt Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG), der Kontowechsel ist in den §§ 14 bis 21 geregelt. Wichtig ist, was die meisten Ratgeber unterschlagen: Diese Fristen sind keine Serviceversprechen der Bank, sondern gesetzliche Pflichten - und wenn die Bank sie verletzt, haftet sie Ihnen für den Schaden. Genau das macht den Unterschied zum mühsamen Wechsel von früher, als man jedem Vertragspartner einzeln hinterherlaufen musste.
Der gesetzliche Fristenplan - Schritt für Schritt
Kein anderer Ratgeber legt die Fristen so offen neben die jeweilige Handlung. Diese Tabelle zeigt, wer bis wann was tun muss - die Tagesangaben sind die im VZKG verankerten Höchstfristen, bestätigt von der Arbeiterkammer und dem Sozialministerium.
| Frist | Wer | Was passiert |
|---|---|---|
| Tag 0 | Sie | Ermächtigung bei der neuen (empfangenden) Bank unterschreiben, Wunsch-Stichtag festlegen |
| binnen 2 Geschäftstagen | neue Bank | fordert bei der alten Bank die Liste der Daueraufträge, Lastschrift-Mandate und wiederkehrenden Eingänge an |
| danach | alte Bank | liefert die Daten - erfasst werden wiederkehrende Vorgänge mit mind. 2 Buchungen desselben Partners in den letzten 13 Monaten |
| binnen 5 Geschäftstagen ab Datenerhalt | neue Bank | richtet Daueraufträge ein, übernimmt Lastschriften, informiert Arbeitgeber und Zahlungsempfänger über die neue IBAN |
| Stichtag (Kündigungsfrist max. 1 Monat) | alte Bank | schließt das alte Konto, überweist das Guthaben auf das neue Konto |
Rechnet man die Fristen zusammen, ist der reine Behördenteil in rund einer Woche erledigt. Dass der vollständige Wechsel in der Praxis zwei bis drei Wochen dauert, liegt an der einmonatigen Kündigungsfrist des alten Kontos und an Zahlungspartnern, die etwas träger reagieren. Setzen Sie den Stichtag deshalb nicht zu knapp.
Ein durchgerechnetes Beispiel macht das greifbar. Sie unterschreiben die Ermächtigung am Mittwoch, 1. Juli. Die neue Bank muss dann bis spätestens Freitag, 3. Juli, die alte Bank kontaktieren. Liefert die alte Bank die Datenliste am 7. Juli, hat die neue Bank bis rund 14. Juli Zeit, alle Daueraufträge einzurichten und Ihren Arbeitgeber sowie die Energieversorger zu informieren. Als Schließungs-Stichtag des alten Kontos wählen Sie sinnvollerweise erst Ende August - so läuft ein voller Monatszyklus über das neue Konto, bevor das alte zugeht. Wer den alten Stichtag dagegen schon auf Mitte Juli legt, riskiert, dass eine Ende-Juli-Lastschrift ins Leere geht.
Die im Gesetz verwendeten Begriffe helfen beim Verständnis: Die empfangende Bank ist Ihre neue Bank, die den Wechsel federführend abwickelt. Die übertragende Bank ist die alte, die die Daten liefert und das Konto schließt. Den ganzen Prozess steuert die empfangende Bank - Sie selbst müssen die alte Bank nicht einmal kontaktieren.
Was der Service automatisch erledigt - und was nicht
Der Kontowechselservice nimmt Ihnen den Großteil der Lauferei ab, aber nicht alles. Automatisch übernommen werden:
- Daueraufträge (Miete, Sparpläne, regelmäßige Überweisungen),
- SEPA-Lastschriftmandate (Strom, Versicherung, Streaming, Handy),
- die Information an Zahlungsempfänger und Zahler - also an Vermieter, Energieversorger und an Ihren Arbeitgeber für den Gehaltseingang,
- die Übertragung des Guthabens und die Schließung des alten Kontos zum Stichtag.
Selbst kümmern müssen Sie sich um alles, was nicht als wiederkehrende Buchung erkennbar ist. Dazu zählen hinterlegte Zahlungsdaten bei Online-Shops und Bezahldiensten, die IBAN für eine erwartete Steuergutschrift in FinanzOnline, Daten bei Behörden sowie unregelmäßige Abbucher. Der häufigste Stolperstein: ein jährlich abgebuchter Vereins- oder Versicherungsbeitrag, der in den letzten 13 Monaten nur einmal vorkam und deshalb gar nicht in der Liste auftaucht. Diese fischt der Service nicht heraus - hier hilft nur ein Blick in die alten Kontoauszüge.
Ein praktischer Rat: Lassen Sie das alte Konto nach dem Stichtag des Service noch nicht sofort aus den Augen. Prüfen Sie etwa sechs bis acht Wochen lang die Eingänge, bevor Sie endgültig kündigen - so fangen Sie die vergessenen Jahresabbucher ab.
Die wichtigste Sicherung: die Bank haftet, wenn sie patzt
Das ist der Punkt, der den gesetzlichen Service vom freiwilligen Umzugshelfer-Marketing der Banken unterscheidet. Das VZKG ordnet ausdrücklich an: Kommen die am Wechsel beteiligten Banken ihren Pflichten nicht nach, haften sie für die Ihnen daraus entstehenden Schäden.
Konkret heißt das: Wird eine Lastschrift zu spät umgestellt und Sie kassieren deshalb eine Mahnung samt Spesen, ist das nicht Ihr Problem, sondern das der Bank. Heben Sie alle Mahnschreiben, Spesenbelege und den Schriftverkehr auf. Mit diesen Nachweisen können Sie die Kosten von der säumigen Bank zurückfordern - notfalls mit Unterstützung der Arbeiterkammer oder des Vereins für Konsumenteninformation. Diese Haftung kennen die wenigsten Wechsler, dabei ist sie das stärkste Argument, den gesetzlichen Service zu nutzen statt selbst zu basteln.
Grenzfall Auslandsbank: warum N26 und Trade Republic den Service nicht bieten
Hier liegt die wichtigste Einschränkung, an der viele Wechsler scheitern. Der gesetzliche Kontowechselservice funktioniert nur, wenn beide Banken in Österreich ansässig sind. Wer zu einer Bank mit Sitz im Ausland wechselt, fällt aus dem Service heraus - und das betrifft einige der beliebtesten Anbieter.
N26 etwa hat seinen Sitz in Deutschland, Trade Republic ebenfalls, Revolut sitzt in Litauen. Bei einem Wechsel dorthin gibt es keine automatische Übernahme der Daueraufträge: Gehaltseingang, Lastschriften und alle laufenden Buchungen müssen Sie selbst umstellen. Das ist kein Grund gegen diese Konten - aber Sie sollten wissen, dass der bequeme Service-Knopf hier nicht existiert. Wer den Aufwand scheut, bleibt mit dem Hauptkonto besser bei einer österreichischen Bank und nutzt die Auslands-Neobank als Zweitkonto. Welche heimischen und welche ausländischen Konten sich lohnen, steht im Girokonto-Vergleich.
Wenn Sie trotzdem zu einer Auslandsbank wechseln, ersetzt diese Reihenfolge den fehlenden Service:
- Neues Konto eröffnen, aber das alte noch nicht kündigen.
- Daueraufträge auflisten - im Online-Banking der alten Bank exportieren oder die letzten zwölf Kontoauszüge durchgehen.
- Lastschriften erfassen - jeden wiederkehrenden Abbucher notieren (Strom, Versicherung, Handy, Streaming, Fitnessstudio).
- Gehaltseingang umstellen - dem Arbeitgeber die neue IBAN melden, am besten schriftlich.
- Vertragspartner einzeln informieren und die neue IBAN hinterlegen.
- Restguthaben überweisen, Karten des alten Kontos sperren, dann erst kündigen.
Den Schritt 5 unterschätzen die meisten: Jeder vergessene Abbucher landet später als Mahnung im Postkasten - und hier haftet, anders als beim gesetzlichen Service, niemand außer Ihnen selbst.
Übrigens: Ein reines Tagesgeldkonto oder Sparkonto wird ohnehin nicht über den Service gewechselt - dort gibt es keine Daueraufträge und keinen Gehaltseingang umzustellen. Da reicht es, das neue Konto zu eröffnen und das Guthaben zu überweisen.
Lohnt sich der Wechsel überhaupt?
Die ehrliche Antwort: Bei der reinen Kontoführungsgebühr ja, aber der größere Hebel liegt oft woanders. Wer von einer Filialbank mit rund 5,72 € Monatsgebühr zu einem dauerhaft kostenlosen Konto wechselt, spart über fünf Jahre rund 350 € allein an Gebühren - die konkrete Rechnung steht im Girokonto-Vergleich.
Mindestens so viel bringt der Wechsel des Sparteils: Wer sein Erspartes von einem Sparbuch mit 0,3 % auf ein Tagesgeldkonto mit aktuell bis zu 3,0 % verschiebt, holt bei 20.000 € rund 540 € Zinsen pro Jahr heraus statt 60 €. Die aktuellen Konditionen stehen im Überblick zu den Sparzinsen. Der Kontowechsel ist also selten nur eine Gebührenfrage - er ist der Anlass, das ganze Banking-Setup einmal aufzuräumen.
Ein verbreiteter Irrglaube hält viele vom Wechsel ab: die Sorge um die Bonität. Ein Kontowechsel ist keine Kreditanfrage und wird bei der KSV1870-Bonität nicht negativ gewertet. Anders als ein Kreditantrag löst das Eröffnen oder Schließen eines Girokontos keine Score-relevante Abfrage aus.
Gemeinschaftskonto und andere Sonderfälle
Beim Wechsel eines Gemeinschaftskontos gilt eine Besonderheit: Die Auflösung des alten Kontos müssen alle Inhaber gemeinsam unterschreiben - eine Person allein kann das geteilte Konto nicht über den Service umziehen. Klären Sie das vorab, sonst stockt der Wechsel beim letzten Schritt.
Auch ein laufender Dispo-Rahmen wird nicht automatisch mitübertragen. Steht Ihr altes Konto im Minus, müssen Sie das vor der Schließung ausgleichen; ein neuer Überziehungsrahmen wird von der neuen Bank separat geprüft und gewährt. Wer einen aktiven Dauerauftrag für eine Kreditrate hat, sollte zusätzlich die kreditgebende Bank über die neue IBAN informieren - bei gebündelten Paketen aus Konto und Finanzierung lohnt vor dem Wechsel ein Blick in den Kreditvergleich, ob die Bündelung überhaupt noch günstig ist.
Der Vollständigkeit halber: Der Service deckt private Zahlungskonten ab. Für ein betriebliches Konto greift er nicht in gleicher Form - dort organisiert man den Wechsel selbst oder über die neue Hausbank.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert ein Kontowechsel in Österreich?
Über den gesetzlichen Kontowechselservice nach dem Verbraucherzahlungskontogesetz muss die neue Bank die alte binnen 2 Geschäftstagen kontaktieren und binnen 5 Geschäftstagen nach Erhalt der Daten alle Daueraufträge übernehmen und Zahlungspartner informieren. In der Praxis ist der Wechsel meist in zwei bis drei Wochen vollständig abgeschlossen.
Was kostet der Kontowechselservice?
Der gesetzliche Kontowechselservice ist grundsätzlich kostenlos. Die Auflistung der Daueraufträge und die Weitergabe der Informationen müssen immer gratis sein. Nur wenn der Kontovertrag ausdrücklich ein Entgelt vorsieht, darf es verrechnet werden - und dann nur kostendeckend.
Was passiert, wenn die Bank beim Wechsel einen Fehler macht?
Kommen die beteiligten Banken ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, haften sie für die dadurch entstandenen Schäden - etwa Mahnspesen, weil eine Lastschrift nicht umgestellt wurde. Heben Sie Mahnungen und Belege als Nachweis auf.
Funktioniert der Kontowechselservice auch zu N26 oder Trade Republic?
Nein. Der gesetzliche Service setzt voraus, dass beide Banken in Österreich ansässig sind. Bei Wechseln zu Auslandsbanken wie N26 (Deutschland) oder Trade Republic müssen Sie Daueraufträge, Lastschriften und den Gehaltseingang selbst umstellen.
Kann ich mein altes Konto sofort schließen?
Sie bestimmen den Stichtag selbst. Die Kündigungsfrist des alten Kontos darf höchstens einen Monat betragen. Ein Guthaben wird auf das neue Konto überwiesen, ein Minus müssen Sie vorher ausgleichen. Schließen Sie nie, bevor alle Eingänge umgestellt sind.
Schadet ein Kontowechsel meiner Bonität?
Nein. Das Eröffnen eines Girokontos und das Schließen eines anderen sind keine Kreditanfragen und werden bei der KSV1870-Bonität nicht negativ gewertet. Anders als ein Kreditantrag löst ein Kontowechsel keine Bonitätsabfrage mit Score-Wirkung aus.
Chefredakteur finanzguide.at