Geringfügige Beschäftigung 2026 - Grenze, SV und Steuer

Von Redaktion Finanzguide Stand 16.10.2026 Lesezeit 9 Min

Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Geringfügig beschäftigt ist, wer 2026 regelmäßig nicht mehr als 551,10 Euro brutto im Monat verdient. Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen nicht mit. Der Arbeitgeber zahlt nur die Unfallversicherung, Kranken- und Pensionsversicherung sind freiwillig. Arbeitsrechtlich ist es ein ganz normales Dienstverhältnis mit Urlaub, Sonderzahlungen und Kündigungsfristen.

Die Grenze ist eine Monatsgrenze der Sozialversicherung, keine Steuergrenze. Wer das auseinanderhält, vermeidet die beiden häufigsten Überraschungen: die Nachzahlung an die ÖGK und die Steuernachzahlung beim Finanzamt, wenn der Minijob neben einem Hauptjob läuft.


Die Grenze 2026 und 2027

Normalerweise steigt die Geringfügigkeitsgrenze jedes Jahr mit der Aufwertungszahl. Für 2026 wurde die Aufwertung laut § 810 Abs. 3 ASVG ausgesetzt, die Grenze blieb auf dem Wert von 2025. Für 2027 hat das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 sie erneut eingefroren.

JahrGrenze pro Monat
2023500,91 €
2024518,44 €
2025551,10 €
2026551,10 €
2027551,10 €

Quelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger, Werte 2026; Budgetbegleitgesetz 2027-2028.

Zwei Jahre ohne Anpassung bei steigenden Kollektivvertragslöhnen haben eine praktische Folge: Wer stundenweise nach KV bezahlt wird und bisher knapp unter der Grenze lag, rutscht nach einer Lohnerhöhung darüber. Dann wird das ganze Dienstverhältnis voll versicherungspflichtig. Es lohnt sich, die Stundenzahl nach jeder KV-Erhöhung nachzurechnen. Wie hoch die Mindestlöhne aktuell sind, steht im Beitrag zum Mindestlohn.


Ihre Rechte als geringfügig Beschäftigte(r)

Laut Arbeiterkammer gelten dieselben Ansprüche wie für Teil- und Vollzeitkräfte:

  • Kollektivvertragslohn und die Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag, also meist Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Urlaub: fünf Wochen pro Arbeitsjahr, nach 25 Jahren sechs Wochen. Wer nur einen Tag pro Woche arbeitet, verbraucht mit einem freien Arbeitstag eine ganze Urlaubswoche. Details im Beitrag zum Urlaubsanspruch.
  • Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Pflegefreistellung und Feiertagsentgelt, wenn der Feiertag auf einen Arbeitstag fällt
  • Kündigungsfristen und Abfertigung wie bei jedem anderen Dienstverhältnis
  • Fixe Arbeitszeit: Ausmaß und Lage der Arbeitszeit müssen vereinbart werden, der Arbeitgeber darf sie nicht einseitig ändern. Lassen Sie sich einen Dienstzettel mit der Stundenzahl geben.

“Geringfügig” beschreibt also nur die Sozialversicherung. Ein Arbeitgeber, der für den Minijob kein Weihnachtsgeld zahlt, obwohl der KV es vorsieht, zahlt zu wenig.


Selbstversicherung: 83,49 Euro für Krankenversicherung und Pension

Wer nur geringfügig arbeitet und nicht anderweitig versichert ist, hat ohne eigene Vorsorge keine e-card-Leistungen und sammelt keine Pensionszeiten. Die ÖGK bietet dafür die Selbstversicherung nach § 19a ASVG an:

  • Beitrag 2026: pauschal 83,49 Euro im Monat, unabhängig vom Verdienst und nicht aliquotierbar
  • Leistungen: alle Sachleistungen der ÖGK, Angehörige sind in der Regel mitversichert, Krankengeld 7,08 Euro und Wochengeld 12,19 Euro pro Tag
  • Pension: pro Monat ein voller Versicherungsmonat
  • Antrag: schriftlich bei der ÖGK im Bundesland des Arbeitsorts, innerhalb von sechs Wochen ab Arbeitsbeginn. Später beginnt die Versicherung erst am Tag nach dem Antrag.
  • Nicht möglich bei Pensionsbezug, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld und für Selbstständige oder Beamte
  • Zahlung und Ende: Der Beitrag ist im Voraus am Ersten jedes Monats fällig. Die Versicherung endet sofort mit dem Minijob oder wenn Sie eine vollversicherte Stelle antreten. Melden Sie sich selbst ab oder zahlen Sie zwei Monate lang nicht, endet sie zum Monatsende, und ein neuer Antrag ist erst nach drei Kalendermonaten möglich. Eine Lücke lässt sich also nicht kurzfristig wieder schließen.

Lohnt sich das? Bei 551,10 Euro Verdienst kostet die Selbstversicherung 15 Prozent des Lohns, bei 250 Euro schon ein Drittel. Für diesen Preis bekommen Sie zwei Dinge, die anders kaum zu haben sind: eine vollwertige Krankenversicherung, die als allgemeine Selbstversicherung ohne Job bis zu 565,25 Euro im Monat kostet (auf Antrag ermäßigbar), und Pensionsmonate. Wer zum Beispiel in der Kinderphase oder vor dem Pensionsantritt Versicherungsmonate für die Pension braucht, fährt damit sehr günstig. Wer über Partner, Eltern oder ein Studium ohnehin mitversichert ist und keine Pensionslücke hat, kann sie sich sparen.


Zwei Jobs: Nachzahlung an ÖGK und Finanzamt

Sobald die Summe Ihrer Entgelte die Grenze übersteigt, etwa ein Vollzeitjob plus Minijob oder zwei Minijobs zusammen, werden auch die geringfügigen Jobs kranken- und pensionsversicherungspflichtig. Den Dienstnehmeranteil zieht nicht der Arbeitgeber ab, sondern die ÖGK schreibt ihn nachträglich vor: 14,12 Prozent für Kranken- und Pensionsversicherung, bei Dienstnehmern plus 0,5 Prozent Arbeiterkammerumlage, zusammen 14,62 Prozent. Auf Sonderzahlungen sind es nur 14,12 Prozent. Laut AK können Sie auch freiwillig monatlich zahlen, statt eine größere Nachforderung abzuwarten. Seit 1. April 2024 sind mehrere geringfügige Jobs, die zusammen über der Grenze liegen, außerdem arbeitslosenversichert.

Steuerlich zählt der Minijob voll zum Einkommen. Weil beide Arbeitgeber die Lohnsteuer getrennt berechnen und der kleine Job allein steuerfrei wäre, kommt die Steuer erst über die Arbeitnehmerveranlagung. Pflicht ist die Veranlagung laut AK, wenn das steuerpflichtige Jahreseinkommen aus den laufenden Bezügen 14.769 Euro (2026) übersteigt.

Rechenbeispiel: Eine Angestellte verdient im Hauptjob 3.000 Euro brutto und hat zusätzlich einen Minijob mit 500 Euro im Monat, jeweils 14 Mal im Jahr.

Minijob, 500 € pro Monatohne Hauptjobneben 3.000 € Hauptjob
Sozialversicherung (laufender Monat)0 €73,10 € (14,62 %)
Lohnsteuer (laufender Monat)0 €128,07 € (30 % Grenzsteuersatz)
netto pro laufendem Monat500,00 €298,83 €
Sonderzahlungen netto (2 x 500 €)1.000,00 €rund 807 €
netto im Jahr7.000 €rund 4.393 €
vom Brutto bleiben100 %rund 63 %

Eigene Berechnung mit SV- und Tarifwerten 2026, ohne Pendlerpauschale und Absetzbeträge.

Wer das nicht weiß, freut sich ein Jahr lang über 500 Euro im Monat und bekommt danach zwei Rechnungen über zusammen rund 2.600 Euro.

Anders sieht es bei kleinem Hauptjob aus. Wer 1.000 Euro brutto in Teilzeit verdient und 400 Euro im Minijob dazu, liegt mit rund 14.150 Euro steuerpflichtigem Einkommen unter der Veranlagungsgrenze von 14.769 Euro. Die Tarifsteuer von rund 123 Euro wird vom Verkehrsabsetzbetrag (496 Euro) vollständig aufgezehrt, Lohnsteuer fällt keine an. Es bleibt die Nachzahlung an die ÖGK: 58,48 Euro pro Monat plus 14,12 Prozent auf die Sonderzahlungen, zusammen rund 815 Euro im Jahr. Im Gegenzug fließt das Minijob-Entgelt als Beitragsgrundlage in Ihr Pensionskonto. Legen Sie von Anfang an etwa 40 Prozent des Minijob-Lohns zur Seite. Wie die Veranlagung abläuft, zeigt der Beitrag zum Lohnsteuerausgleich. Die nachgezahlten SV-Beiträge können Sie dort im Jahr der Zahlung als Werbungskosten absetzen.


Geringfügig neben Arbeitslosengeld: seit 2026 nur mit Ausnahme

Bis Ende 2025 durfte man neben dem Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe fast immer bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Seit 1. Jänner 2026 ist das nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Wer keine Ausnahme erfüllt, darf zwar arbeiten, bekommt für diese Zeit aber kein Geld vom AMS. Die Ausnahmen laut AMS:

SituationGeringfügig erlaubt
Minijob lief vor der Arbeitslosigkeit mindestens 182 Tage lückenlos neben einer vollversicherten Beschäftigungunbegrenzt, bis ein neuer Anspruch entsteht
mindestens 365 Tage AMS-Bezug (höchstens 62 Tage Unterbrechung)einmalig 26 Wochen
wie oben und zusätzlich ab 50 oder mindestens 50 % Behinderungunbegrenzt
vorher 52 Wochen Krankengeld, Rehabilitations- oder Umschulungsgeldeinmalig 26 Wochen
AMS-Schulung ab vier Monaten und 25 Wochenstunden, auch Pflegestipendiumwährend der Schulung

Quelle: AMS, Stand März 2026.

Ein Tag Lücke in den 182 Tagen genügt, um die erste Ausnahme zu verlieren. Und das 26-Wochen-Fenster endet fix: Läuft der Job am 183. Tag weiter, gelten Sie ab diesem Tag nicht mehr als arbeitslos. Beginn und Ende jedes Minijobs müssen Sie dem AMS melden, bei tageweiser Arbeit jeden einzelnen Tag. Mehrere Einkünfte werden zusammengerechnet. In einem Monat über der Grenze gibt es kein AMS-Geld.

Die Bilanz nach fünf Monaten laut AMS: Bei rund 17.700 Arbeitslosen ist der parallele Minijob bis Ende Mai 2026 weggefallen. Rund 10.300 hatten bis dahin eine vollversicherte Stelle gefunden, oft beim bisherigen Minijob-Arbeitgeber. Das sind allerdings nur rund 1.200 mehr als im Jahr davor, ohne die neue Regel.


Studium, Karenz, Pension, Altersteilzeit

Der Minijob hat in jeder Lebenslage andere Grenzen:

  • Studium: Für Familienbeihilfe und Studienbeihilfe zählen Jahresgrenzen, nicht die Monatsgrenze. Alle drei Grenzen nebeneinander erklärt der Beitrag zum Nebenjob im Studium.
  • Kinderbetreuungsgeld: Geringfügig dazuverdienen ist erlaubt, es gilt aber die Zuverdienstgrenze des gewählten Modells. Eine Selbstversicherung ist während des Bezugs nicht möglich. Mehr im Beitrag zum Karenzgeld.
  • Pension: Neben einer Regelpension dürfen Sie unbegrenzt dazuverdienen. Bei vorzeitigen Pensionen wie der Korridorpension ist die Geringfügigkeitsgrenze die Obergrenze, darüber fällt die Pension weg.
  • Altersteilzeit: Ein neuer Minijob kostet im betreffenden Monat den Lohnausgleich. Ausnahmen und Details stehen im Beitrag zur Altersteilzeit.

Was der Arbeitgeber zahlt

Für den Betrieb ist der Minijob günstig, solange er der einzige bleibt. Laut Dachverband fallen 2026 an:

BeitragSatzbei 500 € Entgelt
Unfallversicherung1,10 %5,50 €
Betriebliche Vorsorge (Abfertigung neu)1,53 %7,65 €
Dienstgeberabgabe, wenn alle geringfügigen Entgelte im Betrieb zusammen 826,65 € im Monat übersteigen19,40 %97,00 €

Die Dienstgeberabgabe steigt laut Budgetbegleitgesetz 2027-2028 von 2027 bis 2029 auf 23 Prozent und sinkt ab 2030 auf 21 Prozent. Für Betriebe mit mehreren Minijobs wird das Modell damit teurer. Ob sich stattdessen eine Teilzeitstelle rechnet, zeigen die Lohnnebenkosten im Vergleich. Wer nicht als Dienstnehmer, sondern auf Rechnung arbeitet, fällt unter andere Regeln, siehe freier Dienstvertrag und Werkvertrag.

Quellen (5)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026?

551,10 € brutto pro Kalendermonat. Der Wert wurde für 2026 nicht angehoben und bleibt laut Budgetbegleitgesetz auch 2027 gleich. Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen bei der Grenze nicht mit.

Was kostet die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung?

2026 pauschal 83,49 € im Monat, unabhängig vom Verdienst und ohne Aliquotierung. Dafür sind Sie kranken- und pensionsversichert, erwerben pro Monat einen vollen Versicherungsmonat und haben Anspruch auf Krankengeld von 7,08 € und Wochengeld von 12,19 € pro Tag.

Was passiert, wenn ich neben dem Vollzeitjob geringfügig arbeite?

Die ÖGK schreibt Ihnen nachträglich 14,62 % des geringfügigen Entgelts an Sozialversicherung vor (14,12 % auf Sonderzahlungen). Außerdem müssen Sie eine Arbeitnehmerveranlagung machen, wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen 14.769 € übersteigt, und zahlen dort Lohnsteuer zum Grenzsteuersatz nach.

Darf ich 2026 neben dem Arbeitslosengeld geringfügig arbeiten?

Nur noch in Ausnahmefällen: wenn der Job schon mindestens 26 Wochen lückenlos neben einer vollversicherten Beschäftigung lief, nach 365 Tagen AMS-Bezug für 26 Wochen (ab 50 oder mit 50 % Behinderung unbegrenzt), nach einem Jahr Krankengeld oder während einer längeren AMS-Schulung.

Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Urlaub und Weihnachtsgeld?

Ja. Sie haben dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitkräfte: fünf Wochen Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Feiertagsentgelt, Kündigungsfristen und die Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag.

Muss ich für einen geringfügigen Job Steuer zahlen?

Als einziges Einkommen nicht, weil 14 mal 551,10 € unter der Steuergrenze von 13.539 € liegen. Neben einem Hauptjob wird der Verdienst aber zum übrigen Einkommen gezählt und in der Veranlagung mit Ihrem Grenzsteuersatz versteuert, bei mittleren Gehältern also mit 30 %.