Altersteilzeit 2026 - Regeln, Geld und Kürzung ab November

Von Redaktion Finanzguide Stand 16.10.2026 Lesezeit 10 Min

Wie funktioniert Altersteilzeit 2026?

Bei der Altersteilzeit reduzieren Sie in den Jahren vor der Pension Ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt einen Lohnausgleich von mindestens der Hälfte der Lohndifferenz und die Sozialversicherung auf Basis Ihres Vollzeitgehalts weiter. Einen Großteil dieses Mehraufwands ersetzt ihm das AMS als Altersteilzeitgeld.

Wer halbiert, arbeitet also 50 Prozent und bekommt brutto 75 Prozent des bisherigen Lohns. Die Pension leidet nicht, weil die Beiträge in voller Höhe weiterlaufen. Das Modell ist allerdings seit 1. Jänner 2026 im Umbau, und am 1. November 2026 tritt die nächste Kürzung in Kraft. Wer gerade verhandelt, hat nur noch wenige Tage, um nach altem Recht zu starten.


Was sich am 1. November 2026 ändert

Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028, vom Nationalrat am 8. Juli 2026 beschlossen, greift für alle Altersteilzeitvereinbarungen, deren Laufzeit nach dem 31. Oktober 2026 beginnt. Laut AMS gilt:

  • Neuer Deckel: Teilzeitlohn und Lohnausgleich werden zusammen nur noch bis 75 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage berücksichtigt. 2026 sind das 5.197,50 Euro im Monat statt bisher 6.930 Euro. Zahlt der Arbeitgeber darüber hinaus, ist das freiwillig und wird nicht ersetzt.
  • Ersatzquote bleibt bei 80 Prozent: Für kontinuierliche Modelle mit Bezugsbeginn ab 1.11.2026 ersetzt das AMS dem Arbeitgeber dauerhaft 80 Prozent des Mehraufwands. Die ursprünglich ab 2029 vorgesehene Anhebung auf 90 Prozent ist gestrichen.
  • Blockzeit ohne Überstunden: Auch bei der Blockzeit fließen Überstunden und Mehrstunden nicht mehr in den Ausgangslohn (Oberwert) ein. Bei kontinuierlichen Modellen gilt das schon seit 1.1.2026.
  • Ausländische Pension schließt aus: Wer eine Alterspension aus dem Ausland bezieht, bekommt kein Altersteilzeitgeld mehr.

Für wen das spürbar wird: Der Deckel trifft nur Gutverdiener. Bei einer Halbierung beginnt der Verlust ab einem Vollzeitgehalt von rund 6.930 Euro brutto, denn 75 Prozent davon liegen genau an der neuen Grenze. Wer darunter verdient, merkt am Gehaltszettel nichts. Für Arbeitgeber wird jede Vereinbarung über die Jahre teurer, weil die 90-Prozent-Perspektive wegfällt. Das kann die Bereitschaft dämpfen, überhaupt zuzustimmen.

Fristen-Tipp: Maßgeblich ist der Beginn der Laufzeit, nicht das Datum des Antrags. Das AMS zahlt bis zu drei Monate rückwirkend. Eine Vereinbarung, die spätestens am 31. Oktober 2026 beginnt, kann also noch bis Ende Jänner 2027 beantragt werden und läuft nach altem Recht.


Voraussetzungen: Wochen, Arbeitszeit, Betriebszugehörigkeit

Altersteilzeit ist kein Rechtsanspruch, sondern eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Damit er Altersteilzeitgeld bekommt, müssen Sie mehrere Bedingungen erfüllen:

  • Versicherungszeit: eine bestimmte Zahl an Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten 25 Jahren. Zeiten der Kinderbetreuung bis zum 15. Geburtstag und pflichtversicherte Selbstständigkeit verlängern diese 25-Jahres-Frist.
  • Arbeitszeit: Reduktion um 40 bis 60 Prozent der Normalarbeitszeit. Im Jahr davor darf Ihre Arbeitszeit nicht schon mehr als 40 Prozent unter der Normalarbeitszeit gelegen sein. Wer aus Teilzeit mit 20 Stunden kommt, fällt also meist heraus.
  • Betriebszugehörigkeit: mindestens drei Monate im Unternehmen vor dem Start.
  • Keine Pension: kein Bezug einer Alterspension, auch keiner ausländischen, und kein Ruhegenuss aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
  • Nur ein Arbeitgeber: Seit 1.1.2026 sind Vereinbarungen nur mehr mit einem einzigen Dienstgeber möglich.

Die erforderlichen Wochen steigen seit 2026 jedes Quartal um acht. Entscheidend ist, wann die Laufzeit beginnt:

Beginn der AltersteilzeitErforderliche Wochen (kontinuierlich)in Jahren
bis 31.12.202578015
1.1. bis 31.3.202678815,2
1.4. bis 30.6.202679615,3
1.7. bis 30.9.202680415,5
1.10. bis 31.12.202681215,6
2027, je Quartal820 / 828 / 836 / 84415,8 bis 16,2
2028, je Quartal852 / 860 / 868 / 87616,4 bis 16,8
ab 1.1.202988417

Quelle: AMS und WKO, Stand Oktober 2026. Für Blockzeitvereinbarungen bleiben es 780 Wochen.

Ihre Wochen lassen Sie sich am besten vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber über den Versicherungsdatenauszug der ÖGK bestätigen. Wer knapp an der Grenze liegt, verliert mit jedem Quartal Verzögerung acht Wochen Spielraum.


Frühester Beginn und Höchstdauer

Wie früh Sie starten dürfen, hängt bis Ende 2028 vom Geschlecht und Geburtsdatum ab:

Personengruppefrühester Beginn bis 31.12.2028
Männerab 60
Frauen, geboren bis 30.6.1967ohne eigene Altersgrenze, höchstens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter
Frauen, geboren 1.7. bis 31.12.1967ab 59
Frauen, geboren ab 1.1.1968ab 59 Jahren und 6 Monaten, nicht vor 1.7.2027

Ab 1.1.2029 gilt eine einheitliche Regel: frühestens drei Jahre vor dem Stichtag der Korridorpension, ohne Korridoranspruch drei Jahre vor dem Regelpensionsalter.

Auch die Dauer schrumpft. Beginnt Ihre kontinuierliche Altersteilzeit 2026, darf sie höchstens 4,5 Jahre laufen. Bei Beginn 2027 sind es 4 Jahre, 2028 dann 3,5 Jahre und ab 2029 nur noch 3 Jahre. Sie endet außerdem, sobald Sie eine Alterspension beanspruchen können. Bei Männern mit genügend Versicherungsmonaten ist das oft der Korridorstichtag mit 63, nicht erst der 65. Geburtstag. Eine Ausnahme gibt es für die Langzeitversichertenpension: Wer deren Voraussetzungen erfüllt, darf noch bis zu ein Jahr in Altersteilzeit bleiben, längstens bis zum Korridorstichtag.


Rechenbeispiel: Was netto übrig bleibt

Das Gesetz schreibt nur den Mindest-Lohnausgleich vor: 50 Prozent der Differenz zwischen Ihrem Durchschnittslohn der letzten zwölf Monate (Oberwert) und dem Lohn für die verkürzte Arbeitszeit (Unterwert). Überstunden zählen bei neuen Vereinbarungen nicht mehr mit. Die folgenden Netto-Werte sind mit den Lohnsteuer- und SV-Werten 2026 gerechnet, 14 Bezüge, ohne Pendlerpauschale und Familienbonus.

Monat, Angestellte(r), 50 % ArbeitszeitVollzeit 4.000 €Vollzeit 8.000 €, Beginn bis 31.10.2026Vollzeit 8.000 €, Beginn ab 1.11.2026
Lohn für die halbe Arbeitszeit2.000,00 €4.000,00 €4.000,00 €
Lohnausgleich (Mindestbetrag)1.000,00 €2.000,00 €1.197,50 €
Brutto in Altersteilzeit3.000,00 €6.000,00 €5.197,50 €
Netto in Altersteilzeit2.174,08 €3.707,95 €3.313,45 €
Netto bei Vollzeit2.724,79 €4.737,28 €4.737,28 €
Anteil am Vollzeit-Netto79,8 %78,3 %69,9 %
Netto im Jahr (inkl. 13./14.)30.803 €53.887 €47.902 €

Die Rechnung zeigt zwei Dinge. Erstens bringt die halbe Arbeitszeit rund 80 Prozent des Nettos, weil der niedrigere Bruttolohn in eine flachere Steuerstufe fällt und Ihr Sozialversicherungsanteil nur auf das tatsächlich ausgezahlte Entgelt berechnet wird. Die Differenz zur vollen Beitragsgrundlage trägt laut § 27 AlVG der Arbeitgeber allein. Zweitens kostet der neue Deckel bei 8.000 Euro Vollzeitgehalt knapp 400 Euro netto im Monat und rund 6.000 Euro im Jahr, sofern der Arbeitgeber den Ausgleich nicht freiwillig aufstockt. Genau darüber lohnt es sich in dieser Gehaltsklasse zu verhandeln.

Für andere Beträge rechnen Sie das neue Brutto (Teilzeitlohn plus Lohnausgleich) im Brutto-Netto-Rechner durch. Wie sich die Sonderzahlungen versteuern, steht im Beitrag zum 13. und 14. Gehalt.


Pension, Abfertigung, Sozialversicherung

Der eigentliche Vorteil der Altersteilzeit liegt nicht im Gehalt, sondern in dem, was nicht sinkt:

  • Pensionskonto: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge auf Basis der Beitragsgrundlage vor der Reduktion, höchstens bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro (2026). Ihr Pensionskonto erhält damit dieselbe Gutschrift von 1,78 Prozent wie bei Vollzeit. Wie Sie das kontrollieren, zeigt der Beitrag zur Sozialversicherung.
  • Abfertigung alt: Die Vereinbarung muss vorsehen, dass eine Abfertigung auf Basis der Arbeitszeit vor der Altersteilzeit berechnet wird. Wer noch im alten System ist und nach Jahrzehnten im Betrieb mehrere Monatsentgelte zu erwarten hat, verliert also nichts.
  • Kollektivvertragliche Erhöhungen: Die jährliche Erhöhung laut Kollektivvertrag gilt auch in der Altersteilzeit, das AMS passt sein Altersteilzeitgeld jeweils im Mai pauschal über den Tariflohnindex an.

Einen Haken gibt es beim Nebenjob. Jede zusätzliche unselbstständige Beschäftigung, ob Teilzeit oder geringfügig, kostet Sie im betreffenden Monat den Lohnausgleich und die geschützte Beitragsgrundlage. Diese Folge trifft Sie selbst, nicht nur den Arbeitgeber. Ausgenommen sind nur Jobs, die Sie schon im Jahr vor Beginn mindestens 28 Tage lang neben dem Hauptjob hatten. Die Meldepflicht gilt für alle Vereinbarungen, auch für alte.


Kontinuierlich oder Blockzeit?

Beim kontinuierlichen Modell arbeiten Sie die ganze Laufzeit mit reduzierter Stundenzahl, etwa 20 statt 40 Stunden. Beim Blockzeitmodell arbeiten Sie zuerst weiter Vollzeit und bauen ein Zeitguthaben auf, danach folgt eine Freizeitphase von höchstens 2,5 Jahren, in der Sie bei laufendem Gehalt nicht mehr arbeiten.

Für Arbeitgeber ist die Blockzeit ein Auslaufmodell. Das AMS ersetzt bei Beginn 2026 nur noch 27,5 Prozent des Mehraufwands, bei Beginn 2027 sind es 20 Prozent und 2028 noch 10 Prozent. Ab 2029 gibt es für neue Blockzeitvereinbarungen kein Altersteilzeitgeld mehr. Dazu muss der Arbeitgeber spätestens zu Beginn der Freizeitphase eine arbeitslose Ersatzkraft oder einen Lehrling einstellen.

kontinuierlichBlockzeit
Arbeitszeitdurchgehend 40-60 % wenigererst Vollzeit, dann bis 2,5 Jahre frei
Ersatz für den Arbeitgeber (Beginn ab 1.11.2026)80 %27,5 % (2026), 20 % (2027), 10 % (2028), 0 ab 2029
erforderliche Wochen812 (4. Quartal 2026), steigend780
Höchstdauer bei Beginn 20264,5 Jahre5 Jahre
Ersatzkraft nötigneinja

Quelle: AMS, Stand 13.10.2026.

Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das: Wer eine Blockzeit anstrebt, muss einen Arbeitgeber finden, der den Großteil selbst zahlen will. Realistisch ist 2026 fast nur noch das kontinuierliche Modell.


Altersteilzeit oder Teilpension?

Seit 1.1.2026 gibt es mit der Teilpension eine zweite Form des gleitenden Übergangs. Die beiden Modelle schließen einander zeitlich aus und folgen aufeinander:

AltersteilzeitTeilpension
Zeitpunktvor dem Pensionsanspruchab dem Pensionsanspruch
Reduktion der Arbeitszeit40-60 %25-75 %, in drei Stufen
Geld für die FreizeitLohnausgleich vom Arbeitgeber25, 50 oder 75 % der Pension
Pensionskontovolle Beiträge laufen weiterRestanteil wächst weiter
Abschlägekeinebei Korridorpension 5,1 % pro Jahr vor 65

Ein typischer Ablauf für einen Mann mit Korridoranspruch: kontinuierliche Altersteilzeit ab etwa 60, mit dem Korridorstichtag Ende der Altersteilzeit, danach auf Wunsch Teilpension bis 65. Wichtig dabei: Wer einmal Teilpension bezieht, kann später keine Langzeitversicherten- oder Schwerarbeitspension mehr erwerben. Wer auf die “Hacklerregelung” hinarbeitet, sollte das vorher mit der Pensionsversicherung klären. Die Grundlagen zu Antrittsaltern und Abschlägen stehen im Beitrag zur Pension, die private Ergänzung unter Altersvorsorge.


So läuft der Antrag

  1. Stichtage klären: Bei der Pensionsversicherung eine Bestätigung über Ihre möglichen Pensionsstichtage anfordern. Das AMS verlangt sie als Nachweis.
  2. Vereinbarung schließen: Schriftlich mit dem Arbeitgeber, mit Beginn, Dauer, Ausmaß der Reduktion, Lohnausgleich, Sozialversicherung auf Vollzeitbasis und Abfertigungsberechnung. Manche Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen regeln Details, etwa einen höheren Lohnausgleich.
  3. Antrag stellen: Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der AMS-Geschäftsstelle seines Standorts, für einen Beginn ab 1.11.2026 mit dem Formular 001_03. Beizulegen sind die PV-Bestätigung und eine Kopie der Vereinbarung.
  4. Änderungen melden: Gehaltsänderungen über 20 Euro im Monat, die nicht aus dem Kollektivvertrag stammen, und jeden Nebenjob meldet der Arbeitgeber dem AMS.

Kommt es während der Altersteilzeit zur Kündigung, endet auch die Förderung. Was dann für das Arbeitslosengeld gilt, klärt das AMS im Einzelfall. Die allgemeinen Regeln stehen im Beitrag zum Arbeitslosengeld.

Quellen (5)

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich bei der Altersteilzeit ab 1. November 2026?

Für Vereinbarungen mit Beginn ab 1.11.2026 dürfen Teilzeitlohn und Lohnausgleich zusammen nur noch bis 75 % der Höchstbeitragsgrundlage gefördert werden, 2026 also 5.197,50 € statt 6.930 € im Monat. Der Arbeitgeber bekommt dauerhaft 80 % seines Mehraufwands ersetzt, die geplante Erhöhung auf 90 % ab 2029 fällt weg.

Wie viel verdiene ich in Altersteilzeit?

Bei einer Halbierung der Arbeitszeit bekommen Sie mindestens den halben Lohn plus die Hälfte der Differenz zum Vollzeitlohn, brutto also 75 %. Netto sind es wegen der Steuerprogression meist rund 80 %: Aus 4.000 € brutto Vollzeit werden 3.000 € brutto und etwa 2.174 € netto statt 2.725 €.

Wie viele Versicherungswochen brauche ich für die Altersteilzeit?

Für das kontinuierliche Modell mit Beginn von Oktober bis Dezember 2026 sind 812 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 25 Jahren nötig. Die Grenze steigt jedes Quartal um 8 Wochen und erreicht 2029 dann 884 Wochen. Für die Blockzeit bleiben es 780 Wochen.

Wie lange darf Altersteilzeit 2026 dauern?

Beim kontinuierlichen Modell höchstens 4,5 Jahre, wenn die Vereinbarung 2026 beginnt. Für Beginn 2027 sind es 4 Jahre, 2028 dann 3,5 Jahre und ab 2029 höchstens 3 Jahre. Die Blockzeit darf weiterhin bis zu 5 Jahre dauern, wird aber kaum noch gefördert.

Wirkt sich Altersteilzeit auf meine Pension aus?

Kaum. Der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge weiter auf Basis Ihres früheren Vollzeitentgelts, bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Ihr Pensionskonto bekommt damit dieselbe Gutschrift wie bei voller Arbeitszeit.

Darf ich in Altersteilzeit einen Nebenjob haben?

Eine zusätzliche unselbstständige Beschäftigung, auch geringfügig, kostet Sie im betreffenden Monat den Lohnausgleich und die geschützte Beitragsgrundlage. Ausnahme: Sie waren schon im Jahr vor Beginn mindestens 28 Tage bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt.

Habe ich einen Anspruch auf Altersteilzeit?

Nein. Altersteilzeit ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, das Altersteilzeitgeld bekommt der Arbeitgeber vom AMS. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gibt es keine Altersteilzeit, eine Ablehnung muss er nicht begründen.