Elternteilzeit 2026 - Anspruch, Fristen, Geld und Pension
Was ist Elternteilzeit?
Mit der Elternteilzeit können Mütter und Väter ihre Arbeitszeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes reduzieren, höchstens sieben Jahre lang. Einen Rechtsanspruch gibt es in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit. Die Arbeitszeit muss um mindestens 20 Prozent sinken, aber mindestens 12 Wochenstunden betragen. Bis zum 4. Geburtstag gilt Kündigungsschutz.
Der Kern ist ein Rückkehrrecht: Nach dem Ende der Teilzeit kehren Sie zur früheren Arbeitszeit zurück, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Wer stattdessen einfach einen neuen Teilzeitvertrag unterschreibt, hat dieses Recht nicht. Die Regeln für Mütter stehen ab § 15h im Mutterschutzgesetz, die gleichlautenden für Väter im Väter-Karenzgesetz.
Anspruch oder Vereinbarung
Einen Anspruch, den der Arbeitgeber nur über ein Gerichtsverfahren abwehren kann, haben Sie laut § 15h MSchG, wenn alle Punkte zutreffen:
- mehr als 20 Beschäftigte im Betrieb. Gezählt wird der Betrieb, also etwa die Filiale oder das Werk, nicht das ganze Unternehmen. Bei saisonal schwankender Belegschaft genügt ein Jahresdurchschnitt über 20.
- drei Jahre ununterbrochen beschäftigt zum Zeitpunkt des Antritts. Karenzzeiten zählen mit, ebenso unmittelbar vorangegangene Dienstverhältnisse beim selben Arbeitgeber und Zeiten vor einer Wiedereinstellungszusage.
- gemeinsamer Haushalt mit dem Kind oder Obsorge.
- kein gleichzeitiger Karenz des anderen Elternteils für dasselbe Kind.
- kein Lehrverhältnis und kein befristetes Dienstverhältnis.
Fehlt eine Voraussetzung, bleibt die vereinbarte Elternteilzeit: Sie verhandeln mit dem Arbeitgeber, er muss aber nicht zustimmen. Kommt sie zustande, gilt auch für sie der Kündigungsschutz nach § 15n MSchG. Er greift sogar schon während des gesetzlichen Verfahrens um eine vereinbarte Teilzeit. In Kleinbetrieben kann außerdem eine Betriebsvereinbarung einen Anspruch einräumen. Fragen Sie beim Betriebsrat nach, bevor Sie verhandeln.
Wie lange und wie viele Stunden
Seit 1. November 2023 reicht die Elternteilzeit bis zum 8. Geburtstag, vorher war beim 7. Schluss. Gleichzeitig gilt eine Höchstdauer von sieben Jahren, von der das Beschäftigungsverbot nach der Geburt und alle Karenzzeiten beider Eltern für dieses Kind abgezogen werden. Wer zwei Jahre in Karenz war, hat also noch knapp fünf Jahre. Beginnt die Schule erst nach dem 7. Geburtstag, kommt die Zeit bis zum Schuleintritt dazu.
Für das Stundenausmaß gilt eine Bandbreite: mindestens 20 Prozent weniger als die bisherige Normalarbeitszeit, aber nicht weniger als 12 Stunden pro Woche.
| bisherige Wochenstunden | Elternteilzeit im Rahmen der Bandbreite |
|---|---|
| 40 | 12 bis 32 Stunden |
| 38,5 | 12 bis 30,8 Stunden |
| 30 | 12 bis 24 Stunden |
| 20 | 12 bis 16 Stunden |
Berechnung nach § 15h Abs. 1 Z 3 MSchG.
Die Teilzeit muss mindestens zwei Monate dauern und kann pro Kind nur einmal in Anspruch genommen werden. Sie dürfen sie einmal ändern, verlängern oder vorzeitig beenden, der Arbeitgeber darf einmal eine Änderung verlangen. Beides ist drei Monate vorher schriftlich anzukündigen. Neben der Stundenanzahl verhandeln Sie auch die Lage, also etwa Vormittage statt ganzer Tage. Gerade die Lage ist bei Kindergarten-Öffnungszeiten oft wichtiger als die Stundenzahl.
Fristen und Ablauf
- Schriftlich melden: Soll die Teilzeit direkt an das Beschäftigungsverbot nach der Geburt anschließen, müssen Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage bis zum Ende dieser Frist beim Arbeitgeber sein. Bei späterem Beginn, typisch nach der Karenz, spätestens drei Monate vorher.
- Verhandeln: Auf Ihren Wunsch ist der Betriebsrat dabei. Gibt es nach zwei Wochen keine Einigung, können AK und Wirtschaftskammer beigezogen werden. Das Ergebnis hält der Arbeitgeber schriftlich fest.
- Keine Einigung nach vier Wochen: Dann können Sie die Teilzeit zu Ihren Bedingungen antreten, außer der Arbeitgeber beantragt binnen zwei weiteren Wochen beim Arbeits- und Sozialgericht eine gütliche Einigung.
- Gericht: Scheitert auch der Vergleich, muss der Arbeitgeber binnen einer Woche klagen, sonst gelten wieder Ihre Bedingungen. Das Gericht gibt ihm nur recht, wenn betriebliche Erfordernisse Ihre Interessen überwiegen. Kosten werden einander nicht ersetzt, Berufung gibt es keine.
Der Ablauf laut § 15k MSchG ist für Arbeitnehmer günstig: Der Arbeitgeber muss aktiv werden, nicht Sie. Halten Sie aber die eigenen Fristen ein. Wer die drei Monate verpasst, verschiebt den Beginn entsprechend.
Kündigungsschutz und was danach gilt
Der besondere Schutz nach § 15n MSchG beginnt mit der Meldung, frühestens vier Monate vor dem Antritt. Er endet vier Wochen nach dem Ende der Teilzeit, spätestens aber vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes. In dieser Zeit braucht eine Kündigung die Zustimmung des Gerichts. Der Schutz gilt auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens um die Teilzeit.
Ab dem 4. Geburtstag bleibt ein Motivkündigungsschutz: Eine Kündigung wegen der Elternteilzeit können Sie beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten. Verlangen Sie dafür binnen fünf Kalendertagen ab Zugang der Kündigung schriftlich eine Begründung, der Arbeitgeber muss sie binnen fünf Tagen liefern. Eine fehlende Begründung macht die Kündigung allerdings nicht unwirksam.
Eine Falle: Nehmen Sie während der Elternteilzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine weitere Erwerbstätigkeit auf, auch einen geringfügigen Job, darf er Sie binnen acht Wochen ab Kenntnis deswegen kündigen.
Was die Teilzeit kostet: Netto, Familienbonus, Sonderzahlungen
Das Gehalt sinkt im Verhältnis der Stunden, netto aber weniger stark, weil die Progression flacher wird. Rechenbeispiel für eine Angestellte mit 3.200 Euro brutto bei 40 Stunden, die auf 25 Stunden reduziert (Werte 2026, 14 Bezüge):
| Vollzeit 40 h | Elternteilzeit 25 h | |
|---|---|---|
| Brutto pro Monat | 3.200,00 € | 2.000,00 € |
| Netto pro Monat ohne Familienbonus | 2.288,78 € | 1.627,26 € |
| Anteil am Vollzeit-Netto | 100 % | 71,1 % |
| Netto im Jahr | 32.492 € | 22.793 € |
| Familienbonus (ein Kind unter 18) wirksam | 2.000 € | 1.340 € |
Eigene Berechnung mit Lohnsteuer- und SV-Werten 2026, ohne Pendlerpauschale.
37,5 Prozent weniger Stunden kosten also knapp 29 Prozent des Nettos. Die letzte Zeile zeigt eine oft übersehene Lücke: Der Familienbonus Plus senkt die Lohnsteuer höchstens auf null. Bei 2.000 Euro brutto zahlt die Angestellte nur rund 1.340 Euro Lohnsteuer im Jahr, 660 Euro des Bonus verpuffen. Arbeitet der andere Elternteil Vollzeit, sollte er den Familienbonus zu 100 Prozent beantragen statt der Aufteilung 50:50. Der Bonus kann pro Kind nur einmal voll genutzt werden, aber von dem Elternteil, der genug Steuer zahlt. Andere Beträge rechnen Sie im Brutto-Netto-Rechner nach.
Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden laut § 15j Abs. 7 MSchG nach dem Teilzeitausmaß im Kalenderjahr gewährt. Wer im Juli von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, bekommt also eine gemischte Sonderzahlung aus sechs Monaten Vollzeit und sechs Monaten Teilzeit. Wie die Sonderzahlungen versteuert werden, steht beim 13. und 14. Gehalt.
Urlaub: Die Zahl der Urlaubswochen bleibt gleich, nur die Stunden pro Woche sinken. Offenen Urlaub aus der Vollzeit sollten Sie vor dem Wechsel verbrauchen oder schriftlich festhalten, wie er umgerechnet wird. Mehr unter Urlaubsanspruch.
Pension: was bis zum 4. Geburtstag passiert und was danach
Bis zum 4. Geburtstag des Kindes bekommen Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Laut AK Wien gilt 2026 eine Beitragsgrundlage von 2.468,01 Euro im Monat, das ergibt 43,93 Euro Pensionsgutschrift pro Monat. Ein Teilzeitgehalt wird dazugerechnet.
| Pensionskonto-Gutschrift pro Jahr, 2026 | Vollzeit 3.200 € | Elternteilzeit 2.000 €, Kind unter 4 | Elternteilzeit 2.000 €, Kind über 4 |
|---|---|---|---|
| aus dem Gehalt (1,78 % von 14 Bezügen) | 797,44 € | 498,40 € | 498,40 € |
| aus Kindererziehungszeiten | - | 527,17 € | - |
| Summe | 797,44 € | 1.025,57 € | 498,40 € |
Eigene Berechnung: 1,78 % Kontoprozentsatz, Werte 2026, ohne Aufwertung.
Die Folge für die Planung: In den ersten vier Jahren kostet die Elternteilzeit praktisch keine Pension, die Gutschrift liegt sogar über der Vollzeit. Danach fehlen in diesem Beispiel rund 300 Euro Gutschrift pro Jahr. Vier Jahre Elternteilzeit vom 4. bis zum 8. Geburtstag bedeuten rund 1.200 Euro weniger Gesamtgutschrift, das sind etwa 85 Euro weniger Bruttopension im Monat, lebenslang, vor Aufwertung. Wer die Teilzeit früher beendet oder die Stunden nach dem 4. Geburtstag aufstockt, reduziert diesen Effekt. Ihr aktuelles Konto sehen Sie unter Pension mit dem Link zum Pensionskonto.
Abfertigung und Arbeitslosengeld
Abfertigung alt: Endet das Dienstverhältnis während der Elternteilzeit durch Kündigung des Arbeitgebers, unverschuldete Entlassung, berechtigten Austritt oder einvernehmlich, wird laut § 23 Abs. 8 AngG die frühere Normalarbeitszeit zugrunde gelegt. Eine Eigenkündigung fällt nicht darunter. Bei der Abfertigung neu zahlt der Arbeitgeber laufend 1,53 Prozent des tatsächlichen Entgelts, Details unter Abfertigung.
Arbeitslosengeld: Hier gibt es keinen Schutz. Das Arbeitslosengeld bemisst sich nach dem Entgelt der letzten zwölf Monate. § 21 AlVG klammert zwar Monate mit Kinderbetreuungsgeld oder Pflegeteilzeit aus, für die Elternteilzeit gibt es keine solche Ausnahme. Wer nach Jahren in Teilzeit arbeitslos wird, bekommt Arbeitslosengeld auf Basis des Teilzeitgehalts.
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Elternteilzeit?
Wer in einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten arbeitet, zum Antritt mindestens drei Jahre ununterbrochen dort beschäftigt ist und mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt oder die Obsorge hat. Karenzzeiten zählen zu den drei Jahren. Lehrlinge haben keinen Anspruch. In kleineren Betrieben ist Elternteilzeit nur als Vereinbarung möglich.
Bis wann geht Elternteilzeit?
Für Meldungen ab 1.11.2023 bis zum 8. Geburtstag des Kindes, insgesamt aber höchstens sieben Jahre. Davon werden das Beschäftigungsverbot nach der Geburt und die Karenzzeiten beider Elternteile abgezogen. Kommt das Kind später in die Schule, verlängert sich der Rahmen um die Zeit zwischen 7. Geburtstag und Schuleintritt.
Wie viele Stunden muss ich in Elternteilzeit arbeiten?
Die wöchentliche Normalarbeitszeit muss um mindestens 20 % sinken und darf 12 Stunden nicht unterschreiten. Bei 40 Stunden liegt die Bandbreite also zwischen 12 und 32 Stunden. Außerhalb davon ist nur eine Vereinbarung möglich, die aber trotzdem als Elternteilzeit gilt.
Wann muss ich die Elternteilzeit melden?
Schriftlich, und zwar bis zum Ende des Beschäftigungsverbots nach der Geburt, wenn die Teilzeit direkt anschließen soll. Bei späterem Beginn, etwa nach der Karenz, spätestens drei Monate vor dem gewünschten Antritt.
Bis wann gilt der Kündigungsschutz in der Elternteilzeit?
Ab der Meldung, frühestens vier Monate vor Beginn, bis vier Wochen nach dem Ende der Teilzeit, längstens bis vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes. Danach kann eine Kündigung wegen der Teilzeit bei Gericht angefochten werden (Motivkündigungsschutz).
Verliere ich durch Elternteilzeit Pension?
Bis zum 4. Geburtstag kaum, weil zur Teilzeit die Kindererziehungszeiten mit 43,93 € Pensionsgutschrift pro Monat (2026) dazukommen. Danach fehlen die Beiträge auf die reduzierten Stunden. Bei 25 statt 40 Stunden und 3.200 € Vollzeitgehalt sind das rund 300 € Gutschrift pro Jahr.
Wird die Abfertigung während der Elternteilzeit gekürzt?
Bei der Abfertigung alt nicht, wenn das Dienstverhältnis während der Elternteilzeit durch Arbeitgeberkündigung, unverschuldete Entlassung, berechtigten Austritt oder einvernehmlich endet. Dann zählt laut § 23 Abs. 8 AngG die frühere Normalarbeitszeit.